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   OLG Stuttgart, 22.10.2003 - 4 U 131/03   

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https://dejure.org/2003,3805
OLG Stuttgart, 22.10.2003 - 4 U 131/03 (https://dejure.org/2003,3805)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.10.2003 - 4 U 131/03 (https://dejure.org/2003,3805)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - 4 U 131/03 (https://dejure.org/2003,3805)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der Verkehrssicherungspflicht im Zusammenhang mit der Durchfahrtshöhe einer Eisenbahnunterführung; Pflicht zur Kennzeichnung von Unterführungen mit einer Höhe von weniger als 4 Metern durch entsprechende Warnhinweise oder Markierungen; Erstattungsfähigkeit der ...

  • Judicialis

    BGB § 249 S. 2; ; BGB § 839; ; GG Art. 34; ; StrG Ba.-Wü. § 9; ; StrG Ba.-Wü. § 44; ; StrG Ba.-Wü. § 59

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 839; GG Art. 34; StrG BW § 9; StrG BW § 44; StrG BW § 59
    Umfang der Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich der Durchfahrtshöhe einer Eisenbahnunterführung L

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch gegen den Verkehrssicherungspflichtigen wegen Nichtanbringens von Warnhinweisen vor einer Durchfahrt, die im fließenden Verkehr für den Fahrer eines LKW nicht oder nur schwer beherrschbar ist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 104
  • NZV 2004, 96
  • VersR 2005, 1259 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (44)Neu Zitiert selbst (12)

  • OLG Nürnberg, 27.09.2000 - 4 U 2350/99

    Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde wegen Glättebildung auf der Straße durch

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2003 - 4 U 131/03
    Es ist davon auszugehen, dass der Fahrer des verunfallten Fahrzeugs mehr in der Straßenmitte gefahren wäre, wenn entsprechende Markierungen oder Warnhinweise an der Unterführung oder der Fahrbahn vorhanden gewesen wären (OLG Naumburg DAR 1998, 18; OLG Nürnberg VersR 2001, 999, 1000).
  • BGH, 13.07.1989 - III ZR 122/88

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Straßen; Anbringung von Wildschutzzäunen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2003 - 4 U 131/03
    Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und in objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht erkennbar sind und auf die er sich nicht einzurichten vermag (BGHZ 108, 273, 274 f.).
  • OLG Schleswig, 03.07.1996 - 9 U 88/94
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2003 - 4 U 131/03
    Daneben hat die Beklagte jedoch Verkehrsteilnehmern mit hohen Fahrzeugen eine möglichst gefahrenlose Durchfahrt mit hohen Fahrzeugen nicht durch entsprechende Hinweise an der Unterführung erleichtert, obwohl ihr dies ohne Schwierigkeiten möglich und damit zumutbar gewesen wäre (vgl. OLG Köln a.a.O.; OLG Karlsruhe a.a.O.; OLG Schleswig NZV 1996, 495 496), wenn sie den Verkehr mit hohen Fahrzeugen durch die Unterführung nicht vollständig unterbinden wollte.
  • BGH, 02.03.1982 - VI ZR 35/80

    Ersatz von Mietwagenkosten bei Beschädigung eines Luxus-Pkw

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2003 - 4 U 131/03
    Verzögerungen durch die fehlerhafte Organisation des Reparaturbetriebs, Ausfall von Arbeitskräften, unwirtschaftliche oder fehlerhafte Handhabung der Reparatur sind dem Einfluss und der Kontrolle des Geschädigten entzogen und gehen deshalb grundsätzlich zu Lasten des Schädigers (BGH VersR 1975, 184, 186; NJW 1982, 1518, 1520; OLG Hamm VersR 1995, 929; OLG Köln VersR 2000, 336, 337).
  • BGH, 29.10.1974 - VI ZR 42/73

    Überhöhte Reparaturkosten oder zu lange Reparaturdauer - schuldhafte Verletzung

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2003 - 4 U 131/03
    Verzögerungen durch die fehlerhafte Organisation des Reparaturbetriebs, Ausfall von Arbeitskräften, unwirtschaftliche oder fehlerhafte Handhabung der Reparatur sind dem Einfluss und der Kontrolle des Geschädigten entzogen und gehen deshalb grundsätzlich zu Lasten des Schädigers (BGH VersR 1975, 184, 186; NJW 1982, 1518, 1520; OLG Hamm VersR 1995, 929; OLG Köln VersR 2000, 336, 337).
  • OLG Köln, 25.06.1998 - 1 U 20/98

    Verzögerte Ersatzteilbeschaffung bei ausländischem Fahrzeug

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2003 - 4 U 131/03
    Verzögerungen durch die fehlerhafte Organisation des Reparaturbetriebs, Ausfall von Arbeitskräften, unwirtschaftliche oder fehlerhafte Handhabung der Reparatur sind dem Einfluss und der Kontrolle des Geschädigten entzogen und gehen deshalb grundsätzlich zu Lasten des Schädigers (BGH VersR 1975, 184, 186; NJW 1982, 1518, 1520; OLG Hamm VersR 1995, 929; OLG Köln VersR 2000, 336, 337).
  • BGH, 09.11.1967 - III ZR 98/67

