Rechtsprechung
OLG Köln, 28.10.2002 - 16 U 69/02 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unzulässigkeit der Berufung wegen Versäumung der Rechtsmittelfrist ; Zur Bestimmung des Wohnsitzes ; Voraussetzungen der Anwendung des Meistbegünstigungsgrundsatzes; Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- Judicialis
GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1b
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GVG § 119 Abs. 1 Nr. 1b
Berufungseinlegung beim unzuständigen Gericht - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Bergisch Gladbach, 25.01.2002 - 68 C 382/01
- OLG Köln, 28.10.2002 - 16 U 69/02
Papierfundstellen
- NJW-RR 2003, 864
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.10.1993 - V ZB 45/93
Bestimmung des Berufungsgerichts gegen eine Entscheidung eines Kreisgerichts
Auszug aus OLG Köln, 28.10.2002 - 16 U 69/02
Dieser Grundsatz ist nur dann anzuwenden, wenn für den Rechtsmittelführer eine Unsicherheit besteht, welches Rechtsmittel er wo einlegen soll, die auf einem Fehler oder einer Unklarheit der Entscheidung beruht, die angefochten werden soll (vgl. BGH WM 1994, 180).
- ArbG Berlin, 30.10.2015 - 28 Ca 10591/15
Verhaltensbedingte fristlose Kündigung - Zugangsvereitelung - Schriftformgebot
Ebenso wenig ist es Sache des angegangenen Gerichts, sich aus einer Sammlung außergerichtlich angefallener Schriftstücke diejenigen Detailinformationen herauszusuchen, die - möglicherweise - das jeweilige Prozessvorbringen der betreffenden Partei stützen könnten 69 S. statt vieler auch OLG Köln 13.12.2002 - 19 U 224/01 - OLGR Köln 2003, 125 [II.]: "Die Bezugnahme auf solche Anlagen kann aber ein nachvollziehbares schriftsätzliches Vorbringen nicht ersetzen.S. statt vieler auch OLG Köln 13.12.2002 - 19 U 224/01 - OLGR Köln 2003, 125 [II.]: "Die Bezugnahme auf solche Anlagen kann aber ein nachvollziehbares schriftsätzliches Vorbringen nicht ersetzen.
69) S. statt vieler auch OLG Köln 13.12.2002 - 19 U 224/01 - OLGR Köln 2003, 125 [II.]: "Die Bezugnahme auf solche Anlagen kann aber ein nachvollziehbares schriftsätzliches Vorbringen nicht ersetzen.
- OLG Brandenburg, 16.11.2005 - 4 U 5/05
Namensschutz im Internet: Störerhaftung des Betreibers einer …
Schließlich wird der von dem Kläger eingeschlagene Weg sogar in der Kommentarliteratur als sicherste - wenn auch kostspielige - Lösung empfohlen (…vgl. Zöller-Gummer, § 119 GVG Rn. 13 m. w. N.) und ist bereits von einigen Oberlandesgerichten (vgl. OLG Karlsruhe, Urteil vom 21.08.2003, Az.: 4 U 28/03; auch OLG Köln, Urteil vom 28.10.2002, NJW-RR 2003, 864) gebilligt worden. - ArbG Berlin, 02.11.2012 - 28 Ca 13586/12
Bezahlung von Mehrarbeit
statt vieler OLG Köln13.12.2002 - 19 U 224/01 - OLGR Köln 2003, 125 [II.]: "Die Bezugnahme auf solche Anlagen kann aber ein nachvollziehbares schriftsätzliches Vorbringen nicht ersetzen.... Beigefügte Anlagen können den schriftsätzlichen Vortrag lediglich erläutern oder belegen, verpflichten das Gericht aber nicht, sich die unstreitigen oder streitigen Arbeitszeiten aus den Anlagen selbst zusammenzusuchen".S. statt vieler OLG Köln13.12.2002 - 19 U 224/01 - OLGR Köln 2003, 125 [II.]: "Die Bezugnahme auf solche Anlagen kann aber ein nachvollziehbares schriftsätzliches Vorbringen nicht ersetzen.
71) S. statt vieler OLG Köln13.12.2002 - 19 U 224/01 - OLGR Köln 2003, 125 [II.]: "Die Bezugnahme auf solche Anlagen kann aber ein nachvollziehbares schriftsätzliches Vorbringen nicht ersetzen.
- OLG Köln, 17.11.2004 - 16 U 82/04
Versäumung der Berufungsfrist infolge unrichtiger Beurteilung der …
Die Unkenntnis von der Zuständigkeit des Oberlandesgerichts als Berufungsgericht gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 GVG entlastet die anwaltlich vertretene Partei nicht (vgl. Senatsurteil vom 28.10.2002 - 16 U 69/02 - NJW-RR 2003, 864). - OLG Jena, 18.08.2003 - 1 U 627/03
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
In diesem Sinne wird vom Bundesgerichtshof und anderen Gerichten ( vgl. jüngst OLG Köln, NJW-RR 2003, 864; OLG Düsseldorf, OLGReport 2003, 91) auch die Rechtsprechung des BVerfG verstanden ( ausdrücklich aber offengelassen nunmehr in BVerfG, NJW 2001, 1343).