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   OLG Karlsruhe, 24.09.2003 - 6 U 52/03   

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https://dejure.org/2003,4768
OLG Karlsruhe, 24.09.2003 - 6 U 52/03 (https://dejure.org/2003,4768)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.09.2003 - 6 U 52/03 (https://dejure.org/2003,4768)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. September 2003 - 6 U 52/03 (https://dejure.org/2003,4768)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schriftformerfordernis bei Darlehensverträgen; Rechtsfolgen eines formnichtigen Vertrages; Erfordernis der Einheit einer aus getrennten Blättern bestehenden der Urkunde; Heilung eines Formmangels

  • Wolters Kluwer
  • Judicialis

    VerbrKrG a.F. § 4; ; VerbrKrG a.F. § 6 Abs. 2 Satz 1; ; VerbrKrG a.F. § 6 Abs. 2 Satz 2

  • ra.de
  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbraucherkredit: Reduzierung des vereinbarten Zinssatzes auf den gesetzlichen Zinssatz nach Heilung eines Formmangels der Darlehensvertragsurkunde - § 6 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kreditrecht - Ermäßigung des Zinssatzes wegen Formmangels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    VerbrKrG §§ 4, 6 Abs. 2 Nr. 1, 2
    Zinsermäßigung bei geheiltem formnichtigen Verbraucherdarlehen - "Blättersammlung"

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1497
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1999 - VII ZR 93/97

    Wahrung der Schriftform bei einer Mehrzahl von Urkunden

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2003 - 6 U 52/03
    Sind trotz fehlender Verbindung Unklarheiten ausgeschlossen, so ist es nicht gerechtfertigt, stets an dem Erfordernis einer solchen Verbindung festzuhalten (BGH NJW 1999, 1104/1105).
  • LG Mannheim, 20.02.2003 - 3 O 340/02

    Verbraucherkredit: Anforderungen an die Schriftform bei Realkrediten

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2003 - 6 U 52/03
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 20. Februar 2003 - 3 O 340/02 - wird zurückgewiesen.
  • BGH, 24.09.1997 - XII ZR 234/95

    Nach § 566 BGB erforderliche Schriftform auch ohne körperlich feste Verbindung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.09.2003 - 6 U 52/03
    Allerdings ist dann zur Einhaltung der erforderlichen Schriftform keine körperliche Verbindung der einzelnen Blätter der Urkunde notwendig, wenn sich deren Einheit aus fortlaufender Paginierung, fortlaufender Nummerierung der einzelnen Bestimmungen, einheitlicher graphischer Gestaltung, inhaltlich im Zusammenhang des Textes oder vergleichbaren Merkmalen zweifelsfrei ergibt (BGHZ 136, 357).
  • BGH, 06.12.2005 - XI ZR 139/05

    Anforderungen an die Form einer Kreditvereinbarung; Heilung von Formmängeln durch

    Da diese Auffassung von einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe (NJW-RR 2004, 1497) abweicht, hat das Berufungsgericht die Revision zugelassen.

    Von Instanzgerichten wurde bislang wiederholt entschieden, die Rechtsfolgen des § 6 Abs. 2 Satz 2 bis 6 VerbrKrG griffen bei Verletzung der Schriftform insgesamt "erst recht" ein, weil der Kreditgeber in diesem Fall nicht besser gestellt werden dürfe als bei Fehlen nur einzelner Pflichtangaben und weil bei Fehlen der gesamten Schriftform jede der vorgeschriebenen Pflichtangaben als "fehlend" im Sinne dieser Vorschrift anzusehen sei (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 1497; LG Berlin WM 1999, 2156, 2158; AG Heilbronn VuR 1997, 237 f.).

    Dies ist z.B. dann zu bejahen, wenn die Erklärung des Verbrauchers nicht formgültig abgegeben wurde, sei es, weil seine Erklärung nicht in einer einheitlichen Urkunde (vgl. OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 1497), nur mündlich (vgl. LG Berlin WM 1999, 2156, 2158) oder ohne Unterschrift (Bülow, VerbrKrG 4. Aufl. § 6 Rdn. 36) erfolgt ist.

  • OLG Karlsruhe, 14.03.2017 - 17 U 204/15

    Widerrufsinformation zu einem Altvertrag über ein Immobiliardarlehen: Aufnahme

    Selbst wenn man die vor dem Hintergrund des hier nicht einschlägigen Schutzzwecks des § 566 BGB ergangene strenge Rechtsprechung des XII. Zivilsenats zur Schriftform von Mietverträgen auch für Verbraucherdarlehensverträge zugrunde legt (so wohl OLG Karlsruhe, Urteil vom 24.09.2003 - 6 U 52/03 -, juris Rn. 4 zum VerbKrG), wonach alle wesentlichen vertraglichen Abreden in einer Urkunde enthalten sein müssen und entscheidendes Kriterium die zweifelsfreie Bezugnahme der Haupturkunde auf eine Anlage ist (vgl. nur BGH, Urteil vom 18.12.2002 - XII ZR 253/01 -, juris Rn. 13 ff.), sind diese Voraussetzungen erfüllt.
  • OLG Frankfurt, 20.04.2005 - 23 U 106/04

    Pflichten der Bank bei der Kreditgewährung: Umfang der Beratungspflicht bei

    Der Auffassung des OLG Karlsruhe (NJW-RR 2004, 1497), wonach bei Verletzung der Schriftform eine Ermäßigung des Zinssatzes eintreten müsse, kann der Senat sich daher zumindest für die vorliegende Fallkonstellation nicht anschließen.
  • OLG München, 23.12.2004 - 19 U 4162/04

    Unwirksamkeit eines Verbraucherkreditvertrages bei verspäteter Annahme des

    4.Wenn wegen des Erlöschens des Angebots des Kunden die erforderlichen Angaben zu dem Kredit in formwirksamer Weise fehlen, ermäßigt sich bei Auszahlung des Darlehens der Zinssatz auf den gesetzlichen Zinssatz des § 246 BGB a.F. von 4% (ebenso OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 1497).

    Angaben ¹fehlenÂ" im Sinne dieser Vorschrift insbesondere auch dann, wenn sie nicht formwirksam, also in nichtiger Weise gemacht wurden (ebenso OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 1497).

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