Rechtsprechung
   OLG Bamberg, 10.02.2003 - 4 U 150/02   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatz wegen unterlassener Weiterleitung von Baugeld; Haftung des Geschäftsführers der insolventen Baufirma

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauvertrag - Geschäftsführer haftet für ordnungsgemäße Verwendung des Baugelds

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • baurechtsurteile.de (Kurzinformation)

    Haftung des Bauträgers bei nicht ordnungsgemäßer Weiterleitung von Baugeld

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bauträgerkonkurs: Haftung des gesetzlichen Vertreters einer GmbH für empfangenes Baugeld

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zweckwidrige Verwendung von Baugeld: Wann liegt Vorsatz vor? (IBR 2003, 419)

Verfahrensgang

  • LG Würzburg, 18.07.2002 - 14 O 1958/01
  • OLG Bamberg, 10.02.2003 - 4 U 150/02

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW-RR 2003, 960
  • NZBau 2003, 680
  • BauR 2003, 1056
  • IBR 2003, 419



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Stuttgart, 19.05.2004 - 3 U 222/03  

    Bauvertrag - Beweislast für ordnungsgemäße Verwendung von Baugeld

    c) Deliktisch sind die Geschäftsführer der Gemeinschuldnerin als deren vertretungsberechtigte Organe für Verstöße gegen das GSB verantwortlich (BGH NJW 1991, 141; OLG Bamberg NJW-RR 2003, 960; OLG Dresden BauR 2000, 585, 586; 2002, 486, 487; OLG München BauR 2002, 1107, 1108; Palandt/Sprau, 63. Aufl., § 823 Rn. 61; Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, 10. Aufl., § 17 VOB/B Rn. 130).
  • OLG Frankfurt, 23.06.2009 - 5 U 89/08  

    Auslegung der Satzung einer Aktiengesellschaft: Zeitpunkt für den "record date"

    Nach der Rechtsprechung des BGH ist es im Zivilprozess wegen Rechtsmissbrauchs unzulässig, eine Behauptung ohne greifbare Anhaltspunkte für das Vorliegen eines bestimmten Sachverhaltes willkürlich aufs Geratewohl, gleichsam ins Blaue hinein aufzustellen, bei der Annahme eines solchen missbräuchlichen Verhaltens ist allerdings Zurückhaltung geboten, weil es einer Partei oft nicht erspart bleiben wird, Tatsachen zu behaupten, über die sie keine genauen Kenntnisse haben kann, die sie nach Lage der Dinge aber für wahrscheinlich hält, in der Regel wird nur das Fehlen jeglicher tatsächlicher Anhaltspunkte den Vorwurf einer Behauptung ins Blaue hinein rechtfertigen können (vgl. BGH, Urteil vom 20. September 2002 - V ZR 170/01, NJW-RR 2003, 960, Juris Rdz. 9).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht