Weitere Entscheidung unten: BayObLG, 08.01.2003

Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 06.02.2003 - 9 W 373/03   

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https://dejure.org/2003,3956
OLG Nürnberg, 06.02.2003 - 9 W 373/03 (https://dejure.org/2003,3956)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06.02.2003 - 9 W 373/03 (https://dejure.org/2003,3956)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 9 W 373/03 (https://dejure.org/2003,3956)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Erstattung der Verhandlungsgebühr neben der Prozeßgebühr ; Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Senatsbeschluss; Fehlende Aussicht auf Erfolg ; Nichtvorlage der Voraussetzungen für die Zulassung des Rechtsmittels der Revision ; Gebühren im Verfahren ...

  • Anwaltsblatt

    § 35 BRAGebO, § 522 ZPO

  • Judicialis

    ZPO § 522 Abs. 2; ; BRAGO § 35

  • rechtsportal.de

    Zur Erstattungsfähigkeit einer Verhandlungsgebühr bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 522 Abs. 2; BRAGO § 31 Abs. 1 Nr. 2
    Anwaltsgebühren bei Zurückweisung der Berufung durch Beschluss

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1295
  • MDR 2003, 718
  • AnwBl 2003, 372
  • Rpfleger 2003, 385
 
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Wird zitiert von ...

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Rechtsprechung
   BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 197/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5689
BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 197/02 (https://dejure.org/2003,5689)
BayObLG, Entscheidung vom 08.01.2003 - 3Z BR 197/02 (https://dejure.org/2003,5689)
BayObLG, Entscheidung vom 08. Januar 2003 - 3Z BR 197/02 (https://dejure.org/2003,5689)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Notare Bayern PDF, S. 21 (Rechtsprechungsübersicht)

    Die Kostenrechtsprechung des BayObLG im Jahr 2003

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen der Anwendung des Landwirtschaftsprivilegs im Rahmen einer Kostenrechnung eines Notar bei einer Hofübergabe ; Zur Unterhaltssicherung einer bäuerlichen Familie durch einen landwirtschaftlichen Betrieb; Zum Umfang der Feststellung entscheidungserheblicher ...

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Gebührenpoker beim Notar - Wie viel darf eine Hofübergabe kosten?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1295
  • FGPrax 2003, 97
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 17.02.1995 - 1Z BR 50/94

    Beweisaufnahme im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 197/02
    Letztere ist nur in beschränktem Umfang nachprüfbar, nämlich dahin, ob der Tatrichter alle wesentlichen Umstände berücksichtigt, nicht gegen gesetzliche Beweisregeln, gegen die Denkgesetze oder feststehende Erfahrungssätze verstoßen und ob er die Beweisanforderungen zu hoch oder zu niedrig angesetzt hat (BayObLG NJW-RR 1996, 583 und JurBüro 1994, 620).
  • BayObLG, 16.05.2001 - 3Z BR 131/01

    Landwirtschaftsprivileg für einen kleinen landwirtschaftlichen Betrieb

    Auszug aus BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 197/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats fallen unter dieses Privileg nur solche land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe, die den Unterhalt einer bäuerlichen Familie ganz oder teilweise sichern können (vgl. BayObLGZ 1992, 231/233 und zu den Einzelheiten den im vorliegenden Verfahren ergangenen, den Beteiligten bekannten Beschluss des Senats vom 16.5.2001, abgedruckt in NJW-RR 2001, 1366).
  • OLG Köln, 03.04.1992 - 2 Wx 53/91

    Inanspruchnahme als Kostenschuldner nach § 145 Abs. 1 KostO bei Anfertigung eines

    Auszug aus BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 197/02
    Sollte das Landgericht gleichwohl die erforderliche Überzeugung zur Leistungsfähigkeit des Betriebes nicht gewinnen können, ist nach Maßgabe der Feststellungslast zu entscheiden (vgl. OLG Köln JurBüro 1992, 752/753.; Keidel/Kayser § 12 Rn. 190).
  • OLG Frankfurt, 28.02.2002 - 20 W 179/01

