Weitere Entscheidung unten: OLG Koblenz, 16.06.2003

Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.04.2003 - 16 Wx 31/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4855
OLG Köln, 02.04.2003 - 16 Wx 31/03 (https://dejure.org/2003,4855)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.04.2003 - 16 Wx 31/03 (https://dejure.org/2003,4855)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. April 2003 - 16 Wx 31/03 (https://dejure.org/2003,4855)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestellung eines Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger; Anordnung einer Betreuung; Erfordernis der Klarstellung, dass Betreuung im Rahmen anwaltlicher Berufsausübung erfolgt; Bekanntgabe der Statusentscheidung an Bezirksrevisor; Vermeidung unverhältnismäßigen ...

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Beschwerderecht des Bezirksrevisors

  • Judicialis

    FGG § 16 Abs. 2; ; FGG § ... 19; ; FGG § 22 Abs. 1; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; FGG § 29 Abs. 2; ; FGG § 56g Abs. 5; ; FGG § 56g Abs. 1; ; FGG § 67 Abs. 3; ; ZPO §§ 166 ff.; ; ZPO § 127 Abs. 3; ; ZPO § 127 Abs. 3 S. 3; ; ZPO § 127 Abs. 3 S. 4; ; ZPO § 127 Abs. 3 S. 5; ; ZPO § 127 Abs. 3 S. 6; ; ZPO § 174; ; ZPO § 569 Abs. 1; ; ZPO § 574 Abs. 1 Ziff. 2; ; BVormVG § 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 56g; ZPO § 127 Abs. 3
    Anfechtung der Feststellung, ein Rechtsanwalt sei im Rahmen seiner Berufsausübung zum Verfahrenspfleger bestellt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1012
  • FamRZ 2004, 715
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Köln, 12.01.2001 - 16 Wx 147/00

    Festsetzung der Vergütung bzw. des Aufwendungsersatzanspruchs eines bestellten

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2003 - 16 Wx 31/03
    Mit Beschluss vom 12.01.2001 - 16 Wx 147/00 - hat der Senat die Anregung des Bundesverfassungsgerichts an die Fachgerichte in dem Beschluss vom 07.06.2000 - 1 BvR 23/00 - (FamRZ 2000, 1280) aufgegriffen, in den Fällen, in denen anwaltsspezifische Tätigkeiten anfallen werden, bereits bei der Bestellung eines Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger die Feststellung zu treffen, dass diese im Rahmen seiner anwaltlichen Berufsausübung erfolgt, weil dies der Rechtssicherheit und Klarheit diene.
  • OLG Köln, 11.05.2001 - 16 Wx 77/01

    Rechtsanwalt als Verfahrenspfleger

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2003 - 16 Wx 31/03
    Gegen die Entscheidung des Beschwerdegerichts sei sodann auch ohne Zulassung die einfache weitere Beschwerde nach den §§ 27, 29 FGG eröffnet (Senatsbeschluss vom 11.05.2001 - 16 Wx 77/01 - = FamRZ 2001, 1643 = OLGReport Köln 2001, 391 = NJWE-FER 2001, 290).
  • OLG Brandenburg, 14.05.2002 - 9 WF 60/02

    Anfechtbarkeit der Feststellung der berufsmäßigen Führung einer

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2003 - 16 Wx 31/03
    Die Entscheidung eines Familiensenats des Oberlandesgerichts Dresden vom 14.05.2002 - 9 WF 60/02 - (FamRZ 2003, 323), wonach die Feststellung, dass eine Verfahrenspflegschaft berufsmäßig geführt werde, generell nicht anfechtbar sei, betrifft nicht die vorliegende Konstellation, in der auch von dem Vertreter der Staatskasse nicht in Zweifel gezogen wird, dass dem Beteiligten zu 2. jedenfalls eine Vergütung nach § 67 Abs. 3 FGG i. V. m. § 1 BVormVG zusteht.
  • BVerfG, 23.07.2002 - 1 BvR 1069/02

