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   BayObLG, 24.07.2002 - 3Z BR 143/02   

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https://dejure.org/2002,4673
BayObLG, 24.07.2002 - 3Z BR 143/02 (https://dejure.org/2002,4673)
BayObLG, Entscheidung vom 24.07.2002 - 3Z BR 143/02 (https://dejure.org/2002,4673)
BayObLG, Entscheidung vom 24. Juli 2002 - 3Z BR 143/02 (https://dejure.org/2002,4673)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Weitere Beschwerde gegen Vorbescheid des Rechtspflegers

  • Judicialis

    FGG § 19 Abs. 1; ; FGG § 27 Abs. 1; ; FGG § 69e; ; FGG § 55; ; FGG § 62; ; BGB § 1828; ; BGB § 1829 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vormundschaftsgerichtliche Genehmigung - Unzulässigkeit weiterer Beschwerde bei Bestätigung eines Vorbescheides durch Beschwerdegericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vormundschaftsrecht; Genehmigung per Vorbescheid; Wirksamkeit gegenüber Drittem; Weitere Beschwerde; Überholung; Erledigung der Hauptsache

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Erlangen - 1 XVII 529/92
  • LG Nürnberg-Fürth - 13 T 1131/02
  • BayObLG, 24.07.2002 - 3Z BR 143/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 2
  • DNotZ 2003, 137
  • FGPrax 2002, 225
  • FamRZ 2003, 58 (Ls.)
  • Rpfleger 2002, 622
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BayObLG, 23.12.1993 - 3Z BR 282/93

    Beendigung; Bestellung; Zeitablauf; Betreuung; Vorläufig; Endgültig; Weitere

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2002 - 3Z BR 143/02
    Das auf seine Aufhebung gerichtete Verfahren ist damit gegenstandslos geworden (vgl. BayObLGZ 1982, BayObLG BtPrax 1994, 61; Keidel/Kahl FGG 14. Aufl. § 27 Rn. 52; Bassenge/Herbst/Roth FGG/RPflG 9.Aufl. Einl. FGG Rn.119).
  • BayObLG, 02.12.1997 - 1Z BR 93/97

    Berücksichtigung des dem Vorbescheid entsprechenden Erbscheinsantrages durch

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2002 - 3Z BR 143/02
    Jedenfalls soweit er die Funktion dieser Entscheidung übernimmt, ist er ihr auch verfahrensrechtlich gleichzustellen (BayObLGZ 1997, 340/343).
  • BayObLG, 29.10.1997 - 3Z BR 196/97

    Doppelvollmacht des Notars bei Verkauf eines Grundstücks des Betreuten durch

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2002 - 3Z BR 143/02
    Damit ist die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts wirksam geworden (§ 1829 Abs. 1 Satz 2 BGB; BayObLG FamRZ 1998, 1325/1326); eine Abänderung der ergangenen Verfügung ist auch unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (s.o.) nicht mehr möglich (§ 69e Satz 1, §§ 55, 62 FGG), da die Genehmigungsentscheidung ordnungsgemäß durch Vorbescheid angekündigt und der Vorbescheid durch die im Beschwerdeverfahren ergangene richterliche Entscheidung gebilligt war.
  • BGH, 18.04.1956 - IV ZB 18/56

    Vorbescheid im Erbscheinverfahren - §§ 2353, 2359 BGB, § 19 FGG

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2002 - 3Z BR 143/02
    Durch den Vorbescheid kündigt das Gericht in einem aufgrund vollständiger Ermittlungen entscheidungsreifen Verfahren an, es werde eine bestimmte Entscheidung erlassen, wenn gegen die Ankündigung nicht innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel eingelegt werde (BGHZ 20, 255/257; BayObLGZ 1993, 389/392).
  • BVerfG, 18.01.2000 - 1 BvR 321/96

    Kontrolle des Rechtspflegers

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2002 - 3Z BR 143/02
    Jedoch ergibt sich die Befugnis des Rechtspflegers zum Erlass eines solchen Bescheides aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.1.2000 (BVerfGE 101, 397 ff.).
  • OLG Hamm, 29.06.1995 - 15 W 52/95

    Beschwerde gegen unzulässigen Vorbescheid im Erbscheinsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2002 - 3Z BR 143/02
    Ob in Anlehnung an diese Grundsätze auch bei einem Vorbescheid für eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung die Fortführung des Beschwerdeverfahrens erwogen werden könnte mit dem Ziel, die erteilte Genehmigung wieder zu beseitigen (vgl. auch OLG Hamm NJW-RR 1995, 1414/1415), kann dahinstehen.
  • BayObLG, 21.12.1993 - 1Z BR 49/93

    "Übergehen" des Ehegatten i.S.v. § 2079 BGB

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2002 - 3Z BR 143/02
    Durch den Vorbescheid kündigt das Gericht in einem aufgrund vollständiger Ermittlungen entscheidungsreifen Verfahren an, es werde eine bestimmte Entscheidung erlassen, wenn gegen die Ankündigung nicht innerhalb einer bestimmten Frist Rechtsmittel eingelegt werde (BGHZ 20, 255/257; BayObLGZ 1993, 389/392).
  • BayObLG, 09.03.1981 - BReg. 1 Z 82/80
    Auszug aus BayObLG, 24.07.2002 - 3Z BR 143/02
    Der Vorbescheid ist seinem Wesen nach zwar keine instanzabschließende Endentscheidung, sondern nur eine Zwischenverfügung, durch deren Erlass vor der abschließenden Klärung der Rechtslage Nachteile, die durch eine möglicherweise unrichtige Endentscheidung entstehen könnten, hintangehalten werden sollen (vgl. BayObLGZ 1981, 69/70).
  • BayObLG, 02.06.1982 - BReg. 1 Z 45/81

    Zum Erbrecht bei Ausländergrundstücken in Österreich

    Auszug aus BayObLG, 24.07.2002 - 3Z BR 143/02
    Zwar wird für das Erbscheinsverfahren eine Fortführung des Verfahrens mit dem Ziel einer "Einziehung" des Erbscheins für zulässig erachtet (vgl. BayObLGZ 1982, 236/239).
  • BayObLG, 06.06.2003 - 3Z BR 67/03

    Genehmigungsfähigkeit eines Vergleichswege abgegebenes Schuldanerkenntnisses

    Gegen ihn ist deshalb stets das Rechtsmittel gegeben, das auch gegen die Endentscheidung gegeben wäre, da die Klärung der Rechtsfragen im für die Endentscheidung maßgebenden Rechtszug gerade den Erlass des Vorbescheids rechtfertigt (vgl. BayObLGZ 2002, 208 ff.; BayObLG NJW-RR 2003, 2 und 4).
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