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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 27.05.2002 - 11 W 30/01   

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https://dejure.org/2002,3316
OLG Brandenburg, 27.05.2002 - 11 W 30/01 (https://dejure.org/2002,3316)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27.05.2002 - 11 W 30/01 (https://dejure.org/2002,3316)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 27. Mai 2002 - 11 W 30/01 (https://dejure.org/2002,3316)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beurteilung der Erfolgsaussicht einer Verteidigung ; Einrede des nichterfüllten Vertrages ; Kostenansatz ausstehender Mängelbeseitigungsarbeiten ; Substantiierung durch Privatgutachten ; Höhe eines Leistungsverweigerungsrechts

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 127; ; BGB § ... 127 S. 2 HS 2; ; BGB § 273; ; BGB § 641 Abs. 3; ; BGB § 648 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 648 a; ; ZPO § 124; ; ZPO § 127 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; EGBGB § 1 Abs. 2 S. 2; ; HGB § 350; ; VOB/B § 2 Nr. 7 Abs. 1 letzter Satz; ; VOB/B § 17 Nr. 4 S. 2; ; GKG § 11; ; BRAGO § 51 Abs. 1 HS. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe: Mängelbeseitigungsansprüche rechtfertigen Einrede des nichterfüllten Vertrages gegen uneingeschränkt eingeklagte Werklohnforderung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistungsverweigerungsrecht wegen Mängeln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Höhe des Leistungsverweigerungsrechts bei unterbliebener Sicherheitsleistung (IBR 2002, 481)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1316
  • NZBau 2002, 678
  • BauR 2002, 1859
  • ZfBR 2002, 701 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.07.1982 - VII ZR 96/81

    Sicherheitseinbehalt - Leistungsverweigerungsrecht

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2002 - 11 W 30/01
    Sie kodifiziert im Übrigen ohnehin nur gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. etwa BGH BauR 1982, 579, 580) und gilt auch beim VOB-Vertrag (Palandt/Sprau BGB 60. Aufl. § 640 Rn. 16 a.E.).

    Zwar hindert die Vereinbarung eines Sicherungseinbehaltes oder einer Sicherungsbürgschaft den Auftraggeber noch nicht, wegen Werkmängel eine an sich fällige Zahlung zu verweigern; indessen ist die Sicherheit bei der Bemessung der Höhe einer berechtigten Leitungsverweigerung mit einzubeziehen (vgl. Werner/Pastor, Bauprozess, 9. Aufl., Rn. 2530 am Ende; BGH BauR 1978, 398, 400; 1982, 579, 580).

  • BGH, 24.06.1974 - VII ZR 41/73

    Auswirkung von Minderleistungen auf eine Pauschalpreisvereinbarung; Auswirkung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2002 - 11 W 30/01
    Dass auch Pauschalverträge nachtragszugänglich sind, entspricht zudem gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH BauR 1972, 118; 1974, 416; Werner/Pastor, Bauprozess, 9. Aufl., Rn. 1201 m.z.w.N.).
  • BGH, 16.12.1971 - VII ZR 215/69

    Zumutbarkeit des Festhaltens an einem vereinbarten Pauschalpreis

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2002 - 11 W 30/01
    Dass auch Pauschalverträge nachtragszugänglich sind, entspricht zudem gefestigter höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BGH BauR 1972, 118; 1974, 416; Werner/Pastor, Bauprozess, 9. Aufl., Rn. 1201 m.z.w.N.).
  • BGH, 18.05.1978 - VII ZR 138/77

    Einrede des nichterfüllten Vertrages trotz Abtretung von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 27.05.2002 - 11 W 30/01
    Zwar hindert die Vereinbarung eines Sicherungseinbehaltes oder einer Sicherungsbürgschaft den Auftraggeber noch nicht, wegen Werkmängel eine an sich fällige Zahlung zu verweigern; indessen ist die Sicherheit bei der Bemessung der Höhe einer berechtigten Leitungsverweigerung mit einzubeziehen (vgl. Werner/Pastor, Bauprozess, 9. Aufl., Rn. 2530 am Ende; BGH BauR 1978, 398, 400; 1982, 579, 580).
  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 183/02

