Weitere Entscheidung unten: LG Düsseldorf, 06.05.2004

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 28.10.2003 - 15 W 203/02   

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https://dejure.org/2003,3461
OLG Hamm, 28.10.2003 - 15 W 203/02 (https://dejure.org/2003,3461)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28.10.2003 - 15 W 203/02 (https://dejure.org/2003,3461)
OLG Hamm, Entscheidung vom 28. Oktober 2003 - 15 W 203/02 (https://dejure.org/2003,3461)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschluss einer Eigentümerversammlung über die künftige Anwesenheit eines Rechtsanwalts als entgeltlichem Berater der Versammlung ; Verstoß gegen die Grundsäztze ordnungsgemäßer Verwaltung; Beschluß kostenträchtiger Maßnahmen mit Stimmenmehrheit; Ausschluss der Einholung ...

  • Judicialis

    WEG § 21 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 21 Abs. 4
    Zuziehung eines Rechtsanwalts zur Eigentümerversammlung; Überlassung eines Generalschlüssels an einen Hausmeister

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ist Zuziehung eines Anwalts zur Versammlung ord. Verwaltung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verwalter muß kein Rechtsanwalt zur Seite gestellt werden

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Rechtsberatung in Eigentümerversammlungen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1310
  • NZM 2005, 185
  • ZMR 2004, 699
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

    Vereinbarung eines Sondernutzungsrechts im Wohnungseigentum

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2003 - 15 W 203/02
    Entgegen der seitens der Antragsteller vertretenen Auffassung unterliegt die Einholung fachlichen Rats auch nicht dem Vereinbarungsvorbehalt, da sie sich im Ansatz als eine Verwaltungsmaßnahme (§ 21 WEG) darstellt (zur Unterscheidung vgl. BGH NJW 2000, 3500, 3503).
  • KG, 08.04.1999 - 8 U 5397/97

    Wie berechnet sich Mietminderung wegen Baulärms bei der Gewerbemiete?

    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2003 - 15 W 203/02
    Für die gerichtliche Geltendmachung eines solchen Anspruchs ist anerkannt, daß das Rechtsschutzbedürfnis für einen entsprechenden Antrag mit Rücksicht auf die Regelungskompetenz der Eigentümergemeinschaft nur zu bejahen ist, wenn der Antragsteller zuvor erfolglos versucht hat, eine seinem Ansinnen entsprechende Beschlußfassung der Eigentümer herbeizuführen oder ein derartiges Vorgehen ausnahmsweise unzumutbar ist, etwa weil bereits sicher feststeht, daß es zu keiner Beschlußfassung in seinem Sinne kommen wird (KG KGR 1999, 266 = NZM 2000, 286; Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl. § 21 Rdn. 89ff).
  • OLG Koblenz, 03.04.1997 - 15 UF 1327/96
    Auszug aus OLG Hamm, 28.10.2003 - 15 W 203/02
    Ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen diejenigen Maßnahmen der Gemeinschaft, die dem geordneten Zusammenleben innerhalb der Gemeinschaft dienen und dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer nach billigem Ermessen entsprechen, wobei den Wohnungseigentümern ein begrenzter Beurteilungs- und Ermessensspielraum zusteht (OLG Köln OLGR 1997, 155).
  • BGH, 05.03.2014 - VIII ZR 205/13

    Zur Schadensersatzpflicht des Mieters bei Verlust eines zu einer Schließanlage

    b) Diese Schutz- und Obhutspflicht erstreckt sich - wie das Berufungsgericht zutreffend erkannt hat - auch auf Schließanlagen, die im Gemeinschaftseigentum der Wohnungseigentümer stehen (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2004, 1310; Schmid, aaO S. 1368).
  • LG Hamburg, 23.05.2012 - 318 S 198/11

    Wohnungseigentumssache: Verwirkung und Verjährung des Anspruchs des

    Eine Entscheidung - auch im Rahmen von § 21 Abs. 8 WEG - entspricht dann "billigem Ermessen", wenn sie den Anforderungen an eine ordnungsgemäße Verwaltung entspricht, also auf eine solche Maßnahme für die Gemeinschaft gerichtet ist, die dem geordneten Zusammenleben innerhalb der Gemeinschaft dient und die dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entspricht (vgl. zu diesem Begriff etwa OLG Hamm, NJW-RR 2004, 1310,1311).
  • LG Hamburg, 10.03.2016 - 318 S 79/15

    Wohnungseigentumssache: Bestandskraft eines Beschlusses über die Erneuerung der

    Bei einer Schließanlage für die Wohnungseigentumsanlage handelt es sich gem. § 5 Abs. 2 WEG zwingend um Gemeinschaftseigentum, da die Schließanlage in ihrer Gesamtheit dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Miteigentümer dient (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28.10.2003 - 15 W 203/02, NJW-RR 2004, 1310, Rn. 28, zitiert nach juris; Vandenhouten in: Niedenführ/Kümmel/Vandenhouten, WEG, 11. Auflage, § 5 Rdnr. 38).
  • LG Köln, 09.02.2012 - 29 S 181/11

