Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 07.02.2003

Rechtsprechung
   OLG Celle, 06.02.2003 - 2 W 5/03   

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https://dejure.org/2003,4687
OLG Celle, 06.02.2003 - 2 W 5/03 (https://dejure.org/2003,4687)
OLG Celle, Entscheidung vom 06.02.2003 - 2 W 5/03 (https://dejure.org/2003,4687)
OLG Celle, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 2 W 5/03 (https://dejure.org/2003,4687)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Keine Überleitung des Beschwerdeverfahrens in das Berufungsverfahren bei fehlerhafter Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil durch Einzelrichterbeschluss

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 341 Abs. 2 ZPO; §§ 567 ff. ZPO
    Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil durch Beschluss; Überleitung des Beschwerdeverfahrens in Berufungsverfahren; Entscheidung des Landgerichts durch Einzelrichter ; Prinzip der Meistbegünstigung; Sofortige Beschwerde zum originären Einzelrichter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil durch Beschluss; Überleitung des Beschwerdeverfahrens in Berufungsverfahren; Entscheidung des Landgerichts durch Einzelrichter ; Prinzip der Meistbegünstigung; Sofortige Beschwerde zum originären Einzelrichter

  • Judicialis

    ZPO § 341 Abs. 2; ; ZPO §§ 567 ff.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 567 ff.; ZPO § 341 Abs. 2
    Zur Überleitung eines Beschwerdeverfahrens in ein Berufungsverfahren bei erfolgter Verwerfung des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil durch Beschluss

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Überleitung von Beschwerde- in Berufungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 1747 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 647
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Celle, 19.02.2004 - 2 W 11/04

    Verwerfung eines unzulässigen Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid durch

    Aufgrund des im Zivilprozessrecht geltenden Meistbegünstigungsprinzips ist jedoch davon auszugehen, dass gegen eine formal fehlerhafte Beschlussentscheidung des Landgerichts die sofortige Beschwerde als zulässig angesehen werden muss (dazu bereits für die ebenso zu behandelnde Unzulässigkeit der Verwerfung eines Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil durch Beschluss, Senat Beschl. v. 06.02.2003 - 2 W 5/03, NJW-RR 2003, 647 = OLGReport Celle 2003, 148; Zöller/Herget, a.a.O., § 341 Rz. 9).

    Die Sache muss deshalb an das Landgericht zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen werde (s. auch OLG Celle, NJW-RR 2003, 647).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005 - 11 Ta 165/05

    Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid

    Demgegenüber vertreten die Oberlandesgerichte Celle (Beschl. vom 06.02.2003 - 2 W 5/03 -, NJW-RR 2003, 647) und Zweibrücken (Beschl. vom 13.02.2004 - 4 W 4/04 -, OLGR Zweibrücken 2004, 440) die Auffassung, dass eine Überleitung in das Urteilsverfahren in der zweiten Instanz dann nicht in Betracht kommt, wenn es aufgrund der prozessual fehlerhaften Entscheidung des Erstgerichts zu einer gesetzeswidrigen Verschiebung der Zuständigkeit kommt.
  • OLG Frankfurt, 24.01.2005 - 20 W 527/04

    Ablehnung der Vollstreckbarerklärung einer Entscheidung eines dänischen

    Eine eigene Sachentscheidung des Senats durch ein Urteil - wenn man ein solches überhaupt grundsätzlich für zulässig erachtet (dagegen etwa OLG Köln NJW-RR 1997, 955; vgl. auch Geimer/Schütze, a.a.O., Art. 43 EuGVVO/Art. 36 ff EuGVÜ Rz. 9) - würde überdies zu einer Zuständigkeitsverschiebung in zweiter Instanz führen (vgl. zu letzterem auch OLG Celle NJW-RR 2003, 647).
  • OLG Zweibrücken, 13.02.2004 - 4 W 4/04

    Rechtsmittel bei fehlerhafter Verwerfung des Einspruchs gegen ein

    Eine Entscheidung im Urteilsverfahren, wie sie bei formal korrekter erstinstanzlicher Entscheidung gesetzlich vorgesehen (vgl. Baumbach/Hartmann, aaO, § 341 Rdnr. 12) und in ähnlichen Fällen mit beachtlichen Argumenten auch für geboten gehalten wird (vgl. z.B. OLG Köln NJW-RR 1999, 1084; OLG Schleswig NJW-RR 88, 1413; OLG Zweibrücken NJW-RR 98, 508; Musielak/Ball, Komm. zur ZPO, 3. Aufl., vor § 511 Rdnr. 34) kommt nicht in Betracht, weil eine solche Entscheidung nicht in die Kompetenz des originären Einzelrichters nach § 568 ZPO fällt, sondern durch den Senat getroffen werden müsste (wegen der Einzelheiten des Problematik vgl. OLG Celle, NJW-RR 2003, 647 f.).
  • OLG Köln, 17.10.2006 - 4 WF 161/06

    Fehlerhafte Verwerfung eine Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil durch Beschluss

    Mithin ist es aufgrund der prozessual fehlerhaften Entscheidung des Landgerichts zu einer gesetzwidrigen Verschiebung der Zuständigkeit gekommen, die durch die Zurückverweisung der Sache zu korrigieren ist (vgl. OLG Celle NJW-RR 2003, 647).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 07.02.2003 - 1 W 70/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7992
OLG Frankfurt, 07.02.2003 - 1 W 70/02 (https://dejure.org/2003,7992)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07.02.2003 - 1 W 70/02 (https://dejure.org/2003,7992)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 07. Februar 2003 - 1 W 70/02 (https://dejure.org/2003,7992)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 3 ZPO, § 485 ZPO
    Selbständiges Beweisverfahren: Streitwertbemessung bei Angabe lediglich eines Kostenrahmens

  • Wolters Kluwer

    Wert des selbständigen Beweisverfahrens nach dem vollen Wert der Hauptsache; Geeignetheit des selbständigen Beweisverfahrens, die Angelegenheit abschließend zu erledigen; Frage nach Schadensursachen und Mängelbeseitigungskosten als Verfahrensgegenstand; Wert der auch in ...

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 3 § 485
    Streitwert im selbständigen Beweisverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 647
  • NZBau 2003, 385
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 23.03.1992 - 17 W 7/92

    Streitwertbemessung bei selbständigem Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2003 - 1 W 70/02
    In derartigen Fällen folgt der Senat daher nicht der teilweise vertretenen Auffassung (u.a. OLG Karlsruhe MDR 1992, 615 f; weitere Nachweise bei Schneider/Herget a.a.O.), dass ein quotenmäßiger Abschlag auf den Wert des Hauptsacheverfahrens zu machen sei.
  • OLG Frankfurt, 05.07.1993 - 1 W 20/93

    Streitwert des selbständigen Beweisverfahrens

    Auszug aus OLG Frankfurt, 07.02.2003 - 1 W 70/02
    Maßgeblich für den Wert eines selbständigen Beweisverfahrens, der nach § 3 ZPO zu ermitteln ist, ist der Wert des hierdurch vorbereiteten Hauptverfahrens, wenn das selbständige Beweisverfahren von vornherein geeignet erscheint, die Angelegenheit abschließend zu erledigen (OLG Frankfurt am Main, 1. ZivSen., OLGR 1993, 292; Zöller-Herget, ZPO, 23. Aufl. 2002, § 3 ZPO RNr. 16; Schneider/Herget, Streitwertkommentar, 11. Aufl. 1996, RNr. 4024 a m.w.N.).
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