Weitere Entscheidung unten: LG Frankfurt/Main, 07.11.2003

Rechtsprechung
   BGH, 16.09.2003 - VIII ZR 187/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,3466
BGH, 16.09.2003 - VIII ZR 187/03 (https://dejure.org/2003,3466)
BGH, Entscheidung vom 16.09.2003 - VIII ZR 187/03 (https://dejure.org/2003,3466)
BGH, Entscheidung vom 16. September 2003 - VIII ZR 187/03 (https://dejure.org/2003,3466)
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Volltextveröffentlichungen (13)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Betreutes Wohnen" - Mieterin muss Pauschale für Betreuungsleistungen zahlen

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 838 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 160
  • NZM 2004, 22
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 11.09.2002 - VIII ZR 235/02

    Auslegung vertraglicher Kündigungsfristen

    Auszug aus BGH, 16.09.2003 - VIII ZR 187/03
    Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Rechtsfrage, die einer Klärung durch das Revisionsgericht bedarf (vgl. Senatsbeschluß vom 11. September 2002 - VIII ZR 235/02, MDR 2003, 109 = NJW-RR 2003, 130 m.w.Nachw.).
  • BGH, 10.01.2019 - III ZR 37/18

    Betreutes Wohnen: Wirksamkeit der in einer Teilungserklärung enthaltenen

    Dem streitigen Betreuervertrag beziehungsweise der Teilungserklärung können auch keine Anhaltspunkte dafür entnommen werden, dass die Betreuungsverträge der einzelnen Wohnungseigentümer im Sinne eines einheitlichen Geschäfts rechtlich verbunden sind (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 2006 aaO Rn. 20; siehe auch Senat, Urteil vom 23. Februar 2006 - III ZR 167/05, NJW 2006, 1276 Rn. 15; BGH, Urteil vom 30. Oktober 2013 - XII ZR 113/12, BGHZ 198, 337 Rn. 29; Beschluss vom 16. September 2003 - VIII ZR 186/03, NJW-RR 2004, 160 zur "Koppelung" von Mietvertrag und Betreuungsleistungen).
  • OLG Schleswig, 09.08.2004 - 4 W 47/04

    Orientierungssatz: Keine außerordentliche Beschwerde gegen zweitinstanzliche

    Andernfalls erhielte nämlich der Mieter die Nutzung einer preiswerten Wohnung, ohne das entsprechende Entgelt für die Betreuungsleistungen entrichten zu müssen ( vgl. auch BGH vom 16.09.2003, NJW-RR 2004, S. 160).

    Zu Recht hat das Landgericht auf die zwischenzeitlich erfolgte grundlegende Entscheidung des BGH (Beschluss vom 16.09.2003 NJW-RR 2004, S. 160) hingewiesen, dass die isolierte Kündigung der Betreuungsvereinbarung in einem Modell "Betreutes Wohnen" jedenfalls in denjenigen Fällen nicht zulässig ist, in denen die Wohnanlage - wie hier - mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist.

  • BFH, 03.07.2008 - V B 43/07

    Keine Revisionszulassung wegen Fehlern des FG bei der Auslegung und Anwendung

    Soweit die Klägerin eine Abweichung von den Urteilen des Landgerichts (LG) Kiel vom 10. Januar 2002 8 S 148/01, des LG Freiburg vom 5. Juni 2003 3 S 333/02 und vom Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. September 2003 VIII ZR 187/03 geltend macht, fehlt es schon daran, dass die Klägerin nicht, wie erforderlich, tragende und abstrakte Rechtssätze aus dem angefochtenen FG-Urteil einerseits und aus der behaupteten Divergenzentscheidung andererseits herausgearbeitet und einander gegenübergestellt hat, um so eine Abweichung zu verdeutlichen (BFH-Beschlüsse vom 29. Mai 2006 V B 159/05, BFH/NV 2006, 1892; vom 22. März 2007 V B 136/05, BFH/NV 2007, 1719; in BFH/NV 2007, 69).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 07.11.2003 - 2-17 S 38/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,15212
LG Frankfurt/Main, 07.11.2003 - 2-17 S 38/03 (https://dejure.org/2003,15212)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07.11.2003 - 2-17 S 38/03 (https://dejure.org/2003,15212)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 07. November 2003 - 2-17 S 38/03 (https://dejure.org/2003,15212)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Bad und Küche sind nach zwei Jahren zu streichen" - Gericht erklärt Klausel im Kleingedruckten eines Mietvertrags für unwirksam

  • vdiv.de (Kurzinformation)

    §§ 307, 309 Abs. 1 Nr. 5 BGB
    Unwirksamkeit starrer Schönheitsreparaturfristen ohne Gegenbeweiseröffnung - Muster Hessischer Grundeigentümer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1296 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 160
  • NZM 2004, 62
  • NZM 2004, 680 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.05.2003 - VIII ZR 308/02

    Begriff der unangemessenen Benachteiligung einer Vertragspartei

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.11.2003 - 17 S 38/03
    Soweit der BGH (NJW 1998, 3114 ff.) an der Formulierung, dass Renovierungsarbeiten "mindestens" in bestimmten Zeitabständen zu erbringen sind, keinen Artstoß genommen hat, hat er in seiner jüngsten Entscheidung (BGH, WM 2003, 436, 438) die Wirksamkeit einer derartigen Vereinbarung ausdrücklich offen gelassen, da die Regelung zu den Schönheitsreparaturen aus anderen Gründen bereits für unwirksam gehalten wurde.
  • BGH, 03.06.1998 - VIII ZR 317/97

    Zur Zulässigkeit der Überwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter in

    Auszug aus LG Frankfurt/Main, 07.11.2003 - 17 S 38/03
    Soweit der BGH (NJW 1998, 3114 ff.) an der Formulierung, dass Renovierungsarbeiten "mindestens" in bestimmten Zeitabständen zu erbringen sind, keinen Artstoß genommen hat, hat er in seiner jüngsten Entscheidung (BGH, WM 2003, 436, 438) die Wirksamkeit einer derartigen Vereinbarung ausdrücklich offen gelassen, da die Regelung zu den Schönheitsreparaturen aus anderen Gründen bereits für unwirksam gehalten wurde.
  • LG Hamburg, 08.03.2004 - 311 S 104/03
    Die Unwirksamkeit der Fristenregelung erfasst die gesamte Abwälzung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter (LG Frankfurt/M., NZM 2004, 62, LG Duisburg, NZM 2004, 63, AG Gießen, ZMR 2002 828, AG Kerpen, ZMR 1997, 362), weil die Pflicht des Mieters zur Renovierung nicht am Zustand des Mietobjekts festgemacht ist, sondern allein am Fristablauf.
  • SG Hannover, 16.05.2006 - S 17 AS 492/06
    (aa) Eine Anfangsrenovierung kann grundsätzlich nicht in allgemeinen Geschäftsbedin-gungen vereinbart werden, da es zur Hauptpflicht des Vermieters gehört, die Mietsache ordnungsgemäß zu übergeben (vgl. § 535 BGB, insoweit aus der Rechtsprechung: OLG Hamburg, NJW-RR 1992, 10; AG Dortmund, WuM 2004, 87; LG Hamburg, WuM 2004, 88).
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