Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 23.09.2003

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.09.2003 - 12 U 18/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,2622
OLG Frankfurt, 25.09.2003 - 12 U 18/02 (https://dejure.org/2003,2622)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.09.2003 - 12 U 18/02 (https://dejure.org/2003,2622)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. September 2003 - 12 U 18/02 (https://dejure.org/2003,2622)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 Abs 1 StVG
    Verkehrsunfallhaftung: Zurechnungszusammenhang bei Autobahnunfall infolge eines aus einem liegen gebliebenen Fahrzeug ausgestiegenen betrunkenen Insassen

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verursachung eines Verkehrsunfalls auf der Autobahn durch Betrunkenen; Betreten der Fahrbahn durch Aussteigen aus einem liegen gebliebenen Auto; Unterbrechung des Zurechnungszusammenhanges zur Betriebsgefahr durch Liegenbleiben des Pkw

  • Judicialis

    StVG § 7 I

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StVG § 7
    Zurechnung des Verhaltens eines betrunkenen Beifahrers nach pannenbedingtem Halt auf Standspur der Autobahn

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7 Abs. 1
    Zurechnungszusammenhang zur Betriebsgefahr bei Verusachung eines Verkehrsunfalls durch einen aus dem Auto ausgestiegenen und auf die Fahrbahn getretenen betrunken Fahrer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Haftpflicht: Betriebsgefahr - Beifahrer beschädigt beim Türöffnen nebenstehenden Pkw

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bei Unfall haftet auch der Fahrzeughalter?

  • Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht PDF, S. 11 (Kurzinformation)

    "Beim Betrieb des Kraftfahrzeuges" i. S. v. § 7 Abs. 1 StVG

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 172
  • NZV 2004, 262
  • VersR 2004, 1149
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 09.02.1988 - VI ZR 168/87

    Unterbrechung des Zurechnungszusammenhangs zwischen der Betriebsgefahr eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2003 - 12 U 18/02
    Die Zurechnung eines Schadens ist keineswegs deshalb ausgeschlossen, weil er unmittelbar erst eigentlich durch ein weiteres Ereignis, etwa das Eingreifen eines Dritten, ausgelöst wird (BGH NJW 1972, 904; NJW-RR 1988, 731).

    Ebensowenig wie tierisches Verhalten (vgl. BGH NJW-RR 1988, 731 für den Fall eines aus einem PKW geschleuderten Hundes) vermag das Aussteigen eines Betrunkenen aus einem auf der Autobahn liegen gebliebenen Kraftfahrzeug und dessen Betreten der Fahrbahn, um andere Fahrzeuge Hilfe suchend zu stoppen, den Zurechnungszusammenhang mit der Betriebsgefahr des Fahrzeugs zu unterbrechen (anders zu Recht dagegen OLG Frankfurt am Main VersR 1991, 458 für den Fall des Vor-den-Wagen-Werfens in Selbsttötungsabsicht).

  • OLG Frankfurt, 03.07.1990 - 14 U 43/89

    Schaden durch Selbsttötung nach Unfall

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2003 - 12 U 18/02
    Ebensowenig wie tierisches Verhalten (vgl. BGH NJW-RR 1988, 731 für den Fall eines aus einem PKW geschleuderten Hundes) vermag das Aussteigen eines Betrunkenen aus einem auf der Autobahn liegen gebliebenen Kraftfahrzeug und dessen Betreten der Fahrbahn, um andere Fahrzeuge Hilfe suchend zu stoppen, den Zurechnungszusammenhang mit der Betriebsgefahr des Fahrzeugs zu unterbrechen (anders zu Recht dagegen OLG Frankfurt am Main VersR 1991, 458 für den Fall des Vor-den-Wagen-Werfens in Selbsttötungsabsicht).
  • BGH, 03.07.1962 - VI ZR 184/61

    Gefährdungshaftung des Kraftfahrzeughalters

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2003 - 12 U 18/02
    Ein Schaden ist demgemäß bereits dann "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeuges entstanden, wenn sich von einem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahren ausgewirkt haben (BGH NJW 1962, 1676; NJW 1981, 983) und das Unfallgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug (mit-) geprägt wird.
  • BGH, 16.02.1972 - VI ZR 128/70

