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   BGH, 10.07.2003 - IX ZR 113/01   

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https://dejure.org/2003,1235
BGH, 10.07.2003 - IX ZR 113/01 (https://dejure.org/2003,1235)
BGH, Entscheidung vom 10.07.2003 - IX ZR 113/01 (https://dejure.org/2003,1235)
BGH, Entscheidung vom 10. Juli 2003 - IX ZR 113/01 (https://dejure.org/2003,1235)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    KO § 41 Abs. 1 Satz 1; ZPO §§ 114, 270 Abs. 3 a.F.

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Fristwahrung durch Einreichung der Klage bei Gericht, wenn die Zustellung demnächst erfolge; Zustellung "demnächst", wenn die Partei alles ihr Zumutbare getan hat, um die Klagezustellung zu bewirken ; Antrag auf Prozesskostenhilfe und Einreichung eines als Klageentwurf ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Prozeßkostenhilfeantrag und Konkursanfechtung; Verjährung für Anfechtungsanspruch des Insolvenzverwalters; Prozeßkostenhilfegesuch und Insolvenzanfechtung

  • Judicialis

    KO § 41 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 114; ; ZPO § 270 Abs. 3 a.F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KO § 41 Abs. 1 S. 1; ZPO §§ 114 270 Abs. 3 (a.F.)
    Wahrung der Anfechtungsfrist bei Ablehnung eines Prozesskostenhilfeantrags

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wahrung der Anfechtungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1558
  • ZIP 2003, 1674
  • MDR 2003, 1314
  • NZI 2003, 606
  • WM 2003, 1694
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 04.03.1993 - IX ZR 138/92

    Versäumnis der Anfechtungsfrist bei verzögerter Abgabe an das für das

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - IX ZR 113/01
    Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, zur Wahrung der Anfechtungsfrist des § 41 Abs. 1 KO müsse die Anfechtung durch Klage oder Einrede gerichtlich geltend gemacht werden (vgl. BGHZ 112, 325, 327 f; 122, 23, 27 f).

    Die Regelung dient dem Interesse der Gläubiger ebenso wie der Allgemeinheit, Konkurse beschleunigt abzuwickeln (BGHZ 122, 23, 26).

    Aus diesem Grunde sieht die höchstrichterliche Rechtsprechung es nicht einmal als ausreichend an, daß der Verwalter fristgerecht einen Mahnbescheid anbringt, wenn die Sache anschließend mit einer von ihm zu vertretenden Verzögerung an das für das Streitverfahren zuständige Gericht abgegeben wird (BGHZ 112, 325; 122, 23).

  • BGH, 16.12.1987 - IVb ZB 161/87

    Einlegung einer mit einem Prozeßkostenhilfegesuch verbundenen Berufung

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - IX ZR 113/01
    Stellt eine Partei in dieser Weise klar, daß sie den Klageantrag nur unter der Voraussetzung der Gewährung von Prozeßkostenhilfe stellen will, so hat sie trotz gleichzeitiger Einreichung des Prozeßkostenhilfegesuchs und eines inhaltlich den Anforderungen einer Klageschrift entsprechenden Schriftsatzes die Klage noch nicht bei Gericht anhängig gemacht (BGHZ 4, 328, 334; 7, 268, 270; BGH, Urt. v. 22. Mai 1996 - XII ZR 14/95, BGHR ZPO § 253 Abs. 1 Rechtshängigkeit 1; vgl. auch BGH, Beschl. v. 2. Oktober 1985 - IVb ZB 62/85, VersR 1986, 40, 41; v. 16. Dezember 1987 - IVb ZB 161/87, NJW 1988, 2046, 2047 f).

    Prozeßhandlungen, die, wie die Klageerhebung, unmittelbare Rechtswirkungen auslösen, können nicht unter eine Bedingung gestellt werden (BGHZ 4, 54, 55; BGH, Beschl. v. 16. Dezember 1987, aaO S. 2048).

  • BGH, 18.10.1990 - IX ZR 43/90

    Wahrung der Frist zur Konkursanfechtung

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - IX ZR 113/01
    Im Ausgangspunkt zutreffend hat das Berufungsgericht angenommen, zur Wahrung der Anfechtungsfrist des § 41 Abs. 1 KO müsse die Anfechtung durch Klage oder Einrede gerichtlich geltend gemacht werden (vgl. BGHZ 112, 325, 327 f; 122, 23, 27 f).

    Aus diesem Grunde sieht die höchstrichterliche Rechtsprechung es nicht einmal als ausreichend an, daß der Verwalter fristgerecht einen Mahnbescheid anbringt, wenn die Sache anschließend mit einer von ihm zu vertretenden Verzögerung an das für das Streitverfahren zuständige Gericht abgegeben wird (BGHZ 112, 325; 122, 23).

  • BGH, 22.03.2001 - IX ZR 407/98

    Fristablauf vor Entscheidung über Prozeßkostenhilfegesuch

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - IX ZR 113/01
    In diesem Fall dauert die Hemmung fort, bis die arme Partei nach der Entscheidung über ihr Gesuch bei angemessener Sachbehandlung in der Lage ist, ordnungsgemäß Klage zu erheben (BGHZ 70, 235, 237, 239; BGH, Urt. v. 22. März 2001 - IX ZR 407/98, WM 2001, 1038, 1039).

    Nach dem Zugang des die Prozeßkostenhilfe ablehnenden Beschlusses hatte der Kläger noch eine kurze, nach dem Rechtsgedanken des § 234 Abs. 1 ZPO mindestens zwei Wochen betragende Frist, nunmehr eine ordnungsgemäße Klage zu erheben (eingehend dazu BGH, Urt. v. 22. März 2001, aaO S. 1039 f).

  • BGH, 19.01.1978 - II ZR 124/76

    Hemmung der Verjährung durch Einreichung eines Armenrechtsgesuchs

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - IX ZR 113/01
    In diesem Fall dauert die Hemmung fort, bis die arme Partei nach der Entscheidung über ihr Gesuch bei angemessener Sachbehandlung in der Lage ist, ordnungsgemäß Klage zu erheben (BGHZ 70, 235, 237, 239; BGH, Urt. v. 22. März 2001 - IX ZR 407/98, WM 2001, 1038, 1039).

    Auch ein im Ergebnis unbegründetes Prozeßkostenhilfegesuch bewirkt die Hemmung, wenn der Antragsteller subjektiv der Ansicht sein durfte, sein Gesuch sei aussichtsreich (BGHZ 70, 235, 239 f; MünchKomm-BGB/Grothe, 4. Aufl. § 203 Rn. 7).

  • BGH, 22.05.1996 - XII ZR 14/95

    Zeitpunkt der Rechtshängigkeit bei Anbringung eines Prozeßkostenhilfegesuchs;

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - IX ZR 113/01
    Stellt eine Partei in dieser Weise klar, daß sie den Klageantrag nur unter der Voraussetzung der Gewährung von Prozeßkostenhilfe stellen will, so hat sie trotz gleichzeitiger Einreichung des Prozeßkostenhilfegesuchs und eines inhaltlich den Anforderungen einer Klageschrift entsprechenden Schriftsatzes die Klage noch nicht bei Gericht anhängig gemacht (BGHZ 4, 328, 334; 7, 268, 270; BGH, Urt. v. 22. Mai 1996 - XII ZR 14/95, BGHR ZPO § 253 Abs. 1 Rechtshängigkeit 1; vgl. auch BGH, Beschl. v. 2. Oktober 1985 - IVb ZB 62/85, VersR 1986, 40, 41; v. 16. Dezember 1987 - IVb ZB 161/87, NJW 1988, 2046, 2047 f).
  • BGH, 24.03.1998 - XI ZR 4/98

    Freistellung des Fiskus von der Kostenaufbringung

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - IX ZR 113/01
    Die genannte Entscheidung stützte sich allein auf den Beschluß des XI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 24. März 1998 (BGHZ 138, 188), wonach das Erfordernis der Unzumutbarkeit der Kostenaufbringung durch wirtschaftliche Beteiligte auch für den Steuerfiskus gilt.
  • BGH, 08.02.1996 - IX ZR 107/95

    Rechtzeitige Erhebung einer Anfechtungsklage

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - IX ZR 113/01
    Daher nützt es ihm auch nichts, daß die Parteien am 19. November 1998 mündlich verhandelt haben; denn der Mangel der Klageschrift ist dadurch lediglich mit Wirkung von jenem Tage, also ex nunc, geheilt worden (BGH, Urt. v. 8. Februar 1996 - IX ZR 107/95, WM 1996, 554, 555; v. 7. Juni 2001 - IX ZR 155/00, WM 2001, 1436, 1438).
  • BGH, 02.10.1985 - IVb ZB 62/85

    Gewährung von Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - IX ZR 113/01
    Stellt eine Partei in dieser Weise klar, daß sie den Klageantrag nur unter der Voraussetzung der Gewährung von Prozeßkostenhilfe stellen will, so hat sie trotz gleichzeitiger Einreichung des Prozeßkostenhilfegesuchs und eines inhaltlich den Anforderungen einer Klageschrift entsprechenden Schriftsatzes die Klage noch nicht bei Gericht anhängig gemacht (BGHZ 4, 328, 334; 7, 268, 270; BGH, Urt. v. 22. Mai 1996 - XII ZR 14/95, BGHR ZPO § 253 Abs. 1 Rechtshängigkeit 1; vgl. auch BGH, Beschl. v. 2. Oktober 1985 - IVb ZB 62/85, VersR 1986, 40, 41; v. 16. Dezember 1987 - IVb ZB 161/87, NJW 1988, 2046, 2047 f).
  • BGH, 23.11.2000 - IX ZR 155/00

