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LG München II, 06.11.2001 - 2 S 5384/01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit der Klage bei Nichtvornahme des außergerichtlichen, obligatorischen Schlichtungsverfahrens
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Dachau - 1 C 202/01
- LG München II, 06.11.2001 - 2 S 5384/01
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 355
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 23.11.2004 - VI ZR 336/03
Ein obligatorisches Schlichtungsverfahren muß vor Klageerhebung durchgeführt …
Vereinzelt wird sogar vertreten, auf die Durchführung des obligatorischen Schlichtungsverfahrens könne vollends verzichtet werden, wenn eine Streitschlichtung offenkundig ergebnislos wäre (LG München II, NJW-RR 2003, 355 f.). - LG Saarbrücken, 23.09.2004 - 11 S 18/04
Obligatorisches Güteverfahren: Erforderlichkeit der Durchführung eines …
Zwar sprechen auch Gründe für die Nachholbarkeit des Schlichtungsverfahrens, nämlich die Einordnung als Prozessvoraussetzung, die - wie jede andere Prozessvoraussetzung - erst im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vorliegen muss, sowie Gründe der Prozessökonomie (vgl.: LG München II, NJW-RR 2003, 355;… Zöller - Greger, ZPO, 23. Auflage, § 15 a EGZPO, Rdn 25 a.E.).