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   OLG Nürnberg, 29.11.2001 - 8 U 1652/01   

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https://dejure.org/2001,1955
OLG Nürnberg, 29.11.2001 - 8 U 1652/01 (https://dejure.org/2001,1955)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.11.2001 - 8 U 1652/01 (https://dejure.org/2001,1955)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. November 2001 - 8 U 1652/01 (https://dejure.org/2001,1955)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rufschädigung; Meinungsfreiheit; Tatsachenäußerung; Werturteil; Schutz der Ehre

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Tierquälerische Grossbestände

    Art. 2, 5 GG

  • Judicialis

    GG Art. 2; ; GG Art. 5; ; BGB § 823 Abs. 2; ; BGB § 1004

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 823; BGB § 824; BGB § 826; BGB § 1004; StGB § 186
    Zulässige Äußerung eines Naturschutzbundes über tierquälerische Entenmast in einem Geflügelzuchtbetrieb

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 2, Art. 5; BGB § 823 Abs. 2 § 1004
    "Artgerechte" Haltung von Zucht-und Schlachttieren - zur Abgrenzung zwischen dem Recht auf freie Meinungsäußerung und dem Ehrenschutz für einen Gewerbebetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • archive.org (Auszüge)
  • archive.org (Leitsatz)

    BGB §§ 823 II, 1004; GG Art. 2, 5
    Interessensabwägung zwischen Meinungsfreiheit und Ehrenschutz - tierquälerische Tierbestände

  • hessen.de (Kurzinformation)

    Tierschutz - Enten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 40
  • VersR 2003, 381
  • afp 2002, 328
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 30.05.2000 - VI ZR 276/99

    Meinungsäußerung "Babycaust"

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2001 - 8 U 1652/01
    Ihr ist deshalb - wie einer Privatperson - auch in zivilrechtlicher Hinsicht Ehrenschutz zu gewähren (vgl. BGHZ 81, 78; NJW 2000, 3421; Canaris, a.a.O., § 80 IV. 1, S. 520).

    Kollidiert - wie im Streitfall - der Ehrenschutz mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit, so bedarf es im Einzelfall jeweils einer Güter- und Interessenabwägung, welches Recht des einzelnen Rechtsträgers Überwiegt (BVerf NJW 99, 1322; NJW 2001, 2957; BGH NJW 2000, 3421 m.w.N.).

    Das gilt auch für Äußerungen, die in scharfer und abwertender Kritik bestehen und selbst für solche, die mit übersteigerter Polemik vorgetragen werden (vgl. BGH NJW 94, 124; 2000, 3421, BVerfG NJW 95, 3303; 99, 2359).

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2001 - 8 U 1652/01
    Im geistigen Meinungskampf spricht bei einer die Öffentlich wesentlich berührenden Frage die Vermutung für die Zulässigkeit der freien Rede (vgl. BVerFG NJW 95, 3303; 99, 2359; BGH NJW 89, 3048).

    Das gilt auch für Äußerungen, die in scharfer und abwertender Kritik bestehen und selbst für solche, die mit übersteigerter Polemik vorgetragen werden (vgl. BGH NJW 94, 124; 2000, 3421, BVerfG NJW 95, 3303; 99, 2359).

    Der Persönlichkeitsschutz geht regelmäßig der Meinungsfreiheit erst dann vor, wenn sich die Äußerung als Angriff auf die Menschenwürde, als Schmähkritik oder Formalbeleidigung darstellt (BVerfG NJW 95, 3303; 99, 1324; 2359).

  • BVerfG, 06.07.1999 - 2 BvF 3/90

    Hennenhaltungsverordnung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2001 - 8 U 1652/01
    Der Tierschutz ist zudem als Staatsaufgabe anerkannt (vgl. BVerfGE 36, 47; NJW 99, 3253; Lorz/Metzger, Einführung vor § 1 TierSchG, Rz. 93).

    Diese Verordnung ist durch das BVerfG mit Urteil vom 06.07.1999 für nichtig erklärt worden (NJW 99, 3253).

  • BGH, 16.06.1998 - VI ZR 205/97

    BGH entscheidet im Rechtsstreit des Ministerpräsidenten des Landes Brandenburg

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2001 - 8 U 1652/01
    Sie kann sich deshalb nicht als wahr oder unwahr erweisen (BVerfGE NJW 94, 17 79; 2001 2957; BGH NJW 94, 2615; 98, 3047; Larenz-Canaris Schuldrecht, Besonderer Teil, 13. Aufl., § 79 I 2).

    Hierbei ist eine isolierte Betrachtung eines einzelnen Äußerungsteils nicht zulässig, sondern der gesamte sprachliche Kontext und die sonstigen Begleitumstände mit zu berücksichtigen (BGH NJW 98, 3047; 2000 34 22).

  • VGH Bayern, 30.04.1993 - 24 CS 93.743
    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2001 - 8 U 1652/01
    Bei derartigen Mischtatbeständen geht die obergerichtliche Rechtsprechung zur Gänze von einem Werturteil aus, wenn der wertende Charakter der Äußerung überwiegt und demgegenüber ihr Tatsachengehalt in den Hintergrund tritt (BGH NJW 94, 26 15; NJW-RR 94, 12 42).

    Das soll inbesondere für sogenannte Pauschaläußerungen gelten, deren tatsächlicher Gehalt substanzarm ist, z.B. die Bezeichnung eines Verhaltens als "illegal": (vgl. BGH NJW 82, 22 46; ferner: BGHZ 45, 304; NJW 94, 26 14; NJW-RR 94, 12 42).

  • BVerfG, 24.03.1998 - 1 BvR 131/96

    Mißbrauchsbezichtigung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2001 - 8 U 1652/01
    Bei der Abwägung kann auf Seiten des Persönlichkeitsschutzes auch ins Gewicht fallen, ob von Form oder Inhalt der Meinungsäußerung eine Prangerwirkung ausgeht (BVerfG NJW 98, 2889; 99, 2358).
  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2001 - 8 U 1652/01
    Kollidiert - wie im Streitfall - der Ehrenschutz mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit, so bedarf es im Einzelfall jeweils einer Güter- und Interessenabwägung, welches Recht des einzelnen Rechtsträgers Überwiegt (BVerf NJW 99, 1322; NJW 2001, 2957; BGH NJW 2000, 3421 m.w.N.).
  • BGH, 12.10.1993 - VI ZR 23/93

    Zulässigkeit einer Plakataktion gegen die FCKW-Produktion deutscher Unternehmen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2001 - 8 U 1652/01
    Das gilt auch für Äußerungen, die in scharfer und abwertender Kritik bestehen und selbst für solche, die mit übersteigerter Polemik vorgetragen werden (vgl. BGH NJW 94, 124; 2000, 3421, BVerfG NJW 95, 3303; 99, 2359).
  • BVerfG, 05.04.2001 - 1 BvR 932/94

    Kaisen - Meinungsfreiheit politischer Parteien im Wahlkampf und Schutz der

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2001 - 8 U 1652/01
    Kollidiert - wie im Streitfall - der Ehrenschutz mit dem Grundrecht der Meinungsfreiheit, so bedarf es im Einzelfall jeweils einer Güter- und Interessenabwägung, welches Recht des einzelnen Rechtsträgers Überwiegt (BVerf NJW 99, 1322; NJW 2001, 2957; BGH NJW 2000, 3421 m.w.N.).
  • BVerfG, 08.04.1999 - 1 BvR 2126/93

    Kein Anspruch auf Unterlassung einer Plakataktion von Greenpeace gegen die

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.11.2001 - 8 U 1652/01
    Bei der Abwägung kann auf Seiten des Persönlichkeitsschutzes auch ins Gewicht fallen, ob von Form oder Inhalt der Meinungsäußerung eine Prangerwirkung ausgeht (BVerfG NJW 98, 2889; 99, 2358).
  • BVerfG, 02.10.1973 - 1 BvR 459/72

