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   LG Karlsruhe, 03.07.2003 - 5 S 25/03   

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LG Karlsruhe, 03.07.2003 - 5 S 25/03 (https://dejure.org/2003,6822)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 03.07.2003 - 5 S 25/03 (https://dejure.org/2003,6822)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 03. Juli 2003 - 5 S 25/03 (https://dejure.org/2003,6822)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung einer restlichen Maklervergütung für die Vermittlung des Abschlusses eines Lebensversicherungsvertrages; Wirksamkeit einer Vereinbarung über Vermittlungsgebühren wegen Verstoßes gegen Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG); ...

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Richtige Vereinbarung treffen

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 7 (Kurzinformation)

    Unbedingte Fälligkeit der Vermittlerprovision unwirksam

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Atlanticlux 1 -, Honorarberatung, netto kalkulierter Tarif, Unwirksamkeit einer Versicherungsvermittlergebührenvereinbarung bei Lebensversicherungen, Vermittlungsgebührenvereinbarung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1470
  • VersR 2004, 110
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Karlsruhe, 02.07.1990 - O 137/89

    Provisionsvorschuss, Rückzahlungspflicht, Erschwerung der Kündigungsfreiheit,

    Auszug aus LG Karlsruhe, 03.07.2003 - 5 S 25/03
    Die Einräumung der unabdingbaren Kündigungsmöglichkeit zu Gunsten des Versicherungsnehmers bedeutet, dass nicht nur ein unmittelbarer vertraglicher Ausschluss der Kündigung unwirksam ist, sondern die Unwirksamkeitsfolge auch bei einer lediglich mittelbaren Ausschließung oder Erschwerung der Kündigung durch die Vereinbarung einer Vertragsstrafe oder eines sonstigen den Versicherungsnehmers treffenden Nachteils, die mit der Kündigung verbunden sind, eingreift (vgl. für kündigungserschwerende Vereinbarungen bei Handelsvertretern und Arbeitnehmern: LG Karlsruhe, VersR 1990, 1008, 1009 m. w. Nachw.).
  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 251/04

    Rückforderung der Abschlussprovision eines Versicherungsmaklers bei vorzeitiger

    Das Berufungsgericht (5. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe) hat unter Hinweis auf seine in NJW-RR 2003, 1470 = VersR 2004, 110 veröffentlichte frühere Entscheidung ausgeführt:.

    Von einem Teil der Rechtsprechung und Literatur wird die damit zumindest bei kurzer Laufzeit des Versicherungsvertrags verbundene Schlechterstellung des Versicherungsnehmers mit unterschiedlichen rechtlichen Ansätzen (Nichtigkeit nach § 134 BGB i.V.m. §§ 165, 174, 178 VVG; Unwirksamkeit gemäß § 9 AGB oder § 307 BGB n.F.) für unzulässig gehalten: so das Berufungsgericht in NJW-RR 2003, 1470); LG Nürnberg-Fürth VerBAV 1999, 322 = VersR 2000, 1235 (LS); AG Berlin-Neukölln VersR 2003, 502 und 2003, 504 (jeweils aufgehoben durch Urteile des Landgerichts Berlin; Anm. der Redaktion in VersR 2003, 1571 und 1574); zustimmend Prölss/Martin/Kollhosser, aaO, nach § 48 VVG Rn. 42a.

  • BGH, 20.01.2005 - III ZR 207/04

    Wirksamkeit einer Provisionsvereinbarung zwischen einem Versicherungsmakler und

    Von einem Teil der Rechtsprechung und Literatur wird die damit zumindest bei kurzer Laufzeit des Versicherungsvertrags verbundene Schlechterstellung des Versicherungsnehmers mit unterschiedlichen rechtlichen Ansätzen (Nichtigkeit nach § 134 BGB i.V.m. §§ 165, 174, 178 VVG; Unwirksamkeit gemäß § 9 AGB oder § 307 BGB n.F.) für unzulässig gehalten: so LG Karlsruhe - 5. Zivilkammer - NJW-RR 2003, 1470; Urteil vom 19. April 2004 - 5 S 246/03 (dazu Senatsurteil vom heutigen Tage - III ZR 251/04, für BGHZ bestimmt); LG Nürnberg-Fürth VerBAV 1999, 322 = VersR 2000, 1235 (LS); AG Berlin-Neukölln VersR 2003, 502 und 2003, 504 (jeweils aufgehoben durch Urteile des Landgerichts Berlin; Anm. der Redaktion in VersR 2003, 1571 und 1574); zustimmend Prölss/Martin/Kollhosser, aaO, nach § 48 VVG Rn. 42a.
  • LG Karlsruhe, 19.04.2004 - 5 S 234/03

    Lebensversicherung: Nichtigkeit der Vereinbarung einer Vermittlungsgebühr

    Das Amtsgericht hat die Klage entsprechend dem Urteil des erkennenden Gerichts vom 3.7.2003 - 5 S 25/03 - (veröffentlicht in NJW-RR 2003, 1470 und in VersR 2004, 110), das während des erstinstanzlichen Verfahrens ergangen ist, abgewiesen.

