Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 24.06.2004 - 2 U 39/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,29070
OLG Koblenz, 24.06.2004 - 2 U 39/04 (https://dejure.org/2004,29070)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24.06.2004 - 2 U 39/04 (https://dejure.org/2004,29070)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 24. Juni 2004 - 2 U 39/04 (https://dejure.org/2004,29070)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,29070) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises für eine gelieferte Ballongastankstelle; Verstoß gegen die Rügeobliegenheit bei einem Handelsgeschäft; Anforderungen, die an das Erfordernis der Unverzüglichkeit einer Rüge zu stellen sind; Anspruch auf Auskunftserteilung; Enstehen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1553
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 08.02.1985 - VIII ZR 238/83

    Sandentwässerungssilos - § 477 BGB <Fassung bis 31.12.01>, § 377 HGB,

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.06.2004 - 2 U 39/04
    Der Käufer muss nicht sofort rügen, ihm ist in der Regel aber lediglich eine Erklärungsfrist von 1-2 Tagen zuzubilligen (BGHZ 93, 338, 348 [BGH 30.01.1985 - VIII ZR 238/83]; BGH NJW-RR 1986, 52; Ebenroth, a.a.O., § 377 Rdz. 88; Baumbach/Hopt, a.a.O., § 377 Rdz. 36).
  • BGH, 03.07.1985 - VIII ZR 152/84

    Kaufpreiszahlung oder Schadensersatz bei gelieferten verseuchten Forellen -

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.06.2004 - 2 U 39/04
    Der Käufer muss nicht sofort rügen, ihm ist in der Regel aber lediglich eine Erklärungsfrist von 1-2 Tagen zuzubilligen (BGHZ 93, 338, 348 [BGH 30.01.1985 - VIII ZR 238/83]; BGH NJW-RR 1986, 52; Ebenroth, a.a.O., § 377 Rdz. 88; Baumbach/Hopt, a.a.O., § 377 Rdz. 36).
  • OLG Saarbrücken, 03.02.1993 - 1 U 76/92

    Rüge mangelhafter Lieferung beim Handelskauf durch Mängelanzeige gegenüber dem HV

    Auszug aus OLG Koblenz, 24.06.2004 - 2 U 39/04
    Zwar hätte unbeschadet der Frage, ob die vertraglich vorgeschriebene schriftliche Form der Rüge nicht mehr als eine "vertragliche Ordnungsvorschrift" ist (Brüggemann, a.a.O., § 377 Rdnr. 140) jedenfalls die Rüge in Anwesenheit des Geschäftsführers der Klägerin genügt, da mehr als die Inaugenscheinnahme geltend gemachter Beanstandungen durch den von Gesetzes wegen berufenen Vertreter für eine ordnungsgemäße Rüge nicht verlangt werden kann (OLG Saarbrücken 1 U 76/92 vom 3. Februar 1993 - zitiert nach Juris).
  • BGH, 06.12.2017 - VIII ZR 246/16

    Handelskauf: Umfang der Untersuchungsobliegenheit; Anforderungen an die

    Denn einer solchen Mängelrüge kann, wenn sie fristgerecht und mit hinreichender Konkretisierung des Mangelbefundes ausgebracht ist, die Wirksamkeit selbst dann nicht abgesprochen werden, wenn dem Befund keine vorangegangene Untersuchung zugrunde liegt oder die Untersuchung sonst fehlerhaft oder nicht den Absprachen gemäß durchgeführt worden ist (vgl. RGZ 138, 331, 336 f.; OLG Frankfurt/Main, BB 1984, 177; Urteil vom 21. Januar 2009 - 21 U 81/04, juris Rn. 43; OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 1553).
  • BGH, 06.12.2017 - VIII ZR 245/16

    Kaufvertrag über eine Futtermittellieferung: Verschuldensunabhängige

    Denn einer solchen Mängelrüge kann, wenn sie fristgerecht und mit hinreichender Konkretisierung des Mangelbefundes ausgebracht ist, die Wirksamkeit selbst dann nicht abgesprochen werden, wenn dem Befund keine vorangegangene Untersuchung zugrunde liegt oder die Untersuchung sonst fehlerhaft oder nicht den Absprachen gemäß durchgeführt worden ist (vgl. RGZ 138, 331, 336 f.; OLG Frankfurt/Main, BB 1984, 177; Urteil vom 21. Januar 2009 - 21 U 81/04, juris Rn. 43; OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 1553).
  • OLG Brandenburg, 12.12.2012 - 7 U 102/11

    Frist für kaufmännische Mängelrüge: Zwei bis drei Tage!

