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   BayObLG, 11.09.2003 - 2Z BR 40/03   

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https://dejure.org/2003,7464
BayObLG, 11.09.2003 - 2Z BR 40/03 (https://dejure.org/2003,7464)
BayObLG, Entscheidung vom 11.09.2003 - 2Z BR 40/03 (https://dejure.org/2003,7464)
BayObLG, Entscheidung vom 11. September 2003 - 2Z BR 40/03 (https://dejure.org/2003,7464)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 3; ; WEG § 21 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 3, 4
    Beurteilung eines Eigentümerbeschlusses nach dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entscheidung über die Einordnung eines Eigentümerbeschlusses als ordnungsgemäße Verwaltung

Verfahrensgang

  • AG Kaufbeuren - 3 UR II 16/01
  • LG Kempten - 42 T 1692/02
  • BayObLG, 11.09.2003 - 2Z BR 40/03

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1021
  • NZM 2004, 391
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Jena, 13.10.2005 - 4 W 565/05

    Sofortiges Anerkenntnis nach erst im Prozess schlüssig gewordener Klageforderung

    Der BGH hat die Frage, ob nach einem Anerkenntnis bei der Kostenentscheidung noch die Begründetheit des Klageanspruches geprüft werden darf, bejaht (BGH, NJW-RR 2004, 1021; NJW-RR 2005, 1005).

    Fehlt es zunächst an einer schlüssigen Klage, kann die Beklagte nach Behebung dieses Mangels den Anspruch noch "sofort" anerkennen (BGH, NJW-RR 2004, 1021).

  • BayObLG, 10.12.2003 - 2Z BR 49/03

    Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung bei Überlassung einer Gemeinschaftsfläche

    Der Verwalter hat bei seinem Vorgehen die Grundsätze ordnungsmäßiger Verwaltung (§ 21 Abs. 3 WEG; siehe BayObLG Beschluss vom 11.9.2003, 2Z BR 40/03) zu beachten.
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