Weitere Entscheidung unten: LG Traunstein, 16.10.2002

Rechtsprechung
   BGH, 10.04.2003 - VII ZB 17/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,543
BGH, 10.04.2003 - VII ZB 17/02 (https://dejure.org/2003,543)
BGH, Entscheidung vom 10.04.2003 - VII ZB 17/02 (https://dejure.org/2003,543)
BGH, Entscheidung vom 10. April 2003 - VII ZB 17/02 (https://dejure.org/2003,543)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zumutbarkeit der Aufbringung der Kosten eines Rechtsstreits; Prozesskostenhilfe (PKH); Zurückverweisung einer Sache an den Einzelrichter nach von Amts wegen gebotener Aufhebung der Entscheidung bei Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen rechtsgrundsätzlicher Bedeutung der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch Einzelrichter

  • Judicialis

    ZPO § 568 Satz 2 Nr. 2; ; ZPO § 568 Satz 3; ; ZPO § 574 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 574 Abs. 3 Satz 2; ; ZPO § 577 Abs. 4; ; GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Fehlerhafte Entscheidung des Einzelrichters statt der Kammer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Zulassung der Rechtsbeschwerde durch den Einzelrichter bei grundsätzlicher Bedeutung der Sache

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 936
  • MDR 2003, 949
  • BB 2003, 1200
  • Rpfleger 2003, 448
  • BauR 2003, 1252
  • ZfBR 2003, 557
 
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Wird zitiert von ... (59)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.03.2003 - IX ZB 134/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung durch den

    Auszug aus BGH, 10.04.2003 - VII ZB 17/02
    Läßt der Einzelrichter in einer Sache, der er rechtsgrundsätzliche Bedeutung beimißt, die Rechtsbeschwerde zu, so führt die auf die Rechtsbeschwerde von Amts wegen gebotene Aufhebung der Entscheidung zur Zurückverweisung der Sache an den Einzelrichter (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).

    Dies hat der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluß vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt, entschieden und im einzelnen ausgeführt.

  • BGH, 12.01.2012 - VII ZB 71/09

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckungserinnerung gegen die Erteilung einer

    Der Einzelrichter durfte über die Zulassung nicht selbst entscheiden, sondern hätte das Verfahren gemäß § 568 Abs. 2 Nr. 2 ZPO der Kammer übertragen müssen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Mai 2011 - VII ZB 15/11, veröffentlicht in juris; vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, BGHZ 154, 200; vom 10. April 2003 - VII ZB 17/02, BauR 2003, 1252 = ZfBR 2003, 557; vom 11. September 2003 - XII  188/02, NJW 2003, 3712; vom 24. Juli 2008 - VII ZB 2/08, in juris).
  • BVerfG, 04.09.2020 - 2 BvR 1206/19

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch unzureichend

    Der gemäß § 568 Satz 1 ZPO zuständige Einzelrichter wird zunächst eine Übertragung des Verfahrens auf die in der im Gerichtsverfassungsgesetz vorgeschriebene Besetzung des Beschwerdegerichts gemäß § 568 Satz 2 ZPO zu prüfen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 10. April 2003 - VII ZB 17/02 -, juris, Rn. 7).
  • BGH, 07.03.2024 - V ZB 73/23
    Insbesondere ist die Entscheidung über die Zulassung des Rechtsmittels nicht deshalb unwirksam, weil sie durch den Einzelrichter und nicht durch den Senat erfolgt ist (st. Rspr., vgl. BGH, Beschluss vom 13. März 2003 - IX ZB 134/02, BGHZ 154, 200, 201; Beschluss vom 10. April 2003 - VII ZB 17/02, MDR 2003, 949; Beschluss vom 8. März 2011 - VIII ZB 65/10, WuM 2011, 242 Rn. 3).

    Die Zurückverweisung der Sache erfolgt an den Einzelrichter (vgl. Senat, Beschluss vom 19. April 2018 - V ZB 260/17, AGS 2018, 295; Beschluss vom 22. Februar 2018 - V ZB 157/17, juris Rn. 7; Beschluss vom 9. Oktober 2014 - V ZB 154/14, juris Rn. 3; BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - X ZB 27/07, WuM 2008, 159 Rn. 5; Beschluss vom 10. April 2003 - VII ZB 17/02, MDR 2003, 949), der zunächst unter Berücksichtigung der Rechtsbeschwerdebegründung und der dort zitierten Rechtsprechung zu überprüfen haben wird, ob die Voraussetzungen für eine Übertragung an den Senat gemäß § 568 Satz 2 ZPO vorliegen.

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Rechtsprechung
   LG Traunstein, 16.10.2002 - 3 O 205/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,15227
LG Traunstein, 16.10.2002 - 3 O 205/02 (https://dejure.org/2002,15227)
LG Traunstein, Entscheidung vom 16.10.2002 - 3 O 205/02 (https://dejure.org/2002,15227)
LG Traunstein, Entscheidung vom 16. Oktober 2002 - 3 O 205/02 (https://dejure.org/2002,15227)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Sterbewunsch gegen den Willen des Pflegepersonals nicht durchsetzbar, Sterbehilfe

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 221
  • NJW-RR 2003, 936 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 25.06.2010 - 2 StR 454/09

