Rechtsprechung
| BGH, 26.02.2003 - XII ZR 66/01 |
Volltextveröffentlichungen (9)
mehr- NWB SteuerXpert START
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Gewerblicher Mietraum - Mietminderung und vorbehaltslose Mietzinszahlung
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Mietminderung und rügelose Einlassung des Vermieters
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB (a.F.) § 539
Nachträgliche Minderung des Mietzinses aufgrund Mängeln der Mietsache; Hinnahme verminderter Mietzinszahlungen durch den Vermieter - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mietrecht - Verwirkung des Anspruchs auf den vollen Mietzins
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (4)
- financialmind.de (Kurzinformation)
Mietminderung: Hitze im Büro zeitnah rügen
- mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)
Verwirkung des Vermieters bei Mietminderung
- finanztip.de (Kurzinformation)
Verwirkung des Minderungsrechts
- haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)
Mieter kann Rechte verwirken
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Rügelose Hinnahme einer Mietminderung kann zum Verlust des Mietzinsanspruchs führen! (IBR 2003, 1052)
- neue-justiz.de
, S. 48 (Entscheidungsbesprechung)
§§ 320, 536, 538, 539 BGB aF, § 823 Abs. 1 BGB
Gewerberaummiete - Verwirkung - Mietminderung
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2003, 727
- NZM 2003, 355
- ZMR 2003, 341
- NJ 2003, 430
- IBR 2003, 1052
Wird zitiert von ... (19)
- BGH, 16.07.2003 - VIII ZR 274/02
Mietrecht - Mietminderung nach Mietrechtsreform
Der Verlust des Minderungsrechts gilt analog § 539 BGB a.F. auch für die weiteren Mietraten (zuletzt BGH, Urteil vom 11. Dezember 1991- XII ZR 63/90, NJW-RR 1992, 267 = WM 1992, 583 unter III 1; Urteil vom 18. Juni 1997 - XII ZR 63/95, NJW 1997, 2674 = WM 1997, 2002 unter 2 a und b aa; Urteil vom 31. Mai 2000 - XII ZR 41/98, NJW 2000, 2663 = WM 2000, 1965 unter 3, Urteil vom 26. Februar 2003 - XII ZR 66/01, jew. m.w.Nachw.; vgl. RG, JW 1936, 2706 mit Anm. Roquette). - BGH, 19.10.2005 - XII ZR 224/03
Mietrecht - Duldung einer Minderung durch Vermieter
Eine Neuentstehung komme in Anlehnung an die Senatsentscheidung vom 26. Februar 2003 (- XII ZR 66/01 - NJW-RR 2003, 727, 728) zudem erst ab dem Zeitpunkt in Betracht, in dem ein auf Seiten des Mieters bestehender Vertrauenstatbestand wieder entfallen sei.Die Klägerin kann die geltend gemachte rückständige Miete daher nur dann nicht verlangen, wenn neben dem Zeitmoment auch die weiteren Voraussetzungen der Verwirkung vorliegen (vgl. Senatsurteil vom 26. Februar 2003 - XII ZR 66/01 - aaO).
- BGH, 19.06.2006 - VIII ZR 284/05
Wohnraummietrecht - Zurückbehaltungsrecht an Miete bei Veräußerung der Mietsache
Der von der Beklagten mit dem Leistungsverweigerungsrecht geltend gemachte Anspruch auf Erhaltung der Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand (§ 535 Abs. 1 Satz 2 BGB) ist zwar ein echter Erfüllungsanspruch, der neben den Gewährleistungsrechten nach den §§ 536 ff. BGB besteht und grundsätzlich gegenüber dem Anspruch des Vermieters auf Mietzahlung als vertragliche Gegenleistung die Einrede des nicht erfüllten Vertrages (§ 320 BGB) rechtfertigen kann (BGH, Urteil vom 26. Februar 2003 - XII ZR 66/01, NJW-RR 2003, 727 unter 4; BGHZ 84, 42, 44 ff.).
