Weitere Entscheidung unten: AG München, 13.03.2003

Rechtsprechung
   BGH, 25.03.2003 - VI ZB 55/02   

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https://dejure.org/2003,2179
BGH, 25.03.2003 - VI ZB 55/02 (https://dejure.org/2003,2179)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2003 - VI ZB 55/02 (https://dejure.org/2003,2179)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2003 - VI ZB 55/02 (https://dejure.org/2003,2179)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurechnung des Verschuldens eines beim Berufungsgericht nicht zugelassenen angestellten Rechtsanwalts als Sozietätsmitglied; Versäumung des rechtzeitigen Einwurfs einer Berufungsbegründungsschrift in den Gerichtsbriefkasten; Anforderungen an den Zulassungsgrund der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung der Rechtsanwaltssozietät für angestellten Anwalt

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 85 Abs. 2
    Verschulden des in der Sozietät des Prozessbevollmächtigten angestellten Anwalts an der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 85 Abs. 2
    Zurechnung des Verschuldens eines bei dem Rechtsmittelgericht nicht zugelassenen angestellten Rechtsanwalts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwaltsrecht - Verschuldenszurechnnung in der Anwaltssozietät

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 31 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Zurechnung des Verschuldens eines angestellten Anwalts

Besprechungen u.ä. (2)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Zurechnung des Verschuldens eines angestellten Anwalts

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 31 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Zurechnung des Verschuldens eines angestellten Anwalts

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 995
  • MDR 2003, 891
  • VersR 2004, 533
  • BB 2003, 1252
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.05.2002 - V ZB 11/02

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung; Sicherung

    Auszug aus BGH, 25.03.2003 - VI ZB 55/02
    Eine solche Abweichung liegt nur vor, wenn die angefochtene Entscheidung dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, also einen Rechtssatz aufstellt, der von einem die Entscheidung tragenden Rechtssatz der Vergleichsentscheidung abweicht (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Mai 2002 - V ZB 11/02 - VersR 2002, 1257, zur Veröffentlichung in BGHZ 151, 42 ff. vorgesehen).

    Daß diese die höchstrichterliche Rechtsprechung, wie die Rechtsbeschwerde meint (vgl. aber BGH, Urteil vom 19. Januar 1995 - III ZR 107/94 - NJW 1995, 1841), nicht berücksichtigt, stellt noch keine zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde führende Abweichung dar (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Mai 2002 - V ZB 11/02 - aaO 1258) und läßt zudem außer Acht, daß die von der Rechtsbeschwerde angeführten Entscheidungen lediglich Fälle betreffen, in denen der angestellte Anwalt - anders als vom Berufungsgericht hier festgestellt - nicht zugleich Mandatsträger war.

    Anders verhält es sich nur dann, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte zu besorgen ist, daß dem Rechtsfehler ohne eine Korrektur durch das Rechtsbeschwerdegericht ein Nachahmungseffekt zukommt, der geeignet ist, das Vertrauen in die Rechtsprechung insgesamt zu erschüttern, und deswegen eine höchstrichterliche Leitentscheidung erfordert (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Mai 2002 - V ZB 11/02 - aaO 1258).

  • BGH, 19.01.1995 - III ZR 107/94

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Versäumung der Berufungsfrist durch

    Auszug aus BGH, 25.03.2003 - VI ZB 55/02
    Daß diese die höchstrichterliche Rechtsprechung, wie die Rechtsbeschwerde meint (vgl. aber BGH, Urteil vom 19. Januar 1995 - III ZR 107/94 - NJW 1995, 1841), nicht berücksichtigt, stellt noch keine zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde führende Abweichung dar (vgl. BGH, Beschluß vom 29. Mai 2002 - V ZB 11/02 - aaO 1258) und läßt zudem außer Acht, daß die von der Rechtsbeschwerde angeführten Entscheidungen lediglich Fälle betreffen, in denen der angestellte Anwalt - anders als vom Berufungsgericht hier festgestellt - nicht zugleich Mandatsträger war.

    aa) Ohne Rechtsfehler stützt sich das Berufungsgericht auf das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 19. Januar 1995 (III ZR 107/94 - NJW 1995, 1841).

  • BVerfG, 02.09.2002 - 1 BvR 476/01

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 durch Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrags auf

    Auszug aus BGH, 25.03.2003 - VI ZB 55/02
    cc) Das Berufungsgericht verletzt durch seine Entscheidung auch nicht die Rechte der Klägerin auf Gewährung von wirkungsvollem Rechtsschutz und auf rechtliches Gehör (Art. 2 Abs. 1, 19 Abs. IV GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip; Art. 103 Abs. 1 GG; vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 2813/93 - NJW 1995, 249; Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2002 - 1 BvR 476/01 - NJW 2002, 3692, 3693).
  • BGH, 28.05.1974 - VI ZR 145/73

    Hilfsarbeiter - Verschuldenzurechnung - Einzelfallabwägung -

    Auszug aus BGH, 25.03.2003 - VI ZB 55/02
    a) Allerdings beruft sich die Rechtsbeschwerde auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 1985, 1178), des Bundesfinanzhofs (BFH-NV 2002, 807), des erkennenden Senats (Urteil vom 28. Mai 1974 - VI ZR 145/73 - VersR 1974, 1000) sowie weiterer Senate des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 1. April 1992 - XII ZB 21/92 - NJW-RR 1992, 1019, 1020 und vom 30. März 1993 - X ZB 2/93 - NJW-RR 1993, 892, 893), die sich mit der Frage befassen, wann das Verschulden eines angestellten Anwalts dem Mandatsträger und damit der Partei (§ 85 Abs. 2 ZPO) zuzurechnen ist.
  • BGH, 01.04.1992 - XII ZB 21/92

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach Versäumnis der

    Auszug aus BGH, 25.03.2003 - VI ZB 55/02
    a) Allerdings beruft sich die Rechtsbeschwerde auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 1985, 1178), des Bundesfinanzhofs (BFH-NV 2002, 807), des erkennenden Senats (Urteil vom 28. Mai 1974 - VI ZR 145/73 - VersR 1974, 1000) sowie weiterer Senate des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 1. April 1992 - XII ZB 21/92 - NJW-RR 1992, 1019, 1020 und vom 30. März 1993 - X ZB 2/93 - NJW-RR 1993, 892, 893), die sich mit der Frage befassen, wann das Verschulden eines angestellten Anwalts dem Mandatsträger und damit der Partei (§ 85 Abs. 2 ZPO) zuzurechnen ist.
  • BVerfG, 16.08.1994 - 2 BvR 2813/93

    Entscheidung - Zivilprozeß - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand -

    Auszug aus BGH, 25.03.2003 - VI ZB 55/02
    cc) Das Berufungsgericht verletzt durch seine Entscheidung auch nicht die Rechte der Klägerin auf Gewährung von wirkungsvollem Rechtsschutz und auf rechtliches Gehör (Art. 2 Abs. 1, 19 Abs. IV GG i.V.m. dem Rechtsstaatsprinzip; Art. 103 Abs. 1 GG; vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluß der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. August 1994 - 2 BvR 2813/93 - NJW 1995, 249; Beschluß der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. September 2002 - 1 BvR 476/01 - NJW 2002, 3692, 3693).
  • BGH, 07.05.1991 - XII ZB 18/91

    Zurechnung des Verschuldens des im Prozeßkostenhilfeverfahren beigeordneten

    Auszug aus BGH, 25.03.2003 - VI ZB 55/02
    bb) Soweit die Rechtsbeschwerde meint, das Berufungsgericht weiche von der Rechtsprechung ab, nach der die Partei nur für das Verschulden des im Prozeßkostenhilfeverfahren beigeordneten Anwalts, nicht auch für das Verschulden eines anderen Mitglieds der Sozietät einstehen müsse (vgl. BGH, Beschluß vom 7. Mai 1991 - XII ZB 18/91 - VersR 1992, 121), führt das nicht zur Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde.
  • BGH, 24.09.2002 - VI ZB 26/02

    Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Auszug aus BGH, 25.03.2003 - VI ZB 55/02
    Voraussetzung ist aber, daß der Fehler über die Einzelfallentscheidung hinaus die Interessen der Allgemeinheit nachhaltig berührt (vgl. Senatsbeschluß vom 24. September 2002 - VI ZB 26/02 - DAR 2003, 64; BT-Drs.
  • BGH, 30.03.1993 - X ZB 2/93

    Wiederseinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 25.03.2003 - VI ZB 55/02
    a) Allerdings beruft sich die Rechtsbeschwerde auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 1985, 1178), des Bundesfinanzhofs (BFH-NV 2002, 807), des erkennenden Senats (Urteil vom 28. Mai 1974 - VI ZR 145/73 - VersR 1974, 1000) sowie weiterer Senate des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 1. April 1992 - XII ZB 21/92 - NJW-RR 1992, 1019, 1020 und vom 30. März 1993 - X ZB 2/93 - NJW-RR 1993, 892, 893), die sich mit der Frage befassen, wann das Verschulden eines angestellten Anwalts dem Mandatsträger und damit der Partei (§ 85 Abs. 2 ZPO) zuzurechnen ist.
  • BVerwG, 16.10.1984 - 9 C 453.82

    Prozeßvollmacht - Rechtsanwalt - Verschulden - Fristversäumung - Zurechnung

    Auszug aus BGH, 25.03.2003 - VI ZB 55/02
    a) Allerdings beruft sich die Rechtsbeschwerde auf Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts (NJW 1985, 1178), des Bundesfinanzhofs (BFH-NV 2002, 807), des erkennenden Senats (Urteil vom 28. Mai 1974 - VI ZR 145/73 - VersR 1974, 1000) sowie weiterer Senate des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 1. April 1992 - XII ZB 21/92 - NJW-RR 1992, 1019, 1020 und vom 30. März 1993 - X ZB 2/93 - NJW-RR 1993, 892, 893), die sich mit der Frage befassen, wann das Verschulden eines angestellten Anwalts dem Mandatsträger und damit der Partei (§ 85 Abs. 2 ZPO) zuzurechnen ist.
  • OLG München, 04.09.2023 - 19 U 1508/23

    Wechselseitige Ansprüche aus einem Zahlungsdiensterahmenvertrag

    Zudem handelt es sich hier um eine Einzelfallentscheidung (vgl. BGH, Beschluss v. 14.08.2013, Az. XII ZB 443/12, Rz. 6), über welche hinaus die Interessen der Allgemeinheit nicht nachhaltig berührt werden, weswegen eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig wäre (s. dazu BGH, Beschluss v. 25.05.2003, Az. VI ZB 55/02, juris Rz. 8; Beschluss v. 29.05.2002, Az. V ZB 11/02, juris Rz. 10).
  • OLG München, 21.02.2024 - 19 U 3711/23

    Vorfälligkeitsentschädigung, Darlehensverträge, Darlehensrückführung,

    Zudem handelt es sich hier um eine Einzelfallentscheidung (vgl. BGH, Beschluss v. 14.08.2013, Az. XII ZB 443/12, Rz. 6), über welche hinaus die Interessen der Allgemeinheit nicht nachhaltig berührt werden, weswegen eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig wäre (s. dazu BGH, Beschluss v. 25.05.2003, Az. VI ZB 55/02, juris Rz. 8; Beschluss v. 29.05.2002, Az. V ZB 11/02, juris Rz. 10).
  • OLG München, 25.10.2023 - 19 U 1861/23

    Anspruch einer Bank auf Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung

    Zudem handelt es sich hier um eine Einzelfallentscheidung (vgl. BGH, Beschluss v. 14.08.2013, Az. XII ZB 443/12, Rz. 6), über welche hinaus die Interessen der Allgemeinheit nicht nachhaltig berührt werden, weswegen eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig wäre (s. dazu BGH, Beschluss v. 25.05.2003, Az. VI ZB 55/02, juris Rz. 8; Beschluss v. 29.05.2002, Az. V ZB 11/02, juris Rz. 10).
  • BGH, 24.09.2003 - IV ZB 41/02

    Ermittlung des gesamtversorgungsfähigen Entgelts in der Zusatzversorgung des

    Zwar kann eine Rechtsbeschwerde bei diesem Zulassungsgrund auch auf materiell-rechtliche oder verfahrensrechtliche Fehler gestützt werden, wenn diese über die Einzelfallentscheidung hinaus die Interessen der Allgemeinheit nachhaltig berühren (BGH, Beschlüsse vom 25. März 2003 - VI ZB 55/02 - unter II 1 b und 13. Mai 2003 - VI ZB 76/02 - unter II 2, jeweils zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • BGH, 27.01.2004 - VI ZB 39/03

    Zurechung des Verschuldens eines bei dem Prozessbevollmächtigten angestellten

    Jedenfalls läge lediglich ein Fehler des Berufungsgerichts im Einzelfall vor, der weder symptomatische Bedeutung hat noch einen Nachahmungseffekt oder eine Wiederholung für andere Fälle befürchten läßt (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 25. März 2003 - VI ZB 55/02 - NJW-RR 2003, 995, 996; BGH, Beschluß vom 27. März 2003 - V ZR 291/02 - aaO, S. 1945 f.).
  • OLG München, 15.01.2024 - 19 U 1874/21

    Abschalteinrichtung, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Verbotsirrtum,

    Dazu handelt es sich hier um eine Einzelfallentscheidung (vgl. BGH, Beschluss v. 14.08.2013, Az. XII ZB 443/12, Rz. 6), über welche hinaus die Interessen der Allgemeinheit nicht nachhaltig berührt werden, weswegen eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig wäre (s. dazu BGH, Beschluss v. 25.05.2003, Az. VI ZB 55/02, juris Rz. 8; Beschluss v. 29.05.2002, Az. V ZB 11/02, juris Rz. 10).
  • OLG München, 08.09.2023 - 19 U 2286/23

    Entschädigungsanspruch des Reiseveranstalters bei Rücktritt des Reisenden von

    Es handelt sich hier um eine Einzelfallentscheidung (vgl. BGH, Beschluss v. 14.08.2013, Az. XII ZB 443/12, Rz. 6), über welche hinaus die Interessen der Allgemeinheit nicht nachhaltig berührt werden, weswegen eine höchstrichterliche Leitentscheidung notwendig wäre (s. dazu BGH, Beschluss v. 25.05.2003, Az. VI ZB 55/02, juris Rz. 8; Beschluss v. 29.05.2002, Az. V ZB 11/02, juris Rz. 10).
  • BGH, 23.09.2003 - VI ZB 32/03

    Zulassung der Rechtsbeschwerde zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung

    Selbst wenn man dies anders sehen wollte, läge lediglich ein Fehler im Einzelfall vor, der weder symptomatische Bedeutung hat noch einen Nachahmungseffekt oder eine Wiederholung für andere Fälle befürchten läßt (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 25. März 2003 - VI ZB 55/02 - NJW-RR 2003, 995, 996; BGH, Beschluß vom 27. März 2003 - V ZR 291/02 - aaO, S. 1945 f.).
  • OLG Hamm, 29.09.2014 - 31 U 75/14

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der

    Als Bevollmächtigter der Partei gilt nicht nur der eigentliche Prozessbevollmächtigte, sondern auch der als Sozius mit beauftragte Rechtsanwalt, selbst wenn er für die Bearbeitung der Sache im Innenverhältnis zunächst gar nicht (als Sachbearbeiter) zuständig war (BGH, Beschluss vom 25.03.2003, VI ZB 55/02; MüKo ZPO/Gehrlein, a.a.O., Rn. 82).
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Rechtsprechung
   AG München, 13.03.2003 - 144 C 32420/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,24959
AG München, 13.03.2003 - 144 C 32420/02 (https://dejure.org/2003,24959)
AG München, Entscheidung vom 13.03.2003 - 144 C 32420/02 (https://dejure.org/2003,24959)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2619 (Ls.)
  • NJW-RR 2003, 995
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