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   OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 W 427/02   

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OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 W 427/02 (https://dejure.org/2003,6608)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18.02.2003 - 15 W 427/02 (https://dejure.org/2003,6608)
OLG Hamm, Entscheidung vom 18. Februar 2003 - 15 W 427/02 (https://dejure.org/2003,6608)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Eintragung eines Vereins ins Vereinsregister; Reisedienst des Kolpingwerkes; Entgeltlichkeit einer Leistung; Ideeller Zweck eines Vereins; Satzungsgemäße Tätigkeit; Förderung eines übergeordneten Zwecks eines Dachvereins

  • Judicialis

    BGB § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 21
    Wirtschaftlicher Verein und ideeller Verein - Reisedienst des Kolpingwerkes

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Eintragung eines Vereins zur Durchführung von Reisen als Idealverein im Hinblick auf ideelle Zwecke des Dachvereins

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Notare Bayern PDF, S. 99 (Leitsatz)

    BGB § 21
    Zu den Voraussetzungen eines Idealvereins

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 898
  • FGPrax 2003, 184
  • DB 2003, 1567
  • Rpfleger 2003, 370
  • NZG 2003, 879
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Hamm, 18.11.1996 - 15 W 346/96

    Vereinigung von Notfallärzten als nicht eintragungsfähiger wirtschaftlicher

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 W 427/02
    Hierbei war die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu berücksichtigen, nach der der Verein zum Vereinsregister von dem Vorverein, vertreten durch dessen Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl, zur Eintragung angemeldet wird (vgl. BGHZ 107, 1[2]; BayObLGZ 1991, 52[55]; Senat FGPrax 1997, 37 = Rpfleger 1997, 166 = DB 1997, 418 = NJW-RR 1997, 1530).

    Unter einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne des § 21 BGB ist das planmäßige und auf Dauer angelegte Auftreten des Vereins am Markt in unternehmerischer Funktion durch Einschaltung in wirtschaftliche Umsatzprozesse mit einer regelmäßig entgeltlichen Tätigkeit zu verstehen (BayObLG Rpfleger 1998, 345; Senat FGPrax 1997, 37 = NJW-RR 1997, 1530 = Rpfleger 1997, 166; Reichert, Handbuch des Vereinsrechts, 9. Aufl., Rn.113; jeweils m.w.N.).

  • BGH, 14.07.1966 - II ZB 2/66

    "Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb" eines Vereins

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 W 427/02
    Den §§ 21, 22 BGB liegt der Gedanke zu Grunde, aus Gründen der Sicherheit des Rechtsverkehrs Vereine mit wirtschaftlicher Zielsetzung auf die dafür zur Verfügung stehenden handelsrechtlichen Formen zu verweisen und die wirtschaftliche Betätigung von Idealvereinen zu verhindern, soweit es sich nicht lediglich um eine untergeordnete, den idealen Hauptzwecken des Vereins dienende wirtschaftliche Betätigung handelt (BGHZ 45, 395 = NJW 1966, 2007; 85, 84 = NJW 1983, 569; BayObLG a.a.O.).

    Nur bei isolierter Betrachtung dieser Regelung befasst sich der Verein mit einer Aufgabe, die für sich genommen Gegenstand einer eigenunternehmerischen, selbständigen und wirtschaftlichen Betätigung sein kann, wobei es nicht von Bedeutung ist, dass diese Tätigkeit ohne eine leistungsgerechte Vergütung erbracht wird, weil es auf die Entgeltlichkeit einer Leistung für die Frage des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs nicht entscheidend ankommt (BGHZ 45, 395 = NJW 1966, 2007; BGHZ 85, 84 = NJW 1983, 569).

  • BGH, 29.09.1982 - I ZR 88/80

    Wettbewerbswidrigkeit von Werbetätigkeiten eines Idealvereins;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 W 427/02
    Den §§ 21, 22 BGB liegt der Gedanke zu Grunde, aus Gründen der Sicherheit des Rechtsverkehrs Vereine mit wirtschaftlicher Zielsetzung auf die dafür zur Verfügung stehenden handelsrechtlichen Formen zu verweisen und die wirtschaftliche Betätigung von Idealvereinen zu verhindern, soweit es sich nicht lediglich um eine untergeordnete, den idealen Hauptzwecken des Vereins dienende wirtschaftliche Betätigung handelt (BGHZ 45, 395 = NJW 1966, 2007; 85, 84 = NJW 1983, 569; BayObLG a.a.O.).

    Nur bei isolierter Betrachtung dieser Regelung befasst sich der Verein mit einer Aufgabe, die für sich genommen Gegenstand einer eigenunternehmerischen, selbständigen und wirtschaftlichen Betätigung sein kann, wobei es nicht von Bedeutung ist, dass diese Tätigkeit ohne eine leistungsgerechte Vergütung erbracht wird, weil es auf die Entgeltlichkeit einer Leistung für die Frage des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs nicht entscheidend ankommt (BGHZ 45, 395 = NJW 1966, 2007; BGHZ 85, 84 = NJW 1983, 569).

