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   BGH, 05.12.2003 - V ZR 341/02   

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https://dejure.org/2003,1230
BGH, 05.12.2003 - V ZR 341/02 (https://dejure.org/2003,1230)
BGH, Entscheidung vom 05.12.2003 - V ZR 341/02 (https://dejure.org/2003,1230)
BGH, Entscheidung vom 05. Dezember 2003 - V ZR 341/02 (https://dejure.org/2003,1230)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 320, 322, 404, 434 a. F. (= 433 Abs. 1 S. 2 n. F.), 883, 888 Abs. 1; ZPO § 767 Abs. 1
    Auch gegenüber Auflassungsvormerkung des Käufers

  • Prof. Dr. Lorenz

    (Keine) Vollstreckungsgegenklage nach § 767 Abs. 1 ZPO bei Einwendungen gegen den Titel als solchen (Unbestimmtheit des Gläubigers, Abgrenzung zu § 732 ZPO); Einrede des nichterfüllten Vertrags (§ 320 BGB) im Falle einer vormerkungswidrigen Verfügung; Erhalt der Einrede des ...

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Unwirksamkeit einer Unterwerfungserklärung - Beseitigung der Vollstreckungsfähigkeit eines zwar der materiellen Rechtskraft nicht fähigen, ansonsten aber nicht wirkungslosen und auch vollstreckungsfähigen Urteils - Erkennbarkeit des Vollstreckungsgläubigers aus dem Titel ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Vollstreckungsgegenklage bei Einwand der mangelnden Bestimmtheit des Titels; vormerkungswidrige Belastung bei Grundstückskauf

  • Judicialis

    ZPO § 767 Abs. 1; ; BGB § 320; ; BGB § 404; ; BGB § 888 Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 320 888 Abs. 1 § 404; ZPO § 767 Abs. 1
    Geltendmachung der fehlenden Vollstreckbarkeit einer Urkunde im Rahmen einer Vollstreckungsabwehrklage; Rechte des Käufers bei vormerkungswidriger Belastung des verkauften Grundstücks

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einrede des nichterfüllten Vertrages

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Abtretung des Kaufpreisanspruchs im Grundstückskaufvertrag an Dritten: Einrede des nicht erfüllten Vertrages auch gegenüber dem Zessionar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    BGB §§ 320, 322, 404, 434 a. F. (= 433 Abs. 1 S. 2 n. F.), 883, 888 Abs. 1; ZPO § 767 Abs. 1
    Auch gegenüber Auflassungsvormerkung des Käufers nachrangige Grundstücksbelastung berechtigt den Käufer zur Zurückbehaltung des Kaufpreises

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsbehelfe zur Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Unterwerfungserklärung; Einrede des nichterfüllten Vertrags (§ 320 BGB) bei vormerkungswidriger Belastung des verkauften Grundstücks

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1135
  • MDR 2004, 471
  • DNotZ 2004, 464
  • WM 2004, 1601
  • DB 2004, 1420
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

    Auszug aus BGH, 05.12.2003 - V ZR 341/02
    Soweit der Bundesgerichtshof im Falle der Unbestimmtheit des Titels eine auf eine analoge Anwendung des § 767 ZPO gestützte Klage auf Unzulässigkeitserklärung der Zwangsvollstreckung für zulässig erachtet hat (BGHZ 124, 164), so geht es dabei um eine Unbestimmtheit des titulierten Anspruchs selbst.

    Der Bundesgerichtshof hat hier ein Bedürfnis für eine prozessuale Gestaltungsklage analog § 767 ZPO anerkannt, da es eine Möglichkeit geben sollte, die Vollstreckungsfähigkeit eines zwar der materiellen Rechtskraft nicht fähigen, ansonsten aber nicht wirkungslosen und auch vollstreckungsfähigen Urteils zu beseitigen (BGHZ 124, 164, 170).

  • BGH, 29.11.1984 - IX ZR 44/84

    Vorpfändung und Sicherungsvollstreckung; Pflicht einer Bank zur Einlösung von

    Auszug aus BGH, 05.12.2003 - V ZR 341/02
    Ob die Umstände, die die Einrede bedeutsam werden lassen, hier die Eintragung der Sicherungshypothek, vor oder nach der Abtretung eingetreten sind, ist ohne Belang (BGHZ 93, 71, 79; BGH, Urt. v. 16. März 1994, VIII ZR 246/92, NJW-RR 1994, 880, 881).
  • BGH, 16.03.1994 - VIII ZR 246/92

    Remissionsrecht aus einem Auslieferungsvertrag - Beziehung zu zwei Verlagen als

    Auszug aus BGH, 05.12.2003 - V ZR 341/02
    Ob die Umstände, die die Einrede bedeutsam werden lassen, hier die Eintragung der Sicherungshypothek, vor oder nach der Abtretung eingetreten sind, ist ohne Belang (BGHZ 93, 71, 79; BGH, Urt. v. 16. März 1994, VIII ZR 246/92, NJW-RR 1994, 880, 881).
  • BGH, 24.10.1956 - V ZR 127/55

    Zulässigkeit der Vollstreckungsgegenklage

    Auszug aus BGH, 05.12.2003 - V ZR 341/02
    Denn es handelt sich dabei nicht um einen materiellrechtlichen Einwand gegen den titulierten Anspruch, um den es bei § 767 ZPO allein geht, sondern um die Frage der prozessualen Ordnungsgemäßheit der Unterwerfungserklärung, die im Verfahren nach § 732 ZPO zu klären ist (MünchKomm-ZPO/Wolfsteiner, 2. Aufl., § 794 Rdn. 194; vgl. auch Zöller/Stöber, ZPO, 23. Aufl., § 732 Rdn. 9; Stein/Jonas/Münzberg, ZPO, 22. Aufl., § 794 Rdn. 114; siehe auch Senat, BGHZ 22, 54, 64 f.).
  • BGH, 08.11.1985 - V ZR 153/84

    Pflicht des Grundstücksverkäufers zur lastenfreien Übertragung des Eigentums

    Auszug aus BGH, 05.12.2003 - V ZR 341/02
    Der Umstand, daß die Belastung hier vormerkungswidrig ist und dem Kläger die Möglichkeit eröffnet, seinen Anspruch mit Hilfe der Zustimmungsverpflichtung des begünstigten Dritten nach § 888 Abs. 1 BGB durchzusetzen, entbindet die Verkäuferin nicht von der Verpflichtung zur lastenfreien Eigentumsübertragung (vgl. Senat, Urt. v. 8. November 1985, V ZR 153/84, WM 1986, 203).
  • BGH, 19.12.2014 - V ZR 82/13

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung in einem notariellen

    Sie stellt nämlich keinen Einwand nur gegen die prozessuale Ordnungsgemäßheit der Unterwerfungserklärung dar, der allein mit den Rechtsbehelfen der §§ 732, 768 ZPO gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel geltend gemacht werden könnte (Senat, Urteil vom 5. Dezember 2003 - V ZR 341/02, NJW-RR 2004, 1135, 1136; BGH, Urteil vom 30. März 2010 - XI ZR 200/09, BGHZ 185, 133 Rn. 17 f.).
  • BGH, 30.03.2010 - XI ZR 200/09

    Zwangsvollstreckung aus einer Unterwerfungserklärung für den Zessionar einer

    Vielmehr handelt es sich dabei um die Frage der prozessualen Ordnungsgemäßheit der Unterwerfungserklärung, die im Verfahren nach § 732 ZPO zu klären ist (BGH, Urteil vom 5. Dezember 2003 - V ZR 341/02, WM 2004, 1601).

    Der Rechtsbehelf des § 732 ZPO versagt in diesem Fall, da er sich nur gegen die Vollstreckungsklausel richtet und nicht eine rechtskraftfähige Entscheidung über die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung wegen des eigentlichen Mangels, nämlich der infolge der Unbestimmtheit geminderten Wirksamkeit des Titels, herbeiführt (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2003 - V ZR 341/02, WM 2004, 1601).

  • BGH, 02.07.2010 - V ZR 240/09

    Anspruch des Vormerkungsberechtigten auf Zustimmung zur Löschung einer

    § 888 Abs. 1 BGB begründet einen unselbständigen Hilfsanspruch, der allein der Verwirklichung des durch die Vormerkung gesicherten Anspruchs dient (vgl. Senat, BGHZ 49, 263, 267; Urt. v. 5. Dezember 2003, V ZR 341/02, WM 2004, 1601, 1602; MünchKomm-BGB/Kohler, § 888 Rdn. 1; Wolf, NZM 2008, 29, 31).

    Während § 883 Abs. 2 BGB für das materielle Recht die relative Unwirksamkeit des Rechtserwerbs des Dritten anordnet, stellt die Vorschrift des § 888 BGB sicher, dass die nach dem formellen Grundbuchrecht notwendige Bewilligung des Betroffenen (§ 19 GBO) erwirkt werden kann (vgl. Senat, Urt. v. 5. Dezember 2003, V ZR 341/02, WM 2004, 1601, 1602).

    Denn der Umstand, dass die Belastung vormerkungswidrig ist, entbindet den Schuldner nicht von der Verpflichtung zur lastenfreien Eigentumsübertragung (Senat, Urt. v. 5. Dezember 2003, V ZR 341/02, WM 2004, 1601, 1602).

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