Rechtsprechung
OLG München, 22.05.2003 - 29 U 5051/02 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
UrhG § 13 § 41 Abs. 4 S. 2 § 97 § 101a
Umfang des Urheberbenennungsrechts
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 1627
- GRUR-RR 2004, 33
Wird zitiert von ... (3)
- OLG München, 20.12.2007 - 29 U 5512/06
Übertragung eines Werks in eine andere Werkgattung als schutzfähige Bearbeitung …
Hinsichtlich der Verwendung im Internet kommt noch hinzu, dass diese zu der Zeit, zu der die klägerischen Gestattungen ausgesprochen wurden, eine noch nicht bekannte Nutzungsart war (vgl. Senat GRUR-RR 2004, 33 [34] - Pumuckl-Illustrationen). - OLG München, 20.05.2010 - 6 U 2236/09
Urheberrechtsschutz: Recht auf Benennung des Urhebers bei Abbildung einer …
Das Landgericht hat die zeichnerische Figur des Pumuckl (vgl. die Darstellungen gemäß der Anlage K 1) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des OLG München (29. Senat ZUM 2003, 964 = Juris Tz. 65 f; vgl. weiter GRUR-RR 2004, 33 = NJW-RR 2003, 1627 - Pumuckl-Illustrationen I; GRUR 2008, 38 = Juris Tz. 198 - Pumuckl-Illustrationen II) als gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2 UrhG geschütztes Werk qualifiziert.Dies gilt auch für die Nutzung in neuen Medien (vgl. OLG München - 29. Senat - GRUR-RR 2004, 33, 34 - Pumuckl-Illustrationen I).
- LG München I, 30.07.2008 - 21 O 12464/07
Anerkennung der Urheberschaft: Nutzung der grafischen Figur des …
Die Beklagte ist nach § 13 UrhG auch verpflichtet, das Werk der Klägerin mit deren Urheberbezeichnung zu versehen (vgl. insofern schon OLG München in GRUR-RR 2004, 33 - Pumuckl-Illustrationen).