Rechtsprechung
LG Leipzig, 11.05.2004 - 15 O 1999/04 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entstehen der Besorgnis der Befangenheit eines Selbstablehnungsantrags des Richters; Beurteilung der Befangenheit eines Richters anhand objektiver Kriterien auch bei Vorliegen eines Antrags auf Selbstablehnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Mit der Staatsanwältin auf Du Richter lehnt sich selbst als befangen ab
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2535 (Ls.)
- NJW-RR 2004, 1003
- MDR 2004, 1020
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Karlsruhe, 05.11.1998 - 14 W 58/98
Auszug aus LG Leipzig, 11.05.2004 - 15 O 1999/04
Die Besorgnis der Befangenheit kann sich jedoch aus der Selbstablehnung ergeben (vgl. nur OLG Karlsruhe; Beschluss vom 05.11.1998, Az. : 14 W 58/98. NJW-RR 2000/591). - OLG Frankfurt, 11.01.1996 - 6 W 126/95
Zulässigkeit herabsetzender Tatsachenbehauptungen über ein Weingut in einem Test
Auszug aus LG Leipzig, 11.05.2004 - 15 O 1999/04
Die in der Selbstablehnung mitgeteilten Tatsachen müssen vielmehr geeignet sein, auch in der Person einer bedacht und vernünftig denkenden Partei Zweifel zu erwecken, ob der Richter aufgrund seiner persönlichen Beziehung zu einer Prozesspartei noch in der Lage ist, unvoreingenommen und neutral dem Streitstoff gegenüber zu stehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.1995, Az.: 13 U 113/95, OLGR Frankfurt 1996, 55). - OLG Nürnberg, 16.07.1996 - 4 W 1923/96
Anwaltsgebühren: Anfall der Beweisgebühr bei Parteianhörung im Arzthaftungsprozeß
Auszug aus LG Leipzig, 11.05.2004 - 15 O 1999/04
Maßgebend ist, ob nach Art und Gegenstand des Verfahrens und der sich daraus ergebenden Interessenlage vernünftigerweise befürchtet werden muss, der Richter stehe aufgrund seiner persönlichen Beziehung zu einem Beteiligten der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. BayObLG München, Beschluss vom 02.10.1986, Az.: BReg 2 Z 113/86, NJW-RR 1997, 127). - OLG Frankfurt, 04.12.1995 - 13 U 113/95
Auszug aus LG Leipzig, 11.05.2004 - 15 O 1999/04
Die in der Selbstablehnung mitgeteilten Tatsachen müssen vielmehr geeignet sein, auch in der Person einer bedacht und vernünftig denkenden Partei Zweifel zu erwecken, ob der Richter aufgrund seiner persönlichen Beziehung zu einer Prozesspartei noch in der Lage ist, unvoreingenommen und neutral dem Streitstoff gegenüber zu stehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.1995, Az.: 13 U 113/95, OLGR Frankfurt 1996, 55). - BayObLG, 02.10.1986 - BReg. 2 Z 113/86
Auszug aus LG Leipzig, 11.05.2004 - 15 O 1999/04
Maßgebend ist, ob nach Art und Gegenstand des Verfahrens und der sich daraus ergebenden Interessenlage vernünftigerweise befürchtet werden muss, der Richter stehe aufgrund seiner persönlichen Beziehung zu einem Beteiligten der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. BayObLG München, Beschluss vom 02.10.1986, Az.: BReg 2 Z 113/86, NJW-RR 1997, 127).
- OLG Stuttgart, 04.06.2010 - 12 W 18/10
Ablehnung eines Richters: Besorgnis der Befangenheit bei freundschaftlichem …
Es kommt auch nicht darauf an, ob sich der Richter selbst für befangen hält, wenn sich aus der Selbstablehnung auch die Besorgnis der Befangenheit ergeben kann (vgl. LG Leipzig, NJW-RR 2004, 1003).Bei der Entscheidung, ob solche Besorgnis besteht, ist zwar zu berücksichtigen, dass es dem Richter aufgrund seiner Ausbildung und beruflichen Erfahrung im Regelfall ohne Schwierigkeiten möglich sein muss, sich der aus einer persönlichen Beziehung zu einer Partei resultierenden Gefahren bewusst zu sein und ihre Auswirkung auf das Verfahren zu vermeiden (vgl. LG Leipzig, NJW-RR 2004, 1003).
Maßgebend ist, ob nach Art und Gegenstand des Verfahrens und der sich daraus ergebenden Interessenlage vernünftigerweise befürchtet werden muss, der Richter stehe aufgrund seiner persönlichen Beziehung zu einem Beteiligten der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. BayObLG, NJW-RR 1987, 127; LG Leipzig, NJW-RR 2004, 1003;… Thomas/Putzo/Hüßtege, a.a.O., § 42 Rdnr. 10).
Dagegen können über das übliche Maß persönlicher kollegialer Bekanntschaft hinausgehende freundschaftliche Beziehungen oder gar eine enge Freundschaft zwischen Richter und Partei Umstände darstellen, die Zweifel an der Unvoreingenommenheit des Richters begründen können (vgl. Thüringer OVG…, Beschluss vom 01.10.2008 - 2 ZKO 165/08 - Rdnr. 11; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 19.04.2010 - 2 B 55/10 - Rdnr. 3; LG Leipzig, NJW-RR 2004, 1003).
- OLG Hamm, 15.05.2012 - 1 W 20/12
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen persönlicher Bekanntschaft mit …
Maßgebend ist, ob nach Art und Gegenstand des Verfahrens und der sich daraus ergebenden Interessenlage vernünftigerweise befürchtet werden muss, der Richter stehe aufgrund seiner persönlichen Beziehung zu einem Beteiligten der Sache nicht unvoreingenommen gegenüber (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 04.06.2010 - 12 W 18/10 - BayObLG, NJW-RR 1987, 127; LG Leipzig, NJW-RR 2004, 1003).
Rechtsprechung
LG Mönchengladbach, 17.05.2004 - 5 T 166/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Richters wegen der Besorgnis der Befangenheit aufgrund Ignorierung einer Einigung der Parteien auf einen Sachverständigen
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Mönchengladbach-Rheydt, 25.03.2004 - 11 C 287/02
- LG Mönchengladbach, 17.05.2004 - 5 T 166/04
Papierfundstellen
- NJW 2004, 2839 (Ls.)
- NJW-RR 2004, 1003
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 04.12.1992 - BLw 26/92
Rückforderung von Inventarbeiträgen durch Gesamtvollstreckungsverwalter
Auszug aus LG Mönchengladbach, 17.05.2004 - 5 T 166/04
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist indessen dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrensrechts durch den Richter sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernt, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint und dadurch für eine willkürliche oder doch jedenfalls sachfremde Einstellung des Richters sprechen kann (vgl. z. B. VerfGH Berlin Beschluss vom 3. Mai 2001 - VerfGH 53/01 m. w. Nw.; auch BAG, MDR 1993, S. 393). - VerfGH Berlin, 03.05.2001 - VerfGH 53 A/01
Keine Verletzung des Rechts auf gesetzlichen Richter durch Ablehnung der …
Auszug aus LG Mönchengladbach, 17.05.2004 - 5 T 166/04
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist indessen dann geboten, wenn die Gestaltung des Verfahrensrechts durch den Richter sich so weit von den anerkannten rechtlichen - insbesondere verfassungsrechtlichen - Grundsätzen entfernt, dass sie aus Sicht der Partei nicht mehr verständlich und offensichtlich unhaltbar erscheint und dadurch für eine willkürliche oder doch jedenfalls sachfremde Einstellung des Richters sprechen kann (vgl. z. B. VerfGH Berlin Beschluss vom 3. Mai 2001 - VerfGH 53/01 m. w. Nw.;… auch BAG, MDR 1993, S. 393).