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   OLG Hamm, 13.05.2003 - 28 U 150/02   

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OLG Hamm, 13.05.2003 - 28 U 150/02 (https://dejure.org/2003,2217)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13.05.2003 - 28 U 150/02 (https://dejure.org/2003,2217)
OLG Hamm, Entscheidung vom 13. Mai 2003 - 28 U 150/02 (https://dejure.org/2003,2217)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Prof. Dr. Lorenz

    Konkurrenz zwischen Sachmängelhaftung und culpa in contrahendo (§§ 280 I, 241 II, 311 II BGB) nach neuem Schuldrecht, Fehlerbegriff (Beschaffenheitsbegriff) des § 434 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufklärungspflichten beim Verkauf von Gebrauchtwagen aus Re-Import; Rücktritt wegen Verschuldens bei Vertragsabschluss (c.i.c.); Rückabwicklung des Kaufvertrages; Fahrzeugherkunft als Sachmangel; Preisbildender Faktor

  • verkehrsrechtsforum.de

    Rückabwicklung eines Autokaufs bei verschwiegenem Einzelimport berechtigt.

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Autokauf - Rückabwicklung bei verschwiegenem Einzelimport

  • Judicialis

    ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § ... 313 a Abs. 1 S. 1; ; ZPO § 540 Abs. 2; ; ZPO § 544; ; EGZPO § 26 Nr. 8; ; BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 281 Abs. 5; ; BGB § 286 Abs. 1 S. 1; ; BGB § 288 Abs. 1; ; BGB §§ 293 ff.; ; BGB § 311 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 323; ; BGB § 326 Abs. 5; ; BGB § 346 Abs. 1; ; BGB § 433; ; BGB § 434; ; BGB § 437 Nr. 2; ; BGB § 474 Abs. 1 S. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Rückabwicklung eines Kaufvertrages wegen Verschweigens der Tatsache, dass es sich bei einem verkauften Neuwagen um einen Einzelimport aus Italien handelt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Auf Importfahrzeuge ist hinzuweisen!

Besprechungen u.ä. (2)

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Informationspflichten - Auf Importeigenschaft hinweisen!

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Gebrauchtwagenkauf - Importeigenschaft verschwiegen: Rückabwicklung nach neuem Sachmängelrecht oder aus c.i.c.?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 3424 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 1360
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Saarbrücken, 30.03.1999 - 4 U 632/98

    Vorvertragliche Hinweispflichten eines Kraftfahrzeughändlers

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2003 - 28 U 150/02
    Angesichts dessen durfte der Kläger nach Treu und Glauben - auch ungefragt - eine Aufklärung über den Import des Fahrzeugs und die Eintragung im Kraftfahrzeugbrief von der Beklagten erwarten (vgl. dazu auch OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 1063 für den Fall der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung über den Import eines Fahrzeuges aus dem Ausland und dessen deutlich niedrigerem Marktpreis; Reinking/Eggert, Rn. 449, 1694).

    Nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, daß das Verschweigen eines wertmindernden Umstandes den Kaufentschluß zumindest mitbeeinflußt (BGH, NJW 1995, 2361, 2362; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 1063, 1064).

  • BGH, 12.05.1995 - V ZR 34/94

    Zulässigkeit eines den Hauptantrag abweisenden Teilurteils bei evtl.

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2003 - 28 U 150/02
    Nach der Lebenserfahrung ist davon auszugehen, daß das Verschweigen eines wertmindernden Umstandes den Kaufentschluß zumindest mitbeeinflußt (BGH, NJW 1995, 2361, 2362; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 1063, 1064).
  • BGH, 03.07.1992 - V ZR 97/91

    Culpa in contrahendo und Sachmangelhaftung bei Verkauf einer Gaststätte

    Auszug aus OLG Hamm, 13.05.2003 - 28 U 150/02
    Die Eigenschaft/der Umstand muß in der Beschaffenheit der Kaufsache wurzeln und ihr unmittelbar (physisch) auf eine gewisse Dauer anhaften (vgl. Palandt/Putzo, a.a.O., Rdn. 11; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 8. Aufl., Rdn. 179; Reinking, Die Haftung des Autoverkäufers für Sach- und Rechtsmängel nach neuem Recht, DAR 2002, 15, 16; ständige Rechtsprechung des BGH zum vor dem 01.01.2002 geltenden Recht, z.B. NJW 1992, 2564 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 13.11.2009 - 2 U 443/09

    Haftung des Verkäufers eines Hausgrundstücks wegen arglistigen Verschweigens von

    Der Verkäufer ist auch verpflichtet, ungefragt einen solchen Mangel zu offenbaren oder wenn er zumindest mit dem Auftreten von Feuchtigkeitsschäden rechnet, also einen bloßen Verdacht hat (in Anknüpfung an OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 = IBR 2006, 232; OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 18 ff.).

    Dabei stellen insbesondere Feuchtigkeitsschäden offenbarungspflichtige Umstände dar (vgl. etwa OLG Saarbrücken, OLGR 2004, 18 ff.; OLG Koblenz, OLGR 2006, 527 = IBR 2006, 232).

  • OLG Naumburg, 07.12.2005 - 6 U 24/05

    Reimporteigenschaft eines Kfz darf nicht verschwiegen werden

    () Nach der bisherigen Rechtsprechung stellt die Reimporteigenschaft eines Gebrauchtwagens durch einen Gebrauchtwagenhändler einen solchen offenbarungspflichtigen Umstand dar (OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 278 f.; OLG Hamm NJW-RR 2003, 1360, 1361; LG Düsseldorf DAR 2003, 420 f.).

    Die Eigenschaft bzw. der Umstand muss in der Beschaffenheit der Kaufsache wurzeln und ihr unmittelbar physisch auf eine gewisse Dauer anhaften (Urteil des 28. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Hamm vom 13. Mai 2003, Az.: 28 U 150/02, zitiert nach juris Rz. 5 [= NJW-RR 2003, 1360 f.]).

  • OLG Hamm, 03.03.2005 - 28 U 125/04

    Verkauf eines unfallbeschädigten Kraftfahrzeugs unter wahrheitswidriger

    Dabei geht der Senat weiterhin mit der "engen" Auffassung davon aus, dass die Kaufsache selbst Bezugsgegenstand der Beschaffenheitsvereinbarung sein muss und Umstände außerhalb der Kaufsache, die lediglich aufgrund allgemeiner Kriterien rechtliche Folgen für den Käufer auslösen, ausscheiden (vgl. Urt. v. 13.05.2003, 28 U 150/02, NJW-RR 2003, 1360; ferner: Huber, AcP 202 (2002), 179, 227 f.; Bamberger/Roth-Faust, BGB, 2003, § 434, Rn. 23; Grigoleit/Herresthal, JZ 2003, 118, 124; a.A. etwa Berger, JZ 2004, 276 ff. m.w.N.).
  • OLG Hamm, 09.06.2016 - 28 U 66/16

    Minderung des Kaufpreises für einen gebrauchten PKW wegen Reimports aus dem

    Der Umstand, ob es sich bei einem verkauften Gebrauchtfahrzeug um ein Import-Fahrzeug handelt, begründet schon deshalb keinen Sachmangel, weil es dabei nicht um eine dem Fahrzeug anhaftende Beschaffenheit geht (so schon Senat, Urt. v. 13.05.2003, 28 U 150/02, NJW-RR 2003, 1360; OLG Jena, Urt. v. 23.10.2008, 1 U 118/08, BeckRS 2008, 41988; KG, Beschl. v. 29.08.2011, 20 U 130/11, BeckRS 2015, 02610).
  • OLG Jena, 23.10.2008 - 1 U 118/08

    Sachmängelhaftung bei Verbrauchsgüterkauf und Offenbarungspflicht bei

    Das bedeutet, dass zur Beschaffenheit einer Kaufsache auch diejenigen tatsächliche, wirtschaftliche oder rechtliche Bezüge gehören, die im tatsächlichen Zustand der Sache selbst wurzeln und ihr unmittelbar physisch auf eine gewisse Dauer anhaften (vgl. Palandt/Weidenkaff BGB 67. Aufl. § 434 Rn. 9 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1360 ; OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    Da allerdings die Neuregelung des Sachmangelbegriffs den nach alter Rechtslage geltenden Fehlerbegriff nicht verändern wollte und die Neuregelung dem subjektiv objektiven Fehlerbegriff folgt, ist auch weiterhin der Beschaffenheitsbegriff restriktiv im vorgenannten Sinne aufzufassen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1360 ).

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2021 - 10 U 11/21

    Culpa in contrahendo: Haftung des Gebrauchtwagenverkäufers für die Richtigkeit

    Dabei kann der Senat offenlassen, ob der Umstand, dass ein Kraftfahrzeug importiert worden ist, überhaupt einen Sachmangel begründen kann oder ob das - da der Umstand dem Fahrzeug nicht in ausreichender Weise selbst anhaftet - nicht möglich ist (so OLG Hamm, Urt. v. 13.5.2003, 28 U 150/02, NJW-RR 2003, 1360, 1361; OLG Jena, Urt. v. 23.10.2008, 1 U 118/08; KG, Beschl. v. 29.8.2011, 20 U 13/11; siehe zum Ganzen auch Vuia, DS 2015, 111, 117).