    Verfassungswidrigkeit des § 3 Nr. 9 TierSchG

  • LG Duisburg, 14.07.1998 - 23 S 198/97

    Zustimmung zu einer (weiteren) Mietzinserhöhung; Zulässigkeit der Verbindung

  • BGH, 30.01.1996 - VI ZR 386/94

    Lohnkiller

  • LG Münster, 07.03.2016 - 2 KLs 7/15

    Kükenbrüterei, Strafbarkeit, Töten männlicher Küken

    Ein vernünftiger Grund liegt dann vor, wenn er triftig, einsichtig und von einem schutzwürdigen Interesse getragen ist und er zusätzlich unter den konkreten Umständen schwerer wiegt als das Interesse des Tieres an seiner Unversehrtheit und an seinem Wohlbefinden (OLG Nürnberg, OLGR Nürnberg 2002, 258 (258); Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 28.06.2011, Az.: 2 Ss 82/11, Juris-Rz. 12; Pfohl in: Münchener Kommentar, Strafgesetzbuch, Band 6, Nebenstrafrecht 1, 2. Auflage, § 17 TierSchG, Rz. 38).

    Hierbei ist nach wohl einhelliger Rechtsprechung und Literatur eine am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierte, umfassende Güter- und Pflichtenabwägung vorzunehmen (Oberlandesgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 28.06.2011, Az.: 2 Ss 82/11, Juris-Rz. 12; OLG Nürnberg, OLGR Nürnberg 2002, 258 (258); OLG Celle, Urteil v. 12.10.1993, Az.: 2 Ss 147/93, juris-Rz. 13; OLG Koblenz, Urteil v. 14.12.1988, Az.: 1 Ws 676/88, juris-Rz. 5; Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss v. 21.03.1977, Az.: RReg …

  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 77/04

    Zur Verbreitung illegal gefertigten Bildmaterials eines Journalisten als Eingriff

    Andernfalls würde das Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 GG seinen wesentlichen Wert und seine Stoßkraft verlieren (OLG Nürnberg, NJW-RR 2003, 40, 43).
  • LG Essen, 30.01.2014 - 4 O 193/13

    Üble Nachrede rechtfertigt eine 1,8-fache Geschäftsgebühr

    Demgegenüber charakterisieren sich Werturteile beziehungsweise Meinungsäußerungen durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt der Aussage (BVerfGE 94, 1, 8 = NJW 1996, 1529; BGH NJW 2006, 830, 836 - Kirch; OLG Nürnberg VersR 2003, 381), das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens ist hierbei kennzeichnend (BVerfG NJW 1999, 483, 484; BVerfGE 90, 241, 247 = NJW 1994, 1779).

    Bei Äußerungen, die sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Meinungsäußerungen enthalten, muss nach dem Kern oder der Prägung der Äußerung geforscht werden, insbesondere, ob die Äußerung insgesamt durch ein Werturteil geprägt ist und ihr Tatsachengehalt gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt, indem es z.B. lediglich der Ergänzung dient (BVerfGE 85, 1, 15 = NJW 1992, 1439; BVerfGE 61, 1, 10 = NJW 1983, 1415; BVerfG NJW 2000, 3196, 3197; BGH NJW 2002, 1192, 1193; NJW 1997, 2513; NJW 1982, 2246; vgl auch OLG Nürnberg VersR 2003, 381; BGHZ 181, 328 Tz 33 = NJW 2009, 2888, 2892 - wwvv.spickmich.de).

  • LG Essen, 11.04.2013 - 4 O 246/12

    Der Vergleich mit Mao und Stalin ist eine Persönlichkeitsverletzung

    Demgegenüber charakterisieren sich Werturteile beziehungsweise Meinungsäußerungen durch die subjektive Beziehung des sich Äußernden zum Inhalt der Aussage (BVerfGE 94, 1, 8 = NJW 1996, 1529; BGH NJW 2006, 830, 836 - Kirch; OLG Nürnberg VersR 2003, 381), das Element der Stellungnahme und des Dafürhaltens ist hierbei kennzeichnend (BVerfG NJW 1999, 483, 484; BVerfGE 90, 241, 247 = NJW 1994, 1779).