  • BayObLG, 08.04.1998 - 3Z BR 302/97

    Abgrenzung des nichtwirtschaftlichen Vereins vom wirtschaftlichen Verein

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 W 427/02
    Unter einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb im Sinne des § 21 BGB ist das planmäßige und auf Dauer angelegte Auftreten des Vereins am Markt in unternehmerischer Funktion durch Einschaltung in wirtschaftliche Umsatzprozesse mit einer regelmäßig entgeltlichen Tätigkeit zu verstehen (BayObLG Rpfleger 1998, 345; Senat FGPrax 1997, 37 = NJW-RR 1997, 1530 = Rpfleger 1997, 166; Reichert, Handbuch des Vereinsrechts, 9. Aufl., Rn.113; jeweils m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 04.01.2001 - 2 W 130/00

    Nicht wirtschaftlicher Verein - "Verein Kieler Hafenfest"

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 W 427/02
    Es sind folgende drei Grundtypen von wirtschaftlichen Vereinen zu unterscheiden (vgl. dazu BayObLG, a.a.O.; OLG Schleswig NJW-RR 2001, 1478; K. Schmidt, Rpfleger 1972, 286, 343; Reichert, a.a.O., Rn.105, 106; MünchKom, 4. Auflage, §§ 21, 22 Rn.27 ff; Soergel/Hadding, BGB, 13. Aufl., §§ 21, 22 Rn. 24; Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Auflage, § 21 Rn. 2 a bis 4):.
  • OLG Hamm, 21.06.1994 - 15 W 16/94

    Funktionsträger als "geborene" Mitglieder eines kirchlichen Vereins

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 W 427/02
    Es handelt sich somit entgegen der Auffassung der Vorinstanzen um einen Eintragungsantrag des Beteiligten, der durch den Beschluss des Amtsgerichts vom 24.07.2002 zurückgewiesen worden ist (vgl. Senat FGPrax 1995, 86 = NJW-RR 1995, 119 = Rpfleger 1995, 24).
  • BGH, 20.02.1989 - II ZB 10/88

    Auszahlung von Gründungsaufwand zu Lasten der GmbH

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 W 427/02
    Hierbei war die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu berücksichtigen, nach der der Verein zum Vereinsregister von dem Vorverein, vertreten durch dessen Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl, zur Eintragung angemeldet wird (vgl. BGHZ 107, 1[2]; BayObLGZ 1991, 52[55]; Senat FGPrax 1997, 37 = Rpfleger 1997, 166 = DB 1997, 418 = NJW-RR 1997, 1530).
  • BayObLG, 29.01.1991 - BReg. 3 Z 137/90

    Vorstand; Mehrgliedrig; Mitglieder; Vertretungsberechtigung; Verein; Eintragung;

    Auszug aus OLG Hamm, 18.02.2003 - 15 W 427/02
    Hierbei war die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu berücksichtigen, nach der der Verein zum Vereinsregister von dem Vorverein, vertreten durch dessen Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl, zur Eintragung angemeldet wird (vgl. BGHZ 107, 1[2]; BayObLGZ 1991, 52[55]; Senat FGPrax 1997, 37 = Rpfleger 1997, 166 = DB 1997, 418 = NJW-RR 1997, 1530).
  • OLG Hamm, 06.09.2007 - 15 W 129/07

    Abgrenzung des wirtschaftlichen vom nichtwirtschaftlichen Verein

    Der Beteiligte, als in dessen Namen die weitere sofortige Beschwerde eingelegt anzusehen ist, ist als noch nicht eingetragener Verein beschwerdebefugt (Senat FGPrax 2003, 184 = NJW-RR 2003, 898 = Rpfleger 2003, 370; BayObLG NJW-RR 1991, 958; KG NJW-RR 2005, 339).
  • OLG Hamm, 07.04.2017 - 27 W 24/17

    Waldbienen Naturkindergarten kann eingetragener Verein werden

    Ausreichend ist eine Vertretung durch dessen Vorstandsmitglieder in vertretungsberechtigter Zahl (vgl. hierzu jeweils mit weiteren Nachweisen: OLG Schleswig NZM 2012, 623 f., Rn.17; OLG Hamm FGPrax 2003, 184 f., Rn.25).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2006 - 20 W 542/05

    Vereinsrecht: Erwerb einer notfalls zu vermietenden Hausmeisterwohnung für eine

    2 Z 116/84|OLG Hamm; 12.07.1985; 15 W 280/83">Rpfleger 1985, 495 und 1998, 345; OLG Hamm FGPrax 2003, 184; Palandt/Heinrichs, BGB, 64. Aufl., § 21 Rn. 3; Reichert, a. a. O., Rn. 116 ff., Stöber, a.a.O., Rn. 49 ff.).
  • LG Lübeck, 29.07.2008 - 7 T 297/08
    Auf eine Gewinnerzielungsabsicht beim Verein kommt es insoweit nicht an, vgl. OLG Hamm NJW-RR 2003, 898; OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 1698; Palandt-Heinrichs/Ellenberger § 21 Rn. 2. Vor diesem Hintergrund ist es für die Einordnung als Idealverein oder wirtschaftlicher Verein irrelevant, wenn der Beteiligte zu 1. betont, dass er ausschließlich auf Kostendeckungsbasis arbeite.

    NJW-RR 2001, 1478; BayObLG, NJW-RR 1999, 765; OLG Hamm, NJW-RR 2003, 898; OLG Frankfurt NJW-RR 2006, 1698).

  • OLG Hamm, 11.07.2017 - 27 W 144/16
    Der Beteiligte zu 1.) kann als Vorverein grundsätzlich gegen die Zurückweisung der Anmeldung Rechtsmittel einlegen, obwohl er die Rechtsfähigkeit noch nicht erlangt hat (vgl. OLG Schleswig, NZM 2012, 623 Rn. 17; OLG Hamm FGPrax 2003, 184 Rn. 25).
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