    Im Urteil NJW-RR 2003, 1470 = VersR 2004, 110, dem ein dem vorliegenden Fall entsprechender Sachverhalt zugrunde lag, hat die Kammer den zwischen Versicherungsvermittler und Versicherungsnehmer geschlossenen Vermittlervertrag wegen Verstoßes der Provisionsvereinbarung gegen das dem Versicherungsnehmer durch das Versicherungsvertragsgesetz gewährleistete Recht der jederzeitigen Kündigung der Lebensversicherung gemäß § 134 BGB als nichtig angesehen und die Klage auf Zahlung der während der ersten drei Jahre der Prämienlaufzeit anfallenden, auch bei vorzeitiger Kündigung der Lebensversicherung unverfallbaren Vermittlerprovision (eingeklagt war, wie hier, ein Restprovisionsbetrag) abgewiesen.

    Im Urteil NJW-RR 2003, 1470 = VersR 2004, 110 geht die Kammer davon aus, dass der in der Vermittlungsgebührenvereinbarung festgelegte Anfall des überwiegenden Teils der Vermittlerprovision nicht zeitproportional entsprechend der Zahlung der Versicherungsprämien und unabhängig davon, wie lange die Prämienzahlungen laufen und welche Beitragssumme am Ende erreicht wird, eine vom dispositiven Gesetzesrecht abweichende Vertragsregelung ist, die die Kündigungsfreiheit des Versicherungsnehmers hinsichtlich der Lebensversicherung unzulässig beeinträchtigt.

    Demgegenüber ist aber darauf hinzuweisen, dass es, wie schon in der Entscheidung NJW-RR 2003, 1470 = VersR 2004, 110 dargelegt, auf eine Vertragsstrafe im engeren Sinne, d. h. die Vereinbarung eines mit der Kündigung verbundenen Nachteils in der Absicht , die Kündigung zu erschweren oder auszuschließen, nicht ankommt.

  • BGH, 14.04.2005 - III ZR 252/04

    Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers nach vorzeitiger Kündigung des

    Das Berufungsgericht (5. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe) hat unter Hinweis auf seine in NJW-RR 2003, 1470 = VersR 2004, 110 veröffentlichte frühere Entscheidung ausgeführt:.

    Von einem Teil der Rechtsprechung und Literatur wird die damit zumindest bei kurzer Laufzeit des Versicherungsvertrags verbundene Schlechterstellung des Versicherungsnehmers mit unterschiedlichen rechtlichen Ansätzen (Nichtigkeit nach § 134 BGB i.V.m. §§ 165, 174, 178 VVG; Unwirksamkeit gemäß § 9 AGB oder § 307 BGB n.F.) für unzulässig gehalten: so das Berufungsgericht in NJW-RR 2003, 1470; LG Nürnberg-Fürth VerBAV 1999, 322 = VersR 2000, 1235 (LS); AG Berlin-Neukölln VersR 2003, 502 und 2003, 504 (jeweils aufgehoben durch Urteile des Landgerichts Berlin; Anm. der Redaktion in VersR 2003, 1571 und 1574); zustimmend Prölss/Martin/Kollhosser, aaO, nach § 48 VVG Rn. 42a.

  • BGH, 14.04.2005 - III ZR 253/04

    Rückforderung der Abschlussprovision eines Versicherungsmaklers bei vorzeitiger

    Das Berufungsgericht (5. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe) hat unter Hinweis auf seine in NJW-RR 2003, 1470 = VersR 2004, 110 veröffentlichte frühere Entscheidung ausgeführt:.

    Von einem Teil der Rechtsprechung und Literatur wird die damit zumindest bei kurzer Laufzeit des Versicherungsvertrags verbundene Schlechterstellung des Versicherungsnehmers mit unterschiedlichen rechtlichen Ansätzen (Nichtigkeit nach § 134 BGB i.V.m. §§ 165, 174, 178 VVG; Unwirksamkeit gemäß § 9 AGB oder § 307 BGB n.F.) für unzulässig gehalten: so das Berufungsgericht in NJW-RR 2003, 1470; LG Nürnberg-Fürth VerBAV 1999, 322 = VersR 2000, 1235 (LS); AG Berlin-Neukölln VersR 2003, 502 und 2003, 504 (jeweils aufgehoben durch Urteile des Landgerichts Berlin; Anm. der Redaktion in VersR 2003, 1571 und 1574); zustimmend Prölss/Martin/Kollhosser, aaO, nach § 48 VVG Rn. 42a.