    Vollumfänglicher Zugriff auf die Wohngeldzahlungen zu Gunsten der

    Abgesehen davon, dass die Beschlussfassung sich nicht darauf beschränkt, das Mandat dem jetzigen Prozessbevollmächtigten der Beklagten zu erteilen, wobei ohnehin zu berücksichtigen ist, dass die Verwaltung, die bisher einen bestimmten Rechtsanwalt in der Vergangenheit beauftragt hat, nicht mehr bestellt ist, ist der Umfang des Mandats auch derart hinreichend bestimmt, dass keine Bedenken gegen die Ordnungsgemäßheit der Beschlussfassung bestehen, denn lediglich ein Beschluss, der den Verwalter ohne jegliche inhaltliche Vorgaben ermächtigt, einen Rechtsanwalt zu beauftragen, kann ordnungsgemäßer Verwaltung widersprechen (vgl. OLG Hamm, NZM 2005, 185).
  • OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 63/10

    Zulässigkeit des Erwerbs einer Vielzahl von Sondereigentumseinheiten in der

    2 Z 108/83">Rpfleger 1984, 428; Senat NZM 2005, 185 = NJW-RR 2004, 1310; Bärmann/Pick, WEG, 19. Aufl., § 21, Rdnr. 17; MünchKomm/Engelhardt, BGB, 5. Aufl., § 21 WEG, Rdnr. 8; Staudinger/Bub, BGB, 13. Aufl., § 21 WEG, Rdnr. 71 f.; Palandt/Bassenge, BGB, 69. Aufl., § 21 WEG, Rdnr. 8).
  • LG Hamburg, 27.06.2012 - 318 S 196/11

    WEG-Versammlung ist keine "Informations- und Austauschrunde"!

    Ordnungsgemäßem Verwaltungshandeln entspricht jede Maßnahme, die dem geordneten Zusammenleben innerhalb der Gemeinschaft dient und die dem Interesse der Gesamtheit der Wohnungseigentümer entspricht (zu diesem Begriff OLG Hamm, NJW-RR 2004, 1310,1311).
  • AG Hamburg, 07.07.2015 - 22a C 17/15
    Ein Rechtsschutzinteresse ist erst gegeben, wenn die Versammlung dem Begehren nicht nachgekommen ist (BayObLG, NJW-RR 97, 1443; OLG Hamm, NZM 2005, 185; BGH, NJW 2003, 3567; Bärmann/Pick, a.a.O., § 21 Rz. 37).

    Der den Wohnungseigentümern zuzubilligende Beurteilungsspielraum (BayObLG, NJW-RR 2003, 663; NJW-RR 2004, 1455; OLG Hamm, NZM 2005, 185), ist vom Gericht nur hinsichtlich eines Überschreitens zu beanstanden.

  • OLG Hamm, 20.12.2011 - 15 Wx 520/10

    Wesentliche Entscheidungen müssen von der Eigentümerversammlung vorgegeben werden

    4 Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 28.10.2003 = ZMR 2004, 699 = NJW-RR 2004, 1310 = NZM 2005, 185) entspricht ein Beschluss, durch den der Verwalter ohne inhaltliche Vorgaben ermächtigt wird, in Absprache mit dem Beirat für die Beratung in der bzw. jeder Eigentümerversammlung einen Rechtsanwalt auf Kosten der Gemein­ schaft zu beauftragen (so Ziff. 2 lit.c des Verwaltervertrages), regelmäßig nicht ordnungs­ gemäßer Verwaltung.
  • AG Hamburg, 22.10.2019 - 22a C 73/18

    Instandhaltungsrücklage fehlt in Jahresabrechnung: Was sind die Folgen?

    Der den Wohnungseigentümern zuzubilligende Beurteilungsspielraum (BayObLG, NJW-RR 2003, 663; NJW-RR 2004, 1455; OLG Hamm, NZM 2005, 185) ist vom Gericht nur hinsichtlich eines Überschreitens zu beanstanden.
  • AG Berlin-Tiergarten, 16.05.2012 - 610 C 796/11

    Wohnungseigentum: Aufwendungsersatzanspruch des Verwalters bei Beschaffung eines

    Schlüssel, die zu einer das ganze Haus betreffenden Schließanlage gehören, sind zwingend als gemeinschaftliches Eigentum anzusehen, da die Schließanlage in ihrer Gesamtheit dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dient, § 5 Abs. 2 WEG (OLG Hamm Beschl. v. 28.10.2003 -15 W 203/02, NJW-RR 2004, 1310).
  • LG Hamburg, 11.01.2012 - 318 S 268/10

    Gebrauchsregelung bei Wohnungseigentum - Duldung des Abstellens von Fahrrädern

  • LG Essen, 02.09.2013 - 9 T 8/09

    Keine generelle Ermächtigung des Verwalters zur Hinzuziehung eiunes Rechtsanwalts

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Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 06.05.2004 - 19 T 42/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,22917
LG Düsseldorf, 06.05.2004 - 19 T 42/04 (https://dejure.org/2004,22917)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.05.2004 - 19 T 42/04 (https://dejure.org/2004,22917)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. Mai 2004 - 19 T 42/04 (https://dejure.org/2004,22917)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    § 29 WEG
    Blockwahl des Verwaltungsbeirats

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1310
  • NZM 2004, 468
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