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   AG Saalfeld, 24.07.2003 - 1 C 564/02   

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https://dejure.org/2003,22275
AG Saalfeld, 24.07.2003 - 1 C 564/02 (https://dejure.org/2003,22275)
AG Saalfeld, Entscheidung vom 24.07.2003 - 1 C 564/02 (https://dejure.org/2003,22275)
AG Saalfeld, Entscheidung vom 24. Juli 2003 - 1 C 564/02 (https://dejure.org/2003,22275)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Dialer - Beweislast für die geltend gemachten Ansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1431
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.11.2001 - III ZR 5/01

    Telefonentgelte bei Anwahl von 0190-Sondernummern (Telefonsex)

    Auszug aus AG Saalfeld, 24.07.2003 - 1 C 564/02
    Jedes Vertragsverhältnis dieser mehrstufigen Beziehungen ist rechtlich selbstständig, wobei das auf den Telekommunikationsdienstvertrag gestützte Abrechnungsverhältnis der Klägerin zu ihren Kunden als auch das Abrechnungsverhältnis der Klägerin zu den Mehrwertdiensteerbringern grundsätzlich losgelöst vom Inhalt der konkret in Anspruch genommenen Dienstleistung ist (Vgl. i.E. BGH NJW 2002, 361).
  • KG, 27.01.2003 - 26 U 205/01

    Schadensersatzanspruch des Telefonanschlussinhabers gegen den

    Auszug aus AG Saalfeld, 24.07.2003 - 1 C 564/02
    Aus diesem Grunde ist der Teilnehmernetzbetreiber des Anschlussinhabers lediglich berechtigt und verpflichtet, die Mehrwertdienstleistungen gegenüber dem Anspruchsinhaber abzurechnen, während deren gerichtliche Geltendmachung dem Mehrwertdienstanbieter selbst überlassen bleibt (so ausdrücklich KG, Urteil vom 27. Januar 2003 - 26 U 205/01).
  • OLG Koblenz, 09.02.2006 - 2 U 42/05

    Entgeltanspruch für Mehrwertdienste: Originärer Anspruch des

    Der Senat ist deshalb der Überzeugung, dass nach Abschluss des Rechnungsverfahrens keine dogmatische Grundlage für die gerichtliche Verfolgung eines eigenen Anspruchs durch den Netzbetreiber bezogen auf nicht von ihm erbrachte Dienste besteht (so auch: Hoffmann, ZIP 2002, 1705, 1706 f.; Klees, CR 2003, 338, 335 f.; Härting, DB 2002, 2147, 2148; Fluhme, NJW 2002, 3519, 3520; grundsätzlich Aktivlegitimation verneinend: KG CR 2003, 371, 372; AG Saalfeld, NJW-RR 2004, 1431).
  • LG Gera, 24.03.2004 - 1 S 386/03

    "Dialer"-Einwand gegen Telekomrechnung - § 241a BGB, richtlinienkonforme

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 24.07.2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Saalfeld, Aktenzeichen: 1 C 564/02, wird zurückgewiesen.
  • LG Gera, 02.04.2004 - 1 S 386/03

    Recht eines Käufers auf Schutz vor Zahlungsforderungen wegen unerwünschter und

    Die Berufung der Klägerin gegen das am 24.07.2003 verkündete Urteil des Amtsgerichts Saalfeld, Aktenzeichen: 1 C 564/02, wird zurückgewiesen.
  • AG Trier, 10.12.2004 - 32 C 515/04

    Anspruch auf Zahlung aus einem Telekommunikations-Vertragsverhältnis;

    Es kann im vorliegenden Fall offen bleiben, ob die Klägerin als Netzbetreiberin nach § 15 Abs. 1 TKV überhaupt berechtigt ist, Ansprüche von Mehrwertdienstanbieterin auch gerichtlich im eigenen Namen geltend zu machen (beiahend: OLG Koblenz MMR 2004, 335 [OLG Koblenz 14.11.2003 - 8 U 824/02] ; verneinend: KG NJW-RR 2003, 637,639; AG Saalfeld NJW-RR 2004, 1431 [AG Saalfeld 24.07.2003 - 1 C 564/02] ; Piepenbrock/Müller MMR 2000, Beil 4, S. 15; Hoffmann ZIP 2002, 1705,1707; offen gelassen: BGH NJW 2004, 1590,1593) [BGH 04.03.2004 - III ZR 96/03] .
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