- BGH, 18.04.2007 - XII ZR 139/05
Mietrecht - Wann ist Erfüllungsanspruch ausgeschlossen?
- OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 50/03
Zum Wiederaufleben des Nachforderungsanspruch eines Vermieters, wenn der …
Geht man uneingeschränkt davon aus, dass der Nachforderungsanspruch dann wieder auflebt, wenn der Vertrauenstatbestand auf Seiten des Mieters nachträglich entfällt (im Anschluss an BGH NJW-RR 2003, 727-728), dann muss der Vermieter zur Beseitigung des Vertrauenstatbestandes die Nachforderung gerichtlich geltend machen.*).Der Bundesgerichtshof hat insoweit bislang lediglich entschieden, dass eine Nachforderung dann nicht mehr in Betracht kommt, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Verwirkung gegeben sind (BGH NJW-RR 2003, 727, 728; ebenso: OLG Celle NJW-RR 1988, 723; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1036 und NJW-RR 2001, 1666).
Der XII. Senat des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2003, 727, 728) geht allerdings davon aus, dass ein Wiederaufleben des Nachforderungsrechts dann in Betracht kommt, wenn auf Seiten des Mieters ein Vertrauenstatbestand nicht mehr gegeben ist (allerdings stellt der XII. Senat diese Überlegung im Rahmen der Prüfung der allgemeinen Voraussetzungen der Verwirkung an und gerade nicht im Rahmen einer "spiegelbildlichen" Anwendung des § 539 BGB a.F. in entsprechender Anwendung auf Nachforderungsfälle).
- OLG Düsseldorf, 04.05.2010 - 24 U 195/09
Gewerberaummietrecht - Mietminderung wegen Leerstand im Einkaufszentrum?
Die Rechtsfigur der Verwirkung stellt einen Ausnahmetatbestand dar; der Verstoß gegen Treu und Glauben, der den Verwirkungstatbestand begründet, besteht in der Illoyalität der verspäteten Geltendmachung des Anspruchs (BGHZ 91, 62; 25, 47, 52; BGH, NZM 2003, 355;… Senat aaO.).Auf die von dem Landgericht zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH, NZM 2003, 355) lässt sich eine Verwirkung schließlich ebenso wenig stützen wie auf die weiter genannte des 10. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf (NJW-RR 2003, 1016).
- OLG Hamm, 25.03.2004 - 28 U 96/03 Denn durch die Einrede des Zurückbehaltungsrechts wäre bei Vorliegen des Herstellungsanspruches ein Verzug des Klägers mit der Mietzinszahlung ausgeschlossen worden (so auch BGH, NJW-RR 2003, 727).
Insoweit konnte der Beklagte allenfalls darauf vertrauen, dass keine Mietzinsnachforderungen erfolgten (vgl. BGH, NJW-RR 2003, 727), nicht jedoch darauf, dass sich der Vermieter auch nach Durchführung der vereinbarten Mängelbeseitigungsarbeiten entgegen der Vereinbarung im Vergleich weiterhin mit einer reduzierten Mietzinszahlung begnügen werde, ohne daraus Konsequenzen zu ziehen.
- OLG Düsseldorf, 29.09.2005 - 10 U 50/05
Gewerberaummietrecht - Haftung der Mit-Gesellschafter einer GmbH i. Gr.
Zu dem Zeitablauf müssen besondere, auf dem Verhalten des Berechtigten beruhende Umstände hinzutreten, die das Vertrauen des Verpflichteten rechtfertigen, der Berechtigte werde seinen Anspruch nicht mehr geltend machen (vgl. BGH, DWW 2005, 153; WuM 2004, 198; NZM 2003, 355).Darüber hinaus stellte § 539 BGB a.F. einen Unterfall der Verwirkung dar (BGH, NZM 2003, 355), deren allgemeine Voraussetzungen - wie dargelegt - nicht erfüllt sind.
- OLG Naumburg, 04.11.2003 - 9 U 102/03
Zum Nachforderungsrecht des Vermieters bei verwirktem Anspruch von rückständigem …
Der Bundesgerichtshof hat insoweit bislang lediglich entschieden, dass eine Nachforderung dann nicht mehr in Betracht kommt, wenn die allgemeinen Voraussetzungen der Verwirkung gegeben sind (BGH NJW-RR 2003, 727, 728; ebenso: OLG Celle NJW-RR 1988, 723; OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1036 und NJW-RR 2001, 1666).Der XII. Senat des Bundesgerichtshofs (NJW-RR 2003, 727, 728) geht allerdings davon aus, dass ein Wiederaufleben des Nachforderungsrechts dann in Betracht kommt, wenn auf Seiten des Mieters ein Vertrauenstatbestand nicht mehr gegeben ist (der XII. Senat stellt diese Überlegung jedoch im Rahmen der Prüfung der allgemeinen Voraussetzungen der Verwirkung an und gerade nicht im Rahmen einer "spiegelbildlichen" Anwendung des § 539 BGB a.F. in entsprechender Anwendung auf Nachforderungsfälle).
- BGH, 16.03.2005 - XII ZR 269/01
Architekten & Ingenieure - Prüfbarkeit der Abschlagsrechnung des Architekten
Der Verlust des Minderungsrechts galt analog § 539 BGB a.F. auch für die weiteren Mietraten (vgl. Senatsurteil vom 26. Februar 2003 - XII ZR 66/01 - NZM 2003, 355; BGHZ 155, 380, 385 jeweils m.w.N.; kritisch Wichert ZMR 2000, 65). - BGH, 04.02.2004 - VIII ZR 171/03
Mietrecht - Verwirkung des Mitzinsanspruchs nach Minderung
- KG, 23.01.2012 - 8 U 83/11
Mietrecht - Stillschweigende Mietreduzierung: Schweigen ist kein Einverständnis!
- OLG Rostock, 26.05.2003 - 3 U 85/02
Mietrecht - Regress bei Mietminderung: Schadensminderungspflicht
- KG, 16.03.2009 - 8 U 112/08
Mietrecht - Beschränkung des Minderungsrechts auf hinterlegte Beträge?
- BayObLG, 15.12.2004 - 2Z BR 183/04
Wohnungseigentum - Verwirkung eines Beseitungsanspruchs
- BayObLG, 29.12.2004 - 2Z BR 204/04
Wohnungseigentum
- AG Berlin-Mitte, 09.05.2006 - 9 C 737/05
Mietrechtsstreit: Anforderungen an die Geltendmachung von …
- OLG Düsseldorf, 04.03.2011 - 24 W 17/11
Verfahrensrecht - Zur Verwirkung und Verjährung von Kostenfestsetzungsansprüchen
- OLG Düsseldorf, 03.07.2003 - 10 U 122/02
Rechtsprechung
| BGH, 29.01.2003 - XII ZR 6/00 |
Volltextveröffentlichungen (6)
mehr- NWB SteuerXpert START
- rechtsportal.de
Bestimmung der angemessenen Miete durch einen Sachverständigen
- Judicialis
Kurzfassungen/Presse (2)
- finanztip.de (Kurzinformation)
Bestimmung der Miete durch Gutachten
- haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)
Schiedsgutachter bestimmt Miethöhe
Zeitschriftenfundstellen
- NJW-RR 2003, 727
- NZM 2003, 358
Wird zitiert von ...
- LG Potsdam, 03.06.2010 - 11 S 1/10 Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung vom 29.01.2003 (NJW-RR 2003 Seite 727) ausgeführt, dass der angemessene Mietzins nicht mit dem ortsüblichen Mietzins übereinstimmt.
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