    Keine Verletzung von Grundrechten durch Bestellung eines Rechtsanwalts als

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2003 - 16 Wx 31/03
    Eine Verfassungsbeschwerde gegen den auf dieser Linie liegenden Senatsbeschluss vom 08.05.2002 - 16 Wx 72/02 - , mit dem die dortige Statusentscheidung aufgehoben worden war, hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 23.07.2002 - 1 BvR 1069/02 - nicht zur Entscheidung angenommen, aber in den Gründen betont, es sei unter dem Gesichtspunkt der Rechtsklarheit verfassungsrechtlich geboten, das Verfahren so zu gestalten, dass die Statusentscheidung darüber, ob rechtsanwaltsspezifische Tätigkeiten durch den Verfahrenspfleger zu erwarten sind, möglichst abschließend getroffen werde, bevor ein Rechtsanwalt seine Tätigkeit als Verfahrenspfleger aufnehme.
  • OLG Köln, 08.05.2002 - 16 Wx 72/02

    Ausgestaltung des Verfahrens über die Vergütung eines Verfahrenspflegers;

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2003 - 16 Wx 31/03
    Eine Verfassungsbeschwerde gegen den auf dieser Linie liegenden Senatsbeschluss vom 08.05.2002 - 16 Wx 72/02 - , mit dem die dortige Statusentscheidung aufgehoben worden war, hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 23.07.2002 - 1 BvR 1069/02 - nicht zur Entscheidung angenommen, aber in den Gründen betont, es sei unter dem Gesichtspunkt der Rechtsklarheit verfassungsrechtlich geboten, das Verfahren so zu gestalten, dass die Statusentscheidung darüber, ob rechtsanwaltsspezifische Tätigkeiten durch den Verfahrenspfleger zu erwarten sind, möglichst abschließend getroffen werde, bevor ein Rechtsanwalt seine Tätigkeit als Verfahrenspfleger aufnehme.
  • OLG Köln, 07.02.2003 - 16 Wx 9/03

    Ausschlussfrist für die Anfechtung der Bestellung eines Verfahrenspflegers als

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2003 - 16 Wx 31/03
    Entsprechend dieser Anregung hat der Senat sodann mit Beschluss vom 07.02.2003 - 16 Wx 9/03 - zunächst entschieden, dass auf die Erstbeschwerde des Bezirksrevisors die Ausschlussfrist des § 127 Abs. 3 S. 4, 5 ZPO entsprechend anwendbar ist, also eine Beschwerde nach Ablauf von drei Monaten ab Wirksamwerden der Bestellung unstatthaft ist.
  • BVerfG, 07.06.2000 - 1 BvR 23/00

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Vergütung von

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2003 - 16 Wx 31/03
    Mit Beschluss vom 12.01.2001 - 16 Wx 147/00 - hat der Senat die Anregung des Bundesverfassungsgerichts an die Fachgerichte in dem Beschluss vom 07.06.2000 - 1 BvR 23/00 - (FamRZ 2000, 1280) aufgegriffen, in den Fällen, in denen anwaltsspezifische Tätigkeiten anfallen werden, bereits bei der Bestellung eines Rechtsanwalts als Verfahrenspfleger die Feststellung zu treffen, dass diese im Rahmen seiner anwaltlichen Berufsausübung erfolgt, weil dies der Rechtssicherheit und Klarheit diene.
  • BVerfG, 28.06.1994 - 1 BvL 14/88

    Es verstößt nicht gegen das Willkürverbot, dass sich der Bezirksrevisor bei der

    Auszug aus OLG Köln, 02.04.2003 - 16 Wx 31/03
    Damit kann einerseits dem Interesse des Pflegers, alsbald Klarheit darüber zu erlangen, wie er seine Vergütung abrechnen kann, und andererseits dem öffentlichen Interesse Rechnung getragen werden, einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand zu verhindern, der entstehen würde, wenn man jede Pflegerbestellung mit einer Statusentscheidung dem Bezirksrevisor bekannt geben müsste (vgl. zu den Erwägungen, die § 127 Abs. 3 S. 4, 6 ZPO zugrunde liegen und deren verfassungsrechtliche Zulässigkeit BVerfG NJW 1995, 581).
  • OLG Köln, 29.09.2003 - 16 Wx 165/03

    Zum Umfang des Vergütungsanspruchs eines "als Rechtsanwalt" im

    nur die Stundensätze des § 1 BVormVG liquidieren zu können, zumal die Statusentscheidung, dass die Verfahrenspflegschaft eine anwaltliche ist, bei einer Beschwer der Staatskasse von mehr als 150, 00 EUR von dem Bezirksrevisor innerhalb der entsprechend anwendbaren 3-Monatsfrist des § 127 Abs. 3 S. 3 ZPO mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden kann (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 02.04.2003 - 16 Wx 31/03 -).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 16.06.2003 - 13 UF 122/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,11141
OLG Koblenz, 16.06.2003 - 13 UF 122/03 (https://dejure.org/2003,11141)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16.06.2003 - 13 UF 122/03 (https://dejure.org/2003,11141)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 16. Juni 2003 - 13 UF 122/03 (https://dejure.org/2003,11141)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 1578 Abs. 2
    Umfang des Krankheitsvorsorgeunterhalts bei früherer Beihilfeberechtigung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1012
  • FamRZ 2005, 36 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.12.1988 - IVb ZR 23/88

    Verteilung des Gesamtunterhalts auf verschiedene Unterhaltsbestandteile in Fällen

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.2003 - 13 UF 122/03
    Bestand während der Ehe eine Beihilfeberechtigung, ist ein gleichwertiger Versicherungsschutz herzustellen (vgl. BGH FamRZ 1989, 483 ), und zwar durch eine private Krankenversicherung.
  • OLG Koblenz, 10.10.1996 - 11 UF 34/96

    Höhe des angemessenen Selbstbehalts eines Rentners

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.2003 - 13 UF 122/03
    Auch der "billige Selbstbehalt" des Antragstellers im Sinn des § 1581 BGB , (der nicht gleichzusetzen ist mit dem angemessenen Selbstbehalt gegenüber volljährigen Kindern von derzeit 1.000,00 EUR,) ist gewahrt, wobei dahinstehen kann, ob dieser Selbstbehalt mit fixen Beträgen anzusetzen ist, etwa zwischen dem notwendigen und angemessenen Selbstbehalt nach der Düsseldorfer Tabelle (so der 9. und 11. Zivilsenat; vgl. OLG Koblenz, FamRZ 1997, 426 ).
  • BVerfG, 25.06.2002 - 1 BvR 2144/01

    Zur Ausrichtung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt an der Leistungsfähigkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 16.06.2003 - 13 UF 122/03
    Im Hinblick auf die Bedeutung der Krankenversicherung für die Antragsgegnerin, die keine Möglichkeit hat, der gesetzlichen Krankenversicherung beizutreten oder sich anderweitig preiswerter zu versichern, ist diese Belastung gerechtfertigt und für den Antragsteller "zumutbar"(vgl. BVerfG, FamRZ 2002, 1397 ), denn er ist mit dem ihm verbleibenden Betrag nach wie vor in der Lage, seine eigene Existenz zu sichern.
  • OLG Koblenz, 02.11.2006 - 7 UF 774/05

    Nachehelicher Unterhalt: Unterhaltsrechtliche Behandlung der krankheitsbedingten

    Gleiches gilt hinsichtlich der gemäß § 12 c dieser Verordnung vom Beihilfeberechtigten zu tragenden Kostendämpfungspauschale (wie OLG Koblenz - 13. Zivilsenat -, NJW-RR 2004, 1012).
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