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   LG Itzehoe, 29.08.2003 - 3 O 108/02   

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https://dejure.org/2003,19477
LG Itzehoe, 29.08.2003 - 3 O 108/02 (https://dejure.org/2003,19477)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 29.08.2003 - 3 O 108/02 (https://dejure.org/2003,19477)
LG Itzehoe, Entscheidung vom 29. August 2003 - 3 O 108/02 (https://dejure.org/2003,19477)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herbeiführung eines Brandes durch Durchführung von Schweißarbeiten und Flexarbeiten neben einem Heulager und Strohlager; Leistungsfreiheit des Versicherers bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls durch den Versicherungsnehmer; Anforderungen an die ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 183
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 02.03.1977 - IV ZR 43/75

    Ansprüche gegen einen Feuerversicherer - Voraussetzungen für das Vorliegen grober

    Auszug aus LG Itzehoe, 29.08.2003 - 3 O 108/02
    Entscheidend für die Beurteilung der groben Fahrlässigkeit ist vielmehr, dass allgemeingültige Sicherheitsregeln außer Acht gelassen werden, deren Kenntnis der Regeln nach dem Grad ihrer Verbreitung allgemein vorausgesetzt werden muss (BGH VersR 1977, 465).
  • BGH, 12.10.1988 - IVa ZR 46/87

    Begriff der groben Fahrlässigkeit bei einem Kfz-Diebstahl

    Auszug aus LG Itzehoe, 29.08.2003 - 3 O 108/02
    Grobe Fahrlässigkeit liegt dann vor, wenn das Nächstliegende, das, was jedem in der gegebenen Situation einleuchtet, außer Acht gelassen wird (BGH VersR 1989, 141, 142) [BGH 12.10.1988 - IVa ZR 46/87] .
  • BGH, 18.12.1952 - VI ZR 54/52

    Abkommen von der Fahrbahn nach Überholtwerden I - § 823 BGB, § 286 ZPO,

    Auszug aus LG Itzehoe, 29.08.2003 - 3 O 108/02
    Zwar ist diesbezüglich grundsätzlich kein voller Gegenbeweis des Klägers erforderlich, sofern jedoch Tatsachen bestritten werden, aus denen die Abweichungen vom gewöhnlichen Geschehensablauf hergeleitet werden sollen, müssen diese unter Beweis gestellt werden (Palandt, Anh. § 286 Rn. 20; BGH 8, 239).
  • BGH, 27.06.1978 - VI ZR 183/76

    Rechtsfolgen unrichtiger oder unzulänglicher ärztlicher Dokumentation

    Auszug aus LG Itzehoe, 29.08.2003 - 3 O 108/02
    Insbesondere hat die Beklagte durch ihr vorprozessuales Verhalten gegenüber dem Kläger keine Beweisvereitelung vorgenommen, mit der Folge einer möglichen Beweislastumkehr zu Gunsten des Klägers (BGHZ 72, 132, 139) [BGH 15.06.1978 - VI ZR 183/76].
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