    Bauhhandwerkersicherung nach der Abnahme und nach der Kündigung

    bb) Würde es dem Unternehmer lediglich gestattet sein, die Vergütung Zug um Zug gegen Mängelbeseitigung zu verlangen (so Ullrich, MDR 1999, 1233, 1234 ff. m.w.N.; OLG Brandenburg, BauR 2002, 1859), so wäre er gezwungen, eine ungesicherte Vorleistung zu erbringen, um seine Vergütung durchsetzen zu können.

    cc) Die Lösung, wonach dem Unternehmer die volle Vergütung zusteht, er diese jedoch nur Zug um Zug gegen Mängelbeseitigung, diese wiederum Zug um Zug gegen Sicherheitsleistung durch den Besteller durchsetzen kann (vgl. Sohn/Kandel, BauR 2003, 1633, 1634 ff.; OLG Brandenburg, BauR 2002, 1859), wird aus den dargestellten Gründen ebenfalls der Regelung des § 648a BGB nicht gerecht.

    In gleicher Weise könnte er vollstrecken, wenn er nach einem Urteil fruchtlos zur Sicherheitsleistung aufgefordert hat (OLG Brandenburg, BauR 2002, 1859).

  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 68/03

    Bauhhandwerkersicherung nach der Abnahme und nach der Kündigung

    bb) Würde es dem Unternehmer lediglich gestattet sein, die Vergütung Zug um Zug gegen Mängelbeseitigung zu verlangen (so Ullrich, MDR 1999, 1233, 1234 ff. m.w.N.; OLG Brandenburg, BauR 2002, 1859), so wäre er gezwungen, eine ungesicherte Vorleistung zu erbringen, um seine Vergütung durchsetzen zu können.

    cc) Die Lösung, wonach dem Unternehmer die volle Vergütung zusteht, er diese jedoch nur Zug um Zug gegen Mängelbeseitigung, diese wiederum Zug um Zug gegen Sicherheitsleistung durch den Besteller durchsetzen kann (vgl. Sohn/Kandel, BauR 2003, 1633, 1634 ff.; OLG Brandenburg, BauR 2002, 1859), wird aus den dargestellten Gründen ebenfalls der Regelung des § 648a BGB nicht gerecht.

    In gleicher Weise könnte er vollstrecken, wenn er nach einem Urteil fruchtlos zur Sicherheitsleistung aufgefordert hat (OLG Brandenburg, BauR 2002, 1859).

  • BGH, 22.01.2004 - VII ZR 267/02

    Bauhhandwerkersicherung nach der Abnahme und nach der Kündigung

    bb) Würde es dem Unternehmer lediglich gestattet sein, die Vergütung Zug um Zug gegen Mängelbeseitigung zu verlangen (so Ullrich, MDR 1999, 1233, 1234 ff. m.w.N.; OLG Brandenburg, BauR 2002, 1859), so wäre er gezwungen, eine ungesicherte Vorleistung zu erbringen, um seine Vergütung durchsetzen zu können.

    cc) Die Lösung, wonach dem Unternehmer die volle Vergütung zusteht, er diese jedoch nur Zug um Zug gegen Mängelbeseitigung, diese wiederum Zug um Zug gegen Sicherheitsleistung durch den Besteller durchsetzen kann (vgl. Sohn/Kandel, BauR 2003, 1633, 1634 ff.; OLG Brandenburg, BauR 2002, 1859), wird aus den dargestellten Gründen ebenfalls der Regelung des § 648a BGB nicht gerecht.

    In gleicher Weise könnte er vollstrecken, wenn er nach einem Urteil fruchtlos zur Sicherheitsleistung aufgefordert hat (OLG Brandenburg, BauR 2002, 1859).

