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   OLG Frankfurt, 24.05.2004 - 16 U 167/03 III, 16 U 167/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3664
OLG Frankfurt, 24.05.2004 - 16 U 167/03 III, 16 U 167/03 (https://dejure.org/2004,3664)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24.05.2004 - 16 U 167/03 III, 16 U 167/03 (https://dejure.org/2004,3664)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 24. Mai 2004 - 16 U 167/03 III, 16 U 167/03 (https://dejure.org/2004,3664)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 164 BGB, § 651a Abs 1 S 2 BGB
    Reisevertrag: Vertragspartner des Reiseveranstalters bei einer Gruppenreise

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechtigung und Verpflichtung aus einem Reisevertrag bei einer Gruppenreise; Anforderungen für das Auftreten als Vertreter anderer Gruppenreisender; Anforderungen für die Übernahme einer Zahlungsverpflichtung für andere Reisegruppenmitglieder

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Gruppenreise - wer ist Vertragspartner?

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Einer (bucht) für alle - Wer ist Vertragspartner bei einer Gruppenreise?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1285
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 17.04.2012 - X ZR 76/11

    Die Vorverlegung des Rückflugs um 10 Stunden kann den Reiseveranstalter zum

    Für Reisebuchungen, die mehrere als Gruppe oder als Familie zusammen reisende Personen betreffen, hat die Rechtsprechung und Literatur verschiedene Grundsätze entwickelt, den jeweiligen Vertragspartner des Reiseveranstalters zu bestimmen, der zur Zahlung des Reisepreises verpflichtet und zur Geltendmachung von Minderungsansprüchen sowie zur Erklärung einer Kündigung berechtigt ist (s. dazu OLG Düsseldorf, NJW 1988, 636 f. unter II 1; OLG Hamburg, RRa 1996, 132; OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2004, 1285 unter II 2.2; Führich, Reiserecht, 6. Aufl., § 5 Rn. 117 f.; Staudinger/Staudinger, BGB, Bearb. 2011, § 651a Rn. 85 bis 86; MünchKomm-BGB/Tonner, 5. Aufl., § 651a Rn. 84 bis 89).
  • AG Münster, 23.06.2015 - 3 C 485/15
    Insofern vertritt auch das OLG Frankfurt in seinem von der Klägerin zitierten Urteil vom 24.05.2004 (Az. 16 U 167/03) die Auffassung, dass bei Familienangehörigen des Buchenden nicht ohne weiteres davon ausgegangen werden könne, dass diese selbst Vertragspartner des Reiseveranstalters werden sollen.

    Dass ohne weiteres von einer Stellvertretung auszugehen wäre (so OLG Frankfurt, Urteil vom 24.05.2004, Az. 16 U 167/03, juris-Rnr. 25), ist so nicht nachvollziehbar.

  • LG Berlin, 30.11.2012 - 55 S 114/11

    Rail & Fly / Verspätung des Zuges / Reisemangel / Minderung /

    Dem steht nicht entgegen, dass nach in Rechtsprechung und Schrifttum entwickelten Grundsätzen innerhalb einer Reisegruppe der zur Zahlung der Gegenleistung und zur Durchsetzung der Leistungsansprüche auch in ihrer modifizierten Form als Gewährleistungsansprüche Berechtigte regelmäßig identifiziert werden kann (vgl. BGH, 17.4.2012, ...; OLG Düsseldorf, Urt. v. 103.1988 - 18 U 218/87, ...; OLG Hamburg, Urt. v. 28.2.1996 - 8 U 107/95, ...; OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 24.5.2004 - 16 U 167/03, ...; MüKo-BGB/ Tonner [6. Aufl. 2012], § 651 a Rn. 8).
  • LG Arnsberg, 27.02.2007 - 5 S 115/06

    Hotelstandard

    Zwar hat er Kläger die Reise für alle Mitreisenden gebucht und bezahlt, aber nach der Rechtsprechung des OLG Frankfurt (NJW-RR 2004, 1285 ff.) ist bei einer Reisegruppe davon auszugehen, dass die einzelnen Reisenden Vertragspartner des Reisevertrages werden; etwas anderes gilt nur für Familienangehörige.
  • LG Zweibrücken, 06.02.2007 - 3 S 103/06

    Zur Angemessenheit einer Stornogebühr von 80% des Reisepreises bei Rücktritt am

    Denn jedenfalls ist auch bei einer Gruppenreise grundsätzlich davon auszugehen, dass die einzelnen Reisenden Vertragspartner des Reisveranstalters werden und nicht etwa nur der Buchende (OLG Frankfurt am Main NJW-RR 2004, 1285, Rd. Nr. 25; LG Hamburg vom 21.04.1998 332 O 37/98, zitiert nach Juris; MünchKommBGB/Tonner § 651 a Rn 83).
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