    Rechtsgrundlage für Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2003 - 4 U 131/03
    Aus § 32 Abs. 2 StVZO ist jedoch nicht zu folgern, dass der Luftraum über den Fahrbahnen schlechthin bis zu der Höhe von mindestens 4 Meter überall frei sein müsste (BGH VersR 1971, 183, 184; VersR 1968, 72, 73).
  • OLG Köln, 01.08.1991 - 7 U 53/91

    Haftungsrecht Verkehrssicherungspflicht

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2003 - 4 U 131/03
    Wenn jedoch eine Gefahrenstelle im fließenden Verkehr für einen Fahrer nicht oder nur noch schwer beherrschbar ist, hat der Verkehrssicherungspflichtige jedenfalls für ausreichende Warnhinweise zu sorgen (BGHZ a.a.O. 275 ff.; OLG Karlsruhe OLGR 1999, 3; OLG Köln VersR 1991, 1265).
  • OLG Hamm, 08.03.1994 - 7 U 5/93

    Ausfallentschädigung für Reisebus - Verzögerung der Reparatur

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2003 - 4 U 131/03
    Verzögerungen durch die fehlerhafte Organisation des Reparaturbetriebs, Ausfall von Arbeitskräften, unwirtschaftliche oder fehlerhafte Handhabung der Reparatur sind dem Einfluss und der Kontrolle des Geschädigten entzogen und gehen deshalb grundsätzlich zu Lasten des Schädigers (BGH VersR 1975, 184, 186; NJW 1982, 1518, 1520; OLG Hamm VersR 1995, 929; OLG Köln VersR 2000, 336, 337).
  • OLG Frankfurt, 05.06.1998 - 24 U 161/96
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.10.2003 - 4 U 131/03
    Wenn jedoch eine Gefahrenstelle im fließenden Verkehr für einen Fahrer nicht oder nur noch schwer beherrschbar ist, hat der Verkehrssicherungspflichtige jedenfalls für ausreichende Warnhinweise zu sorgen (BGHZ a.a.O. 275 ff.; OLG Karlsruhe OLGR 1999, 3; OLG Köln VersR 1991, 1265).
  • OLG Naumburg, 05.02.1997 - 5 U 235/96

    Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich in den Luftraum

  • KG, 11.06.1970 - 12 U 312/70

    Klageabweisung; Aufhebung; Zurückverweisung; Gericht; Aufklärungspflicht;

  • LG Stuttgart, 27.11.2020 - 19 O 145/20

    Corona-Pandemie: Ansteckungschutzmaßnahmen des Reparateurs sind kein

    Auch aus den Grundsätzen zum Werkstattrisiko (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29.10.1974 - VI ZR 42/73; OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Oktober 2003 - 4 U 131/03) ergibt sich nichts Anderes, da diese Kostenpositionen nicht Teil eines Reparaturauftrages sind, ausgehend vom unstreitigen Vortrag der Beklagten auch nicht medizinisch notwendig waren und die mangelnde Kausalität zum Unfall so evident gegeben ist, dass auch dem Kläger klar sein musste, dass hinsichtlich dieser Positionen unberechtigte Kosten abgerechnet werden.

    Bei der Instandsetzung eines beschädigten Kraftfahrzeugs schuldet der Schädiger als Herstellungsaufwand nach BGB § 249 S. 2 BGB grundsätzlich auch die Mehrkosten, die ohne eigene Schuld des Geschädigten die von ihm beauftragte Werkstatt infolge unwirtschaftlicher oder unsachgemäßer Maßnahmen verursacht hat (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 29.10.1974 - VI ZR 42/73; OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Oktober 2003 - 4 U 131/03), mithin trägt der Schädiger das sog. Werkstattrisiko.

  • OLG Stuttgart, 10.07.2013 - 4 U 26/13

    Amtshaftung wegen Verletzung der Straßenverkehrssicherungspflicht bei erkennbarer

    Ein "hinreichend sicherer" Straßenzustand bedeutet aber nicht, dass die Straße praktisch völlig gefahrlos sein muss (BGH VersR 1957, 371; BGH VersR 1989, 927 = NJW 1989, 2808 = BGHZ 108, 273; BGH VersR 1967, 281 Rn. 18 in Juris; aus der obergerichtlichen Rechtsprechung etwa OLG Hamm OLGR 2009, 424, 425; OLG Saarbrücken, Urteil vom 10.01.2012, 4 U 480/10 Rn. 40 in Juris; OLG Koblenz, DAR 2001, 460 Rn. 9 in Juris, Senat, NJW-RR 2004, 104 Rn. 12 in Juris).

    Dies entspricht sowohl der Ansicht der Kommentarliteratur (etwa Lorenz, ebenda) als auch der ständigen Rechtsprechung des Senats (neben den von den Parteien und dem Landgericht bereits in erster Instanz angeführten Entscheidungen etwa auch Senat, NJW-RR 2004, 104 Rn. 12 in Juris).

  • LG Saarbrücken, 22.10.2021 - 13 S 69/21

    1. Hat der Geschädigte die Reparaturkostenrechnung noch nicht bezahlt, kann der

    Denn der Schädiger kann nach den Grundsätzen des Vorteilsausgleich die Abtretung der Ansprüche des Geschädigten gegen die Werkstatt verlangen (vgl. BGH, Urteil vom 29. Oktober 1974 - VI ZR 42/73, BGHZ 63, 182; OLG Saarbrücken, MDR 2012, 581; OLG Stuttgart, NJW-RR 2004, 104).
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