  • OLG München, 21.01.2003 - 13 U 4425/02

    Anspruch auf Restwerklohn bei nicht gleisteter Sicherheit

    Auch wenn die Beklagte keine ausreichende Bürgschaft gemäß § 648 a BGB gestellt habe, sei sie berechtigt, zumindest ein Zurückbehaltungsrecht in Höhe der einfachen Mängelbeseitigungskosten geltend zu machen, den Werklohn zu mindern und gegen den Werklohn aufzurechnen Entsprechend der Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg (NJW-RR 2002, 1316) könne es höchstens zu einer doppelten Zug-um-Zug-Verurteilung kommen, also zu einer Verurteilung auf Zahlung, Zug um Zug gegen Mängelbeseitigung, Zug um Zug gegen Übergabe der Bürgschaft nach § 648 a BGB.

    aa) Nach OLG Dresden, BauR-1999, 1314, KG Berlin BAUR 2000, 613, OLG Stuttgart, BauR 2001, 421, OLG Brandenburg, NJW-RR 2002, 1316 (mit Druckzuschlag), OLG Dresden, BauR 2002, 1274; Ingenstau-Korbion, a.a.O. S. 2393, Rn 202 (voller Druckzuschlag), Werner-Pastor, a.a.O. Rn. 144, behält der Auftraggeber ein Zurückbehaltungsrecht wegen bestehender Mängel zumindest in Höhe der Mängelbeseitigungskosten.

  • OLG Dresden, 27.06.2003 - 11 U 1549/00

    Bauhandwerkersicherheit; Verzug; Zurückbehaltungsrecht; Nachbesserung; Abnahme;

    Diese Lösung hat das Brandenburgische Oberlandesgericht auf die hier vorliegende Konstellation angewandt (BauR 2002, 1859).
  • OLG Dresden, 30.10.2002 - 7 U 730/02

    Pauschalpreisvertrag: Prüfbarkeit der Schlußrechnung bei vorzeitiger

    Wie bei sonstigen finanziellen Mitwirkungspflichten kann insoweit lediglich eine doppelte Zug-um-Zug-Verurteilung erfolgen (KG, NZBau 2000, 340f, 341; OLG Schleswig, NJW-RR 1998, 532; OLG Brandenburg, IBR 2002, 481; Ullrich, MDR 1999, 1233ff., 1234ff; Jacob, BauR 2002, 386ff., 388ff.).
  • OLG Düsseldorf, 10.07.2003 - 12 U 4/03

    Zur Auslegung einer im Rahmen eines Bauvertrages getroffenen Preisvereinbarung

    c) Umstritten ist in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, ob § 648 a BGB bewirkt, dass der Besteller sein Zurückbehaltungsrecht wegen Nachbesserungen ganz verliert (Thür. OLG, IBR 2002, 12; OLG München, IBR 2002, 249; OLG Rostock, BauR 2002, 1277), ob für ihn nur der "Druckzuschlag" entfällt (KG BauR 2002, 1568; OLG Oldenburg, OLGR Oldenburg 2003, 19 f) oder ob eine "doppelte Zug-um-Zug-Verurteilung" (Brandenburgisches OLG, BauR 2002, 1859 f.) die Rechtsfolge sein muss.
  • OLG Dresden, 24.10.2002 - 7 U 1529/02

    § 648a BGB: Bedingte Nachfristsetzung wirksam?

    Wie bei sonstigen finanziellen Mitwirkungspflichten kann insoweit allenfalls eine doppelte Zug-um-Zug-Verurteilung erfolgen (KG, NZBau 2000, 340f., 341; OLG Schleswig, NJW-RR 1998, 532; OLG Brandenburg, IBR 2002, 481; Ullrich, MDR 1999, 1233ff.,1234ff.; Jacob, BauR 2002, 386, 388ff.).
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Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 20.12.2001 - 10 O 7/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,21384
LG Mönchengladbach, 20.12.2001 - 10 O 7/01 (https://dejure.org/2001,21384)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 20.12.2001 - 10 O 7/01 (https://dejure.org/2001,21384)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 20. Dezember 2001 - 10 O 7/01 (https://dejure.org/2001,21384)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht bei Aufstellen einer Schlagfalle in der Nähe eines "Trampelpfades"; Mitverschulden an der eigenen Verletzung bei Untersuchung des Köders der Schlagfalle

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1316
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