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   BayObLG, 28.01.2003 - 2Z BR 126/02   

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https://dejure.org/2003,5099
BayObLG, 28.01.2003 - 2Z BR 126/02 (https://dejure.org/2003,5099)
BayObLG, Entscheidung vom 28.01.2003 - 2Z BR 126/02 (https://dejure.org/2003,5099)
BayObLG, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 2Z BR 126/02 (https://dejure.org/2003,5099)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Verwalterabberufung durch Verwalterneubestellung

  • Judicialis

    WEG § 26

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 26
    Abberufung des Wohnungseigentumsverwalters durch Neubestellung - Zugang der Abberufungserklärung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abberufung des Verwalters durch Neubestellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • jurpage.net (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Auswirkung der Bestellung eines neuen Verwalters auf den bisherigen

Verfahrensgang

  • AG Schweinfurt - UR II 76/01
  • LG Schweinfurt - 23F T 64/02
  • BayObLG, 28.01.2003 - 2Z BR 126/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 517
  • NZM 2003, 243
  • ZMR 2003, 438
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 20.06.2002 - V ZB 39/01

    Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses durch den Verwalter

    Auszug aus BayObLG, 28.01.2003 - 2Z BR 126/02
    Seine Organstellung verliert der Verwalter mit dem Zugang der Abberufungserklärung, die entweder im Abberufungsbeschluss mitenthalten ist oder aufgrund dieses Beschlusses gesondert abgegeben wird (BGH NJW 2002, 3240/3242).
  • BGH, 16.02.2018 - V ZR 89/17

    Pflicht des Verwalters zur Erstellung der Jahresabrechnung für das abgelaufene

    Zu einer solchen zählt die Erstellung der Jahresabrechnung, wenn der darauf gerichtete Anspruch der Wohnungseigentümer in der Amtszeit des Verwalters entstanden war (allgemeine Ansicht; vgl. KG, NJW-RR 1993, 529; OLG Hamm, NJW-RR 1993, 847; BayObLG, WuM 1994, 44; NJW-RR 2003, 517; OLG Celle, ZMR 2005, 718 f.; OLG Zweibrücken, ZMR 2007, 887; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 13. Aufl., § 28 Rn 110; Riecke/Schmid/Abramenko, WEG, 4. Aufl., § 28 Rn. 62; Spielbau-er/Then, WEG, 3. Aufl., § 28 Rn. 29; Hügel/Elzer, WEG, 2. Aufl., § 29 Rn. 74; Reichert, ZWE 2001, 92, 95).
  • LG Köln, 31.01.2013 - 29 S 135/12

    Verwalterbestellung ohne Vergleichsangebote unzulässig!

    Jedoch liegt in der unter TOP 8 B getroffenen Neubestellung eines Verwalters zugleich die Abberufung des alten Verwalters (dazu BayObLG, Beschl. v. 28.01.2003 - 2Z BR 126/02).
  • OLG Hamm, 05.06.2007 - 15 W 239/06

    Aufrechnung durch den Verwalter; Zugriff auf die Instandhaltungsrücklage

    In der Bestellung eines neuen Verwalters liegt in aller Regel zugleich die Abberufung des bisherigen Verwalters, da die Annahme, die Eigentümergemeinschaft wolle unzulässigerweise zwei Verwalter tätig werden lassen, abwegig wäre (BayObLG NZM 2003, 243).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - 3 Wx 181/03

    Abberufungsbeschluss der Wohnungseigentümer als fristlose Kündigung des

    Der Abberufungsbeschluss ist konstitutiver Bestandteil des zweistufigen Abberufungsaktes, der neben der gemeinschaftlichen Willensbildung auf Beendigung der Verwaltertätigkeit eine entsprechende Abberufungserklärung und deren Zugang erfordert ( BGH Beschluss vom 20.06.2002, NZM 2002, 788 ff.; Bay ObLG ZMR 2003 438 ).

    Dies könnte zweifelhaft sei, wenn die Beteiligte zu 1 mit dem Zugang der Abberufungserklärung ihre Organstellung als Verwalterin verloren hatte ( so Bay ObLG ZMR 2003, 438 ) und deshalb ein Angebot zur Erbringung ihrer vertraglichen Leistungen ins Leere gegangen wäre.

  • OLG Hamm, 20.12.2011 - 15 Wx 520/10

    Wesentliche Entscheidungen müssen von der Eigentümerversammlung vorgegeben werden

    Hinsichtlich des organschaftlichen Aktes der Be- ( Stellung bzw. Abberufung ist zunächst darauf hinzuweisen, dass in der Bestellung eines neuen Venwalters regelmäßig bereits die Abberufung des bisherigen Verwalters liegt, da es abwegig wäre, anzunehmen, dass die Gemeinschaft zwei Verwalter haben will (Senat ZWE 2008, 182; BayObLG NZM 2003, 243).
  • KG, 19.07.2004 - 24 W 45/04

    Wohnungseigentum: Wirksamkeit des Mehrheitsbeschlusses über Kündigung des

    Darüber hinaus enthält der Beschluss der Wohnungseigentümer, einen neuen Verwalter zu bestellen, in der Regel die Abberufung des bisherigen Verwalters, der mit dem Zugang der Abberufungserklärung auch seine Organstellung verliert (BayObLG NJW-RR 2003, 517 = NZM 2003, 243 = ZMR 2003, 438).
  • BayObLG, 13.11.2003 - 2Z BR 109/03

    Verfahrensstandschaft der BGB -Gesellschaft bei der Geltendmachung von Ansprüchen

    Die Heranziehung des dort gefassten Beschlusses zu TOP 5 als Auslegungshilfe scheitert schon daran, dass die Bestellung eines neuen Verwalters (siehe etwa BayObLG NZM 2003, 243) gerade nicht beschlossen wurde.
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