Rechtsprechung
LG Berlin, 03.03.2003 - 59 S 352/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Haftungsverteilung bei Kollision eines rechts an einer Kolonne vorbeifahrenden Radfahrers mit einem Linksabbieger
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 11 (Kurzinformation)
Lückenrechtsprechung gilt auch für Radfahrer
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Linksabbieger stößt mit Rennradler zusammen - Autokolonne lässt entgegenkommenden Linksabbieger durchfahren - Radler passt nicht auf
Verfahrensgang
- AG Berlin-Mitte, 28.08.2002 - 3 C 3044/02
- LG Berlin, 03.03.2003 - 59 S 352/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 678
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- KG, 19.12.1974 - 22 U 2221/74
Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Kolonne links …
Auszug aus LG Berlin, 03.03.2003 - 59 S 352/02
Denn im vorliegenden Fall kann sich der Beklagte trotz der ihm zustehenden Vorfahrt aufgrund der hier anzuwendenden Rechtsprechung in sogen. Lückenfällen nicht auf den allgemeinen Vertrauensgrundsatz berufen (vgl. auch KG, VersR 1975, 524 ).Diese Grundsätze sind mit Rücksicht auf den dichten innerstädtischen Verkehr auch in solchen Fällen entsprechend heranzuziehen, in denen ein Verkehrsteilnehmer - wie hier an einer zum Stehen gekommenen Kolonne rechts vorbeifährt (vgl. KG, VersR 1975, 524, 525).
In einem derartigen Fall, indem auf Seiten des Vorfahrtsberechtigten außer einem Verstoß gegen die Allgemeinen Verpflichtungen bei Teilnahme am Straßenverkehr gemäß § 1 Abs. 2 StVO keine weiteren, besonders belastenden Verkehrsverstöße hinzutreten, erscheint eine Schadenverteilung in der Weise durchaus als angemessen, dass der Beklagte dem Kläger 1/4 des ihm aus dem Verkehrsunfall erwachsenen Schadens zu ersetzen hat, während der Kläger als wartepflichtiger Linksabbieger % seines Schadens selbst trägt (vgl. KG, VersR 1975, 524, 525).
- BGH, 13.05.1969 - VI ZR 176/68
Haftungsverteilung bei Kollision eines durch eine Lücke in einer Fahrzeugkolonne …
Auszug aus LG Berlin, 03.03.2003 - 59 S 352/02
Nach gefestigter Rechtsprechung muss sich ein Verkehrsteilnehmer, der bei dichtem Verkehr aus einer stehenden Fahrzeugkolonne ausschert und links an ihr vorbeifährt, bei der Annäherung an eine Straßeneinmündung u.U. auf Querverkehr (Linksabbieger) aus freigelassenen und für ihn erkennbaren Lücken einrichten (vgl. BGH, VersR 1969, 756; KG, DAR 1974, 51). - KG, 25.05.1992 - 12 U 4397/91
Haftungsverteilung bei Lückenunfall
Auszug aus LG Berlin, 03.03.2003 - 59 S 352/02
Dabei muss er nicht lediglich damit rechnen, dass sich derartige Fahrzeugführer geringfügig in die von ihm benutzte Spur vortasten, sondern er muss seine Geschwindigkeit so einrichten, dass er auch vor einem unachtsam durch die Verkehrslücke fahrenden Verkehrsteilnehmer noch unfallverhütend reagieren kann (vgl. KG, NZV 1992, 486 ).
- OLG Köln, 19.08.2014 - 19 U 30/14
Haftungsverteilung bei Sturz eines Kraftradfahrers des Gegenverkehrs mit einem …
Denn selbst wenn man davon ausgeht, dass der Kläger schneller als 10 km/h gefahren ist, würde eine nicht angepasste Geschwindigkeit den erheblichen Sorgfaltspflichtverstoß des Beklagten zu 1. nach § 9 Abs. 5 StVO und die hierdurch erhöhte Betriebsgefahr des Beklagtenfahrzeuges mangels anderweitiger Umstände keinesfalls überwiegen (vgl. auch LG Berlin , NJW-RR 2003, 678: ¼ zu ¾ zu Lasten des Abbiegenden).
Rechtsprechung
OLG München, 06.12.2002 - 23 U 4162/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht , S. 11 (Kurzinformation)
Nachweis einer objektiven und kausalen Pflichtverletzung obliegt Anspruchsteller
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 678