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   OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 74/02   

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https://dejure.org/2002,5327
OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 74/02 (https://dejure.org/2002,5327)
OLG Köln, Entscheidung vom 15.11.2002 - 19 U 74/02 (https://dejure.org/2002,5327)
OLG Köln, Entscheidung vom 15. November 2002 - 19 U 74/02 (https://dejure.org/2002,5327)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme einer Bebauungsverpflichtung; Ausübung eines vertraglich vereinbarten Ankaufsrechts

  • Judicialis

    HGB § 89 b

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 313 S. 1 (a.F.) § 145; ZPO § 253
    Formlose Ankaufsrechtsausübung bei notariell beurkundetem Vorvertrag über den Kauf eines Grundstückes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 375
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.06.1996 - V ZR 136/95

    Anforderungen an die Form der Ausübung eines Ankaufsrechts

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 74/02
    Mithin haben die Parteien zwar - anders als in der vom Landgericht zitierten Entscheidung des Bundesgerichtshofes (NJW-RR 1996, 1167) - noch keinen bedingten Kaufvertrag über ein Grundstück geschlossen, sondern lediglich einen Vorvertrag, der die Beklagte bei Eintritt bestimmter Bedingungen zum Verkauf des Grundstückes an den Kläger verpflichtete.

    Denn § 313 BGB a.F. soll den Beteiligten Schutz vor unüberlegten Grundstücksgeschäften und sachkundige Beratung durch die Urkundsperson gewährleisten, sowie allgemein für Klarheit und Sicherheit im Rechtsverkehr sorgen (s. BGH NJW-RR 1996, 1167).

  • OLG Hamm, 30.03.1983 - 14 W 10/83

    Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung der Auseinandersetzung einer Gesellschaft

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 74/02
    Denn vollstreckungsfähig ist ein Urteil nur, wenn der durch die Zwangsvollstreckung zu erreichende Erfolg allein aus dem Titel erkennbar ist (s. u.a. OLG Hamm MDR 1983, 849 m.w.N.; Zöller-Stöber, 23. Aufl., § 704 ZPO, Rn. 4 m.w.N.).
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 256/92

    Umfang des Klageantrags auf Abschluß eines nach einem Vorvertrag geschuldeten

    Auszug aus OLG Köln, 15.11.2002 - 19 U 74/02
    Dessen unbeachtet käme vorliegend eine Beurkundungspflicht nur im Hinblick auf die Erwerbsverpflichtung des Klägers in Betracht, und die Beklagte kann sich jedenfalls auf einen etwaigen aus einer Erwerbsverpflichtung des Klägers herzuleitenden Formmangel nach Treu und Glauben nicht berufen, weil der Formzwang insoweit nicht ihrem Schutz dient (s. BGH NJW-RR 1994, 317, 318).
  • OLG München, 15.04.2016 - 34 Wx 37/16

    Im Vollstreckungstitel als Nebenforderung ausgewiesene Zinsen können bei

    (2) Infolge inhaltlicher Unbestimmtheit, resultierend aus dem unzulänglich bezeichneten Inhalt der geschuldeten Gegenleistung (vgl. BGHZ 165, 223/229; NJW-RR 2003, 375/376; 2013, 1033 Rn. 17; 2014, 1210 Rn. 10; für Zug-um-Zug-Gegenleistung: BGH NJW 1993, 324/325; 1994, 586/587; OLG Hamm MDR 2010, 1086; Zöller/Stöber § 756 Rn. 3), ist das erstinstanzliche Urteil weder nichtig noch wirkungslos, sondern lediglich in seinem Leistungsausspruch wirkungsgemindert (Jacobs in Stein/Jonas ZPO 22. Aufl. vor §§ 578-591 Rn. 12 f.).
  • OLG München, 15.04.2016 - 34 Wx 34/16

    Amtswiderspruch - Grundbuchamt

    Die bloße Bezugnahme auf eine in den Gerichtsakten befindliche, nicht aber zum Urteilsbestandteil erhobene Zeichnung verleiht dem Titel keinen vollstreckungsfähigen Inhalt (BGHZ 165, 223/229; BGH NJW-RR 2003, 375/376).
  • OLG München, 15.11.2016 - 34 Wx 408/16

    Keine Zwischenverfügung des Grundbuchamtes bei unbehebbarem Eintragungshindernis

    Die Bezugnahme des Urteils auf zwei notarielle Urkunden (Kaufangebot und Annahme) ist schon deshalb unergiebig, weil diese nicht in den Titel selbst integriert sind (BGHZ 165, 223/229; OLG Köln NJW-RR 2003, 375/376; Zöller/Stöber ZPO 31. Aufl. § 704 Rn. 5).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 06.02.2007 - 5 Ta 14/07

    Vollstreckungs-Titel: Vollstreckungsfähiger Inhalt bei Bezugnahme auf eine nicht

    Wird im Vollstreckungstitel auf andere Unterlagen Bezug genommen, so müssen diese regelmäßig als Anlage beigeheftet werden (vgl. Thomas/Putzo 27. Aufl. ZPO § 704 Vorbem. Rz 22, § 794 Rz 32; OLG Köln, NJW-RR 2003, 375 f.; OLG Stuttgart, NJW-RR 1999, 791).
  • AG Pirna, 05.12.2023 - 2 M 518/23

    Hinreichend genaue Bestimmung des Objektes im Versäumnisurteil

    Das grundsätzlich vollstreckungsfähige Urteil muss den zu vollstreckenden Anspruch inhaltlich hinreichend, also derart bestimmen, dass das Vollstreckungsorgan in die Lage versetzt wird, grundsätzlich allein mit dem Urteil ohne Verwertung der Gerichtsakten oder anderer Urkunden, die nicht Bestandteil des Titels sind, die Vollstreckung durchzuführen oder wenigstens einen Vollstreckungsversuch zu unternehmen (OLG Köln, Urteil vom 15.11.2002 - 19 U 74/02, NJW-RR 2003, 375).
  • OLG München, 01.04.2009 - 34 Sch 1/09
    Der Senat hält es deshalb für erforderlich, aber auch ausreichend, entsprechend den Vorgaben des Schiedsspruchs in dessen Ziffer 5. die dort bezeichneten Anlagen in die gegenständliche Vollstreckbarerklärung äußerlich als deren Urkundsbestandteil mit aufzunehmen (vgl. BGHZ 142, 388/391 ff.; OLG Köln NJW-RR 2003, 375/376).
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