Weitere Entscheidung unten: AG Hamm, 23.05.2002

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.12.2002 - 23 U 185/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5837
OLG Frankfurt, 11.12.2002 - 23 U 185/01 (https://dejure.org/2002,5837)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.12.2002 - 23 U 185/01 (https://dejure.org/2002,5837)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - 23 U 185/01 (https://dejure.org/2002,5837)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 28 BGBEG, Art 17 Abs 1 S 2 VollstrZustÜbk
    Automietvertrag mit ausländischem Kunden: Wirksamkeit einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen; wirksame Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen Beschädigung eines angemieteten Fahrzeuges; Internationale Zuständigkeit auf Grund Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ; Gerichtliche Zuständigkeit bei Vertragsstaaten des Übereinkommens der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    AGB werden bei Sprachunkenntnis nicht wirksam vereinbart

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 704
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.03.1983 - VII ZR 302/82

    Rechtsnatur eines Fertighausvertrages; Wirksamkeit eines in deutscher Sprache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2002 - 23 U 185/01
    Werden AGB in Vertragsbeziehungen mit nicht Deutsch sprechenden Kunden verwandt, so wird auch in dem Bereich des AGB-Gesetzes gefordert, dass ein Hinweis auf die AGB in der Verhandlungs- und Vertragssprache erfolgen muss (BGHZ 87, 112,114; weitergehend Sörgel-Stein, BGB, Band 3, § 2 AGB-Gesetz Rn. 7: Es sei auch bei nicht Deutsch Sprechenden sicher zu stellen, dass sie den Hinweis auf die Geltung von AGB verstehen).

    Unabhängig von diesen Fragestellungen ist für das deutsche AGB-Recht festzustellen, dass ein Hinweis in deutscher Sprache gegenüber einem nicht Deutsch sprechenden Kunden nicht ausreichend ist (BGHZ 87, 112,114, Ulmer-Brander-Hensen - H. Schmitt a.a.O. Anhang § 2 AGB-Gesetz Rn. 15), und dass der Hinweis in deutlicher Form auf der Vorderseite der Vertragsurkunde enthalten sein muss (Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl., 2002, § 2 AGB-Gesetz, Rn. 5).

  • EuGH, 14.12.1976 - 24/76

    Estasis Salotti / Ruewa

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2002 - 23 U 185/01
    Der Rechtsprechung des EuGH nach (NJW 77, 494) ist jedoch ein Verweis auf auf der Rückseite der Vertragsurkunde abgedruckte AGB nur dann genügend, wenn der von beiden Parteien unterzeichnete Vertragstext ausdrücklich auf diese AGB Bezug nimmt.
  • OLG Koblenz, 09.01.1987 - 2 U 470/85

    Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts, Wohnsitzzuständigkeit,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2002 - 23 U 185/01
    Die internationale Zuständigkeit aber ist in jedem Rechtszug zu prüfen (Zöller-Geimer, ZPO, 22. Aufl., § 529, Rn. 11, OLG Koblenz RIW 87, 144 f.), sie ist im vorliegenden Fall gegeben.
  • LG Kaiserslautern, 28.07.2009 - 2 O 234/08

    Fahrzeugmiete: (Un-)Wirksamkeit einer den Wegfall einer Haftungsfreistellung

    Einen Anscheinsbeweis dahingehend, dass das Touchieren der Leitplanke während einer Touristenfahrt auf grobe Fahrlässigkeit des Fahrers schließen ließe, wird von der Rechtsprechung nicht anerkannt (OLG Frankfurt in NJW-RR 2003, 704).
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Rechtsprechung
   AG Hamm, 23.05.2002 - 28 C 52/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,17403
AG Hamm, 23.05.2002 - 28 C 52/02 (https://dejure.org/2002,17403)
AG Hamm, Entscheidung vom 23.05.2002 - 28 C 52/02 (https://dejure.org/2002,17403)
AG Hamm, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - 28 C 52/02 (https://dejure.org/2002,17403)
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Volltextveröffentlichungen (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 704
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • LG Bremen, 26.03.1992 - 4 O 2237/91
    Auszug aus AG Hamm, 23.05.2002 - 28 C 52/02
    Dies gilt selbst dann, wenn die gesonderte Berechnung mit dem Patienten vereinbart worden sein sollte (vgl. Uleer/Miebach/Patt Abrechnung von Krankenhausleistungen 2. Auflage München 2000, § 22 1.1, S. 238, 239 und LG Bremen NJW 1993, S. 3000).
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