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   BayObLG, 06.03.2003 - 3Z BR 230/02   

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BayObLG, 06.03.2003 - 3Z BR 230/02 (https://dejure.org/2003,5593)
BayObLG, Entscheidung vom 06.03.2003 - 3Z BR 230/02 (https://dejure.org/2003,5593)
BayObLG, Entscheidung vom 06. März 2003 - 3Z BR 230/02 (https://dejure.org/2003,5593)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung anwaltlichen Verfahrenspflegers nach BRAGO

  • Judicialis

    FGG § 67 Abs. 3; ; BRAGO § 1 Abs. 2 Satz 2; ; BGB § 1835 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vergütung des zum Verfahrenspfleger mit der Aufgabe der Überprüfung eines Antrags auf Betreuervergütung bestellten Rechtsanwalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vergütung für Betreuer; Abrechnung der Betreuung nach anwaltlichem Gebührenrecht; Verfahrenspflegervergütung nach vormundschaftlichen Regelungen; Erfordernis besonderer rechtlicher Fähigkeiten; Begriff der anwaltlichen Dienstleistung im Betreuungsrecht; ...

Verfahrensgang

  • AG Schweinfurt - XVII 128/00
  • LG Schweinfurt - 43 FT 97/02
  • LG Schweinfurt - 43F T 97/02
  • BayObLG, 06.03.2003 - 3Z BR 230/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1372
  • FamRZ 2003, 1046 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvL 1/99

    Unzulässige Richtervorlagen zur Vergütung von Verfahrenspflegern nach FGG

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2003 - 3Z BR 230/02
    Es muss sich um eine Aufgabe handeln, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage vernünftiger Weise einen Rechtsanwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit einschließt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280/1282; 2000, 1284/1285; OLG Düsseldorf BtPrax 2002, 171 Ls; OLG Zweibrücken RPfleger 2001, 593).

    Als derartige rechtsanwaltsspezifische Tätigkeit ist die gerichtliche Geltendmachung oder Abwehr von Ansprüchen (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1284/1285; Küsgens BtPrax 2000, 242/244; Seitz BtPrax 1992, 82/86) sowie die außergerichtliche Vertretung in rechtlich besonders schwierig gelagerten Fällen oder Verhandlungen (vgl. BayObLGZ aaO; HK-BUR/Bauer/Deinert § 1835 BGB Rn. 51) anzusehen.

  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2003 - 3Z BR 230/02
    a).Dem Verfahrenspfleger steht auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVerfG vom 7.6.2002 (FamRZ 2000, 1280) nur die Vergütung gemäß § 67 Abs. 3 Satz 1 und 2 FGG i.V.m. § 1 BVormVG zu; Aufwendungsersatz nach § 1 Abs. 2 Satz 1 BRAGO i.V.m. § 1835 Abs. 3 BGB kann er nicht verlangen.

    Es muss sich um eine Aufgabe handeln, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage vernünftiger Weise einen Rechtsanwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit einschließt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280/1282; 2000, 1284/1285; OLG Düsseldorf BtPrax 2002, 171 Ls; OLG Zweibrücken RPfleger 2001, 593).

  • BGH, 17.09.1998 - IX ZR 237/97

    Gebührenansprüche des als Liquidator tätigen Rechtsanwalts

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2003 - 3Z BR 230/02
    § 1 Abs. 2 Satz 2 BRAGO eröffnet Rechtsanwälten grundsätzlich die Möglichkeit, die Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben über § 1835 Abs. 3 BGB abzurechnen, und zwar, trotz des Ausschlusses des § 1835 Abs. 3 BGB in § 67 Abs. 3 Satz 1 FGG, auch im Rahmen einer Tätigkeit als Verfahrenspfleger (vgl. BT-Drucks. 13/158 S. 41; BVerfG FamRZ 2000, 345/347; BtPrax 2000, 120/122; BGHZ 139, 309/311 f.; BayObLG FamRZ 2002, 1201).

    Eine Abrechnung auf der Grundlage der BRAGO ist aber nur gerechtfertigt, wenn die zu bewältigende Aufgabe besondere rechtliche Fähigkeiten fordert und daher eine originär anwaltliche Dienstleistung darstellt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345/348; BGHZ 139, 309/311, 312).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2003 - 3Z BR 230/02
    § 1 Abs. 2 Satz 2 BRAGO eröffnet Rechtsanwälten grundsätzlich die Möglichkeit, die Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben über § 1835 Abs. 3 BGB abzurechnen, und zwar, trotz des Ausschlusses des § 1835 Abs. 3 BGB in § 67 Abs. 3 Satz 1 FGG, auch im Rahmen einer Tätigkeit als Verfahrenspfleger (vgl. BT-Drucks. 13/158 S. 41; BVerfG FamRZ 2000, 345/347; BtPrax 2000, 120/122; BGHZ 139, 309/311 f.; BayObLG FamRZ 2002, 1201).

    Eine Abrechnung auf der Grundlage der BRAGO ist aber nur gerechtfertigt, wenn die zu bewältigende Aufgabe besondere rechtliche Fähigkeiten fordert und daher eine originär anwaltliche Dienstleistung darstellt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 345/348; BGHZ 139, 309/311, 312).

  • BayObLG, 16.01.2002 - 3Z BR 300/01

    Vergütung des Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger im Betreuungsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2003 - 3Z BR 230/02
    § 1 Abs. 2 Satz 2 BRAGO eröffnet Rechtsanwälten grundsätzlich die Möglichkeit, die Wahrnehmung bestimmter Einzelaufgaben über § 1835 Abs. 3 BGB abzurechnen, und zwar, trotz des Ausschlusses des § 1835 Abs. 3 BGB in § 67 Abs. 3 Satz 1 FGG, auch im Rahmen einer Tätigkeit als Verfahrenspfleger (vgl. BT-Drucks. 13/158 S. 41; BVerfG FamRZ 2000, 345/347; BtPrax 2000, 120/122; BGHZ 139, 309/311 f.; BayObLG FamRZ 2002, 1201).
  • OLG Zweibrücken, 23.08.2001 - 3 W 114/01

    Vergütung des Anwalts - Verfahrenspfleger in Unterbringungssachen -

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2003 - 3Z BR 230/02
    Es muss sich um eine Aufgabe handeln, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage vernünftiger Weise einen Rechtsanwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit einschließt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280/1282; 2000, 1284/1285; OLG Düsseldorf BtPrax 2002, 171 Ls; OLG Zweibrücken RPfleger 2001, 593).
  • OLG Zweibrücken, 29.04.2002 - 3 W 59/02

    Betreuungsanordnung: Formerfordernisse an eine vor dem

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2003 - 3Z BR 230/02
    Es muss sich um eine Aufgabe handeln, für die ein anderer Verfahrenspfleger in vergleichbarer Lage vernünftiger Weise einen Rechtsanwalt herangezogen hätte, weil sie eine für den Beruf des Rechtsanwalts spezifische Tätigkeit einschließt (vgl. BVerfG FamRZ 2000, 1280/1282; 2000, 1284/1285; OLG Düsseldorf BtPrax 2002, 171 Ls; OLG Zweibrücken RPfleger 2001, 593).
  • BayObLG, 17.12.2001 - 3Z BR 268/01

    Vergütung des Rechtsanwaltes als Betreuer

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2003 - 3Z BR 230/02
    Dies entspricht dem Maßstab des § 670 BGB, der auch für den Ersatz von Aufwendungen gemäß § 1835 Abs. 3 BGB den Rahmen absteckt (vgl. BayObLGZ 2001, 368).
  • LG Berlin, 20.09.2000 - 87 T 551/99

    Vergütung des Verfahrenspflegers bei Überprüfung der Betreuervergütung

    Auszug aus BayObLG, 06.03.2003 - 3Z BR 230/02
    Der Senat folgt daher nicht der Auffassung des Landgerichts Berlin (FamRZ 2001, 1029/1030), welches die besondere Schwierigkeit der Überprüfung eines Vergütungsantrages des Betreuers auf die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich deshalb bejaht, weil hierzu "eine Beschäftigung mit der umfangreichen und z.T. sehr widersprüchlichen Rechtsprechung" zu den einschlägigen Vorschriften gehöre.
  • BayObLG, 30.11.2004 - 3Z BR 125/04

    Kosten des Verfahrenspflegers für Minderjährigen bei Vorbescheid zu

    Dies entspricht der (bindenden, vgl. § 31 Abs. 1 BVerfGG) verfassungskonformen Auslegung der letztgenannten Vorschrift durch das Bundesverfassungsgericht (Beschlüsse vom 7.6.2002 FamRZ 2000, 1280/1282 und 1284/1285), welcher der Senat und andere Obergerichte im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit mittlerweile gefolgt sind (vgl. BayObLG MDR 2001, 1376/1377 und NJW-RR 2003, 1372; BayObLGZ 2002, 11/13 und 2003, 117; OLG Zweibrücken FamRZ 2002, 906; OLG Düsseldorf NJW-RR 2003, 427; OLG Stuttgart NJW-RR 2004, 424; OLG Köln Report 2004, 53/55).

    Daher kann sich, solange der Verfahrenspfleger nur in diesem Verfahren zu handeln hat, für seine Tätigkeit die Einstufung als besondere berufsspezifische Tätigkeit im Grundsatz nur aus der besonderen rechtlichen Schwierigkeit der Sache ergeben (vgl. BayObLG NJW-RR 2003, 1372 m.w.N.).

  • OLG Frankfurt, 07.04.2005 - 20 W 282/04

    Betreuung: Vergütung des zum Verfahrenspfleger bestellten Rechtsanwalts

    Die Überprüfung der Plausibilität und Angemessenheit des Zeitaufwandes sowie des geltend gemachten Stundensatzes erfordert entgegen der vereinzelt gebliebenen Auffassung des Landgerichts Berlin (FamRZ 2001, 1029) im Regelfall keine vertieften spezifischen Rechtskenntnisse, die über die Fähigkeiten und das Standardwissen eines erfahrenen Berufsbetreuers der höchsten Vergütungsstufe hinausreichen (vgl. hierzu BayObLG NJW-RR 2003, 1372).
  • BayObLG, 21.05.2003 - 3Z BR 92/03

    Geltung der Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB auch bei Vergütung des

    Ist eine solche Abrechnung auf der Grundlage der BRAGO zulässig (zu den Voraussetzungen im Einzelnen vgl. Beschluss des Senats vom 6.3.2003, 3Z BR 230/02 - bisher unveröffentlicht), gilt gleichwohl die Ausschlussfrist des § 1835 Abs. 1 Satz 3 BGB.
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