    Zum einen kommt nach der inzwischen gefestigten Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, der sich der Senat anschließt, eine Pflicht des Verkäufers zu einem Hinweis auf einen (Re-)Import nur in Betracht, wenn das Fahrzeug deshalb auf dem inländischen Markt weniger wert ist als ein für diesen produziertes Auto (vgl. OLG Jena, Urt. v. 23.10.2008, 1 U 118/08; KG, Beschl. v. 29.8.2011, 20 U 13/11; OLG Köln, Beschl. v. 23.6.2014, 19 U 3/14; siehe auch OLG Hamm, Urt. v. 13.5.2003, 28 U 150/02, NJW-RR 2003, 1360, 1361; OLG Zweibrücken, Beschl. v. 26.1.2021, 8 U 85/17; Vuia, DS 2015, 111, 117).

  • OLG Köln, 15.05.2014 - 19 U 3/14

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein reimportiertes Fahrzeug

    Der Import eines Fahrzeugs ist daher allein keine ihm anhaftende Beschaffenheit und damit auch kein Sachmangel (vgl. dazu Kammergericht, Beschl. v. 29.08.2011 - 20 U 130/11 - juris; Thür. Oberlandesgericht, Urt. v. 23.10.2008 - 1 U 118/08 - juris; OLG Hamm, Urt. v. 13.05.2003 - 28 U 150/02, NJW-RR 2003, 1360 f.).
  • OLG Jena, 22.12.2010 - 4 U 610/10

    Räumpflicht bei Gehweg mit geringer Verkehrsbedeutung und Haftung bei Verstoß

    Das bedeutet, dass zur Beschaffenheit einer Kaufsache auch diejenigen tatsächliche, wirtschaftliche oder rechtliche Bezüge gehören, die im tatsächlichen Zustand der Sache selbst wurzeln und ihr unmittelbar physisch auf eine gewisse Dauer anhaften (vgl. Palandt/Weidenkaff BGB 67. Aufl. § 434 Rn. 9 ff.; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1360; OLG Naumburg, DAR 2006, 327).

    Da allerdings die Neuregelung des Sachmangelbegriffs den nach alter Rechtslage geltenden Fehlerbegriff nicht verändern wollte und die Neuregelung dem subjektiv objektiven Fehlerbegriff folgt, ist auch weiterhin der Beschaffenheitsbegriff restriktiv im vorgenannten Sinne aufzufassen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1360).

  • OLG Jena, 09.08.2006 - 2 U 1153/05

    Rechtsmängelhaftung und Rücktrittsrecht

    Das OLG Hamm wendet § 311 Abs. 2 BGB dann an, wenn die Voraussetzungen des Gewährleistungsrechts nicht vorliegen (NJW-RR 03, 1360: Importwagen).
  • LG Kiel, 17.02.2012 - 12 O 277/11

    Zur Rückabwicklung eines Neuwagenkaufs wegen arglistiger Täuschung über

    Im Hinblick darauf, dass schon seit Jahrzehnten in Deutschland Fahrzeuge auch bei Händlern im Ausland bezogen werden und dies immer weiter zunimmt, kann ausgeschlossen werden, dass dies sich generell mindernd auf den Verkehrswert auswirkt (vgl. Thüringer Oberlandesgericht, 1 U 118/08, zitiert nach juris; siehe schon OLG Hamm 28 U 150/02, zitiert nach juris, das nach Einholung eines Sachverständigengutachtens ausgeführt hat, dass bereits seit 2002 eine Änderung des Marktverhaltens bezüglich der "Importfahrzeuge" festzustellen sei).
  • OLG Koblenz, 16.05.2023 - 3 U 151/23

    Schadensersatzhaftung eines Gebrauchtwagenhändler wegen Verletzung der

  • OLG Köln, 23.06.2014 - 19 U 3/14

    Rücktritt vom Kaufvertrag über ein reimportiertes Fahrzeug

  • OLG Düsseldorf, 17.12.2007 - 1 U 103/07

    Kein Mangel des Gebrauchtfahrzeuges wegen Eigenschaft als Reimportfahrzeug -

  • LG Köln, 12.12.2013 - 27 O 30/13

    Rückabwicklung eines PKW-Kaufvertrages; Ausschluss der Sachmängelgewährleistung

  • OLG Frankfurt, 15.05.2013 - 15 U 205/12

    Zur Frage, wann ein Leasingvertrag nach § 138 I BGB unwirksam sein kann

  • OLG Zweibrücken, 30.11.2020 - 8 U 85/17

    Keine generelle Aufklärungspflicht des Kfz-Verkäufers über "Reimport"

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