    Ersatzfähigkeit von Schäden durch Umfahren der Unfallstelle

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2003 - 12 U 18/02
    Die Zurechnung eines Schadens ist keineswegs deshalb ausgeschlossen, weil er unmittelbar erst eigentlich durch ein weiteres Ereignis, etwa das Eingreifen eines Dritten, ausgelöst wird (BGH NJW 1972, 904; NJW-RR 1988, 731).
  • BGH, 19.04.1988 - VI ZR 96/87

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers wegen entgegenkommenden PKW

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2003 - 12 U 18/02
    (BGH NJW 1988, 2802).
  • BGH, 27.01.1981 - VI ZR 204/79

    Hubschrauber - § 33 LuftVG, Schutzzweck; § 836 BGB, keine Vermutung für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 25.09.2003 - 12 U 18/02
    Ein Schaden ist demgemäß bereits dann "bei dem Betrieb" eines Kraftfahrzeuges entstanden, wenn sich von einem Kraftfahrzeug ausgehende Gefahren ausgewirkt haben (BGH NJW 1962, 1676; NJW 1981, 983) und das Unfallgeschehen in dieser Weise durch das Kraftfahrzeug (mit-) geprägt wird.
  • OLG Brandenburg, 27.09.2007 - 12 U 6/07

    Zurechnung der Betriebsgefahr von Kfz bei Erst- und Zweitunfall/Folgeunfall

    So ist es dem Betrieb eines liegen gebliebenen Kraftfahrzeuges noch zuzurechnen, wenn ein Insasse aussteigt und die Fahrbahn betritt, etwa um weitere Fahrzeuge anzuhalten und hierbei verunglückt (OLG Frankfurt NZV 2004, S. 262; Hentschel, a.a.O., Rn. 8).
  • AG Bremen, 04.11.2022 - 3 C 184/20
    Es ist insoweit anerkannt, dass auch der liegengebliebene und fahruntüchtige Pkw so lange im Betrieb ist, als er Gefahren für den fließenden Verkehr hervorrufen kann (BGH, Urteil vom 16-04-1996 - VI ZR 79/95, NJW 1996, 2023; OLG Frankfurt a.M., Urt. v. 25.09.2003 - 12 U 18/02, NJW-RR 2004, 172).
  • LG Bremen, 18.06.2013 - 6 S 48/13

    Zur Haftung aus der Betriebsgefahr bei einem Verladevorgang

    Zutreffend ist zwar, dass nach ständiger Rechtsprechung insbesondere dann kein Zurechnungszusammenhang gegeben sein soll, wenn sich ein gegenüber der Betriebsgefahr eigenständiger Gefahrenkreis verwirklicht hat (vgl. z.B. BGH NJW 2004, 1375, OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 172).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.09.2003 - 9 U 70/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7086
OLG Hamm, 23.09.2003 - 9 U 70/03 (https://dejure.org/2003,7086)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.09.2003 - 9 U 70/03 (https://dejure.org/2003,7086)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. September 2003 - 9 U 70/03 (https://dejure.org/2003,7086)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Anwendung des Anscheinsbeweises bei Verkehrsunfällen; Entfallen der Einstandspflicht für die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeuges beim Vorliegen eines unabwendbaren Ereignisses i.S.v. § 7 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG); Kerngeschehen eines ...

Kurzfassungen/Presse (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 172
  • VersR 2005, 1303
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 19.11.1985 - VI ZR 176/84

    Anscheinsbeweis bei einem Unfall im Begegnungsverkehr

    Auszug aus OLG Hamm, 23.09.2003 - 9 U 70/03
    Ob der Sachverhalt in diesem Sinne im Einzelfall wirklich typisch ist, kann also stets nur aufgrund einer umfassenden Betrachtung aller tatsächlichen Elemente des Gesamtgeschehens beurteilt werden, die sich aus dem unstreitigen Parteivortrag und den getroffenen Feststellungen ergeben (BGH VersR 1986, 343 ;1996, 772 ).
  • BGH, 13.12.2011 - VI ZR 177/10

    Haftung bei Kfz-Unfall: Anwendbarkeit eines Anscheinsbeweises bei Auffahrunfall

    Dies wird im Wesentlichen damit begründet, dass der Zusammenstoß mit einem vorausfahrenden Fahrzeug nur dann das typische Gepräge eines Auffahrunfalls trage, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf zu schnelles Fahren, mangelnde Aufmerksamkeit und/oder einen unzureichenden Sicherheitsabstand des Hintermannes zulasse, wenn feststehe, dass beide Fahrzeuge so lange in einer Spur hintereinander hergefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können und es dem Auffahrenden möglich gewesen sei, einen ausreichenden Sicherheitsabstand aufzubauen bzw. einzuhalten (vgl. etwa OLG Schleswig, NZV 1993, 152, 153; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809, 810; OLG Hamm, OLGR Hamm 2004, 82, 83; KG, DAR 2005, 157; KG, NZV 2006, 374, 375; KG, NZV 2008, 198, 199; OLG München, Urteil vom 4. September 2009 - 10 U 3291/09, juris, Rn. 21; OLG Düsseldorf, VersR 2010, 1236, 1237; OLG Stuttgart, Urteil vom 14. April 2010 - 3 U 3/10, juris Rn. 14; AG Hamburg, Urteil vom 30. Oktober 2006 - 644 C 249/06, juris Rn. 30 ff.).
  • AG Bad Segeberg, 19.02.2015 - 17 C 144/14

    Haftungsverteilung bei Verkehrsunfall: Kollision eines Spurwechslers mit einem

    Letztlich kann hier nichts anderes gelten als in denjenigen Konstellationen, in denen unaufklärbar bleibt, ob zugunsten bzw. zu Lasten beider Unfallbeteiligten ein Anscheinsbeweis streitet (zur Haftungsteilung in diesen Fällen KG, Urt. v. 26.08.2004 - 12 U 195/03, DAR 2005, 157 OLG Naumburg, Urt. v. 17.12.2002 - 9 U 178/02, NJW-RR 2003, 809 f.; OLG Saarbrücken, Urt. v. 19.07.2005 - 4 U 209/04; OLG Hamm, Urt. v. 23.09.2003 - 9 U 70/03, VersR 2005, 1303 OLG Celle, Urt. v. 26.11.1981 - 5 U 79/81, VersR 1982, 960 LG Detmold, Urt. v. 19.04.2000 - 2 S 19/00, ZfS 2000, 385 LG Köln, Urt. v. 01.08.1991 - 34 S 87/91, NZV 1991, 476 LG Gießen, Urt. v. 16.02.2004 - 3 O 235/03, SP 2005, 84; LG Gießen, Urt. v. 03.05.1995 - 1 S 9/95, ZfS 1995, 409 f.; LG Hamburg, Urt. v. 14.11.2003 - 331 S 114/02; AG Bremen, Urt. v. 20.02.2004 - 9 C 542/03).
  • LG Aachen, 08.01.2010 - 6 S 168/09

    Haftungsverteilung bei einem Auffahrunfall und ungeklärtem Spurwechsel

    Scheitert die Anwendung des Anscheinsbeweises bereits an der Typizitätsgrundlage, kommt es auf die Frage nach seiner Erschütterung nicht mehr an (vgl. OLG Hamm NJW-RR 2004, 172).
  • OLG Düsseldorf, 26.01.2016 - 1 U 36/15

    Begriff des Geständnisses i.S. von § 288 Abs. 1 ZPO

    Dies wird damit begründet, dass der Zusammenstoß mit einem vorausfahrenden Fahrzeug nur dann das typische Gepräge eines Auffahrunfalls trägt, der nach der Lebenserfahrung den Schluss auf zu schnelles Fahren, mangelnde Aufmerksamkeit und/oder einen unzureichenden Sicherheitsabstand des Hintermanns zulässt, wenn feststeht, dass beide Fahrzeuge solange in einer Spur hintereinander gefahren sind, dass sich beide Fahrzeugführer auf die vorangegangenen Fahrbewegungen hätten einstellen können und es dem Auffahrenden möglich gewesen wäre, einen ausreichenden Sicherheitsabstand aufzubauen bzw. einzuhalten (BGH a.a.O., Rdnr. 10 - zitiert nach juris - mit Hinweis auf KG NZV 2008, 198, 199; OLG Hamm OLGR 2004, 82, 83; OLG Naumburg, NJW-RR 2003, 809; OLG Schleswig NZV 1993, 152, 153).
  • AG Bad Segeberg, 08.11.2012 - 17a C 256/10

    Haftung und Schadensersatz nach Verkehrsunfall: Feststellungsantrag bezüglich der

    Letztlich kann hier nichts anderes gelten als in denjenigen Konstellationen, in denen unaufklärbar bleibt, ob zugunsten bzw. zu Lasten beider Unfallbeteiligten ein Anscheinsbeweis streitet (zur Haftungsteilung in diesen Fällen KG, Urt. v. 26.08.2004 - 12 U 195/03, DAR 2005, 157; OLG Naumburg, Urt. v. 17.12.2002 - 9 U 178/02, NJW-RR 2003, 809 f.; OLG Saarbrücken, Urt. v. 19.07.2005 - 4 U 209/04; OLG Hamm, Urt. v. 23.09.2003 - 9 U 70/03, VersR 2005, 1303; OLG Celle, Urt. v. 26.11.1981 - 5 U 79/81, VersR 1982, 960; LG Detmold, Urt. v. 19.04.2000 - 2 S 19/00, ZfS 2000, 385; LG Köln, Urt. v. 01.08.1991 - 34 S 87/91, NZV 1991, 476; LG Gießen, Urt. v. 16.02.2004 - 3 O 235/03, SP 2005, 84; LG Gießen, Urt. v. 03.05.1995 - 1 S 9/95, ZfS 1995, 409 f.; LG Hamburg, Urt. v. 14.11.2003 - 331 S 114/02; AG Bremen, Urt. v. 20.02.2004 - 9 C 542/03).
  • KG, 03.07.2008 - 12 U 239/07

    Schadenersatz auf Grund eines Verkehrsunfalls: Haftung bei einem Auffahrunfall

    Ist erwiesen oder sprechen erwiesene Tatsachen dafür, dass der Vorausfahrende erst wenige Augenblicke vor dem Unfall in den Fahrstreifen des Auffahrenden gewechselt ist, wofür insbesondere auch eine Schrägstellung des vorausfahrenden Fahrzeugs spricht, greift der Anscheinsbeweis nicht ein (vgl. Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 39. Aufl., § 4 StVO Rn 18; siehe auch OLG Hamm, Urteil vom 23. September 2003 - 9 U 70/03 - VersR 2005, 1303).
  • LG Bielefeld, 14.09.2007 - 8 O 96/07
    Es muss sich um Tatbestände handeln, für die nach der Lebenserfahrung eine schuldhafte Verursachung typisch ist (OLG Hamm, NJW-RR 2004, 172).

    Allein das Kerngeschehen einer Kollision eines Linksabbiegers mit einem Überholenden als solches reicht aber dann als Grundlage eines Anscheinsbeweises nicht aus, wenn weitere Umstände des Unfalles bekannt sind, die als Besonderheiten gegen die bei derartigen Fallgestaltungen gegebene Typizität sprechen (OLG Hamm, NJW-RR 2004, 172).

  • OLG Schleswig, 30.01.2018 - 7 U 100/17

    Verkehrsunfallhaftung: Anwendbarkeit der Grundsätze des Anscheinsbeweises bei

    Dem Sachverhalt des Urteils OLG Hamm vom 23.09.2003 (Az. 9 U 70/03, VersR 2005, 1303 = NJW-RR 2004, 172-173) lagen unstreitige atypische Umstände zugrunde, weil sich in dem Unfallbereich eine Linksabbiegespur befand und der ortsunkundige Beklagte nach dem richtigen Weg suchte und aus diesem Grund seine Geschwindigkeit erheblich vermindert hatte.
  • AG Hamburg, 23.05.2023 - 21 C 88/21
    Es obliegt sodann dem Gegner, den Anscheinsbeweis dadurch zu erschüttern, dass er im konkreten Fall die ernsthafte Möglichkeit eines anderweitigen, untypischen Verlaufs dartut und beweist (BGH, Urt. v. 18.10.1988, Az. VI ZR 223/87; OLG Hamm, Urt. v. 23.09.2003, Az.: 9 U 70/03).
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