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   LG Essen, 13.02.2003 - 16 O 416/02   

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https://dejure.org/2003,3070
LG Essen, 13.02.2003 - 16 O 416/02 (https://dejure.org/2003,3070)
LG Essen, Entscheidung vom 13.02.2003 - 16 O 416/02 (https://dejure.org/2003,3070)
LG Essen, Entscheidung vom 13. Februar 2003 - 16 O 416/02 (https://dejure.org/2003,3070)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    BGB §§ 305 Abs. 2, 307 Abs. 2 Nr. 1, 308 Nr. 1
    Internet-Vertragsschluss

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abschluss eines Kaufvertrages über im Internet beworbene Ware; Einstellen eines Warensortiments ins Internet als Bereitschaftserklärung zur Entgegennahme entsprechender Angebote (so genannte invitatio ad offerendum); Qualifizierbarkeit der Bestätigung einer Bestellung ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    §§ 280 Abs. 1, 305 Abs. 2, 307 Abs. 2 Nr. 1, 308 Nr. 1, 311 Abs. 2 Nr. 2, 312e Abs. 1 Nr. 3, 433 BGB

  • online-und-recht.de
  • RA Kotz

    Internetkauf - falsche Preisangabe - Bestellübersicht als Vertragsannahme?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • webshoprecht.de (Leitsatz und Auszüge)

    Warenangebot ist kein Vertragsangebot - Einbeziehung der AGB durch Link und Hinweis vor der endgültigen Bestellung

  • heise.de (Pressemeldung, 06.10.2003)

    Bei falschen Preisen im Internet kein Anspruch auf Lieferung

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Internet-Vertragsabschluss - Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten - sofern deutlich auf sie verwiesen wird

  • shopbetreiber-blog.de (Kurzinformation)

    Link auf AGB genügt für Einbeziehung

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vertragsschluss im Internet

  • beck.de (Leitsatz)

    Vertragsschluss im Internet

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Voraussetzungen für Vertragsschluss im Internet

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1207
  • MMR 2004, 49
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • AG Plettenberg, 23.10.2017 - 1 C 219/17

    Bestellbestätigung, Amazon, Onlinehändler, Annahme, Kaufvertrag

    Letztlich stellt die streitgegenständliche Regelung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine unangemessene Benachteiligung der Kunden (§ 307 Abs. 1 BGB) dar, da die Regelung die Möglichkeit einer Vertragsablehnung weder erweitert noch einschränkt.(LG Essen, Urteil vom 13. Februar 2004 - 16 O 416/02 -, Rn. 19, juris).
  • AG Hamburg-Barmbek, 21.11.2003 - 820 C 111/03
    Unter Berücksichtigung des kurzen Zeitablaufs zwischen Bestellung und Bestätigung von 16.20 Uhr bis 16.21 Uhr kann dieser Erklärung nicht die für den Versandhandel unübliche Bedeutung beigemessen werden, verbindlich das Vertragsangebot ohne weitere Prüfung beispielsweise der Angaben der Bestellung nach einer Minute zu den Konditionen der Bestellung annehmen zu wollen (so auch LG Gießen, NJW-RR 2003, 1207).

    Die Lieferung der bestellten Sache stellt diesbezüglich die konkludente Annahmeerklärung oder die äußere Kundgabe des Annahmewillens durch die Erfüllungshandlung selbst dar (vgl. zur Frage der Verkehrssitte, LG Gießen, NJW-RR 2003, 1207 in. w. Nachw.).

  • LG Berlin, 24.05.2007 - 16 O 149/07

    Wettbewerbsverstoß bei Internet-Versandhandel: Anforderungen an die

    Im Zweifel ist mangels anderer tatsächlicher Anhaltspunkte von der zweiten Alternative auszugehen (Palandt-Heinrichs, a.a.0., Rdnr. 2 zu § 145 a.E. und Palandt-Grüneberg, a.a.0., Rdnr. 4 zu § 312 b; Kramer in Münchener Kommentar, 5. Aufl., Rdnr. 10 zu § 145 und Rdnr. 31 vor § 145; Landgericht Essen, NJW-RR 2003, Seite 1207).
  • LG Hamburg, 09.07.2004 - 317 S 130/03

    Internethandel – Eingangsbestätigung oder Annahmeerklärung?

    Unter Berücksichtigung des o. g. Erklärungszusammenhangs und des kurzen Zeitablaufs kann einer solchen Erklärung nicht die im Versandhandel unübliche Bedeutung beigemessen werden, verbindlich das Vertragsangebot ohne weitere Prüfung bereits jetzt zu den Konditionen der Bestellung annehmen zu wollen (so auch LG Gießen, [Urt. v. 04.06.2003 - 1 S 413/02,] NJW-RR 2003, 1206; LG Essen, NJW-RR 2003, 1207; LG Hamburg, Urt. v. 04.06.2004 - 306 O 440/03, Anlage Bfb 2, Bl. 109 ff. d. A. zu vergleichbaren Formulierungen).
  • LG Darmstadt, 11.04.2008 - 17 O 419/07

    Vertragsannahme im Internet und zur Unverbindlichkeit einer irrtümlichen

    Bei dem Warenangebot der Beklagten auf ihrer Homepage im Internet handelt es sich noch nicht um ein Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages gemäß § 145 BGB, sondern vielmehr um eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, sog. invitatio ad offerendum (Palandt § 145 Rn. 2; NJW-RR 2003, 1207).

    Diese Regelung verstößt auch nicht gegen § 308 Nr. 1 BGB oder gegen § 307 II Nr. 1 BGB, da hier lediglich die Regelung der Form der Angebotsannahme geregelt wird und dies keine unangemessene Benachteiligung der Kunden darstellt (NJW-RR 2003, 1207).

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