Weitere Entscheidung unten: LG Hildesheim, 15.05.2003

Rechtsprechung
   BGH, 08.05.2003 - I ZR 234/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,328
BGH, 08.05.2003 - I ZR 234/02 (https://dejure.org/2003,328)
BGH, Entscheidung vom 08.05.2003 - I ZR 234/02 (https://dejure.org/2003,328)
BGH, Entscheidung vom 08. Mai 2003 - I ZR 234/02 (https://dejure.org/2003,328)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Schadensersatz wegen des Verlusts von Transportgut - Rechtsfolgen der Nichtangabe des Wertes der zum Versand gebrachten Ware - Durch grob fahrlässiges Verhalten begründete Schadenshaftung

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Pakete - unterlassene Wertangabe und Mitverschulden am Schaden

  • tis-gdv.de

    HGB, Grobes Organisationsverschulden, Mitverschulden, Wertdeklaration, Organisationsverschulden, Wert

  • Judicialis

    BGB § 254 Db

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 254
    Fehlende Wertangabe als schadensursächliches Mitverschulden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 254
    Mitverschulden des Auftraggebers eines Paketbeförderungsdienstes bei unterlassener Wertangabe

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Transportrecht - Hinweis auf kostbare Fracht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • dr-bahr.com (Leitsatz)

    Mitverschulden bei Nichtangabe des Warenwertes

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Mitverschulden bei Nichtangabe des Warenwertes

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei wertvollen (Weihnachts-) Paketen die Wertangabe nicht vergessen! - Ohne Wertangabe kann dem Versender ein Mitverschulden angerechnet werden

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1473
  • MDR 2003, 1361
  • VersR 2003, 1596
 
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Wird zitiert von ... (61)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 158/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Auszug aus BGH, 08.05.2003 - I ZR 234/02
    Der Umstand, daß der Versender nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 149, 337, 353) in einen nach § 254 Abs. 1 BGB beachtlichen Selbstwiderspruch geraten könne, wenn er trotz Kenntnis, daß der Spediteur die Sendung bei zutreffender Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandle, von einer Wertdeklaration absehe und bei Verlust gleichwohl den vollen Schadensersatz verlange, ändere daran nichts.

    Es hat auch nicht verkannt, daß sich ein anspruchsminderndes Mitverschulden gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB daraus ergeben kann, daß der Geschädigte es unterlassen hat, den Schädiger im Hinblick auf den Wert des Gutes auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen (vgl. BGHZ 149, 337, 353).

    Die Haftung wegen grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruht auf dem Vorwurf unzureichender Kontrolle der Schnittstellen und der daraus folgenden Vermutung, daß die Ware in diesem besonders gefährdeten Bereich verlorengegangen ist (vgl. BGHZ 149, 337, 345 f.).

  • BGH, 05.06.2003 - I ZR 234/00

    Darlegungs- und Beweislast des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem

    Im vorliegenden Fall kann aber nicht davon ausgegangen werden, daß die unterlassene Wertdeklaration den Schaden tatsächlich mitverursacht hat (vgl. dazu BGHZ 149, 337, 355 sowie BGH, Urt. v. 8.5.2003 - I ZR 234/02, Umdr. S. 6 f.).

    Voraussetzung hierfür wäre, daß die Beklagte bei richtiger Wertangabe ihre Sorgfaltspflichten besser erfüllt hätte und es dann zumindest zu einer Verringerung des Verlustrisikos gekommen wäre (vgl. BGH, Urt. v. 8.5.2003 - I ZR 234/02, Umdr. S. 7).

  • BGH, 19.01.2006 - I ZR 80/03

    Mitverschulden des Paketversenders wegen unterlassener Wertdeklaration eines

    Von einem Kennenmüssen der Anwendung höherer Sorgfalt bei korrekter Wertangabe kann im Allgemeinen ausgegangen werden, wenn sich aus den Beförderungsbedingungen des Transporteurs ergibt, dass er für diesen Fall bei Verlust oder Beschädigung des Gutes höher haften will (Fortführung von BGHZ 149, 337 und BGH, Urt. v. 8.5.2003 - I ZR 234/02, TranspR 2003, 317).

    Im Rahmen der Haftung nach Art. 29 CMR kann sich ein anspruchsminderndes Mitverschulden zudem aus § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB ergeben, wenn der Geschädigte es unterlassen hat, den Schädiger im Hinblick auf den Wert des Gutes auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die dieser weder kannte noch kennen musste (vgl. BGHZ 149, 337, 353; BGH, Urt. v. 8.5.2003 - I ZR 234/02, TranspR 2003, 317, 318 = NJW-RR 2003, 1473).

    aa) Ein Versender kann in einen gemäß § 254 Abs. 1 BGB beachtlichen Selbstwiderspruch geraten, wenn er trotz Kenntnis, dass der Spediteur die Sendung bei richtiger Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt, von einer Wertdeklaration absieht und bei Verlust gleichwohl vollen Schadensersatz verlangt (vgl. BGHZ 149, 337, 353; BGH TranspR 2003, 317, 318; Urt. v. 17.6.2004 - I ZR 263/01, TranspR 2004, 399, 401 = NJW-RR 2005, 265).

    Ein bei der Entstehung des Schadens mitwirkendes Verschulden der Versender kommt vielmehr auch in Betracht, wenn bei wertdeklarierten Sendungen ebenfalls Lücken in der Schnittstellenkontrolle verbleiben und nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Sendung gerade in diesem Bereich verloren gegangen ist und die Angabe des Wertes der Ware daher deren Verlust nicht verhindert hätte (vgl. BGH TranspR 2003, 317, 318).

    Im Rahmen der Haftungsabwägung ist zu beachten, dass die Reichweite des bei wertdeklarierten Sendungen gesicherten Bereichs einen für die Bemessung der Haftungsquote relevanten Gesichtspunkt darstellt: Je größer der gesicherte Bereich ist, desto größer ist auch der Anteil des Mitverschuldens des Versenders, der durch das Unterlassen der Wertangabe den Transport der Ware außerhalb des gesicherten Bereichs veranlasst (BGH TranspR 2003, 317, 318; Urt. v. 19.5.2005 - I ZR 238/02, Umdruck S. 10).

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 123/03

    Zustandekommen eines Beförderungsvertrages mit der Deutschen Post über die

    Schadensteilung">425 Abs. 2 HGB beachtlichen Selbstwiderspruch geraten kann, wenn er trotz Kenntnis, dass der Frachtführer die Sendung bei zutreffender Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt, von einer Wertdeklaration absieht und gleichwohl vollen Schadensersatz verlangt (BGHZ 149, 337, 353; BGH, Urt. v. 8.5.2003 - I ZR 234/02, TranspR 2003, 317, 318).
  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 284/02

    Rechtsfolgen der Zahlung von Teilbeträgen auf eine Schadensersatzforderung;

    Schadensteilung">425 Abs. 2 HGB beachtlichen Selbstwiderspruch geraten kann, wenn er trotz Kenntnis, dass der Spediteur die Sendung bei zutreffender Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt, von einer Wertdeklaration absieht und bei Verlust gleichwohl vollen Schadensersatz verlangt (vgl. BGHZ 149, 337, 353; BGH, Urt. v. 15.11.2001 - I ZR 163/99, TranspR 2002, 452, 457; Urt. v. 8.5.2003 - I ZR 234/02, TranspR 2003, 317, 318; BGH TranspR 2004, 399, 401).

    Ein bei der Entstehung des Schadens mitwirkendes Verschulden des Versenders kommt vielmehr auch in Betracht, wenn bei wertdeklarierten Sendungen Lücken in den Schnittstellenkontrollen verbleiben und nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Sendung gerade in diesem Bereich verloren gegangen ist und die Angabe des Werts der Ware daher deren Verlust nicht verhindert hätte (vgl. BGH TranspR 2003, 317, 318).

    Im Rahmen der Haftungsabwägung ist zu beachten, dass die Reichweite des bei wertdeklarierten Sendungen gesicherten Bereichs einen für die Bemessung der Haftungsquote relevanten Gesichtspunkt darstellt: Je größer der gesicherte Bereich ist, desto größer ist auch der Anteil des Mitverschuldens des Versenders, der durch das Unterlassen der Wertangabe den Transport der Ware außerhalb des gesicherten Bereichs veranlasst (BGH TranspR 2003, 317, 318; Urt. v. 19.5.2005 - I ZR 238/02, Umdruck S. 10).

  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 120/02

    Mitverschulden des Versenders bei unterlassener Wertangabe

    Ein bei der Entstehung des Schadens mitwirkendes Verschulden der Versicherungsnehmerin der Klägerin kommt vielmehr auch dann in Betracht, wenn bei wertdeklarierten Sendungen ebenfalls Lücken in der Schnittstellenkontrolle verbleiben und nicht ausgeschlossen werden kann, daß die Sendungen gerade in diesem Bereich verlorengegangen sind und die Angabe des Werts der Waren daher deren Verlust nicht verhindert hätte (vgl. BGH, Urt. v. 8.5.2003 - I ZR 234/02, TranspR 2003, 317, 318 = VersR 2003, 1596).

    Die Haftung wegen qualifizierten Verschuldens beruht auf dem Vorwurf unzureichender Kontrolle der Schnittstellen und der daraus folgenden Vermutung, daß die Ware in diesem besonders gefährdeten Bereich verlorengegangen ist (vgl. BGHZ 149, 337, 345 f.; BGH TranspR 2003, 317, 318; TranspR 2004, 309, 312 [insoweit in BGHZ 158, 322 nicht abgedruckt]; TranspR 2004, 399, 401).

    Denn dann erhöhen sich die Möglichkeiten der Beklagten, die Vermutung, daß ihr grob fahrlässiges bzw. bewußt leichtfertiges Verhalten für den Eintritt des Schadens ursächlich gewesen ist, durch den Nachweis zu widerlegen, daß die Ware in einem gesicherten Bereich verlorengegangen ist (vgl. BGH TranspR 2003, 317, 318; TranspR 2004, 399, 402).

    Im Rahmen der Haftungsabwägung stellt dabei die Reichweite des bei wertdeklarierten Sendungen gesicherten Bereichs einen für die Bemessung des Mitverschuldensanteils relevanten Gesichtspunkt dar: Je größer der gesicherte Bereich ist, desto größer ist auch der Anteil des Mitverschuldens des Versenders, der durch das Unterlassen der Wertangabe den Transport der Ware außerhalb des gesicherten Bereichs veranlaßt (vgl. BGH TranspR 2003, 317, 318).

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 31/04

    Begriff des Drohens eines ungewöhnlich hohen Schadens

    Dieses Urteil hat der Senat, soweit zum Nachteil der Beklagten entschieden wurde, auf die Revision der Beklagten aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urt. v. 8.5.2003 - I ZR 234/02, TranspR 2003, 317).

    aa) Das Berufungsgericht ist im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass ein Versender in einen gemäß § 254 Abs. 1 BGB beachtlichen Selbstwiderspruch geraten kann, wenn er trotz Kenntnis, dass der Spediteur die Sendung bei richtiger Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt, von einer Wertdeklaration absieht und bei Verlust gleichwohl vollen Schadensersatz verlangt (vgl. BGHZ 149, 337, 353; BGH TranspR 2003, 317, 318; Urt. v. 17.6.2004 - I ZR 263/01, TranspR 2004, 399, 401 = NJW-RR 2005, 265).

    Ein bei der Entstehung des Schadens mitwirkendes Verschulden der Versender kommt vielmehr auch in Betracht, wenn bei wertdeklarierten Sendungen Lücken in der Schnittstellenkontrolle verbleiben und nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Sendung gerade in diesem Bereich verloren gegangen ist und die Angabe des Werts der Ware daher deren Verlust nicht verhindert hätte (vgl. BGH TranspR 2003, 317, 318).

    Im Rahmen der Haftungsabwägung ist zu beachten, dass die Reichweite des bei wertdeklarierten Sendungen gesicherten Bereichs einen für die Bemessung der Haftungsquote relevanten Gesichtspunkt darstellt: Je größer der gesicherte Bereich ist, desto größer ist auch der Anteil des Mitverschuldens des Versenders, der durch das Unterlassen der Wertangabe den Transport der Ware außerhalb des gesicherten Bereichs veranlasst (BGH TranspR 2003, 317, 318; Urt. v. 19.5.2005 - I ZR 238/02, Umdruck S. 10).

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 4/04

    Berücksichtigung des Mitverschuldens des Versenders wegen unterlassener

    Im Rahmen der Haftung nach Art. 29 CMR kann sich ein anspruchsminderndes Mitverschulden zudem aus § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB ergeben, wenn der Geschädigte es unterlassen hat, den Frachtführer im Hinblick auf den Wert des Gutes auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die dieser weder kannte noch kennen musste, und der Frachtführer deshalb keinen Anlass gesehen hat, besondere Vorsorgemaßnahmen zur Schadensverhinderung zu treffen (vgl. BGHZ 149, 337, 353; BGH, Urt. v. 8.5.2003 - I ZR 234/02, TranspR 2003, 317, 318 = NJW-RR 2003, 1473).

    aa) Das Berufungsgericht ist im Ansatz zutreffend davon ausgegangen, dass ein Versender in einen gemäß § 254 Abs. 1 BGB beachtlichen Selbstwiderspruch geraten kann, wenn er trotz Kenntnis, dass der Spediteur die Sendung bei richtiger Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt, von einer Wertdeklaration absieht und bei Verlust gleichwohl vollen Schadensersatz verlangt (vgl. BGHZ 149, 337, 353; BGH TranspR 2003, 317, 318; Urt. v. 17.6.2004 - I ZR 263/01, TranspR 2004, 399, 401 = NJW-RR 2005, 265).

    Ein bei der Entstehung des Schadens mitwirkendes Verschulden der Versender kommt vielmehr auch in Betracht, wenn bei wertdeklarierten Sendungen Lücken in der Schnittstellenkontrolle verbleiben und nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Sendung gerade in diesem Bereich verloren gegangen ist und die Angabe des Werts der Ware daher deren Verlust nicht verhindert hätte (vgl. BGH TranspR 2003, 317, 318).

    Im Rahmen der Haftungsabwägung ist zu beachten, dass die Reichweite des bei wertdeklarierten Sendungen gesicherten Bereichs einen für die Bemessung der Haftungsquote relevanten Gesichtspunkt darstellt: Je größer der gesicherte Bereich ist, desto größer ist auch der Anteil des Mitverschuldens des Versenders, der durch das Unterlassen der Wertangabe den Transport der Ware außerhalb des gesicherten Bereichs veranlasst (BGH TranspR 2003, 317, 318; Urt. v. 19.5.2005 - I ZR 238/02, Umdruck S. 10).

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 85/04

    Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Transportversicherer;

    Schadensteilung">425 Abs. 2 HGB beachtlichen Selbstwiderspruch geraten kann, wenn er trotz Kenntnis, dass der Spediteur die Sendung bei zutreffender Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt, von einer Wertdeklaration absieht und bei Verlust gleichwohl vollen Schadensersatz verlangt (vgl. BGHZ 149, 337, 353; BGH, Urt. v. 15.11.2001 - I ZR 163/99, TranspR 2002, 452, 457; Urt. v. 8.5.2003 - I ZR 234/02, TranspR 2003, 317, 318; TranspR 2003, 467, 471; TranspR 2004, 399, 401).

    Dies genügt für das Vorliegen der Kausalität (vgl. BGH TranspR 2003, 317, 318; TranspR 2004, 399, 401; Urt. v. 19.5.2005 - I ZR 238/02, Umdruck S. 8).

    Schadensteilung">425 Abs. 2 HGB (vgl. BGHZ 149, 337, 355; BGH TranspR 2004, 399, 402; Urt. v. 19.5.2005 - I ZR 238/02, Urteilsumdruck S. 10) ist zu beachten, dass die Reichweite des bei wertdeklarierten Sendungen gesicherten Bereichs einen für die Bemessung der Haftungsquote relevanten Gesichtspunkt darstellt: Je größer der gesicherte Bereich ist, desto größer ist auch der Anteil des Mitverschuldens des Versenders, der durch das Unterlassen der Wertangabe den Transport der Ware außerhalb des gesicherten Bereichs veranlasst (BGH TranspR 2003, 317, 318).

  • BGH, 13.07.2006 - I ZR 245/03

    Haftung des Transportunternehmers bei nichtdeklariertem Transport von Verbotsgut

    Schadensteilung">425 Abs. 2 HGB beachtlichen Selbstwiderspruch geraten kann, wenn er trotz Kenntnis oder Kennenmüssens, dass der Frachtführer die Sendung bei zutreffender Wertangabe mit größerer Sorgfalt behandelt, von einer Wertdeklaration absieht und gleichwohl vollen Schadensersatz beansprucht (BGHZ 149, 337, 353; BGH, Urt. v. 8.5.2003 - I ZR 234/02, TranspR 2003, 317, 318; Urt. v. 19.1.2006 - I ZR 80/03, TranspR 2006, 121, 122).
  • BGH, 20.01.2005 - I ZR 95/01

    Mitverschulden des Absenders wegen fehlenden Hinweises auf Schadensrisiko

    c) Das anspruchsmindernde Mitverschulden kann sich aber gemäß § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB daraus ergeben, daß der Geschädigte es unterlassen hat, den Schädiger im Hinblick auf den Wert des Gutes auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die dieser weder kannte noch kennen mußte (vgl. BGHZ 149, 337, 353; BGH, Urt. v. 8.5.2003 - I ZR 234/02, TranspR 2003, 317, 318 = VersR 2003, 1596).
  • BGH, 17.06.2004 - I ZR 263/01

    Auslegung einer vor dem Inkrafttreten des Transportrechtsreformgesetzes

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 108/04

    Haftung eines Paketbeförderungsdienstes bei Verzicht auf die Durchführung von

  • BGH, 20.07.2006 - I ZR 9/05

    Anforderungen an den Nachweis des Inhalts einer Sendung im kaufmännischen

  • OLG Braunschweig, 03.02.2005 - 2 U 201/03

    Ansprüche eines Kunden bei Verlust von Transportgut; Pflicht zur Darlegung der

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 265/03

    Voraussetzungen des Mitverschuldens wegen Absehens von einem Hinweis auf die

  • BGH, 02.12.2004 - I ZR 48/02

    Haftung des Fixkostenspediteurs bei ungeklärtem Verlust von Transportgut

  • BGH, 19.05.2005 - I ZR 238/02

    Voraussetzungen einer vertraglichen Haftung für Verluste und Beschädigungen von

  • BGH, 23.10.2003 - I ZR 55/01

    Haftung eines Paketbeförderungsdienstes für den Verlust von Transportgut;

  • BGH, 03.02.2005 - I ZR 276/02

    Mitverschulden des Versenders wegen unterlassener Wertdeklaration einer

  • BGH, 15.12.2005 - I ZR 303/02

    Mitverschulden des Versenders bei unterlassener Wertdeklaration

  • OLG Stuttgart, 19.11.2003 - 3 U 137/03

    Allgemeine Geschäftsbedingungen eines Paketdienstes: Unwirksamkeit eines

  • BGH, 15.12.2005 - I ZR 72/03

    Mitverschulden des Versenders eines Pakets bei unterlassener Wertdeklaration

  • BGH, 09.10.2003 - I ZR 275/00

    Klage auf Schadensersatz gegen einen Paketbeförderungsdienst wegen Verlust und

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 46/04

    Mitverschulden des Versenders bei unterlassener Wertdeklaration

  • BGH, 30.03.2006 - I ZR 57/03

    Mitverschulden des Versenders wegen Kenntnis von groben Organisationsmängeln des

  • BGH, 15.12.2005 - I ZR 95/03

    Mitwirken des Verschuldens des Versenders bei unterlassener Wertangabe

  • OLG Koblenz, 30.11.2006 - 2 U 1521/05

    Transportrecht: Schadensersatz wegen Verlust von Transportsendungen; Nachweis des

  • BGH, 25.11.2004 - I ZR 210/01

    Darlegungs- und Beweislast für grob fahrlässiges Verhalten eines Spediteurs

  • OLG Frankfurt, 18.04.2007 - 13 U 62/06

    Internationale Luftbeförderung: Anwendbares Recht; Haftungsbeschränkung nach dem

  • BGH, 01.12.2005 - I ZR 117/04

    Anforderungen an die Wertdeklaration des Versenders

  • BGH, 06.05.2004 - I ZR 262/01

    Haftung eines Paketbeförderungsdienstes für das Abhandenkommen von Sendungen;