    Abbruch lebenserhaltender Behandlung auf der Grundlage des Patientenwillens ist

    Nach der schon zur Tatzeit ganz herrschenden Rechtsauffassung verliehen weder der Heimvertrag noch die Gewissensfreiheit (Art. 4 Abs. 1 GG) der Heimleitung oder dem Pflegepersonal das Recht, sich über das Selbstbestimmungsrecht von Patienten hinwegzusetzen und eigenmächtig in deren verfassungsrechtlich verbürgtes Recht auf körperliche Unversehrtheit einzugreifen (vgl. BGHZ 163, 195, 200; Dirksen GesR 2004, 124, 128; Höfling JZ 2006, 145, 146; Hufen NJW 2001, 849, 853; ders. ZRP 2003, 248, 252; Ingelfinger JZ 2006, 821, 829; Lipp FamRZ 2004, 317, 324; Müller DNotZ 2005, 927, 928 f.; Sternberg-Lieben in FS für Eser (2005) S. 1185, 1203; Uhlenbruck NJW 2003, 1710, 1711 f.; Verrel, Gutachten zum 66. DJT, 2006, C 41 ff.; Wagenitz FamRZ 2005, 669, 670 f.; anders noch OLG München NJW 2003, 1743, 1745; LG Traunstein NJW-RR 2003, 221, 224).
  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03

    Rechte des Pflegeheims bei Einstellung der künstlichen Ernährung aufgrund einer

    Landgericht und Oberlandesgericht wiesen die Klage ab (Urteile veröffentlicht in NJW-RR 2003, 221 und NJW 2003, 1744).
  • LG Traunstein, 07.12.2005 - 3 O 3142/04
    In dem daraufhin durchgeführten Verfahren 3 O 205/02 Landgericht Traunstein unterlag der Kläger, vertreten durch den Betreuer, in 1. Instanz vor dem Landgericht und in 2. Instanz vor dem Oberlandesgericht München ( 3 U 5090/02).

    Die Kläger und die Beklagte erklärten daraufhin den Rechtsstreit 3 O 205/02 übereinstimmend für erledigt, woraufhin der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 08.06.2005 die Kosten des vorangegangenen Rechtsstreits gegeneinander aufhob.

    Die Kammer hat nach vorangegangener mündlicher Verhandlung den Rechtsstreit gemäß § 148 ZPO bis zur abschließenden Entscheidung des Vorverfahrens 3 O 205/02 ausgesetzt.

    Im Vorverfahren 3 0 205/02 hatte sich die Kammer mit der Frage auseinanderzusetzen, ob vertraglich oder deliktsrechtlich ein Anspruch des zwischenzeitlich verstorbenen Wachkomapatienten ... auf Sterbehilfe gemäß ärztlicher Verordnung gegeben und durchsetzbar war, nachdem ein Wechsel im Therapieziel von der bisherigen lebenserhaltenden Pflege hin zur Sterbebegleitung durch den Betreuer angezeigt worden war.

  • OLG München, 26.04.2006 - 3 U 1776/06

    Voraussetzungen eines zulässigen Behandlungsabbruchs

    Mit der daraufhin vor dem Landgericht Traunstein erhobenen Klage (Az. 3 O 205/02 ) hatte der durch seinen Betreuer vertretene Sohn begehrt, seine künstliche Ernährung in jeglicher Form zu unterlassen; außerdem hatte er von der Beklagten verlangt, die Anordnung des … sowie sämtliche weiteren, ihn betreffenden palliativ-medizinischen Anordnungen des verantwortlich behandelnden Arztes, insbesondere zur Durstverhinderung und im Rahmen der Schmerztherapie, durchzuführen.

    Auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs (NJW 2005, 2385) und die vorangegangenen erwähnten Urteile (NJW-RR 2003, 221 und, NJW 2003, 1744) wird Bezug genommen.

    Die von der Beklagten im Verfahren LG Traunstein, Az. 3 O 205/02 , vertretene Auffassung, ihr Pflegepersonal könne sich bei Befolgen der Anweisung des Arztes strafbar machen, war - auch unter Berücksichtigung, dass sie die Äußerungen des Sohnes der Kläger zur Frage der Lebensbeendigung als solche nicht bezweifelte - vertretbar.

  • OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 33/04

    "West Single Packs"

    Dies gilt nicht nur dann, wenn der Gewerbetreibende einen förmlichen Genehmigungsbescheid erhält, sondern auch dort, wo eine Genehmigung seines Verhaltens nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften nicht vorgesehen ist, die zuständigen Verwaltungsbehörden aber von seinem Tun in Kenntnis gesetzt werden und dieses billigen oder sogar nur trotz Kenntnis bei zweifelhafter Rechtslage nicht einschreiten (LG Köln GRUR-RR 2004, 187 "Pfandcoupon" ; OLG Celle NJW-RR 2003, 221 "Automaten-Videothek").
  • OLG Hamburg, 14.04.2005 - 5 U 57/04

    "Westpoint StiX"

    Dies gilt nicht nur dann, wenn der Gewerbetreibende einen förmlichen Genehmigungsbescheid erhält, sondern auch dort, wo eine Genehmigung seines Verhaltens nach den jeweiligen gesetzlichen Vorschriften nicht vorgesehen ist, die zuständigen Verwaltungsbehörden aber von seinem Tun in Kenntnis gesetzt werden und dieses billigen oder sogar nur trotz Kenntnis bei zweifelhafter Rechtslage nicht einschreiten (LG Köln GRUR-RR 2004, 187 "Pfandcoupon"; OLG Celle NJW-RR 2003, 221 "Automaten-Videothek").
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