    Eine Frist von ein bis zwei Tagen für das Absenden der Rüge nach Kenntnis des Mangels wird in der Regel als ausreichend angesehen, wobei das Wochenende nicht in die Frist eingerechnet wird (vgl. BGH NJW 1996, 1537, 1538; OLG Koblenz NJW-RR 2004, 1553; Baumbach/Hopt, HGB, 34. Aufl., § 377, Rn. 35, 40; Müller in Ebenroth/Boujon/Joost/Strohn, HGB, 2. Aufl., § 377, Rn. 120).
  • BGH, 06.12.2017 - VIII ZR 2/17

    Ansprüche eines Futtermittelwerkbetreibers gegenüber einem Insolvenzverwalter auf

    Denn einer solchen Mängelrüge kann, wenn sie fristgerecht und mit hinreichender Konkretisierung des Mangelbefundes ausgebracht ist, die Wirksamkeit selbst dann nicht abgesprochen werden, wenn dem Befund keine vorangegangene Untersuchung zugrunde liegt oder die Untersuchung sonst fehlerhaft oder nicht den Absprachen gemäß durchgeführt worden ist (vgl. RGZ 138, 331, 336 f.; OLG Frankfurt/Main, BB 1984, 177; Urteil vom 21. Januar 2009 - 21 U 81/04, juris Rn. 43; OLG Koblenz, NJW-RR 2004, 1553).
  • OLG Köln, 18.02.2020 - 3 U 129/19

    Fahrzeugkauf durch Vollkaufmann - Mängelrüge

    Bei verdeckten Mängeln wird dem Käufer im Allgemeinen ab dem Zeitpunkt der Entdeckung nur eine kurze Rügefrist von 1 bis 2 Tagen zugestanden (vgl. BGHZ 132, 175, wobei Wochenenden unberücksichtigt bleiben sollen; OLG Koblenz NJW-RR 2004, 1553; vgl. auch Hopt in: Baumbach/Hopt, a.a.O., § 377 Rn. 35).

    Als nicht ausreichend angesehen wird hingegen die bloße Kenntnis des Verkäufers von dem Mangel (vgl. Hopt in: Baumbach/Hopt, a.a.O., § 377 Rn. 47) oder das bloße Verhandeln über die Rüge des Käufers zwecks gütlicher Einigung (vgl. Hopt in: Baumbach/Hopt, a.a.O., § 377 Rn. 47; Grunewald in: MünchKomm, a.a.O., § 377 Rn. 87; BGH NJW 1991, 2633; BGH NJW 1999, 1259; OLG Koblenz MDR 2015, 108) bzw. die nachträgliche Vereinbarung einer Begutachtung der Sache, respektive eines Probelaufs derselben (vgl. Hopt in: Baumbach/Hopt, a.a.O., § 377 Rn. 47; OLG Koblenz NJW-RR 2004, 1553).

  • OLG Frankfurt, 21.01.2009 - 21 U 81/04

    Streit um Mangelhaftigkeit von Edelstahlblechen als Fassadenverkleidung

    Die Rüge des erkennbaren Mangels der Kaufsache hatte demzufolge innerhalb einer Frist von weiteren ein bis zwei Tagen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2004, 1553; Baumbach-Hopt, HGB, 33. Aufl., § 377 Rn. 35; MK-Grunewald, HGB, 2. Aufl., § 377 Rn. 55 m.w.N.), jedenfalls aber innerhalb weniger Tage zu erfolgen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht