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   BGH, 12.07.2004 - NotZ 8/04   

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BGH, 12.07.2004 - NotZ 8/04 (https://dejure.org/2004,1542)
BGH, Entscheidung vom 12.07.2004 - NotZ 8/04 (https://dejure.org/2004,1542)
BGH, Entscheidung vom 12. Juli 2004 - NotZ 8/04 (https://dejure.org/2004,1542)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO §§ 4, 111
    Kein subjektives Recht eines Notarbewerbers bei möglichen Fehlern in der Bedarfsermittlung durch die Landesjustizverwaltung

  • Wolters Kluwer

    Gerichtlicher Antrag auf Ausschreibung einer Notarstelle; Herleitung des Anspruchs aufgrund von Fehlern bei der Ermittlung des Bedarfs an Notaren; Sachwidrige Steuerung des Bewerberkreises durch die Bedarfsermittlung

  • Judicialis

    BNotO § 4; ; BNotO § 111

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 4 § 111
    Recht eines Notarbewerbers auf Ausschreibung einer Notarstelle

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Ausschreibung von Notarstellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1572
  • MDR 2004, 1266
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 31.03.2003 - NotZ 24/02

    Anspruch eines Notarbewerbers auf Ausschreibung von Notarstellen

    Auszug aus BGH, 12.07.2004 - NotZ 8/04
    Anderes gilt, wenn die Justizverwaltung die Bedarfsermittlung zur sachwidrigen Steuerung des Bewerberkreises mißbraucht (im Anschluß an Senat, Beschl. v. 31. März 2003, NotZ 24/02, DNotZ 2003, 782).

    Eine Leistungsklage auf Stellenausschreibung ist deshalb nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich unzulässig (zuletzt Beschl. v. 3. November 2003, NotZ 10/03; v. 31. März 2003, NotZ 24/02, DNotZ 2003, 782).

    Anderes kommt nur in Frage, wenn sich die Verwaltung vom öffentlichen Interesse löst ("Privatisierung" der Organisationsentscheidung im Sinne des Beschlusses vom 31. März 2003, NotZ 24/02 aaO), die Zahl der auszuschreibenden Stellen nicht bedarfs-, sondern bewerberbezogen ermittelt, insbesondere das Organisationsermessen zur sachwidrigen Begünstigung oder Benachteiligung einzelner Bewerber oder Bewerbergruppen gebraucht.

  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 47/02

    Anforderungen an die Entscheidung der Landesjustizverwaltung bei Besetzung einer

    Auszug aus BGH, 12.07.2004 - NotZ 8/04
    Von einer Sprunghaftigkeit beim Wechsel der Maßstäbe, die den Gesichtspunkt der sachlichen Selbstbindung (vgl. Senatsbeschl. v. 14. Juli 2003, NotZ 47/02, ZNotP 2003, 470) beiseite schöbe, kann nicht die Rede sein.
  • BVerfG, 21.06.1989 - 1 BvR 32/87

    Verfassungsfragen der Altersbegrenzung bei Bestellung zum Anwaltsnotar

    Auszug aus BGH, 12.07.2004 - NotZ 8/04
    Der Ausübung der Organisationsgewalt der Verwaltung steht kein subjektives Recht des Bewerbers gegenüber; insbesondere bleibt die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) unberührt, denn sie besteht nur nach Maßgabe der vom Staat zur Verfügung gestellten Ämter (BVerfGE 73, 280, 292; vgl. auch BVerfGE 80, 257, 263).
  • BGH, 24.11.1997 - NotZ 10/97

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Ausschreibung einer Anwaltsnotarstelle ohne

    Auszug aus BGH, 12.07.2004 - NotZ 8/04
    Der Senat geht mit dem Oberlandesgericht davon aus, daß der Antragsteller seinen Vorwurf, die Antragsgegnerin lasse Stellen im Interesse der in ihrem Anwärterdienst befindlichen Notarassessoren (§ 7 BNotO) und zum Nachteil von "Seiteneinsteigern" unbesetzt, insoweit begründet hat, daß den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Leistungsantrags (Senatsbeschl. v. 18. September 1995, NotZ 46/94, NJW 1996, 123; v. 24. November 1997, NJW-RR 1998, 849) genügt ist.
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 787/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an Auswahl von Notarbewerbern und Vergabe von

    Auszug aus BGH, 12.07.2004 - NotZ 8/04
    Der Ausübung der Organisationsgewalt der Verwaltung steht kein subjektives Recht des Bewerbers gegenüber; insbesondere bleibt die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) unberührt, denn sie besteht nur nach Maßgabe der vom Staat zur Verfügung gestellten Ämter (BVerfGE 73, 280, 292; vgl. auch BVerfGE 80, 257, 263).
  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 46/94

    Errichtung zusätzlicher Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BGH, 12.07.2004 - NotZ 8/04
    Der Senat geht mit dem Oberlandesgericht davon aus, daß der Antragsteller seinen Vorwurf, die Antragsgegnerin lasse Stellen im Interesse der in ihrem Anwärterdienst befindlichen Notarassessoren (§ 7 BNotO) und zum Nachteil von "Seiteneinsteigern" unbesetzt, insoweit begründet hat, daß den Zulässigkeitsvoraussetzungen des Leistungsantrags (Senatsbeschl. v. 18. September 1995, NotZ 46/94, NJW 1996, 123; v. 24. November 1997, NJW-RR 1998, 849) genügt ist.
  • BGH, 03.11.2003 - NotZ 10/03

    Pflicht der Justizverwaltung zur Ausschreibung frei gewordener Notarstellen unter

    Auszug aus BGH, 12.07.2004 - NotZ 8/04
    Eine Leistungsklage auf Stellenausschreibung ist deshalb nach der Rechtsprechung des Senats grundsätzlich unzulässig (zuletzt Beschl. v. 3. November 2003, NotZ 10/03; v. 31. März 2003, NotZ 24/02, DNotZ 2003, 782).
  • BGH, 20.01.1998 - NotZ 31/97

    Klage eines Notars gegen die Errichtung und Besetzung einer weiteren Notarstelle

    Auszug aus BGH, 12.07.2004 - NotZ 8/04
    Das Interesse von Bewerbern, durch eine möglichst hohe Anzahl ausgeschriebener Stellen zum Zuge zu kommen, spielt keine, das Interesse von Amtsinhabern am Schutz vor Konkurrenz nur insoweit eine Rolle, als auf ein Mindestmaß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit der Amtsinhaber Rücksicht zu nehmen ist, das die im öffentlichen Interesse gebotene Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Amtsführung (§ 1 BNotO) voraussetzt (zum Abwehranspruch des Amtsinhabers vgl. Senatsbeschl. v. 20. Januar 1998, NotZ 31/97, NJW-RR 1998, 850).
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 42/07

    Zurückweisung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung der Notare im

    Abweichend davon hat der Senat § 4 BNotO ausnahmsweise Schutzfunktionen entnommen, wenn die Justizverwaltung die Grenzen ihres Organisationsermessens dergestalt überschreitet, dass das Mindestmaß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit selbständiger Amtsinhaber gefährdet ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. Juli 2005 - NotZ 1/05 - BGHR BNotO § 4 Bedürfnis 9 = DNotZ 2005, 947 ff.; 22. März 2004 - NotZ 25/03 - BGHR BNotO § 4 Bedürfnis 7 = DNotZ 2004, 887 f. und 16. Juli 2001 - NotZ 7/01 - BGHR BNotO § 4 Bedürfnis 5 = DNotZ 2002, 70 f.; Schippel/Bracker, aaO § 4 Rn. 7 jeweils m.w.N.) oder sich die Verwaltung vom öffentlichen Interesse durch eine nicht bedarfs-, sondern bewerberbezogene Stellenermittlung mit sachwidriger Begünstigung oder Benachteiligung einzelner Bewerber oder Bewerbergruppen gelöst hat (Senat, Beschluss vom 12. Juli 2004 - NotZ 8/04 - BGHR BNotO § 4 Bedürfnis 8 = ZNotP 2004, 410).
  • OLG Celle, 11.02.2011 - Not 18/10

    Wiederbestellung einer Notarin nach einer länger als 1 Jahr andauernden

    c) Eine Leistungsklage auf Stellenausschreibung ist deshalb grundsätzlich unzulässig (vgl. BGH, a. a. O.; Beschluss vom 12. Juli 2004 - NotZ 8/04, ZNotP 2004, 410 f., zitiert nach juris Rn. 4).

