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   OLG München, 12.06.2003 - 28 U 4242/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,10193
OLG München, 12.06.2003 - 28 U 4242/02 (https://dejure.org/2003,10193)
OLG München, Entscheidung vom 12.06.2003 - 28 U 4242/02 (https://dejure.org/2003,10193)
OLG München, Entscheidung vom 12. Juni 2003 - 28 U 4242/02 (https://dejure.org/2003,10193)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beauftragung mit der Durchführung von Trockenbauarbeiten durch einen Subunternehmer; Schadensersatz wegen Nichteinhaltung des geforderten Brandschutzes in Form eines Traglattenabstandes; Folgen unmissverständlicher Verweigerung der Nachbesserung durch den ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mängelbeseitigungskosten als Schadensersatz?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 648a
    Entbehrlichkeit der Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Bestreiten der Mangelhaftigkeit durch den Unternehmer

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auftraggeber kann Mängelbeseitigungskosten auch als Schadensersatz verlangen! (IBR 2004, 10)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1602
  • NZBau 2003, 675
  • BauR 2004, 724 (Ls.)
  • BauR 2004, 94
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 15.10.2004 - 22 U 108/03

    Keine § 648a BGB-Sicherheit: Ersatz der Kosten für Ersatzvornahme?

    Aus diesem Grund hilft der Beklagten auch der Hinweis auf das Urteil des OLG München vom 12. Juni 2003 (NZBau 2003, 675 = BauR 2004, 94) nicht weiter.
  • OLG Koblenz, 27.04.2004 - 3 U 625/03

    Fristsetzung mit Ablehungsandrohung entbehrlich!

    Die Fristsetzung ist entbehrlich, wenn der Schuldner die Mängelbeseitigung ernstlich und endgültig verweigert, so dass das Festhalten an dem Erfordernis letztlich auf eine überflüssige Förmlichkeit hinausliefe (vgl. 13GH BauR 2003, 387, NJW 1983, 1732; OL München BauR 2004, 94, 96; Senatsurteil vom 2. März 2004 - 3 U 792/03 ).
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