Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 22.10.2002

Rechtsprechung
   BayObLG, 07.10.2002 - 4Z SchH 8/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7393
BayObLG, 07.10.2002 - 4Z SchH 8/02 (https://dejure.org/2002,7393)
BayObLG, Entscheidung vom 07.10.2002 - 4Z SchH 8/02 (https://dejure.org/2002,7393)
BayObLG, Entscheidung vom 07. Oktober 2002 - 4Z SchH 8/02 (https://dejure.org/2002,7393)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,7393) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. (DIS)

    § 148 ZPO, § 1032 Abs. 1, 2 ZPO, § 1040 Abs. 3 ZPO, § 1062 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 5 ZPO
    Schiedsfähigkeit: - Beschlussmängelstreitigkeiten; - Zustandekommen Formwirksamkeit, Gesellschaftsverträge Schiedsvereinbarung: - Schiedseinrede Sonstige Gerichtsverfahren: - Verfahrensgegenstand, Feststellung Zulässigkeit Unzulässigkeit des Schiedsverfahrens

  • Judicialis

    ZPO § 1032 Abs. 2; ; ZPO § 1062 Abs. 1 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 1032 Abs. 2 § 1062 Abs. 1 Nr. 2
    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis im schiedsgerichtlichen Verfahren bei rechtshängigem Verfahren vor staatlichem Gericht - Feststellungsantrag im gesonderten Verfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zulässigkeit bei Rechtshängigkeit der Hauptsache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines schiedsgerichtlichen Verfahrens bei Rechtshängigkeit eines Hauptsacheverfahrens; Anfechtung von Gesellschafterbeschlüssen einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH); Rechtsweg bei vertraglicher Schiedgerichtsvereinbarung; Erklärung der ...

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 354
  • SchiedsVZ 2003, 187
  • BayObLGZ 2002, 324
  • NZG 2003, 138
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.2002 - IX ZB 11/02

    Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum BGH nach der in der seit dem 1.1.2002

    Auszug aus BayObLG, 07.10.2002 - 4Z SchH 8/02
    Der Senat ist durch den Beschluss des Landgerichts vom 3.6.2002 nicht an einer Entscheidung gehindert, da das Landgericht im Wege zulässiger Selbstkorrektur (vgl. BGH NJW 2002, 1577) seine Unzuständigkeit für die getroffene Entscheidung erkannt und den Beschluss vom 3.6.2002 aufgehoben hat (§ 321 a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2, 4, 5, § 572 Abs. 1 Satz 1 Hs 1 ZPO analog).
  • BGH, 27.06.2002 - V ZR 148/02

    Wertgrenze für die Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BayObLG, 07.10.2002 - 4Z SchH 8/02
    Im Urteil vom 27.6.2002 (NJW 2002, 2720 m. w. N.) hebt der BGH als "allgemeinen Grundsatz" hervor, dass Gerichte nicht unnütz in Anspruch genommen werden dürfen.
  • OLG Koblenz, 29.07.1999 - 5 U 1787/98

    Schönheitsreparaturen; Aufwendungsersatzanspruch des Vermieters

    Auszug aus BayObLG, 07.10.2002 - 4Z SchH 8/02
    Ihm fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, weil bereits ein Hauptsacheverfahren vor einem staatlichen Gericht rechtshängig ist und dort die Schiedseinrede nach § 1032 Abs. 1 ZPO erhoben wurde (vgl. OLG Koblenz OLGR 2000, 4; Schwab/Walter Schiedsgerichtsbarkeit 6. Aufl. V Rn. 12; Bredow in Anm. zu OLG Hamm BB 1999 Beil. 11 S. 10 und Henn Schiedsverfahrensrecht 3. Aufl. S. 43 Fn. 337; a.A. MK/Münch ZPO 2. Aufl. § 1032 Rn. 11, 12 und wohl auch Musielak/Voit ZPO 3. Aufl. § 1032 Rn. 10 - 14).
  • KG, 21.04.2008 - 20 SCHH 4/07