    Bei Äußerungen, die sowohl Tatsachenbehauptungen als auch Meinungsäußerungen enthalten, muss nach dem Kern oder der Prägung der Äußerung geforscht werden, insbesondere, ob die Äußerung insgesamt durch ein Werturteil geprägt ist und ihr Tatsachengehalt gegenüber der subjektiven Wertung in den Hintergrund tritt, indem es z.B. lediglich der Ergänzung dient (BVerfGE 85, 1, 15 = NJW 1992, 1439; BVerfGE 61, 1, 10 = NJW 1983, 1415; BVerfG NJW 2000, 3196, 3197; BGH NJW 2002, 1192, 1193; NJW 1997, 2513; NJW 1982, 2246; vgl auch OLG Nürnberg VersR 2003, 381; BGHZ 181, 328 Tz 33 = NJW 2009, 2888, 2892 - www.spickmich.de).

  • OLG Hamm, 21.07.2004 - 3 U 116/04

    Verbreitung illegal beschafften Filmmaterials über ein Forschungsinstut, das

    Es ist seit langem anerkannt, dass aus § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB analog auch ein Anspruch auf Unterlassung einer bevorstehenden Rechtsverletzung herzuleiten ist (BGH, NJW 1998, 2141; OLG Nürnberg, NJW-RR 2003, 40, 41; Palandt/ Bassenge, BGB, 63. Aufl., § 1004 Rn. 33).
  • OLG Saarbrücken, 27.01.2016 - 5 U 5/15

    Schadensersatzanspruch eines Unternehmers wegen Presseberichterstattung über

    Die Meinungsfreiheit kann auch dort ihre Grenze finden, wo es für eine bestimmte, die (Persönlichkeits-)Rechte des Betroffenen beeinträchtigende kritische Äußerung keinerlei tragfähige Bezugspunkte gibt (vgl. Söhring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl. 2013, § 14 Rdn. 10; § 20 Rdn. 9-9c), wo also jede nachvollziehbare Verbindung zwischen den deskriptiven und den normativen Komponenten der Wertung fehlt (vgl. OLG Nürnberg, VersR 2003, 381).
  • OLG Düsseldorf, 27.07.2010 - 24 U 230/09

    Rechtsfolgen der Erklärung der ARGE über die Übernahme der Kosten der Unterkunft

    Das Berufungsgericht ist nach § 17a Abs. 5 GVG an die durch die Entscheidung in der Hauptsache in dem angefochtenen Urteil stillschweigend bejahte Zulässigkeit des beschrittenen Rechtswegs gebunden (BGH NJW 2008, 3572; Senat OLGR 2002, 258).
  • OLG Nürnberg, 11.06.2002 - 1 U 3939/01

    Vorwurf nicht artgerechter Tierhaltung als Meinungsäußerung

    Ergänzend weist der Senat darauf hin, daß er die vom 8. Senat des OLG Nürnberg im Verfahren 8 U 1652/01 mit Urteil vom 29.11.2001 vertretene Auffassung, der Vorwurf tierquälerischer Mästerei sei als Werturteil, nicht als Tatsachenbehauptung einzustufen, teilt.
  • OLG Saarbrücken, 28.10.2016 - 5 U 25/16

    Zulässigkeit der Äußerung des Verdachts der persönlichen Bereicherung eines

    Die Meinungsfreiheit kann auch dort ihre Grenze finden, wo es für eine bestimmte, die (Persönlichkeits- )Rechte des Betroffenen beeinträchtigende kritische Äußerung keinerlei tragfähige Bezugspunkte gibt (vgl. Senat, a.a.O.; OLG Nürnberg, VersR 2003, 381; Soehring/Hoene, Presserecht, 5. Aufl. 2013, § 14 Rdn. 10; § 20 Rdn. 9-9c).
  • LG Münster, 03.11.2004 - 12 O 85/04

    Genehmigung zu pharmakologischen und toxikologischen Versuchen an

    Müsste die Namensnennung unterbleiben, würde das Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 GG seinen wesentlichen Wert und seine Stoßkraft verlieren (OLG O, NJW-RR 2003, 40, 43).
  • AG Bad Iburg, 01.08.2007 - 4 C 538/07

    Abzocke; Behauptungen; Betrug; Dafürhalten; Duldung; Ehrenschutz; Endverbrauch;

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