    Etwas anderes kommt nur dann in Frage, wenn die Justizverwaltung die Bedarfsermittlung zur sachwidrigen Steuerung des Bewerberkreises missbraucht (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2004 - NotZ 8/04, a. a. O.).

    Dies ist der Fall, wenn sich die Verwaltung vom öffentlichen Interesse löst und die Zahl der auszuschreibenden Stellen nicht bedarfs-, sondern bewerberbezogen ermittelt, insbesondere das Organisationsermessen zur sachwidrigen Begünstigung oder Benachteiligung einzelner Bewerber oder Bewerbergruppen gebraucht (BGH, Beschluss vom 12. Juli 2004, a. a. O., Rn. 4).

  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 30/05

    Zulässigkeit der Rücknahme der Ausschreibung von Notarstellen

    Inwieweit auf Ausschreibungsmaßnahmen bezogene Leistungsanträge in diesem Verfahren überhaupt möglich sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Juli 2004 - NotZ 8/04 - ZNotP 2004, 410 = NJW-RR 2004, 1572 und 18. September 1995 aaO), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 50/06

    Einrichtung von Notarstellen zur hauptberuflichen Amtsausübung im badischen

    Anderes könnte nur dann gelten, wenn die Justizverwaltung die Grenzen des Organisationsermessens dergestalt überschreitet, dass das Mindestmaß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit von Amtsinhabern gefährdet ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 2001 - NotZ 7/01 - BGHR BNotO § 4 Bedürfnis 5 = DNotZ 2002, 70 f. und vom 22. März 2004 - NotZ 25/03 - BGHR BNotO § 4 Bedürfnis 7 = DNotZ 2004, 887 f.), oder sich die Verwaltung vom öffentlichen Interesse durch eine nicht bedarfs-, sondern bewerberbezogene Stellenermittlung mit sachwidriger Begünstigung oder Benachteiligung einzelner Bewerber oder Bewerbergruppen gelöst hat (Senat, Beschluss vom 12. Juli 2004 - NotZ 8/04 - BGHR BNotO § 4 Bedürfnis 8 = ZNotP 2004, 410).
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 41/07

    Zurückweisung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung der Notare im

    Abweichend davon hat der Senat § 4 BNotO ausnahmsweise Schutzfunktionen entnommen, wenn die Justizverwaltung die Grenzen ihres Organisationsermessens dergestalt überschreitet, dass das Mindestmaß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit selbständiger Amtsinhaber gefährdet ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 11. Juli 2005 - NotZ 1/05 - BGHR BNotO § 4 Bedürfnis 9 = DNotZ 2005, 947 ff.; 22. März 2004 - NotZ 25/03 - BGHR BNotO § 4 Bedürfnis 7 = DNotZ 2004, 887 f. und 16. Juli 2001 - NotZ 7/01 - BGHR BNotO § 4 Bedürfnis 5 = DNotZ 2002, 70 f.; Schippel/Bracker, aaO § 4 Rn. 7 jeweils m.w.N.), oder sich die Verwaltung vom öffentlichen Interesse durch eine nicht bedarfs-, sondern bewerberbezogene Stellenermittlung mit sachwidriger Begünstigung oder Benachteiligung einzelner Bewerber oder Bewerbergruppen gelöst hat (Senat, Beschluss vom 12. Juli 2004 - NotZ 8/04 - BGHR BNotO § 4 Bedürfnis 8 = ZNotP 2004, 410).
  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 2/07

    Anforderungen an die Beurteilung der Eignung von Bewerbern auf ein

    Anderes könnte nur dann gelten, wenn die Justizverwaltung die Grenzen des Organisationsermessens dergestalt überschreitet, dass das Mindestmaß an wirtschaftlicher Unabhängigkeit von Amtsinhabern gefährdet ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 16. Juli 2001 - NotZ 7/01 - BGHR BNotO § 4 Bedürfnis 5 = DNotZ 2002, 70 f. und vom 22. März 2004 - NotZ 25/03 - BGHR BNotO § 4 Bedürfnis 7 = DNotZ 2004, 887 f.), oder sich die Verwaltung vom öffentlichen Interesse durch eine nicht bedarfs-, sondern bewerberbezogene Stellenermittlung mit sachwidriger Begünstigung oder Benachteiligung einzelner Bewerber oder Bewerbergruppen gelöst hat (Senat, Beschluss vom 12. Juli 2004 - NotZ 8/04 - BGHR BNotO § 4 Bedürfnis 8 = ZNotP 2004, 410).
  • BGH, 20.03.2006 - NotZ 51/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Inwieweit auf Ausschreibungsmaßnahmen bezogene Leistungsanträge in diesem Verfahren überhaupt möglich sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Juli 2004 - NotZ 8/04 - ZNotP 2004, 410 = NJW-RR 2004, 1572 und 18. September 1995 aaO), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 27/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Inwieweit auf Ausschreibungsmaßnahmen bezogene Leistungsanträge in diesem Verfahren überhaupt möglich sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Juli 2004 - NotZ 8/04 - ZNotP 2004, 410 = NJW-RR 2004, 1572 und 18. September 1995 aaO), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.
  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 11/09

    Organisationsermessen der Landesjustizverwaltung bei der Bestellung von Notaren:

    a) Der Senat hat bereits entschieden, dass § 4 BNotO (ausnahmsweise) Schutzfunktionen entfalten kann, wenn die Landesjustizverwaltung die Grenzen ihres Organisationsermessens dergestalt überschreitet, dass sie sich vom öffentlichen Interesse durch eine nicht bedarfs-, sondern rein bewerberbezogene Stellenermittlung löst unter sachfremder Begünstigung oder Benachteiligung einzelner Bewerber (BGHZ 173, 297, 306; Senatsbeschluss vom 12. Juli 2004 - NotZ 8/04 - ZNotP 2004, 410).
  • BGH, 29.11.2005 - NotZ 24/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

    Inwieweit auf Ausschreibungsmaßnahmen bezogene Leistungsanträge in diesem Verfahren überhaupt möglich sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Juli 2004 - NotZ 8/04 - ZNotP 2004, 410 = NJW-RR 2004, 1572 und 18. September 1995 aaO), bedarf hier keiner abschließenden Entscheidung.
  • BGH, 28.11.2005 - NotZ 43/05

    Aufhebung der Ausschreibung einer Notarstelle wegen Verfassungswidrigkeit der

  • BGH, 22.07.2013 - NotZ(Brfg) 5/13

    Klärungsbedürftigkeit von Fragen der Amtsgerichtsbezirkszuweisung unter

  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 14/09

    Bewerbung als Notar zur hauptberuflichen Amtsausübung; Überschreitung des

  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 13/09

    Bevorzugung eines bereits hauptberuflich tätigen Notars aus einer anderen

  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 12/09

    Bevorzugung eines bereits hauptberuflich tätigen Notars aus einer anderen

  • OLG Stuttgart, 03.07.2009 - 1 Not 1/09

    Öffentliches Dienstrecht: Besetzung einer Notarstelle; Anforderungen an die

  • OLG Stuttgart, 03.07.2009 - 1 Not 4/09

    Öffentliches Dienstrecht: Besetzung einer Notarstelle; Anforderungen an die

  • OLG Stuttgart, 03.07.2009 - 1 Not 2/09

    Auswahlentscheidung bei der Besetzung von Notarstellen: Überschreitung des

  • OLG Stuttgart, 03.07.2009 - 1 Not 3/09

    Auswahlentscheidung bei der Besetzung von Notarstellen: Überschreitung des

  • OLG Stuttgart, 14.12.2012 - 1 Not 1/12

    Örtliche Beschränkung eines Anwaltsnotarsitzes

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