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   AG München, 30.09.2002 - 453 C 7515/02   

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https://dejure.org/2002,18776
AG München, 30.09.2002 - 453 C 7515/02 (https://dejure.org/2002,18776)
AG München, Entscheidung vom 30.09.2002 - 453 C 7515/02 (https://dejure.org/2002,18776)
AG München, Entscheidung vom 30. September 2002 - 453 C 7515/02 (https://dejure.org/2002,18776)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vereinbarung einer Staffelmiete durch Zusatzvereinbarung zum Mietvertrag; Vorlage der Bescheinigung über die Durchführung eines erfolglosen Schlichtungsversuches als Prozessvoraussetzung; Möglichkeit die Schlichtung nachzuholen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 515
  • NJW-RR 2006, 360 (Ls.)
  • NZM 2003, 280
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Kassel, 18.04.2002 - 1 S 640/01

    Klageerweiterung zur Umgehung der außergerichtlichen Streitschlichtung;

    Auszug aus AG München, 30.09.2002 - 453 C 7515/02
    Auch das LG Kassel (NJW 2002, 2256) knüpft an den Tatbestand des Rechtsmißbrauchs durch nachträgliche Klageerweiterung an.
  • BFH, 06.02.2001 - VII B 277/00

    Weitergabe von Beweismaterial durch Steuerfahndung

    Auszug aus AG München, 30.09.2002 - 453 C 7515/02
    Zwar vertritt das LG Baden-Baden (WM 2001, 560 [BFH 06.02.2001 - VII B 277/00] ) die Auffassung, daß eine Umgehung der obligatorischen Streitschlichtung durch Klageerweiterung dann nicht vorliege, wenn Klage und Klageerweiterung im selben Zeitpunkt zugestellt werden und zu diesem Zeitpunkt der Gegenstandswert über DM 1.500,- (EUR 750,-) liege, doch stellt das LG Baden-Baden zu Unrecht auf den Zeitpunkt der Zustellung der Klageschrift ab.
  • AG Nürnberg, 14.08.2001 - 29 C 3887/01

    Nachholung des Schlichtungsverfahrens im Klageverfahren; Sinn und Zweck des

    Auszug aus AG München, 30.09.2002 - 453 C 7515/02
    Zunächst gilt, daß, nach Erhebung der Klage, also nach Zustellung der Klage, die Schlichtung nicht mehr nachgeholt werden kann, sondern die Klage als unzulässig abzuweisen ist (AG Nürnberg, NJW 2001, 3489 [AG Nürnberg 14.08.2001 - 29 C 3887/01] ).
  • LG Ellwangen/Jagst, 01.03.2002 - 1 S 18/02

    Zulässigkeit der Erhebung einer Klage vor Durchführung einer außergerichtlichen

    Auszug aus AG München, 30.09.2002 - 453 C 7515/02
    Ein obligatorisches Streitschlichtungsverfahren kann dann keinen Sinn mehr erfüllen, wenn man den Parteien nach Klageerhebung die Möglichkeit gibt, entweder die Streitschlichtung nachzuholen oder durch Klageerweiterung herbeizuführen, daß der Geltungsbereich des Schlichtungsgesetzes verlassen wird (LG Ellwangen, NZM 2002, 408).
  • BGH, 23.11.2004 - VI ZR 336/03

    Ein obligatorisches Schlichtungsverfahren muß vor Klageerhebung durchgeführt

    Sie wird teilweise bejaht (LG Ellwangen, NJW-RR 2002, 936; LG Karlsruhe, Justiz 2003, 265; AG München, NJW-RR 2003, 515; AG Nürnberg, NJW 2001, 3489; NJW-RR 2002, 430; MDR 2002, 1189; AG Rosenheim, NJW 2001, 2030; AG Wuppertal, ZInsO 2002, 91 f.; Jenkel, Der Streitschlichtungsversuch als Zulässigkeitsvoraussetzung in Zivilsachen, S. 252 f.; Beunings, AnwBl. 2004, 82, 84; Fricke, VersR 2000, 1194, 1195; Kothe/Anger, Schlichtungsgesetz Baden-Württemberg, § 1 Rn. 40; Schläger, ZMR 2000, 504, 506; Schwarzmann/Walz, Das Bayerische Schlichtungsgesetz, Art. 1 Anm. 4; Stickelbrock, JZ 2002, 633, 636 f.; Wesche, MDR 2003, 1029, 1032 Fn. 36; Wetekamp, NZM 2001, 614, 616).
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