  • BGH, 14.04.2005 - III ZR 254/04

    Provisionsanspruch des Versicherungsmaklers nach vorzeitiger Kündigung des

    Das Berufungsgericht (5. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe) hat unter Hinweis auf seine in NJW-RR 2003, 1470 = VersR 2004, 110 veröffentlichte frühere Entscheidung im wesentlichen ausgeführt:.

    Von einem Teil der Rechtsprechung und Literatur wird die damit zumindest bei kurzer Laufzeit des Versicherungsvertrags verbundene Schlechterstellung des Versicherungsnehmers mit unterschiedlichen rechtlichen Ansätzen (Nichtigkeit nach § 134 BGB i.V.m. §§ 165, 174, 178 VVG; Unwirksamkeit gemäß § 9 AGB oder § 307 BGB n.F.) für unzulässig gehalten: so das Berufungsgericht in NJW-RR 2003, 1470; LG Nürnberg-Fürth VerBAV 1999, 322 = VersR 2000, 1235 (LS); AG Berlin-Neukölln VersR 2003, 502 und 2003, 504 (jeweils aufgehoben durch Urteile des Landgerichts Berlin; Anm. der Redaktion in VersR 2003, 1571 und 1574); zustimmend Prölss/Martin/Kollhosser, aaO, nach § 48 VVG Rn. 42a.

  • BGH, 14.04.2005 - III ZR 287/04

    Rückforderung der Abschlussprovision eines Versicherungsmaklers bei vorzeitiger

    Von einem Teil der Rechtsprechung und Literatur wird die damit zumindest bei kurzer Laufzeit des Versicherungsvertrags verbundene Schlechterstellung des Versicherungsnehmers mit unterschiedlichen rechtlichen Ansätzen (Nichtigkeit nach § 134 BGB i.V.m. §§ 165, 174, 178 VVG; Unwirksamkeit gemäß § 9 AGB oder § 307 BGB n.F.) für unzulässig gehalten: so die 5. Zivilkammer des Landgerichts Karlsruhe in NJW-RR 2003, 1470 = VersR 2004, 110; LG Nürnberg-Fürth VerBAV 1999, 322 = VersR 2000, 1235 (LS); AG Berlin-Neukölln VersR 2003, 502 und 2003, 504 (jeweils aufgehoben durch Urteile des Landgerichts Berlin; Anm. der Redaktion in VersR 2003, 1571 und 1574); zustimmend Prölss/Martin/Kollhosser, aaO, nach § 48 VVG Rn. 42a.
  • LG Offenburg, 20.04.2004 - 1 S 15/03

    Versicherungsmakler: Verwirkung des Maklerlohnanspruchs bei planmäßiger

    Die Verwirkung des Mäklerlohns wird in diesen Entscheidungen jedoch ebenso wenig behandelt wie in den klageabweisenden Urteilen des Amtsgerichts Backnang vom 17.3.1998, des Landgerichts Stuttgart vom 21.1.1999 (beide VerBAV 1999, 319), des Landgerichts Nürnberg-Fürth vom 10.9.1999 (VerBAV 1999, 322), des Landgerichts Rottweil vom 22.1.2002 (MDR 2002, 572), des Amtsgerichts Neukölln vom 3.6.2002 (VersR 2003, 502) und vom 27.6.2002 (VersR 2003, 504) und des Landgerichts Karlsruhe vom 3.7.2003 (NJW-RR 2003, 1470).
  • LG Paderborn, 25.11.2003 - 1 S 153/03

    - Atlanticlux 2 -, wirksame Versicherungsvermittlungsgebührenvereinbarung bei

    Demgemäß teilt die Kammer auch nicht die von dem Beklagten in Bezug genommene Auffassung des Landgerichts Karlsruhe (NJW-RR 03, 1470), wonach die Vereinbarung einer überwiegend in der Anfangszeit des Versicherungsverhältnisses ratenweise fälligen Maklerprovision und deren Fortbestand auch bei vorzeitiger Änderung oder Beendigung des Versicherungsvertrages gegen §§ 165 Abs. 1, 174 Abs. 1, 178 VVG verstoße und deshalb gem. § 134 BGB nichtig sei.
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