    Notarkostenbeschwerdeverfahren: Feststellungslast des Notars hinsichtlich der

    Auszug aus BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 197/02
    Es liegt daher ein echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit vor (vgl. BayObLGZ 1980, 100/104; OLG Frankfurt/Main Beschluss vom 28.2.2002 Gz. 20 W 179/01 - zitiert nach juris; Keidel/Kayser FGG 14. Aufl. § 12 Rn. 197).
  • BayObLG, 22.01.1997 - 3Z BR 265/96

    Kostenrechtliche Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe -

    Auszug aus BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 197/02
    Der Senat hat es in einer früheren Entscheidung (BayObLG FamRZ 1997, 831) genügen lassen, dass aus dem Betrieb ein jährlicher Überschuss von ca. 8600,- DM erwirtschaftet wird, zu dem Fördermittel in Höhe von 4000,- bis 4500,- DM im Jahr hinzutreten.
  • BayObLG, 28.01.1992 - BReg. 1 Z 64/91

    Vorzug des förmlichen Beweisverfahrens vor formlosen Ermittlungen

    Auszug aus BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 197/02
    Unter diesen Umständen gilt der Grundsatz, wonach es im Ermessen des Tatrichters liegt, ob er sich zur Feststellung von Tatsachen mit formlosen Ermittlungen begnügt oder in der gemäß § 15 Abs. 1 FGG vorgesehenen Form Beweis erhebt (vgl. BayObLG FamRZ 1992, 1323), nur eingeschränkt.
  • BayObLG, 09.07.1992 - 3Z BR 33/92

    Voraussetzungen des § 19 Abs. 4 KostO

    Auszug aus BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 197/02
    Nach der Rechtsprechung des Senats fallen unter dieses Privileg nur solche land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe, die den Unterhalt einer bäuerlichen Familie ganz oder teilweise sichern können (vgl. BayObLGZ 1992, 231/233 und zu den Einzelheiten den im vorliegenden Verfahren ergangenen, den Beteiligten bekannten Beschluss des Senats vom 16.5.2001, abgedruckt in NJW-RR 2001, 1366).
  • BayObLG, 07.01.1991 - BReg. 1a Z 68/89

    Kein Widerruf der Schlusserbeneinsetzung durch Wiederholung der gegenseitigen

    Auszug aus BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 197/02
    Zur Feststellung der maßgebenden Tatsachen betreffend die Ertragsfähigkeit des Betriebes kann das Landgericht den Beteiligten vernehmen (vgl. Bassenge § 15 Rn. 36 ff. und BayObLGZ 1991, 10/14) sowie gegebenenfalls von dem Beteiligten vorgelegte objektive Unterlagen (Belege etc.) oder sonstige Nachweise heranziehen.
  • BayObLG, 27.03.1980 - BReg. 3 Z 38/79

    Vereinbarung eines Grundstücks zum Vorbehaltsgut

    Auszug aus BayObLG, 08.01.2003 - 3Z BR 197/02
    Es liegt daher ein echtes Streitverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit vor (vgl. BayObLGZ 1980, 100/104; OLG Frankfurt/Main Beschluss vom 28.2.2002 Gz. 20 W 179/01 - zitiert nach juris; Keidel/Kayser FGG 14. Aufl. § 12 Rn. 197).
  • OLG München, 24.10.2005 - 32 Wx 97/05

    Kostenrechtliche Privilegierung landwirtschaftlicher Betriebe - ausreichende

    Ein ausreichend leistungsfähiger Betrieb ist in der Regel gegeben, wenn er die nach § 1 Abs. 5 des Gesetz über die Altershilfe für Landwirte bzw. des Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft erforderlichen Mindestgrößen aufweist (im Anschluss an OLG Zweibrücken MittBayNot 1996, 401; BayObLG FamRZ 1997; BayObLG NJW-RR 2001, 1366; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1367; BayObLG NJW-RR 2003, 1295).

    Dem entspricht es, dass die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang auf die objektiven Abgrenzungskriterien in landwirtschaftlichen Gesetzen gleicher Zielsetzung wie das Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft - in folgenden LaFG - und das Gesetz über die Altershilfe für Landwirte - im folgenden GAL - zurückgreift (OLG Zweibrücken MittBayNot 1996, 401; BayObLG NJW-RR 2001, 1366; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1367; BayObLG NJW-RR 2003, 1295), wobei diese Mindestgrößen jedoch nur Anhaltspunkte für die Anwendung des § 19 Abs. 4 KostO geben, aber keine strikte Bindung bewirken (BayObLG FamRZ 1997, 831; BayObLG NJW-RR 2001, 1366).

    Dies ergibt sich auch aus dem Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen den Absätzen 2 und 4 des § 19 KostO (BayObLG NJW-RR 2003, 1295/1296).

  • OLG München, 06.06.2006 - 32 Wx 74/06

    Notarkosten bei Übernahme eine landwirtschaftlichen Betriebs - Ermittlungen zur

    Dem entspricht es, dass die Rechtsprechung in diesem Zusammenhang auf die objektiven Abgrenzungskriterien in landwirtschaftlichen Gesetzen gleicher Zielsetzung wie das Gesetz zur Förderung der bäuerlichen Landwirtschaft und das Gesetz über die Altershilfe für Landwirte zurückgreift (OLG Zweibrücken MittBayNot 1996, 401; BayObLG NJW-RR 2001, 1366; OLG Hamm NJW-RR 2001, 1367; BayObLG NJW-RR 2003, 1295), wobei diese Mindestgrößen jedoch nur Anhaltspunkte für die Anwendung des § 19 Abs. 4 KostO geben, aber keine strikte Bindung bewirken (BayObLG FamRZ 1997, 831; BayObLG NJW-RR 2001, 1366).
  • OLG Oldenburg, 06.06.2019 - 10 W 26/18

    Leistungsfähigkeit eines landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetriebs als

    Vielmehr ist für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes ein objektiver Maßstab anzulegen (für konkurrierende Einkünfte aus Kapitalvermögen ebenso OLG Celle, Beschluss vom 29.1.2016 - 7 W 10/15 (L) -, Rn 26, juris; für die Anwendung des Kostenprivilegs gem. § 19 Abs. 4 KO (a.F.) BayObLG, Beschluss vom 8.1.2003 - 3Z BR 197/02 - Rn 12, juris).
  • OLG Brandenburg, 04.08.2004 - 4 U 17/04

    Zur Verletzung anwaltlicher Sorgfaltspflichten bei Klageerhebung durch nicht

    Ob für die Vollstreckungsgegenklage - Klageantrag Ziffer 2. - und die mit dem Klageantrag Ziffer 1. erhobene prozessuale Gestaltungsklage entsprechend § 767 ZPO gemäß § 797 Abs. 5 ZPO das Gericht örtlich zuständig ist, in dem der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat, oder § 800 Abs. 3 ZPO Anwendung findet, wonach für die in § 797 Abs. 5 ZPO bestimmten Klagen das Gericht zuständig ist, in dessen Bezirk das Grundstück belegen ist, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten (vgl. nur KG Berlin NJW-RR 1989, 1407, 1408; BayObLG NJW-RR 2003, 1295; OLG Karlsruhe NJW-RR 2001, 1728; OLG Hamburg MDR 2003, 1072, 1073; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann 62. Aufl. § 800 ZPO Rdnr. 10).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 21.10.2010 - 25 Sa 586/10

    Vertragsstrafe - Verschulden - vertragswidrige Beendigung - Einhaltung der

    Demgegenüber vertreten andere Instanzgerichte mit beachtlichen Gründen die Auffassung, das Klauselverbot des § 309 Nr. 6 BGB könne auch durch arbeitsrechtliche Besonderheiten nicht überwunden werden und Vertragstrafenabreden seien in Arbeitsverträgen generell unzulässig (LAG Hessen, Urteil vom 25. April 2003 - 17 Sa 1723/02 - AuR 2004, 273; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 10. April 2003 - 11 Sa 17/03 - DB 2003, 2551; ArbG Bielefeld, Urteil vom 02. Dezember 2002 - 13 Ca 3733/02 - AuR 2003, 124 mit Anmerkung Brors jurisPR-ArbR 34/2004 Anm. 1; ArbG Nienburg, Urteil vom 23. Januar 2003 - 2 Ca 624/02 - NZA-RR 2004, 73; ArbG Bochum, Urteil vom 08. Juli 2002 - 3 Ca 1287/02 - NZA 2002, 978).
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