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   OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 210/02   

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https://dejure.org/2003,2639
OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 210/02 (https://dejure.org/2003,2639)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.02.2003 - 12 U 210/02 (https://dejure.org/2003,2639)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 12 U 210/02 (https://dejure.org/2003,2639)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wiederholungsgefahr für das Verwenden unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen; Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung durch den Verwender; Korrektur von Unrichtigkeiten des Tatbestandes; Anhörung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen im Verfahren ...

  • Judicialis

    AGBG § 13; ; AGBG § 16; ; UKlaG § 1; ; UKlaG § 8 Abs. 2 Nr. 1; ; ZPO § 529; ; ZPO § 320

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AGBG § 13; AGBG § 16; UKlaG § 1; UKlaG § 8 Abs. 2 Nr. 1; ZPO § 529; ZPO § 320
    Auch bei Nichtabgabe einer Unterlassungserklärung kann Wiederholungsgefahr für das Verwenden unzulässiger AVB entfallen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unterlassungsklagengesetz : Zur Frage der Wiederholungsgefahr bezüglich der Verwendung unzulässiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 778
  • NJW-RR 2004, 1538
  • NJW-RR 2004, 1583 (Ls.)
  • VersR 2003, 889
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.07.1981 - VII ZR 123/80

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 210/02
    Die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unzulässige Klauseln enthalten, begründet eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr (BGH WM 1990, 1339; BGHZ 81, 222).
  • BGH, 16.10.2002 - IV ZR 307/01

    BGH lehnt Annahme der Revision des Bundes der Versicherten zur Frage der

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 210/02
    Die Art der Einbeziehung neuer Klausel gemäß § 172 Abs. 2 VVG kann nicht im Wege der Klage nach § 1 UklaG überprüft werden (BGH VersR 2002, 1498).
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 138/99

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 210/02
    Die Beklagte hat durch ihr Verhalten nach Bekanntwerden der Urteile des Bundesgerichtshofs vom 09.05.2001 (BGHZ 147, 354; BGHZ 147, 373) deutlich zu erkennen gegeben, dass sie sich der höchstrichterlichen Beurteilung beugen will und zwar ohne zuvor von Dritter Seite hierzu aufgefordert worden zu sein.
  • BGH, 09.07.1992 - VII ZR 7/92

    Internationale Zuständigkeit bei Verbandsklage gegen Bereitsteller ausländischer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 210/02
    An die Beseitigung der Wiederholungsgefahr sind strenge Anforderungen zu stellen (BGHZ 119, 152).
  • OLG Stuttgart, 06.04.2001 - 2 U 175/00

    Nach § 172 Abs. 2 VVG ist die Bedingungsanpassung wegen Unwirksamkeit einer ALB

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 210/02
    Hierin liegt auch der Unterschied zu dem im Urteil des OLG Stuttgart vom 6.4.2001 - 2 U 175/00 - behandelten Rundschreiben eines anderen Versicherers, das die gerichtliche Unwirksamkeitsfeststellung verharmlost mit der Wendung "nicht verständlich genug formuliert" und zudem hervorhebt, "inhaltliche oder materielle Änderungen" seien "mit den neuen Formulierungen" nicht verbunden.
  • BGH, 16.05.1990 - VIII ZR 245/89

    Formulierung des Klageantrags; Beschränkung der Nachbesserung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 210/02
    Die Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die unzulässige Klauseln enthalten, begründet eine tatsächliche Vermutung für das Vorliegen einer Wiederholungsgefahr (BGH WM 1990, 1339; BGHZ 81, 222).
  • BGH, 27.01.1983 - I ZR 76/81

    Umfang der Prüfung im Verbandsklageverfahren

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 210/02
    Der Unterlassungsanspruch nach § 1 UKlaG (vormals § 13 AGBG) setzt das Bestehen einer Wiederholungsgefahr voraus (BGH WM 1983, 595; Palandt / Bassenge, BGB, 62. Aufl., UklaG § 1 Rdn.6).
  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 210/02
    Die Beklagte hat durch ihr Verhalten nach Bekanntwerden der Urteile des Bundesgerichtshofs vom 09.05.2001 (BGHZ 147, 354; BGHZ 147, 373) deutlich zu erkennen gegeben, dass sie sich der höchstrichterlichen Beurteilung beugen will und zwar ohne zuvor von Dritter Seite hierzu aufgefordert worden zu sein.
  • BGH, 12.07.2000 - XII ZR 159/98

    Beseitigung der Wiederholungsgefahr

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 210/02
    Demgegenüber spricht es für das Fortbestehen der Wiederholungsgefahr, wenn der Verwender noch im Rechtsstreit die Zulässigkeit der von ihm benutzten Allgemeinen Geschäftsbedingungen verteidigt und nicht bereit ist, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben (BGH WM 2000, 1967).
  • BGH, 13.07.2000 - I ZR 49/98

    Berücksichtigung neuen Tatsachenvorbringens in der Berufungsinstanz;

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 20.02.2003 - 12 U 210/02
    Wird ein Antrag nach § 320 ZPO auf Berichtigung des Tatbestands unterlassen, so muss wegen der Beweiskraft des Tatbestands von der Richtigkeit des dort wiedergegebenen Tatsachenvortrags ausgegangen werden (BGH NJW 2001, 448).
  • BGH, 30.10.2002 - IV ZR 60/01

    BGH billigt Allgemeine Versicherungsbedingungen in der privaten

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