    Schiedsrichterliches Verfahren: Bildung eines Mehrparteienschiedsgerichts und

    Das Prozessurteil hat daher zwischen dem Antragsteller und der Antragstellerin zu 3. die Wirksamkeit der Schiedsvereinbarung im Hinblick auf Streitigkeiten aus dem Sozietätsvertrag bindend festgestellt (vgl. auch RGZ 40, 403; BayObLG, Beschluss vom 7.10.2002 - 4 Z SchH 8/02-, NJW-RR 2003, 354; Musielak, ZPO, 5. Aufl., § 1032 Rn.11; Zöller/Geimer, ZPO, 26. Aufl., § 1032 Rn. 12).
  • OLG Koblenz, 12.06.2008 - 2 SchH 2/08

    Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Unzulässigkeit des

    Für einen solchen Antrag fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, weil bereits ein Hauptsacheverfahren vor einem staatlichen Gericht rechtshängig ist und dort die Schiedseinrede nach § 1032 Abs. 1 ZPO erhoben wurde (Senatsbeschluss vom 04.06.1999 - 2 SchH 1/99 - OLGR Koblenz 2000, 48; Bay.OBLG Beschluss vom 07.10.2002 - 47 SchH 8/02 - NJW-RR 2003, 354 m.w.N.).
  • OLG Köln, 09.03.2015 - 19 Sch 33/14

    Zulässigkeit eines Antrags auf Feststellung der Unzulässigkeit eines

    Ist - wie hier - zwischen den Parteien, die auch über die Zulässigkeit eines schiedsgerichtlichen Verfahrens streiten, bereits ein Hauptsacheverfahren vor einem staatlichen Gericht rechtshängig und ist dort die Schiedseinrede nach § 1032 Abs. 1 ZPO erhoben worden, fehlt einem Feststellungsantrag in einem gesonderten Überprüfungsverfahren gemäß §§ 1032 Abs. 2 ZPO, 1062 Abs. 1 Nr. 2 ZPO das Rechtsschutzinteresse (ganz, Senat, Beschluss vom 09.03.2010 - 19 Sch 2/10 -, h. M .: vgl. BayObLG , NJW-RR 2003, 354; OLG Koblenz , SchiedsVZ 2008, 262; OLG München , SchiedsVZ 2011, 340; OLG Frankfurt a. M. , BeckRS 2012, 18613; OLG Naumburg , SchiedsVZ 2013, 237; BeckOK ZPO/ Wolf/Eslami , ZPO, Stand: 01.01.2015, § 1032 Rn. 25; Zöller/ Geimer , a. a. O; Musielak/ Voit , ZPO, 11. Aufl. 2014, § 1032 Rn. 12; Thomas/Putzo/ Reichold , ZPO, 34. Aufl. 2013, § 1032 Rn. 5; Prütting /Gehrlein, ZPO, 6. Aufl. 2014, § 1032 Rn. 6; Lachmann , Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis, 3. Aufl. 2008, Rn. 673; a. A. MüKoZPO/ Münch , ZPO, 4. Aufl. 2013, § 1032 Rn. 22).
  • OLG Bremen, 02.05.2008 - 2 Sch 1/08
    Die entgegenstehende Argumentation des BayObLG (NJW-RR 2003, 354, 355) hebt vor allem darauf ab, dass es dem das Schiedsverfahren beherrschenden Gebot der Beschleunigung zuwider laufe, wenn Hauptsacheprozess und Verfahren nach § 1032 II ZPO parallel liefen, vernachlässigt dabei jedoch zu sehr, dass bei der Inzidentprüfung nach § 1032 I ZPO die Feststellungen zur Wirksamkeit des Schiedsvertrages nicht in Rechtskraft erwachsen.
  • LG Mainz, 17.04.2008 - 1 O 405/06
    Eine Aussetzung im Hinblick auf den vom Kläger beim OLG Koblenz gestellten Antrag auf Feststellung der Unzulässigkeit des schiedsrichterlichen Verfahrens kommt deswegen nicht in Betracht, weil einem derartigen Antrag nach § 1062 ZPO bei rechtshängigem Verfahren vor einem staatlichen Gericht mit erhobener Schiedseinrede das Rechtsschutzbedürfnis fehlt (BayObLG NJW-RR 2003, 354; OLG Koblenz OLGR 2000, 4).
  • OLG Köln, 09.03.2010 - 19 Sch 2/10
    Hierdurch würde zudem die Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen gefördert, der durch eine Aussetzung des Verfahrens nach § 148 ZPO nicht wirkungsvoll begegnet werden kann (OLG Koblenz OLGR 2000, 4; BayObLGZ 2002, 324 ff.; OLGR München 2007, 188; Geimer in Zöller, ZPO, 27. Aufl., § 1032 Rn. 23; Reichold in Thomas/Putzo, ZPO, 28. Aufl., § 1032 Rn. 5).
  • KG, 13.08.2003 - 23 Sch 7/03
    Der Senat schließt sich insoweit den Ausführungen der BayObLG in dessen Beschluss vom 7. Oktober 2002 (NJW-RR 2003, 354) an.
  • OLG Hamm, 28.04.2008 - 11 Sch 1/08
    Nach verbreiteter und vom Senat geteilter Auffassung (vgl. nur Zöller/Geimer, ZPO, 26. Aufl. § 1032 Rz. 23; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 66. Aufl. § 1032 Rz. 9, BayObLG, NJW-RR 2003, 354 f, 355 m.w.N.) fehlt für einen Antrag nach § 1032 Il ZPO das Rechtschutzbedürfnis, wenn - wie hier - bereits ein Hauptsacheverfahren vor einem ordentlichen Gericht rechtshängig ist und der Beklagte dort die Schiedseinrede nach § 1032 I ZPO erhoben hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.10.2002 - I-20 U 104/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12195
OLG Düsseldorf, 22.10.2002 - I-20 U 104/02 (https://dejure.org/2002,12195)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.10.2002 - I-20 U 104/02 (https://dejure.org/2002,12195)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. Oktober 2002 - I-20 U 104/02 (https://dejure.org/2002,12195)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,12195) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 929 Abs. 2
    Vollziehung einer Unterlassungsverfügung; Zustellung einer vor Verkündung erteilten Urteilsausfertigung

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 354
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.03.1993 - VII ZB 8/92

    Unwirksame Urteilszustellung bei Ausfertigungsvermerk vor Urteilsverkündung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.2002 - 20 U 104/02
    Ergibt sich aber aus der zugestellten Urteilsausfertigung selbst, dass der Ausfertigungsvermerk vor der Verkündung des Urteils angebracht wurde, ist die Zustellung unwirksam (BGH NJW-RR 93, 956).
  • BGH, 16.10.1984 - VI ZB 25/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 22.10.2002 - 20 U 104/02
    Vor der Verkündung des Urteils am 14. Mai 2002 lag ein wirksames Urteil nicht vor (§ 317 Abs. 2 Satz 1 ZPO und BGH VersR 84, 1192).
  • OLG Düsseldorf, 21.04.2015 - 20 U 181/14

    Anforderungen an die Vollziehung einer Urteilsverfügung

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteil v. 22.10.2002 - 20 U 104/02 = NJW-RR 2003, 354) kommt es hierbei nicht darauf an, ob die vom Prozessbevollmächtigten der Aufhebungsantragsgegnerin bewirkte, als solche unwirksame Zustellung den erforderlichen Willen der Aufhebungsantragsgegnerin erkennen ließ, bei Zuwiderhandlungen gegen die Unterlassungsverfügung von der erwirkten Eilmaßnahme auch Gebrauch zu machen.

    Der Senat hat die den Vollziehungsbegriff über die Parteizustellung hinaus weitende Formulierung des Bundesgerichtshofs daher in der Vergangenheit so gelesen, dass es sich um formalisierte Akte handeln muss, die der jeweils von ihnen geforderten Form genügen müssen (Senat, NJW-RR 2003, 354).

  • OLG Frankfurt, 07.04.2009 - 11 U 74/08

    Einstweilige Verfügung: Zustellung einer Beschlussverfügung mit Bezugnahme auf

    Die fehlende Vollziehung kann die Beklagte mit dem Widerspruch und der Berufung geltend machen (z. B. OLG Düsseldorf, NJW-RR 2003, 354).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht