Weitere Entscheidung unten: OLG Naumburg, 13.03.2002

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   OLG Dresden, 13.09.2002 - 10 UF 504/02   

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OLG Dresden, 13.09.2002 - 10 UF 504/02 (https://dejure.org/2002,4353)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13.09.2002 - 10 UF 504/02 (https://dejure.org/2002,4353)
OLG Dresden, Entscheidung vom 13. September 2002 - 10 UF 504/02 (https://dejure.org/2002,4353)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die hinreichende Darlegung einer fehlerhaften Beweiswürdigung in der Berufungsinstanz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114 § 119 § 529 Abs. 1 Nr. 1
    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für die Berufungsinstanz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • AG Dresden - 301 F 2117/01
  • OLG Dresden, 13.09.2002 - 10 UF 504/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 210
  • MDR 2003, 289
  • FamRZ 2003, 459
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • OLG Koblenz, 22.09.2003 - 12 U 823/02

    Berufung im Rechtsstreit gegen einen Nichterben auf Herausgabe eines Sparbuchs:

    Erschöpft sich die Berufung, wie hier, in einem Angriff auf die Beweiswürdigung, so muss die Berufungsbegründung konkrete Anhaltspunkte aufzeigen, die Zweifel an der Richtigkeit der Feststellungen begründen (vgl. OLG Dresden NJW-RR 2003, 210 f.; Musielak/Ball, ZPO, 3. Aufl., § 529 Rn. 9; Zöller/Gummer, ZPO, § 529 Rn. 3), die also solche Zweifel an den erhobenen Beweisen aufdrängen, dass ein Neueinstieg in die Beweisaufnahme angezeigt ist (vgl. Hartmann NJW 2001, 2591).
  • LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 817/08

    Außerordentliche Kündigung eines Müllwerkers wegen pflichtwidriger

    Anlass zur erneuten Vernehmung hatte die Kammer daher nicht (vgl. BAG, vom 06.12.2001 - 2 AZR 396/00 - AP Nr. 32 zu § 286 ZPO; OLG Dresden, 13.09.2002 - 10 HS 502/02 [richtig: 10 UF 504/02 - d. Red.] - NJW-RR 2003, 210 - 211).
  • OLG Saarbrücken, 15.10.2003 - 5 U 300/03

    Kfz-Kaskoversicherung: Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch falsche

    Allerdings setzt die Prüfung einer etwaigen verfahrensfehlerhaften Tatsachenfeststellung - ebenso wie im Revisionsverfahren (§ 557 Abs. 3, § 551 Abs. 3 Ziff. 2 b ZPO) - voraus, dass alle nicht bereits von Amts wegen zu prüfenden Verfahrensfehler zuvor in einer den Anforderungen der § 520 Abs. 3, § 529 Abs. 2 ZPO entsprechenden Weise gerügt worden sind (OLGReport Saarbrücken, 2002, 453, 454; OLGReport Rostock 2003, 119, 120; OLGReport Dresden 2002, 527, 528; Musielak/Ball, ZPO, 3. Aufl. § 529 Rdn. 42; MünchKomm(ZPO)/Rimmelspacher, Aktualisierungsband zur 2. Aufl., § 529 Rdn. 35 ff.; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 529 Rdn. 13; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 61. Aufl., § 529 Rdn. 7; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 529 Rdn. 7).
  • OLG Rostock, 09.02.2004 - 3 U 85/03

    Zur Haftung des Mieters eines LKW für durch fehlerhaftes Betanken verursachten

    Erschöpft sich die Berufung in einem Angriff auf die Beweiswürdigung, so muss sie schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufzeigen, die Zweifel an der Richtigkeit der Feststellungen begründen, die also solche Zweifel an der aufgrund der Beweiserhebung getroffenen Tatsachenfeststellung aufkommen lassen, dass sich ein Neueinstieg in die Beweisaufnahme aufdrängt (OLG Dresden NJW-RR 2003, 210 f.).
  • OLG Rostock, 20.10.2003 - 3 U 6/03

    Bindung des Berufungsgerichts an eine im Tatbestand des angefochtenen Urteils als

    Greift die Berufung die Beweiswürdigung des Erstgerichts an, so muss sie schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufweisen, die Zweifel an der Richtigkeit der Feststellung begründen, die also solche Zweifel an erhobenen Beweisen aufdrängen, dass ein Neueinstieg in die Beweisaufnahme sich förmlich gebietet (OLG Dresden, Beschluss vom 13.09.2002, NJW-RR 2003, 210 f.).
  • KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03

    Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der

    Insbesondere zeigt die Berufung, die sich im Wesentlichen in Angriffen gegen die Beweiswürdigung des Landgerichts erschöpft, keine konkreten Anhaltspunkte auf, die geeignet wären, in einem Maße Zweifel an der Richtigkeit der getroffenen Feststellungen zu begründen, dass die Notwendigkeit der Wiederholung der Beweisaufnahme sich geradezu aufdrängte (zur erneuten Erhebung der Beweise vgl. OLG Dresden, MDR 2003, 289; BLAH/Albers, ZPO, 60. Auflage 2002, § 529 Rdnr. 2 ff).
  • OLG Köln, 23.12.2015 - 27 U 1/15

    Haftung des Verkäufers eines sogenannten Speed-Pedelec für Folgen eines Unfalls

    Bei einem Angriff auf die Beweiswürdigung müssen schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufgezeigt werden, die Zweifel an der Richtigkeit der Feststellungen begründen, die also solche Zweifel an den erhobenen Beweisen aufdrängen, dass sich ein Neueinstieg in die Beweisaufnahme förmlich gebietet (OLG Dresden NJW-RR 2003, 210; OLG Koblenz ZERB 2003, 381 f.).
  • OLG Nürnberg, 28.09.2006 - 2 U 1169/06

    Verkehrsunfall: Unabwendbares Ereignis nach § 7 Abs. 2 StVG a.F. und Höhe der

    Die Geltung der erstinstanzlichen, tatsächlichen Feststellungen steht jenseits dieser Fallgruppen nicht allgemein zur Disposition einer eigenen, freien Beweiswürdigung des Berufungsgerichts (vgl. hierzu etwa OLG Rostock NJOZ 2004, 1466 ff; OLG Saarbrücken NJOZ 2003, 525 ff; OLG Dresden NJW-RR 2003, 210, 211).
  • OLG Saarbrücken, 29.10.2003 - 5 U 207/03

    Unfallversicherung: Einholung eines Obergutachtens zum Invaliditätsgrad bei

    Denn die Prüfung einer etwaigen verfahrensfehlerhaften Tatsachenfeststellung setzt - ebenso wie im Revisionsverfahren (§ 557 Abs. 3, § 551 Abs. 3 Ziff. 2 b ZPO) - voraus, dass alle nicht bereits von Amts wegen zu prüfenden Verfahrensfehler zuvor in einer den Anforderungen der § 520 Abs. 3, § 529 Abs. 2 ZPO entsprechenden Weise gerügt worden sind (OLGReport Saarbrücken, 2002, 453, 454; OLGReport Rostock 2003, 119, 120; OLGReport Dresden 2002, 527, 528; Musielak/Ball, ZPO, 3. Aufl. § 529 Rdn. 42; MünchKomm(ZPO)/Rimmelspacher, Aktualisierungsband zur 2. Aufl., § 529 Rdn. 35 ff.; Zöller/Gummer, ZPO, 23. Aufl., § 529 Rdn. 13; Baumbach/Lauterbach/Albers, ZPO, 61. Aufl., § 529 Rdn. 7; Thomas/Putzo/Reichold, ZPO, 25. Aufl., § 529 Rdn. 7).
  • OLG Rostock, 27.10.2003 - 3 U 205/02

    Zweifel an der Richtigkeit erstinstahzlicher entscheidungserheblicher

    Erschöpft sich die Berufung in einem Angriff auf die Beweiswürdigung, so muss sie schlüssig konkrete Anhaltspunkte aufzeigen, die Zweifel an der Richtigkeit der Feststellungen begründen, die also solche Zweifel an den erhobenen Beweisen aufdrängen, das ein Neueinstieg in die Beweisaufnahme sich aufdrängt (OLG Dresden, Beschluss vom 13.09.2002, NJW-RR 2003, 210 f.).
  • OLG Düsseldorf, 23.12.2010 - 24 U 127/10

    Nichtigkeit eines zwischen den Parteien abgeschlossenen Leasingvertrags wegen

  • LG Köln, 06.03.2008 - 13 S 368/07

    Zweifel an der Richtigkeit einer Beweiswürdigung; Darlegungsanforderungen an ein

  • KG, 11.10.2004 - 22 U 380/03

    Zur Kostenlast des Streithelfers zweiter Instanz

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Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 13.03.2002 - 11 W 79/02   

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OLG Naumburg, 13.03.2002 - 11 W 79/02 (https://dejure.org/2002,10021)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13.03.2002 - 11 W 79/02 (https://dejure.org/2002,10021)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 13. März 2002 - 11 W 79/02 (https://dejure.org/2002,10021)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Mutwillige Rechtsverfolgung; Prozesskostenhilfe (PKH); Möglichkeit der Aufrechnung

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 127 Abs. 4; ; VermG § 3 Abs. 3 Satz 4

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 § 127 Abs. 4; VermG § 3 Abs. 3 S. 4
    Zur Mutwilligkeit bei einer beabsichtigten unbedingten Widerklage zur erstrebten Rechtsverfolgung und dadurch bedingter Nichtgewährung von Prozesskostenhilfe

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 210
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.07.2000 - V ZR 328/99

    Anspruch auf Erstattung außergewöhnlicher Erhaltungskosten

    Auszug aus OLG Naumburg, 13.03.2002 - 11 W 79/02
    Insoweit ist es mutwillig, nicht die der Widerklage zugrunde liegenden Forderungen zur Aufrechnung zu stellen (vgl. zur Möglichkeit der Aufrechnung BGH WM 2000, 2055 ), womit keine weiteren Kosten verbunden wären, sondern sich wegen der Gegenforderung auf eine unbedingte Widerklage zu stützen.
  • OLG Frankfurt, 09.06.2006 - 2 W 2/06

    Prozesskostenhilfe: Mutwilligkeit der Rechtsverfolgung im Wege der Widerklage;

    Dies ist hier der Fall, da eine die Kosten selbst aufbringende und dementsprechend auf eine kostensparende Prozessführung bedachte Partei nicht Widerklage erheben, sondern mit dem Gegenanspruch gegen die Klageforderung aufrechnen würde (OLG Naumburg, NJW-RR 03, 210; Baumbach/ Hartmann, 64. Aufl., § 114 ZPO, Rdnr. 131).
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