Weitere Entscheidung unten: LG Mönchengladbach, 17.05.2004

Rechtsprechung
   LG Leipzig, 11.05.2004 - 15 O 1999/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15035
LG Leipzig, 11.05.2004 - 15 O 1999/04 (https://dejure.org/2004,15035)
LG Leipzig, Entscheidung vom 11.05.2004 - 15 O 1999/04 (https://dejure.org/2004,15035)
LG Leipzig, Entscheidung vom 11. Mai 2004 - 15 O 1999/04 (https://dejure.org/2004,15035)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,15035) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entstehen der Besorgnis der Befangenheit eines Selbstablehnungsantrags des Richters; Beurteilung der Befangenheit eines Richters anhand objektiver Kriterien auch bei Vorliegen eines Antrags auf Selbstablehnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Mit der Staatsanwältin auf Du Richter lehnt sich selbst als befangen ab

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2535 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 1003
  • MDR 2004, 1020
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 05.11.1998 - 14 W 58/98
    Auszug aus LG Leipzig, 11.05.2004 - 15 O 1999/04
    Die Besorgnis der Befangenheit kann sich jedoch aus der Selbstablehnung ergeben (vgl. nur OLG Karlsruhe; Beschluss vom 05.11.1998, Az. : 14 W 58/98. NJW-RR 2000/591).
  • OLG Frankfurt, 11.01.1996 - 6 W 126/95

    Zulässigkeit herabsetzender Tatsachenbehauptungen über ein Weingut in einem Test

    Auszug aus LG Leipzig, 11.05.2004 - 15 O 1999/04
    Die in der Selbstablehnung mitgeteilten Tatsachen müssen vielmehr geeignet sein, auch in der Person einer bedacht und vernünftig denkenden Partei Zweifel zu erwecken, ob der Richter aufgrund seiner persönlichen Beziehung zu einer Prozesspartei noch in der Lage ist, unvoreingenommen und neutral dem Streitstoff gegenüber zu stehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.1995, Az.: 13 U 113/95, OLGR Frankfurt 1996, 55).
  • OLG Nürnberg, 16.07.1996 - 4 W 1923/96

    Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr bei Parteianhörung im Arzthaftungsprozeß

    Auszug aus LG Leipzig, 11.05.2004 - 15 O 1999/04
    Maßgebend ist, ob nach Art und Gegenstand des Verfahrens und der sich daraus ergebenden Interessenlage vernünftigerweise befürchtet werden muss, der Richter stehe aufgrund seiner persönlichen Beziehung zu einem Beteiligten der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. BayObLG München, Beschluss vom 02.10.1986, Az.: BReg 2 Z 113/86, NJW-RR 1997, 127).
  • OLG Frankfurt, 04.12.1995 - 13 U 113/95
    Auszug aus LG Leipzig, 11.05.2004 - 15 O 1999/04
    Die in der Selbstablehnung mitgeteilten Tatsachen müssen vielmehr geeignet sein, auch in der Person einer bedacht und vernünftig denkenden Partei Zweifel zu erwecken, ob der Richter aufgrund seiner persönlichen Beziehung zu einer Prozesspartei noch in der Lage ist, unvoreingenommen und neutral dem Streitstoff gegenüber zu stehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.1995, Az.: 13 U 113/95, OLGR Frankfurt 1996, 55).
  • BayObLG, 02.10.1986 - BReg. 2 Z 113/86
    Auszug aus LG Leipzig, 11.05.2004 - 15 O 1999/04
    Maßgebend ist, ob nach Art und Gegenstand des Verfahrens und der sich daraus ergebenden Interessenlage vernünftigerweise befürchtet werden muss, der Richter stehe aufgrund seiner persönlichen Beziehung zu einem Beteiligten der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. BayObLG München, Beschluss vom 02.10.1986, Az.: BReg 2 Z 113/86, NJW-RR 1997, 127).
  • OLG Stuttgart, 04.06.2010 - 12 W 18/10

    Ablehnung eines Richters: Besorgnis der Befangenheit bei freundschaftlichem

    Es kommt auch nicht darauf an, ob sich der Richter selbst für befangen hält, wenn sich aus der Selbstablehnung auch die Besorgnis der Befangenheit ergeben kann (vgl. LG Leipzig, NJW-RR 2004, 1003).

    Bei der Entscheidung, ob solche Besorgnis besteht, ist zwar zu berücksichtigen, dass es dem Richter aufgrund seiner Ausbildung und beruflichen Erfahrung im Regelfall ohne Schwierigkeiten möglich sein muss, sich der aus einer persönlichen Beziehung zu einer Partei resultierenden Gefahren bewusst zu sein und ihre Auswirkung auf das Verfahren zu vermeiden (vgl. LG Leipzig, NJW-RR 2004, 1003).

    Maßgebend ist, ob nach Art und Gegenstand des Verfahrens und der sich daraus ergebenden Interessenlage vernünftigerweise befürchtet werden muss, der Richter stehe aufgrund seiner persönlichen Beziehung zu einem Beteiligten der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. BayObLG, NJW-RR 1987, 127; LG Leipzig, NJW-RR 2004, 1003; Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O., § 42 Rdnr. 10).

    Dagegen können über das übliche Maß persönlicher kollegialer Bekanntschaft hinausgehende freundschaftliche Beziehungen oder gar eine enge Freundschaft zwischen Richter und Partei Umstände darstellen, die Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters begründen können (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 01.10.2008 - 2 ZKO 165/08 - Rdnr. 11; Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.04.2010 - 2 B 55/10 - Rdnr. 3; LG Leipzig, NJW-RR 2004, 1003).

  • OLG Hamm, 15.05.2012 - 1 W 20/12

    Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen persönlicher Bekanntschaft mit

    Maßgebend ist, ob nach Art und Gegenstand des Verfahrens und der sich daraus ergebenden Interessenlage vernünftigerweise befürchtet werden muss, der Richter stehe aufgrund seiner persönlichen Beziehung zu einem Beteiligten der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 04.06.2010 - 12 W 18/10 - BayObLG, NJW-RR 1987, 127; LG Leipzig, NJW-RR 2004, 1003).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   LG Mönchengladbach, 17.05.2004 - 5 T 166/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,28027
LG Mönchengladbach, 17.05.2004 - 5 T 166/04 (https://dejure.org/2004,28027)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 17.05.2004 - 5 T 166/04 (https://dejure.org/2004,28027)
LG Mönchengladbach, Entscheidung vom 17. Mai 2004 - 5 T 166/04 (https://dejure.org/2004,28027)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,28027) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 2839 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 1003
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 04.12.1992 - BLw 26/92

    Rückforderung von Inventarbeiträgen durch Gesamtvollstreckungsverwalter

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 17.05.2004 - 5 T 166/04
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist indessen dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrensrechts durch den Richter sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernt, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint und dadurch für eine willkürliche oder doch jedenfalls sachfremde Einstellung des Richters sprechen kann (vgl. z. B. VerfGH Berlin Beschluss vom 3. Mai 2001 - VerfGH 53/01 m. w. Nw.; auch BAG, MDR 1993, S. 393).
  • VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 53 A/01

    Keine Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter durch Ablehnung der

    Auszug aus LG Mönchengladbach, 17.05.2004 - 5 T 166/04
    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist indessen dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrensrechts durch den Richter sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernt, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint und dadurch für eine willkürliche oder doch jedenfalls sachfremde Einstellung des Richters sprechen kann (vgl. z. B. VerfGH Berlin Beschluss vom 3. Mai 2001 - VerfGH 53/01 m. w. Nw.; auch BAG, MDR 1993, S. 393).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht