Rechtsprechung
   BGH, 26.07.2004 - VIII ZB 29/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,5779
BGH, 26.07.2004 - VIII ZB 29/04 (https://dejure.org/2004,5779)
BGH, Entscheidung vom 26.07.2004 - VIII ZB 29/04 (https://dejure.org/2004,5779)
BGH, Entscheidung vom 26. Juli 2004 - VIII ZB 29/04 (https://dejure.org/2004,5779)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,5779) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Berufungsbegründung; Annahme einer Klageänderung bei einen ihm bei Geltendmachung eines zukünftigen Schadensersatzanspruchs aufgrund der zunächst geforderten, nicht vorgenommenen geschuldeten Handlung

  • Judicialis

    ZPO § 510 b; ; ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2; ; ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 3; ; ZPO § 522 Abs. 1 Satz 4; ; BGB § 538 Abs. 1 a. F.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO (ab 1.1.2002) § 520 Abs. 2 Nr. 2, 3
    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Anforderungen an Berufungsbegründung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 1716
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 24.01.2000 - II ZR 172/98

    Notwendiger Inhalt einer Berufungsbegründung

    Auszug aus BGH, 26.07.2004 - VIII ZB 29/04
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auf die sich auch das Landgericht bezieht, muß die Berufungsbegründung die bestimmte Bezeichnung der im einzelnen anzuführenden Gründe der Anfechtung sowie die neuen Beweismittel und Beweiseinreden enthalten, die die Partei zur Rechtfertigung ihrer Berufung anzuführen hat (BGH, Urteil vom 24. Januar 2000 - II ZR 172/98, NJW 2000, 1576 unter II).
  • OLG Stuttgart, 30.07.2019 - 10 U 134/19

    Kauf eines vom "Diesel-Abgasskandal" betroffenen Gebrauchtfahrzeuges:

    Tatsächlich ist von einer Berufungsbegründung zu verlangen, dass sie auf den zur Entscheidung stehenden Streitfall zugeschnitten ist und erkennen lässt, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gründen das angefochtene Urteil unrichtig sein soll (BGH, Beschluss vom 10.07.1990 - XI ZB 5/90, NJW 1990, 2628; Beschluss vom 26.07.2004 - VIII ZB 29/04, NJW-RR 2004, 1716; Beschluss vom 03.03.2015 - VI ZB 6/14, NJW-RR 2015, 757).
  • OLG Naumburg, 27.09.2019 - 7 U 24/19

    Abgasskandal: Käufer eines Gebrauchtwagens Schadenersatz gegenüber VW zugebilligt

    Die Begründungsschrift muss neben den Berufungsanträgen die Umstände bezeichnen, aus denen sich nach Ansicht des Rechtsmittelführers die Rechtsverletzung und deren Erheblichkeit für die angefochtene Entscheidung ergibt sowie konkrete Anhaltspunkte vortragen, die Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der Tatsachenfeststellungen im angefochtenen Urteil begründen und deshalb neue Feststellungen gebieten; außerdem sind die neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel zu bezeichnen und die Tatsachen anzuführen, aufgrund derer die neuen Angriffs- und Verteidigungsmittel zuzulassen sind (in Anknüpfung an BGH, Beschluss vom 10. Juli 1990, XI ZB 5/90, MDR 1990, 1003 = NJW 1990, 2628; Beschluss vom 26. Juli 2004, VIII ZB 29/04, NJW-RR 2004, 1716).

    Die Begründung muss dabei auf den zur Entscheidung stehenden Streitfall konkret zugeschnitten sein und aufzeigen, aus welchen tatsächlichen oder rechtlichen Gesichtspunkten das angefochtene Urteil unrichtig ist (vgl. BGH NJW 1990, 2628; BGH NJW-RR 2004, 1716; BGH, Beschluss vom 5. März 2007 - II ZB 4/06, NJW-RR 2007, 1363; Heßler in Zöller, ZPO, 32. Aufl., Rdn. 35 zu § 520 ZPO).

    Lässt die Berufungsbegründung nicht erkennen, inwieweit das erstinstanzliche Urteil angegriffen wird und setzt sich die gesamte Berufungsbegründung nicht mit der Argumentation des Landgerichts auseinander, sondern beschränkt sich im Wesentlichen auf eine Wiederholung des erstinstanzlichen Vorbringens, erfüllt die Berufung in formeller Hinsicht nicht die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Berufung (vgl. BGH NJW-RR 2004, 1716; OLG Koblenz, Beschluss vom 14. Januar 2014 - 3 U 587/13 -, juris).

  • BGH, 25.06.2013 - VI ZR 128/12

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Verlust des Anspruchs auf Arbeitslosengeld II

    Denn sie lässt erkennen, aus welchen Gründen die Klägerin das angefochtene Urteil für unrichtig hält (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2004 - VIII ZB 29/04, NJW-RR 2004, 1716; Musielak/Ball, ZPO, 10. Aufl., § 520 Rn. 31).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht