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   AG Rostock, 28.01.2003 - 43 C 68/02   

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https://dejure.org/2003,4896
AG Rostock, 28.01.2003 - 43 C 68/02 (https://dejure.org/2003,4896)
AG Rostock, Entscheidung vom 28.01.2003 - 43 C 68/02 (https://dejure.org/2003,4896)
AG Rostock, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 43 C 68/02 (https://dejure.org/2003,4896)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch hinsichtlich der Zusendung von E-Mail-Werbung; Übersendung von Werbung durch E-Mail ohne Zustimmung oder vermutetes Einverständnis des Empfängers als unzumutbare Belästigung; Werbung im Internet unterfällt dem Schutzbereich von Art. 21 Abs. 1 S. 1 GG ...

  • online-und-recht.de
  • at-mix.de PDF

    E-Card Werbung der CSU ist rechtswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • heise.de (Pressebericht, 28.01.2003)

    Einstweilige Verfügung gegen E-Cards der CSU

  • beck.de (Leitsatz)
  • aid24.de (Kurzinformation)

    Wahlwerbung durch eMail als unzumutbare Belästigung zu verstehen?

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1282
  • MMR 2003, 345
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Bochum, 11.12.2001 - 9 S 249/01

    Telefaxwerbung

    Auszug aus AG Rostock, 28.01.2003 - 43 C 68/02
    Im vorliegenden Fall haftet die Antragsgegnerin als mittelbare Störerin, weil sie auf ihrer Homepage E-Cards mit werbendem Inhalt bereit hielt und es übernahm, diese an einen von jedem beliebigen Dritten genannten Empfänger weiterzuleiten, ohne von dessen Einverständnis ausgehen zu können (vgl. AG Bochum, Urt. v. 15.08.2002 - 67 C 193/01; LG Bochum, Urt. v. 12.02.2001 - 9 S 249/01; LG München, Urt. v. 05.11.2002 - 33 O 17030/02).
  • BVerfG, 01.08.2002 - 2 BvR 2135/01

    Verpflichtung einer politischen Partei, den Einwurf unerwünschter

    Auszug aus AG Rostock, 28.01.2003 - 43 C 68/02
    Das Kammergericht hat in seiner Entscheidung vom 23.09.2001 (NJW 2002, 379 ff.), welche durch den Beschluss des BVerfG vom 01.08.2002 ( BVerfG, 2 BvR 2135/01) bestätigt wurde, die Interessen des Einzelnen, von unerwünschter Wahlwerbung mittels in den Hausbriefkasten eingeworfenen Flugblättern verschont zu bleiben, höher bewertet.
  • LG München I, 05.11.2002 - 33 O 17030/02

    E-Cards

    Auszug aus AG Rostock, 28.01.2003 - 43 C 68/02
    Im vorliegenden Fall haftet die Antragsgegnerin als mittelbare Störerin, weil sie auf ihrer Homepage E-Cards mit werbendem Inhalt bereit hielt und es übernahm, diese an einen von jedem beliebigen Dritten genannten Empfänger weiterzuleiten, ohne von dessen Einverständnis ausgehen zu können (vgl. AG Bochum, Urt. v. 15.08.2002 - 67 C 193/01; LG Bochum, Urt. v. 12.02.2001 - 9 S 249/01; LG München, Urt. v. 05.11.2002 - 33 O 17030/02).
  • LG Berlin, 14.11.2000 - 15 O 210/00
    Auszug aus AG Rostock, 28.01.2003 - 43 C 68/02
    Der Antragsteller hat einen Unterlassungsanspruch analog § 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB, weil eine Verletzung seines durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Persönlichkeitsrechts vorliegt (vgl. LG Berlin, MDR 2001, 391 f.; Fikentscher/Möllers, NJW 1998, 1337 ff., 1343).
  • KG, 21.09.2001 - 9 U 1066/00

    Unerwünschte Zusendung von Prospekten politischer Parteien

    Auszug aus AG Rostock, 28.01.2003 - 43 C 68/02
    Das Kammergericht hat in seiner Entscheidung vom 23.09.2001 (NJW 2002, 379 ff.), welche durch den Beschluss des BVerfG vom 01.08.2002 ( BVerfG, 2 BvR 2135/01) bestätigt wurde, die Interessen des Einzelnen, von unerwünschter Wahlwerbung mittels in den Hausbriefkasten eingeworfenen Flugblättern verschont zu bleiben, höher bewertet.
  • AG Bochum, 15.08.2001 - 67 C 193/01

    Telefaxwerbung

    Auszug aus AG Rostock, 28.01.2003 - 43 C 68/02
    Im vorliegenden Fall haftet die Antragsgegnerin als mittelbare Störerin, weil sie auf ihrer Homepage E-Cards mit werbendem Inhalt bereit hielt und es übernahm, diese an einen von jedem beliebigen Dritten genannten Empfänger weiterzuleiten, ohne von dessen Einverständnis ausgehen zu können (vgl. AG Bochum, Urt. v. 15.08.2002 - 67 C 193/01; LG Bochum, Urt. v. 12.02.2001 - 9 S 249/01; LG München, Urt. v. 05.11.2002 - 33 O 17030/02).
  • BGH, 02.05.1991 - I ZR 227/89

    Honoraranfrage - Vorsprung durch Rechtsbruch; BGB - Störerhaftung

    Auszug aus AG Rostock, 28.01.2003 - 43 C 68/02
    Dabei reicht für die Haftung des mittelbaren Störes aus, dass er willentlich und adäquat kausal an der Herbeiführung der rechtswidrigen Beeinträchtigung mitgewirkt hat, wobei auch die Unterstützung oder Ausnutzung des Tätigwerdens eines eigenverantwortlich handelnden Dritten genügt, sofern der in Anspruch genommene die rechtliche Möglichkeit zur Verhinderung dieser Handlung gehabt hätte (vgl. z. B. BGH, GRUR 1991, 769 ff.).
  • LG Berlin, 02.07.2004 - 15 O 653/03

    Zur Geltungsdauer einer erteilten Einwilligung in die Zusendung von Werbemails

    Vielmehr sind weitere Umstände notwendig, welche geeignet gewesen wären, ein Einverständnis der Klägerin zu vermuten (AG Rostock, NJW-RR 2003, S. 1282 ff. (1283)).
  • LG Rostock, 24.06.2003 - 1 S 49/03

    E-Cards im Wahlkampf

    Die Berufung des Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Rostock vom 28.01.2003 - Az.: 43 C 68/02 - wird als unzulässig verworfen.
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