  • OLG Düsseldorf, 16.06.2004 - 18 U 237/03

    Schadensersatzansprüche bei Verlust undeklarierter Wertpakete

  • OLG Düsseldorf, 02.02.2005 - 18 U 122/04

    Schadensersatzanspruch bei Verlust einer Warensendung durch den

  • OLG Koblenz, 30.11.2006 - 2 U 1522/05

    Zur Haftung des Transportunternehmens bei Sendungsverlust

  • OLG Hamburg, 08.07.2010 - 6 U 114/06

    Frachtführerhaftung im grenzüberschreitenden Straßengüterverkehr: Anforderungen

  • OLG München, 18.08.2010 - 7 U 2114/10

    Qualifizierte Haftung des Frachtführers: Mitverschulden des Auftraggebers bei

  • OLG Bamberg, 29.07.2003 - 5 U 119/03

    Schadensersatz aus einem Frachtgeschäft wegen des Verlustes von Transportgut

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 U 232/09

    Mitverschulden des Versenders bei unterbliebener Wertdeklaration

  • OLG Koblenz, 30.11.2006 - 2 U 1523/05

    Schadensersatz wegen des Verlustes von Wertpaketen mit einer Wertdeklaration von

  • OLG München, 26.01.2011 - 7 U 3426/10

    Frachtführerhaftung: Leichtfertige Auslieferung des Transportguts entgegen einer

  • BGH, 26.01.2006 - I ZR 116/05

    Übergehen eines Beweisantritts mangels namentlicher Benennung eines Zeugen

  • OLG Frankfurt, 30.08.2004 - 13 U 215/02

    Internationaler Luftfrachtbrief: Geltung des Warschauer Abkommens; Bedeutung von

  • OLG Düsseldorf, 12.11.2003 - 18 U 236/02

    Schadensersatzpflicht des Spediteurs bei Verlust einer Warensendung infolge

  • OLG Düsseldorf, 02.02.2005 - 18 U 82/04

    Haftung des Frachtführers wegen Paketverlust - Annahme der Leichtfertigkeit wegen

  • OLG Stuttgart, 14.01.2004 - 3 U 148/03

    Forderungseinziehung durch Transportversicherung; Beschränkung der Haftung des

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2005 - 18 U 184/04
  • OLG München, 17.03.2004 - 7 U 4035/03

    Unzulässige Haftungsbegrenzung in AGB eines Paketbeförderungsdienstes als

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2004 - 18 U 86/04

    Haftung des Transporteurs / Frachtführers bei Verlust der Warensendung

  • LG Düsseldorf, 13.01.2005 - 31 O 110/01

    Schadensersatzansprüche wegen Transportschadensfällen in Form von Paketverlusten;

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2010 - 18 U 215/09

    Mitverschulden des Versenders an dem Verlust von Transportgut wegen

  • OLG Düsseldorf, 06.09.2017 - 18 U 85/16

    Haftung eines Transportdienstleisters wegen Verlustes eines Pakets auf dem

  • OLG München, 15.12.2010 - 7 U 3426/10

    Haftung des Transporteurs wegen Nichtbeachtung eines "on hold" Vermerks;

  • LG Düsseldorf, 19.05.2005 - 31 O 118/02
  • OLG München, 29.07.2004 - 23 U 5315/03
  • LG Düsseldorf, 04.03.2004 - 31 O 138/02

    Anforderungen an die Aufhebung der frachtvertragsrechtlichen

  • OLG Köln, 05.09.2006 - 3 U 171/04

    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs wegen Verlust einer Fracht; Verlust

  • OLG Düsseldorf, 08.12.2004 - 18 U 163/04
  • LG Düsseldorf, 19.02.2004 - 31 O 170/02

    Schadensersatzansprüche eines Transportversicherers aus abgetretenem und

  • OLG Düsseldorf, 06.10.2004 - 18 U 67/04
  • OLG Düsseldorf, 23.06.2004 - 18 U 13/04
  • LG Düsseldorf, 05.07.2005 - 31 O 201/02

