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   BVerfG, 03.06.2003 - 1 BvR 1355/02   

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https://dejure.org/2003,2300
BVerfG, 03.06.2003 - 1 BvR 1355/02 (https://dejure.org/2003,2300)
BVerfG, Entscheidung vom 03.06.2003 - 1 BvR 1355/02 (https://dejure.org/2003,2300)
BVerfG, Entscheidung vom 03. Juni 2003 - 1 BvR 1355/02 (https://dejure.org/2003,2300)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren durch verfehlte Beweisprognose - Auswirkungen von Verfahrensverzögerungen auf Beurteilung der Erfolgsaussicht

  • IWW
  • Wolters Kluwer
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Verkehrsunfall - Anforderungen an Prozeßkostenhilfe

  • Judicialis

    GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 20 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 114; GG Art. 19 Abs. 4, Art. 3 Abs. 1
    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine vorweggenommene Beweiswürdigung im Prozesskostenhilfeverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Prozesskostenhilfe - BVerfG stärkt Position der mittellosen Partei

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1216
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2003 - 1 BvR 1355/02
    Die für die Beurteilung der Verfassungsbeschwerde maßgeblichen Fragen hat das Bundesverfassungsgericht bereits entschieden (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das Prozesskostenhilfeverfahren will den Rechtsschutz, den der Rechtsstaatsgrundsatz erfordert, nicht selbst bieten, sondern zugänglich machen (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Das ist namentlich der Fall, wenn das Fachgericht die Anforderungen an die Erfolgsaussicht überspannt und dadurch den Zweck der Prozesskostenhilfe, dem Unbemittelten den weitgehend gleichen Zugang zu Gericht zu ermöglichen, deutlich verfehlt (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

    Damit wird der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und auf Beiordnung eines Rechtsanwalts gegenstandslos (vgl. BVerfGE 81, 347 ).

  • BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 162/84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von zivilprozessualen

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2003 - 1 BvR 1355/02
    Ist letzteres der Fall, darf dieser Zeitraum nicht zum Nachteil eines Prozessbeteiligten berücksichtigt werden, da der Grundsatz der fairen Verfahrensgestaltung es den Gerichten verwehrt, aus eigenen oder ihnen zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile für die Beteiligten abzuleiten (vgl. BVerfGE 75, 183 ; 78, 123 ).
  • BVerfG, 07.05.1997 - 1 BvR 296/94

    Verfassungsrechtliche Anforderungen aus GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 an die

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2003 - 1 BvR 1355/02
    Die Annahme der Fachgerichte, dass eine Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren in eng begrenztem Rahmen zulässig ist, hat das Bundesverfassungsgericht zwar bereits mehrfach unbeanstandet gelassen (vgl. BVerfG, NJW 1997, S. 2745 ; BVerfG, NJW-RR 2002, S. 1069).
  • BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87

    Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2003 - 1 BvR 1355/02
    Ist letzteres der Fall, darf dieser Zeitraum nicht zum Nachteil eines Prozessbeteiligten berücksichtigt werden, da der Grundsatz der fairen Verfahrensgestaltung es den Gerichten verwehrt, aus eigenen oder ihnen zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile für die Beteiligten abzuleiten (vgl. BVerfGE 75, 183 ; 78, 123 ).
  • BVerfG, 02.02.1993 - 1 BvR 1697/91

    Maßstab der Prüfung der Erfolgsaussicht im Prozeßkostenhilfeverfahren bei

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2003 - 1 BvR 1355/02
    Kommt jedoch eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht und liegen keine konkreten und nachvollziehbaren Anhaltspunkte dafür vor, dass die Beweisaufnahme mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Beschwerdeführers ausgehen würde, so läuft es dem Gebot der Rechtsschutzgleichheit zuwider, dem Unbemittelten wegen fehlender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens Prozesskostenhilfe zu verweigern (vgl. BVerfG, FamRZ 1993, S. 664 ).
  • BGH, 25.01.1983 - VI ZR 212/80

    Haftungsverteilung bei Überfahren eines hinter einem vorschriftswidrig geparkten

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2003 - 1 BvR 1355/02
    Dabei wurde nicht in Erwägung gezogen, dass beim Beklagten zu 1. auch eine Haftung nach § 18 Abs. 1 StVG in Betracht kommt, der ihm die Beweislast dafür auferlegt, dass ihn kein Verschulden trifft (vgl. BGH, NJW 1983, S. 1326 ).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 1450/00

    Verletzung von GG Art 3 Abs 1 iVm GG Art 20 Abs 3 bei der Auslegung und Anwendung

    Auszug aus BVerfG, 03.06.2003 - 1 BvR 1355/02
    Die Annahme der Fachgerichte, dass eine Beweisantizipation im Prozesskostenhilfeverfahren in eng begrenztem Rahmen zulässig ist, hat das Bundesverfassungsgericht zwar bereits mehrfach unbeanstandet gelassen (vgl. BVerfG, NJW 1997, S. 2745 ; BVerfG, NJW-RR 2002, S. 1069).
  • OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 4 WF 145/18

    Inobhutnahme des Kindes durch Jugendamt keine Vorenthaltung gegenüber

    Selbst wenn man für die Beurteilung der Erfolgsaussicht trotz zwischenzeitlichen Wegfalls der Erfolgsaussicht auf einen vor der eingetretenen Erledigung der Hauptsache liegenden Zeitpunkt der Entscheidungsreife des Verfahrenskostenhilfeantrags abstellen würde (vgl. BVerfG, NJW-RR 2003, 1216 [BVerfG 03.06.2003 - 1 BvR 1355/02] ), wäre der Beschwerdeführerin die begehrte Verfahrenskostenhilfe aus den zutreffenden Gründen der angefochtenen Entscheidung zu versagen.
  • BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 2733/06

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

    Gleiches gilt für den Fall, dass eine entscheidungserhebliche Tatsache zwischen den Parteien im Streit steht und keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine durchzuführende Beweisaufnahme mit hoher Wahrscheinlichkeit zu Lasten des bedürftigen Antragstellers ausgehen würde, oder wenn abzusehen ist, dass der beweisbelastete Antragsgegner für das Vorliegen einer entscheidungserheblichen Tatsache beweisfällig bleiben wird (vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 20. Februar 2002 - 1 BvR 1450/00 -, NJW-RR 2002, S. 1069; 3. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 3. Juni 2003 - 1 BvR 1355/02 -, NJW-RR 2003, S. 1216).
  • LAG Hamm, 22.07.2013 - 14 Ta 138/13

    Beurteilungszeitpunkt und Bewillligungsreife von Prozesskostenhilfe

    Liegt eine verzögerliche Sachbehandlung vor, darf dieser Zeitraum nicht zum Nachteil eines Prozessbeteiligten berücksichtigt werden, da der Grundsatz der fairen Verfahrensgestaltung es den Gerichten verwehrt, aus eigenen oder ihnen zuzurechnenden Fehlern oder Versäumnissen Verfahrensnachteile für die Beteiligten abzuleiten (vgl. BVerfG, 26. April 1988, 1 BvR 669/87 u. a., NJW 1988, 2787; 3. Juni 2003, 1 BvR 1355/02, NJW-RR 2003, 1216).
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