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   BGH, 20.05.2003 - KZR 27/02   

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https://dejure.org/2003,679
BGH, 20.05.2003 - KZR 27/02 (https://dejure.org/2003,679)
BGH, Entscheidung vom 20.05.2003 - KZR 27/02 (https://dejure.org/2003,679)
BGH, Entscheidung vom 20. Mai 2003 - KZR 27/02 (https://dejure.org/2003,679)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Auskunftsklage eines Franchisenehmers gegen einen Franchisegeber - Auskunft über Höhe durch den Franchisegeber ausgehandelter Rabatte - Auslegung eines vom Franchisegeber eingebrachten Franchisevertrages - Aufstockung des Werbekostenbeitrages der Franchisenehmer durch ...

  • Kanzlei Küstner, v. Manteuffel & Wurdack

    Preisbindung durch Franchisegeber II; Verstoß gegen das Preisbindungsverbot durch Franchisegeber bei nicht nach Filial- und Franchisebetrieben differenzierender Werbung mit Endverkaufspreisen

  • Judicialis

    GWB § 14

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 14
    "Preisbindung durch Franchisegeber II"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Preisbindung durch Franchisegeber

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Unzulässige Werbung des Franchisegebers zulasten der Franchisenehmer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    - Apollo 1 -, - Preisbindung durch FG II -, Verstoß gegen Treu und Glauben, Berufung auf Schriftformerfordernis

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Streit zwischen Apollo Optik und drei Franchisenehmern

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Streit zwischen Apollo Optik und drei Franchisenehmern

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1624
  • NJW-RR 2003, 1625
  • ZIP 1999, 934
  • ZIP 2004, 773
  • GRUR 2003, 1062
  • WM 2004, 150
  • BB 2003, 2258
  • DB 2003, 2435
 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.02.1999 - KZR 11/97

    Ersatzpflicht eines Autovermieters wegen Preisbindung bestätigt

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - KZR 27/02
    Wirbt ein Franchisegeber, der Waren oder Dienstleistungen teils über ein Franchisesystem, teils über eigene Filialen vertreibt, unter Angabe fester Endverkaufspreise, ohne die Preisangaben auf die eigenen Filialen zu beschränken oder auf deren Unverbindlichkeit für die Franchisebetriebe hinzuweisen, so kann von dieser Werbung ein wirtschaftlicher Druck auf die Franchisenehmer zur Übernahme der beworbenen Preise ausgehen, der einer nach § 14 GWB verbotenen Preisbindung gleichkommt (Bestätigung von BGHZ 140, 342 - Preisbindung durch Franchisegeber I).

    Diese Auffassung steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 140, 342, 346 ff. - Preisbindung durch Franchisegeber I).

  • BGH, 17.12.1987 - VII ZR 307/86

    Zustandekommen eines Architektenvertrages

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - KZR 27/02
    b) Als Allgemeine Geschäftsbedingung im Sinne des § 1 AGBG (jetzt: § 305 Abs. 1 BGB) ist die Klausel Nr. 6.3 des Franchisevertrages so auszulegen, wie sie von verständigen und redlichen Vertragspartnern unter Abwägung der Interessen der an Geschäften dieser Art normalerweise beteiligten Kreise verstanden wird (st. Rspr., z.B. BGHZ 102, 384, 389 f. m.Nachw.).
  • BGH, 08.10.1986 - VIII ZR 342/85

    Formularmäßige Vereinbarung eines erweiterten und verlängerten

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - KZR 27/02
    a) Die Auslegung des Franchisevertrages durch das Berufungsgericht unterliegt unbeschränkter Nachprüfung in der Revisionsinstanz, da die Beklagte, wie dem Senat aus einer Reihe in der Revisionsinstanz anhängiger Parallelverfahren bekannt ist, das Vertragswerk mit im wesentlichen gleichlautendem Inhalt über die Grenzen eines Oberlandesgerichtsbezirks hinaus - nämlich bundesweit - verwendet (vgl. BGHZ 94, 105, 111; 98, 303, 313 f.).
  • BGH, 27.04.1999 - KZR 54/97

    "Sitzender Krankentransport"

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - KZR 27/02
    Da der Klägerin die Höhe der von der Beklagten jeweils vereinnahmten Differenzrabatte und etwaiger sonstiger Einkaufsvorteile nicht bekannt ist, hat ihr die Beklagte nach § 242 BGB hierüber Auskunft zu erteilen (BGH, Urt. v. 27.4.1999 - KZR 54/97, WuW/E DE-R 303, 307 - "Sitzender Krankentransport").
  • BGH, 20.03.1985 - VIII ZR 342/83

    Auslegung und Wirksamkeit eines formularmäßigen erweiterten und verlängerten

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - KZR 27/02
    a) Die Auslegung des Franchisevertrages durch das Berufungsgericht unterliegt unbeschränkter Nachprüfung in der Revisionsinstanz, da die Beklagte, wie dem Senat aus einer Reihe in der Revisionsinstanz anhängiger Parallelverfahren bekannt ist, das Vertragswerk mit im wesentlichen gleichlautendem Inhalt über die Grenzen eines Oberlandesgerichtsbezirks hinaus - nämlich bundesweit - verwendet (vgl. BGHZ 94, 105, 111; 98, 303, 313 f.).
  • BGH, 28.01.1993 - IX ZR 259/91

    Formwidrigkeit der Telefax-Bürgschaftserklärung

    Auszug aus BGH, 20.05.2003 - KZR 27/02
    Es ist ihr deshalb nach Treu und Glauben verwehrt, sich unter Berufung auf den Formmangel ihrer vertraglichen Verpflichtung, Einkaufsvorteile an die Klägerin weiterzugeben, und ihrer aus der Nichterfüllung dieser Pflicht resultierenden Schadensersatzverpflichtung zu entziehen (vgl. BGHZ 121, 224, 233 f.; Bornkamm aaO Rdnr. 41; Kefferpütz aaO S. 791).
  • BGH, 11.11.2008 - KVR 17/08

    Bau und Hobby

    Er hat diese Pflicht lediglich im Einzelfall den Regelungen des jeweiligen Franchisevertrages entnommen (BGH NJW-RR 2003, 1635, 1637 - Apollo-Optik; Urt. v. 20.5.2003 - KZR 27/02, WuW/E DE-R 1170, 1172 - Preisbindung durch Franchisegeber II; ebenso BGH, Urt. v. 22.2.2006 - VIII ZR 40/04, NJW-RR 2006, 776, 778 - Hertz).
  • BGH, 22.02.2006 - VIII ZR 40/04

    Weitergabe von seitens des Franchisegebers mit Lieferanten von Mietfahrzeugen

    Zur Frage, ob der Franchisegeber aufgrund des Franchisevertrags oder einer von seiner Tochtergesellschaft mit dem Franchisenehmer getroffenen Vereinbarung verpflichtet ist, Einkaufsvorteile, die die Tochtergesellschaft mit Automobilherstellern ausgehandelt hat und die ihr aus Fahrzeugkäufen des Franchisenehmers zugeflossen sind, an den Franchisenehmer auszuzahlen (Bestätigung des Senatsurteils vom 17. Juli 2002 - VIII ZR 59/01, WM 2003, 251 = NJW-RR 2002, 1554; Abgrenzung von BGH, Urteile vom 20. Mai 2003 - KZR 19/02, WM 2004, 144 = NJW-RR 2003, 1635 - Apollo-Optik und KZR 27/02, WM 2004, 150 = NJW-RR 2003, 1624 - Preisbindung durch Franchisegeber II).

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts lässt sich aus den - zeitlich nach dem vorgenannten Urteil des Senats ergangenen - Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 20. Mai 2003 (KZR 19/02, WM 2004, 144 = NJW-RR 2003, 1635 - Apollo-Optik; KZR 27/02, WM 2004, 150 = NJW-RR 2003, 1624 - Preisbindung durch Franchisegeber II; KZR 29/02, BGH-Report 2003, 1351) nichts für einen Zahlungsanspruch der Klägerin aus dem vorliegenden Franchisevertrag herleiten.

  • LG München I, 26.10.2018 - 37 O 10335/15

    Verbotene Wettbewerbsbeschränkung innerhalb eines Franchisesystems

    Der Lizenznehmer wird so entsprechend der mit dieser Werbung verfolgten Zielvorstellung das einheitliche Preisniveau des gesamten Vertriebssystems übernehmen (vgl. BGH. Urteil v. 02.02.1999 - KZR 11/97 Rz. 33, juris; BGH Urteil v. 20.05.2003 - KZR 27/02 Rz. 34 ff.).

    Ein etwaiger Schaden dieser Art beruht nicht kausal auf der unzulässigen Preisbindung durch die Werbung, Vergleichsmaßstab für einen möglichen Schaden ist allein der Gewinn, den die Klägerinnen ohne die faktische Bindung an die von der Beklagten in der Werbung genannten Preise beim Verkauf der beworbenen Artikel hätte erzielen können (BGH, Urteil vom 20. Mai 2003 - KZR 27/02 -, Rn. 38, juris).

  • OLG Koblenz, 21.12.2006 - U 819/06

    Franchising: Formnichtigkeit eines noch unter das alte Wettbewerbsrecht fallenden

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht daraus, dass es nach der Rechtsansicht des Bundesgerichtshofes (Urteil vom 20.05.2003 - KZR 27/02 -, GRUR 2003, 1062 ff.) der Klägerin ihrerseits verwehrt ist, sich gegenüber bestimmten Forderungen, welche der Franchisenehmer aus dem Vertrag herleitet, auf die Nichtigkeit des Vertrages zu berufen.

    Der Bundesgerichtshof hat seine Auffassung damit begründet, dass (1.) der Vertrag im konkreten Fall über mehrere Jahre praktiziert worden sei, dass (2.) die Klägerin hieraus erhebliche Vorteile gezogen habe, die jedenfalls bezüglich der ihr unberechtigterweise zugeflossenen Rabatte nicht auf andere Weise kompensiert werden könnten, und dass (3.) der Vertragsinhalt von der Klägerin vorgegeben worden sei, so dass die Verantwortlichkeit für einen etwaigen Formmangel bei ihr liege (GRUR 2003, 1062, 1063).

  • OLG Frankfurt, 18.11.2003 - 11 U (Kart) 35/03

    Kfz-Vertragshändler: Verpflichtung des Herstellers zum Ausgleich von durch

    Anhaltspunkte dafür, dass die Klägerin - wie dies etwa in den Fällen überregionaler Werbung des Herstellers in Betracht kommt (s. dazu BGH, Urt. v. 20.5.2003 - KZR 27/02 - Umdruck S. 13 ff) - einem faktischen Druck ausgesetzt ist, sich an dem IAV-Geschäft zu beteiligen, bestehen ebenfalls nicht.
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 27/01

    Berufung auf Formnichtigkeit eines Franchisevertrages; Pflicht des

    Denn der Beklagten wäre es jedenfalls nach § 242 BGB verwehrt, sich auf einen etwaigen Mangel der Schriftform zu berufen (Senatsurt. v. 20.5.2003 - KZR 27/02, WuW/E DE-R 1170, 1171 f. - Preisbindung durch Franchisegeber II).
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 6/03

    Berufung auf Formnichtigkeit eines Franchisevertrages; Pflicht des

    Denn der Beklagten ist es jedenfalls nach § 242 BGB verwehrt, sich auf einen etwaigen Mangel der Schriftform zu berufen (Senatsurt. v. 20.5.2003 - KZR 27/02, WuW/E DE-R 1170, 1171 f. - Preisbindung durch Franchisegeber II).
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 28/01

    Berufung auf Formnichtigkeit eines Franchisevertrages; Pflicht des

    Denn der Beklagten wäre es jedenfalls nach § 242 BGB verwehrt, sich auf einen etwaigen Mangel der Schriftform zu berufen (Senatsurt. v. 20.5.2003 - KZR 27/02, WuW/E DE-R 1170, 1171 f. - Preisbindung durch Franchisegeber II).
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 18/02

    Berufung auf Formnichtigkeit eines Franchisevertrages; Formularmäßige

    Denn der Beklagten wäre es jedenfalls nach § 242 BGB verwehrt, sich auf einen etwaigen Mangel der Schriftform zu berufen (Senatsurt. v. 20.5.2003 - KZR 27/02, WuW/E DE-R 1170, 1171 f. - Preisbindung durch Franchisegeber II).
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 30/01

    Berufung auf Formnichtigkeit eines Franchisevertrages; Pflicht des

    Denn der Beklagten wäre es jedenfalls nach § 242 BGB verwehrt, sich auf einen etwaigen Mangel der Schriftform zu berufen (Senatsurt. v. 20.5.2003 - KZR 27/02, WuW/E DE-R 1170, 1171 f. - Preisbindung durch Franchisegeber II).
  • BGH, 13.07.2004 - KZR 31/02

    Berufung auf Formnichtigkeit eines Franchisevertrages; Formularmäßige

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 22/02

    Berufung auf Formnichtigkeit eines Franchisevertrages; Formularmäßige

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 5/03

    Berufung auf Formnichtigkeit eines Franchisevertrages; Formularmäßige

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 30/02

    Berufung auf Formnichtigkeit eines Franchisevertrages; Pflicht des

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 20/02

    Berufung auf Formnichtigkeit eines Franchisevertrages; Formularmäßige

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 21/02

    Berufung auf Formnichtigkeit eines Franchisevertrages; Formularmäßige

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2004 - U (Kart) 7/03

    Zur Unwirksamkeit eines Franchisevertrages wegen Sittenwirdrigkeit und zur

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 29/01

    Berufung auf Formnichtigkeit eines Franchisevertrages; Pflicht des

  • BGH, 13.07.2004 - KZR 23/02

    Berufung auf Formnichtigkeit eines Franchisevertrages; Formularmäßige

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2004 - U (Kart) 13/03

    Notwendiger Umfang einer Berufungsbegründungsschrift; Schadensersatz wegen der

  • OLG Düsseldorf, 21.04.2004 - U Kart 13/03

    Kündigung eines Franchisevertrags durch Franchisegeber wegen Zahlungsrückständen

  • LG Düsseldorf, 30.08.2006 - 14c O 10/06
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2004 - U (Kart) 14/03

    Verletzung von Aufklärungspflichten und Beratungspflichten hinsichtlich einer

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