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   LG Hamburg, 09.07.2004 - 317 S 130/03   

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LG Hamburg, 09.07.2004 - 317 S 130/03 (https://dejure.org/2004,11707)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09.07.2004 - 317 S 130/03 (https://dejure.org/2004,11707)
LG Hamburg, Entscheidung vom 09. Juli 2004 - 317 S 130/03 (https://dejure.org/2004,11707)
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Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1568
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LG Essen, 13.02.2003 - 16 O 416/02

    Warenangebot ist kein Vertragsangebot - Einbeziehung der AGB durch Link und

    Auszug aus LG Hamburg, 09.07.2004 - 317 S 130/03
    Unter Berücksichtigung des o. g. Erklärungszusammenhangs und des kurzen Zeitablaufs kann einer solchen Erklärung nicht die im Versandhandel unübliche Bedeutung beigemessen werden, verbindlich das Vertragsangebot ohne weitere Prüfung bereits jetzt zu den Konditionen der Bestellung annehmen zu wollen (so auch LG Gießen, [Urt. v. 04.06.2003 - 1 S 413/02,] NJW-RR 2003, 1206; LG Essen, NJW-RR 2003, 1207; LG Hamburg, Urt. v. 04.06.2004 - 306 O 440/03, Anlage Bfb 2, Bl. 109 ff. d. A. zu vergleichbaren Formulierungen).
  • AG Hamburg-Barmbek, 03.12.2003 - 811B C 61/03

    Zum Ausschluss einer Irrtumsanfechtung bei zu niedriger Preisangabe und

    Auszug aus LG Hamburg, 09.07.2004 - 317 S 130/03
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des AG Hamburg-Barmbek vom 03.12.2003 - 811B C 61/03 - abgeändert und die Klage abgewiesen.
  • LG Gießen, 04.06.2003 - 1 S 413/02

    Klage auf Erfüllung eines Kaufvertrags über Computerzubehör; Werbung auf einer

    Auszug aus LG Hamburg, 09.07.2004 - 317 S 130/03
    Unter Berücksichtigung des o. g. Erklärungszusammenhangs und des kurzen Zeitablaufs kann einer solchen Erklärung nicht die im Versandhandel unübliche Bedeutung beigemessen werden, verbindlich das Vertragsangebot ohne weitere Prüfung bereits jetzt zu den Konditionen der Bestellung annehmen zu wollen (so auch LG Gießen, [Urt. v. 04.06.2003 - 1 S 413/02,] NJW-RR 2003, 1206; LG Essen, NJW-RR 2003, 1207; LG Hamburg, Urt. v. 04.06.2004 - 306 O 440/03, Anlage Bfb 2, Bl. 109 ff. d. A. zu vergleichbaren Formulierungen).
  • LG Hamburg, 04.06.2004 - 306 O 440/03
    Auszug aus LG Hamburg, 09.07.2004 - 317 S 130/03
    Unter Berücksichtigung des o. g. Erklärungszusammenhangs und des kurzen Zeitablaufs kann einer solchen Erklärung nicht die im Versandhandel unübliche Bedeutung beigemessen werden, verbindlich das Vertragsangebot ohne weitere Prüfung bereits jetzt zu den Konditionen der Bestellung annehmen zu wollen (so auch LG Gießen, [Urt. v. 04.06.2003 - 1 S 413/02,] NJW-RR 2003, 1206; LG Essen, NJW-RR 2003, 1207; LG Hamburg, Urt. v. 04.06.2004 - 306 O 440/03, Anlage Bfb 2, Bl. 109 ff. d. A. zu vergleichbaren Formulierungen).
  • OLG Oldenburg, 30.10.2003 - 8 U 136/03

    Schadensersatz statt der Leistung ; Nicht erbrachte Erfüllung aus Kaufvertrag ;

    Auszug aus LG Hamburg, 09.07.2004 - 317 S 130/03
    Davon ist auch das OLG Oldenburg in seinem Urteil vom 30.10.2003 - 8 U 136/03, zitiert nach juris - ausgegangen.
  • OLG Nürnberg, 10.06.2009 - 14 U 622/09

    Internetversandhandel: Wirksamer Antrag auf Abschluss eines Vertrages;

    Die Bezeichnung "lieferbar" reicht insoweit nicht aus (vgl. auch LG Hamburg, NJW-RR 2004, 1568, Rz. 5, zitiert nach juris).
  • LG Nürnberg-Fürth, 24.04.2008 - 8 O 10404/07

    Zum Zustandekommen und zur Anfechtung eines Kaufvertrages im

    Die Mail bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung (zu einem solchen Fall auch LG Hamburg NJW-RR 2004, 1568).

    Üblicherweise wird eine Überschreitung der (Brutto-)Frist von 14 Tagen als noch hinnehmbar angesehen (vgl. etwa OLG Brandenburg vom 23.3.2005, AZ 4 U 158/04, Juris; LG Hamburg NJW-RR 2004, 1568).

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