    Bestimmung der Forderung bei Klage auf Rückgewähr aufgrund einer Anfechtung

    Auszug aus BGH, 10.07.2003 - IX ZR 113/01
    Daher nützt es ihm auch nichts, daß die Parteien am 19. November 1998 mündlich verhandelt haben; denn der Mangel der Klageschrift ist dadurch lediglich mit Wirkung von jenem Tage, also ex nunc, geheilt worden (BGH, Urt. v. 8. Februar 1996 - IX ZR 107/95, WM 1996, 554, 555; v. 7. Juni 2001 - IX ZR 155/00, WM 2001, 1436, 1438).
  • BGH, 20.11.1951 - IV ZB 68/51

    Bedingte Berufungseinlegung

  • BGH, 10.10.1952 - V ZR 159/51

    Begriff des Streitgegenstandes; Voraussetzungen der Rechtshängigkeit

  • BGH, 24.01.1952 - III ZR 196/50

    Beginn der mündlichen Verhandlung

  • OLG Düsseldorf, 18.02.2015 - 21 U 220/13

    Auslegung der Erklärung der Minderung durch den Auftraggeber im Werklohnprozess

    Stellt eine Partei in dieser Weise klar, dass sie den Klageantrag nur unter der Voraussetzung der Gewährung von Prozesskostenhilfe stellen will, so hat sie trotz gleichzeitiger Einreichung des Prozesskostenhilfebesuchs und eines inhaltlich den Anforderungen einer Klageschrift entsprechenden Schriftsatzes die Klage noch nicht bei Gericht anhängig gemacht (BGH, Urteil vom 10.7.2003, IX ZR 113/01, NJW-RR 2003, 1558 unter II 1).
  • OLG Köln, 16.03.2016 - 16 U 63/15

    Umfang der Überwachungspflichten des Architekten bei Beauftragung mit der

    (vgl. auch Zöller-Greger, ZPO, 30. Auflage, § 253 Rn. 26 a; BGH, Urteil vom 10.7.2003, NJW-RR 2003, 1558, 1559: Wirkung "ex nunc").
  • BGH, 17.02.2004 - IX ZR 135/03

    Zeitpunkt der Eröffnung des Konkurs- oder Insolvenzverfahrens; Absonderung

    Mit dem am 29. September 2000 beim Landgericht eingegangenen Antrag auf Prozeßkostenhilfe wurde der Fristablauf entsprechend §§ 203, 205 BGB a.F. gehemmt (BGH, Urt. v. 10. Juli 2003 - IX ZR 113/01, ZIP 2003, 1674, 1675).
  • BGH, 26.08.2009 - XII ZB 169/07

    Anerkennung einer durch ein ausländisches Gericht in einem Statusverfahren ohne

    Danach ist der Antrag als eine ein beschränktes Erkenntnisverfahren einleitende Prozesshandlung allerdings bedingungsfeindlich (vgl. BGH Urteil vom 10. Juli 2003 - IX ZR 113/01 - NJW-RR 2003, 1558 f. Tz. 10 m.w.N.).
  • OLG Koblenz, 16.05.2018 - 13 UF 138/18
    Stellt ein Beteiligter in dieser Weise klar, dass er einen Sachantrag nur unter der Voraussetzung der Gewährung von Verfahrenskostenhilfe stellen will, so hat er trotz gleichzeitiger Einreichung des Verfahrenskostenhilfegesuchs und eines inhaltlich den Anforderungen einer Sachantragsschrift nach §§ 113 Abs. 1 FamFG , 253 ZPO entsprechenden Schriftsatzes die Sachanträge noch nicht bei Gericht anhängig gemacht (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1558 ).

    Eine unter die Bedingung gewährter Verfahrenskostenhilfe gestellte Sachantragsschrift stellt noch keine zur Anhängigkeit des Sachantrags führende Einreichung des Sachantragsschriftsatzes i.S.v. §§ 113 Abs. 1 FamFG , 167, 253 ZPO dar (vgl. BGH VersR 1965, 155 und NJW-RR 2003, 1558 ).

    Sie kann daher nicht unter eine Bedingung gestellt werden; wird sie dies, liegt keine wirksame Klageschrift (Sachantragsschrift) vor (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1558 und BGHZ 4, 54 sowie BGH VersR 1965, 155 ), welche anhängig werden könnte.

    Erst mit dieser Erklärung liegt in solch einem Fall eine anhängige Klage (ein anhängiger Sachantrag) vor (vgl. BGH NJW-RR 2003, 1558 und BGHZ 4, 54 sowie BGH VersR 1965, 155 ).

  • LG Duisburg, 22.11.2013 - 10 O 236/04

    Zahlungsbegehren des Unternehmers bzgl. restlichen Werklohns für die Erstellung

    Es entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, dass wenn eine Partei in dieser Weise klargestellt hat, dass sie den Klageantrag nur unter der Voraussetzung der Gewährung von Prozesskostenhilfe stellen will, sie trotz gleichzeitiger Einreichung des Prozesskostenhilfegesuchs und eines inhaltlich den Anforderungen einer Klageschrift entsprechenden Schriftsatzes die Klage noch nicht bei Gericht anhängig gemacht hat (BGH NJW-RR 2003, 1558, 1559 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 20.05.2014 - 12 U 96/12

    Rechtsfolgen der Anordnung der Nachtragsverteilung in einem beendeten früheren

    In diesem Fall dauerte die Hemmung fort, bis die "arme" Partei nach der Entscheidung über ihr Gesuch bei angemessener Sachbehandlung in der Lage war, ordnungsgemäß Klage zu erheben (BGH, Urt. v. 10.07.2003 - IX ZR 113/01 = NJW-RR 2003, 1558).
  • LAG Hamm, 23.11.2009 - 14 Ta 357/09

    Erfolgsaussicht der Kündigungsschutzklage bei gleichzeitiger Einreichung des

    erfüllt, kommt die Deutung, dass der Schriftsatz nicht als unbedingter Antrag bestimmt war, nur dann in Betracht, wenn sich dies aus den Begleitumständen mit einer jeden vernünftigen Zweifel ausschließenden Deutlichkeit ergibt (vgl. BGH, 22. Mai 1996, XII ZR 14/95, FamRZ 1996, 1042; 15. September 1999, XII ZB 114/99, NJW-RR 2000, 879; 10. Juli 2003, IX ZR 113/01, NJW-RR 2003, 1558; 9. Februar 2005, XII ZB 146/04, NJW-RR 2005, 115; 18. Juli 2007, XII ZB 31/07, NJW-RR 2007, 1565; 17. Dezember 2008, XII ZB 185/08, NJW-RR 2009, 433).

    Eine bedingte Klageerhebung liegt vor, wenn ein Antrag auf Prozesskostenhilfe und ein als "Klageentwurf" sowie als "bedingte Klage" bezeichneter Schriftsatz eingereicht wird und in der Begründung des Prozesskostenhilfegesuchs lediglich von einer beabsichtigten Klage die Rede ist (BGH, 10. Juli 2003, a.a.O.).

  • OLG Rostock, 31.03.2008 - 1 W 22/08

    Rechtshängigkeit bei bedingt durch PKH-Bewilligung erhobener Klage

    Stellt die Partei klar, dass sie die Klage nur bedingt für den Fall der PKH-Bewilligung erheben will, so ist die Klage auch dann nicht beim Gericht anhängig geworden, wenn der Schriftsatz inhaltlich den Anforderungen einer Klageschrift entspricht (vgl. BGH, MDR 2003, 1314).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2011 - 8 U 29/11

    Begriff der Verzögerung i.S. von § 296 ZPO

    Mit der Einreichung des als "Klage mit Prozesskostenhilfeantrag" überschriebenen Schriftsatzes vom 22.03.2010, der den formellen Anforderungen an eine Klageschrift genügte, war die Klage zwar noch nicht anhängig gemacht, weil darin zum Ausdruck kam, dass über den PKH-Antrag vorab entschieden werden sollte und dass die Klägerin den Klageantrag nur unter der Voraussetzung der PKH-Bewilligung stellen wollte (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 1558).
  • BFH, 19.03.2014 - VII B 166/13

    Bedingte Klageerhebung

  • OLG Dresden, 02.01.2006 - 8 W 1535/05

    Streitantrag; Abgabe; Mutwillen

  • OLG Brandenburg, 16.04.2007 - 10 WF 18/07

    Unterhaltsklage und Prozesskostenhilfeantrag: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

  • OLG Frankfurt, 12.12.2013 - 25 U 121/12

    Hemmung der Verjährung durch Erhebung einer Teilklage bei subjektiver

  • AG Memmingen, 24.05.2019 - 1 IN 175/12

    Vergütung für die Tätigkeit als Insolvenzverwalter

  • OLG Rostock, 24.11.2003 - 3 U 111/03

    Anfechtbarkeit der Erfüllung der Beitragsforderung eines

  • AG Luckenwalde, 09.11.2005 - 31 F 151/05

    Unzulässigkeit einer unter der Bedingung der Bewilligung von Prozesskostenhilfe

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