    Umfang eines Schadensersatzanspruch aus abgetretenem und übergegangenem Recht

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Rechtsprechung
   LG Hildesheim, 15.05.2003 - 1 S 3/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,8308
LG Hildesheim, 15.05.2003 - 1 S 3/03 (https://dejure.org/2003,8308)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 15.05.2003 - 1 S 3/03 (https://dejure.org/2003,8308)
LG Hildesheim, Entscheidung vom 15. Mai 2003 - 1 S 3/03 (https://dejure.org/2003,8308)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Berechnung des Rückkaufswertes eines gekündigten Kapitallebensversicherungsvertrags: Ausschluss einer sog. Zillmerung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 6 ALB; § 16 ALB; § 306 BGB; § 172 Abs. 2 WG
    Abrechnung einer gekündigten Kapitallebensversicherung nach dem so genannten Zillmer-Verfahren; Voraussetzungen für eine notwendige Durchschaubarkeit und Klarheit einer Klausel; Gewinnung einer Klausel nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung im Wege der ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abrechnung einer gekündigten Kapitallebensversicherung nach dem so genannten Zillmer-Verfahren; Voraussetzungen für eine notwendige Durchschaubarkeit und Klarheit einer Klausel; Gewinnung einer Klausel nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung im Wege der ...

  • VersR (via Owlit)

    VVG § 172; VVG § 174; VVG § 176
    Kein Recht des Versicherers zur so genannten Zillmerung nach Durchführung eines Treuhänderverfahrens gem. § 172 VVG

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1473 (Ls.)
  • VersR 2003, 1290
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 162/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Der Senat hat andere Möglichkeiten für die Festlegung eines Mindestrückkaufswerts erwogen (dazu Claus, VerBAV 1986, 239, 253, 283 ff.) und auch die Verteilung der Abschlusskosten auf einen längeren Zeitraum wie bei der "Riester-Rente" in seine Überlegungen einbezogen (nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 AltZertG früher mindestens zehn Jahre, ab 1. Januar 2005 mindestens fünf Jahre; so LG Hildesheim VersR 2003, 1290 f.; vgl. dazu Wandt, VersR 2001, 1460).
  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 245/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Es hat diese Lösungen nicht als interessengerecht angesehen, sondern nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung einen ausgewogenen Interessenausgleich darin gesehen, die Abschlusskosten auf einen längeren Zeitraum zu verteilen, der sich an § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 AltZertG (in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung) orientiere und damit mindestens zehn Jahre betrage (so schon das rechtskräftig gewordene Urteil derselben Kammer des Berufungsgerichts vom 15. Mai 2003, VersR 2003, 1290).

    Der Senat hat andere Möglichkeiten für die Festlegung eines Mindestrückkaufswerts erwogen (dazu Claus, VerBAV 1986, 239, 253, 283 ff.) und auch die Verteilung der Abschlusskosten auf einen längeren Zeitraum wie bei der "Riester-Rente" in seine Überlegungen einbezogen (nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 AltZertG früher mindestens zehn Jahre, ab 1. Januar 2005 mindestens fünf Jahre; so LG Hildesheim VersR 2003, 1290 f. und im Berufungsurteil; vgl. dazu Wandt, VersR 2001, 1460).

  • BGH, 12.10.2005 - IV ZR 177/03

    Ersetzung unwirksamer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der

    Der Senat hat andere Möglichkeiten für die Festlegung eines Mindestrückkaufswerts erwogen (dazu Claus, VerBAV 1986, 239, 253, 283 ff.) und auch die Verteilung der Abschlusskosten auf einen längeren Zeitraum wie bei der "Riester-Rente" in seine Überlegungen einbezogen (nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 AltZertG früher mindestens zehn Jahre, ab 1. Januar 2005 mindestens fünf Jahre; so LG Hildesheim VersR 2003, 1290 f.; vgl. dazu Wandt, VersR 2001, 1460).
  • AG Hildesheim, 28.04.2003 - 49 C 123/02

    Rückkaufswert einer kapitalbildenden Lebensversicherung

    Es hat diese Lösungen nicht als interessengerecht angesehen, sondern nach den Grundsätzen der ergänzenden Vertragsauslegung einen ausgewogenen Interessenausgleich darin gesehen, die Abschlusskosten auf einen längeren Zeitraum zu verteilen, der sich an § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 AltZertG (in der bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassung) orientiere und damit mindestens zehn Jahre betrage (so schon das rechtskräftig gewordene Urteil derselben Kammer des Berufungsgerichts vom 15. Mai 2003, VersR 2003, 1290).

    Der Senat hat andere Möglichkeiten für die Festlegung eines Mindestrückkaufswerts erwogen (dazu Claus, VerBAV 1986, 239, 253, 283 ff.) und auch die Verteilung der Abschlusskosten auf einen längeren Zeitraum wie bei der "Riester-Rente" in seine Überlegungen einbezogen (nach § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 AltZertG früher mindestens zehn Jahre, ab 1. Januar 2005 mindestens fünf Jahre; so LG Hildesheim VersR 2003, 1290 f. und im Berufungsurteil; vgl. dazu Wandt, VersR 2001, 1460).

  • LG Düsseldorf, 30.07.2003 - 23 S 8/03

    Lebensversicherung - Im Zweifel Abschlusskosten zehn Jahre anzusetzen

    Vielmehr ist entscheidend, welche Regelung die Parteien für den Fall getroffen hätten, dass ihnen der Mangel der Wirksamkeit im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt gewesen wäre (vgl. LG Hildesheim, Urteil vom 15. Mai 2003, Az: 1 S 3/03).

    Vielmehr ist unter Anlehnung an § 1 Abs. 1 S. 1 Nr. 8 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz ein Zeitraum von 10 Jahren für die gleichmäßige Verteilung der Kosten anzunehmen (vgl. LG Hildesheim, Urteil vom 15. Mai 2003, Az: 1 S 3/03).

  • OLG Düsseldorf, 13.05.2005 - 4 U 146/04

    Bemessung des Rückkaufswerts bei vorzeitiger Kündigung eines

    Im Treuhänderverfahren kann er nämlich nur das zum neuen Inhalt der Verträge machen, was dem hypothetischen Parteiwillen gerecht wird (OLG Braunschweig VersR 2003, 1520, 1522; LG Hildesheim VersR 2003, 1290, 1291; LG Aachen VersR 2003, 1022, 1023; Wandt VersR 2001, 1449, 1453; Kollhosser VersR 2003, 807, 811; Prölss/Martin, a.a.O., § 172 Rn. 33).
  • LG Gießen, 23.06.2005 - 4 O 100/05

    Erhebung einer Stufenklage gerichtet auf Auskunft über die Höhe des

    In der Klausel selbst muss vielmehr auf die Nachteile transparent hingewiesen werden (BGH VersR 2001, 841 = NJW 2001, 2014; LG Hildesheim VersR 2003, 1290; VuR 2004, 182).

    da nunmehr keine Entscheidungsfreiheit des VN bestehe, ein anderes Produkt für die Altersversorgung zu wählen (AG Karlsruhe VersR 2003, 316; LG Hildesheim VersR 2003, 1290; LG Hannover VersR 2003, 1289).

  • LG Hildesheim, 16.10.2003 - 1 S 54/03

    Auskunftserteilung über die Höhe des Rückkaufswertes einer Lebensversicherung;

    Dies war nicht zulässig (vgl. hierzu und zum Folgenden Urteil der Kammer vom 15.05.2003 - 1 S 3/03 -).
  • LG Dortmund, 07.04.2005 - 2 S 54/04

    Berechnung des Rückkaufswertes sowie Abzug der Abschlusskosten einer

    Dabei sei zu berücksichtigen, dass ein ersatzloser Wegfall der Abschlusskosten wegen deren Bedeutung für die Kalkulation der Versicherungsleistung die Interessen der Beteiligten erheblich berühren würde, so dass unter der Fragestellung, welche Regelung die Parteien getroffen hätten, wenn ihnen bei Vertragsschluss die Unwirksamkeit der Abrechnungsklausel bekannt gewesen wäre, diese eine Verteilung der Abschlusskosten auf 10 Jahre in Anlehnung an die Regelungen des § 1 Absatz 1 Nr. 8 AltZertG vereinbart hätten (LG Hildesheim, VersR 2003, 1290 = NJOZ 2003, 3339. c) Schließlich wird ungeachtet der Unwirksamkeit der ursprünglich verwendeten Klauseln wegen Intransparenz die Anwendung des "Zillmer-Verfahrens" bei der Berechnung des Rückkaufswertes jedenfalls dann befürwortet, wenn der Versicherer ein wirksames Klauselersetzungsverfahren nach § 172 Absatz 2 VVG durchgeführt hat (OLG München, VersR 2003, 1024; OLG Braunschweig, NJOZ 2003, 3332 ff. = VersR 2003, 1520; OLG Celle VersR 2005, 535; LG Aachen VersR 2003, 1022; LG Saarbrücken VersR 2003, 1291; LG Wiesbaden VersR 2003, 1232).
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