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   OLG Köln, 26.05.2004 - 5 U 53/03   

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https://dejure.org/2004,11587
OLG Köln, 26.05.2004 - 5 U 53/03 (https://dejure.org/2004,11587)
OLG Köln, Entscheidung vom 26.05.2004 - 5 U 53/03 (https://dejure.org/2004,11587)
OLG Köln, Entscheidung vom 26. Mai 2004 - 5 U 53/03 (https://dejure.org/2004,11587)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche aus einer Rentenversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung ; Verschweigen gefahrerheblicher Umstände; Unvollständige oder stark verharmlosende Angabe der Umstände; Wirksamkeit des Rücktritts durch den Versicherungsgeber

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 16; VVG § 17
    Anzeigepflichtverletzung bei stark verharmlosender Angabe von gefahrerheblichen Umständen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche aus einer Rentenversicherung mit eingeschlossener Berufsunfähigkeitsversicherung; Verschweigen gefahrerheblicher Umstände; Unvollständige oder stark verharmlosende Angabe der Umstände; Wirksamkeit des Rücktritts durch den Versicherungsgeber

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1169
  • VersR 2004, 1255
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.05.1989 - IVa ZR 72/88

    Beweislast des Versicherers für eine Anzeigeobliegenheitsverletzung; Ausfüllung

    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2004 - 5 U 53/03
    Jedenfalls hat die Beklagte den ihr obliegenden Nachweis (BGHZ 107, 322), dass die mündlichen Informationen an den Antragsformular ausfüllenden Vermittler nicht erteilt wurden, nicht erbracht.
  • OLG Hamm, 18.09.1991 - 20 U 185/91
    Auszug aus OLG Köln, 26.05.2004 - 5 U 53/03
    Dies ist nämlich auch dann anzunehmen, wenn Umstände unvollständig oder stark verharmlosend angegeben werden (OLG Hamm r+s 1991, 402; OLG Karlsruhe r+s 1995, 196; Prölss in Prölss/Martin §§ 16, 17 VVG Rn. 23).
  • OLG Saarbrücken, 12.10.2005 - 5 U 31/05

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Vertragsanfechtung wegen Verschweigen

    Anders ist es indessen in Fällen, in denen nicht der Versicherungsagent dem Versicherungsinteressenten den Blick dafür verstellt, was Gegenstand des Informationsbedürfnisses des Versicherers ist, sondern der Versicherungsinteressent dem Versicherungsagenten gegenüber durch bagatellisierende oder verharmlosende Angaben den Eindruck erweckt, lediglich kurzfristig an einem belanglosen und alsbald vergehenden Missempfinden gelitten zu haben (zur Verharmlosung vgl. zuletzt u.a. OLG Köln NJW-RR 2004, 1169).
  • LG Köln, 14.10.2009 - 26 O 219/08

    Ein berufsunfähiger Polizeikommissar erhält bei Verschweigen

    So erkennt die Rechtsprechung eine Gefahrerheblichkeit für den Fall von Bluthochdruck an, selbst wenn dieser durch Medikamente aussichtsreich behandelt werden kann (OLG Karlsruhe VersR 1992, 1251; OLG Karlsruhe, Urteil v. 30.06.2005, 12 U 47/05; OLG Düsseldorf, 27.08.2002, r+s 2005, 164 = VersR 2004, 988; OLG Saarbrücken, Urteil v. 13.12.2000, VersR 2001, 751), bei psychischen Beschwerden (OLG Hamm r+s 2005, 226; OLG Koblenz, Urteil v. 27.09.2002, 10 U 1775/00) sowie allgemein beim Auftreten einer Vielzahl von Einzelsymptomen, die auf eine ernsthafte Erkrankung schließen lassen (OLG Köln, VersR 2004, 1255).
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