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   OLG Frankfurt, 15.07.2003 - 19 U 71/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5232
OLG Frankfurt, 15.07.2003 - 19 U 71/03 (https://dejure.org/2003,5232)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.07.2003 - 19 U 71/03 (https://dejure.org/2003,5232)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Juli 2003 - 19 U 71/03 (https://dejure.org/2003,5232)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 670, 675, 812, 242; pVV; Eurocard-Kundenbedingungen Nr. 6
    Pflichten des Kreditkarteninhabers bei Kartenverlust - PIN-Anscheinsbeweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Rechtsfolgen der Aufbewahrung der PIN mit der Kreditkarte; Obliegenheiten des Karteninhabers nach Verlust der Kreditkarte; Begriff der unverzüglichen Verlustmeldung

Papierfundstellen

  • NJW 2004, 960 (Ls.)
  • NJW-RR 2004, 206
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Frankfurt, 17.06.2009 - 23 U 22/06

    Missbrauch von Kreditkarten bei Bargeldabhebung an Geldautomaten: Anscheinsbeweis

    Dies entspreche auch der Rechtsprechung des OLG Frankfurt am Main zu Kreditkarten (Az. 8 U 268/01, Urteil vom 7.5.2002; 19 U 71/03, Urteil vom 15.7.2003; zuletzt 16 U 70/05, Urteil vom 30.3.2006), der zufolge nach den Grundsätzen des Anscheinsbeweises davon auszugehen sei, dass mittels gestohlener oder sonst abhanden gekommener Kreditkarten am Geldautomaten nur deshalb Auszahlungen vorgenommen werden konnten, weil der Karteninhaber mit seiner Geheimzahl nicht sorgfältig umgegangen sei bzw. diese pflichtwidrig bei sich getragen habe.

    Des weiteren hat der 16. Zivilsenat zutreffend unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung (OLG Frankfurt am Main, NJW-RR 2004, 206 ff.) darauf hingewiesen, dass es für einen signifikanten Anstieg von PIN-Entschlüsselungen keinen greifbaren Anhaltspunkt gibt, und auch von keinem Experten bestritten sei, dass alle Kreditkartengeschäftsaktionen an Geldausgabeautomaten stets online geprüft werden.

  • OLG Frankfurt, 30.03.2006 - 16 U 70/05

    Missbrauch einer gestohlenen Eurocard-Gold-Kreditkarte unter Verwendung der PIN:

    Der Beweis des ersten Anscheins kann auch nicht bereits durch die theoretisch denkbare Möglichkeit einer PIN-Ermittlung erschüttert werden (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2004, 206 ff.).

    An der Verschuldenshaftung des Kunden bei Verletzung seiner Sorgaltspflichten ändert diese Bestimmung nichts (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 206; OLG Zweibrücken NJW-RR 1991, 241, 242; OLG Nürnberg, NJW-RR 1989, 880).

    Nicht zuletzt hat auch die Rechtsprechung (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 206 ff.) darauf hingewiesen, dass es für einen signifikanten Anstieg von PIN-Entschlüsselungen keinen greifbaren Anhaltspunkt gibt, und auch von keinem Experten bestritten sei, das alle Kreditkartengeschäftsaktionen an Geldausgabeautomaten stets online geprüft werden.

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2007 - 16 U 160/04

    Obliegenheiten des EC-Karteninhabers bei Benutzung und Verwahrung der

    Insoweit haftet der Zedent schon allein wegen der schuldhaften Verzögerung der Verlustmeldung für den eingetretenen Schaden (vgl. z.B. OLG Frankfurt a.M., NJW-RR 2004, 206 m.w. Nachw.).
  • LG Frankfurt/Main, 26.09.2005 - 25 O 614/03

    Keine Aktivlegitimation eines Verbraucherverbandes für Sammelklage aus

    Diesbezüglich hat der 19. Zivilsenat des OLG Frankfurt/M. (NJW-RR 2004, 206, 207) ausgeführt:.

    Insbesondere bedurfte es auch keiner Einholung eines weiteren Sachverständigengutachtens zur Sicherheit des Kreditkartensystems der Beklagten, da dieses inzident bereits Gegenstand der Entscheidungen des OLG Frankfurt/M. gewesen ist (vgl. OLG Frankfurt/M. WM 2002, 2101 und OLG Frankfurt/M. NJW-RR 2004, 206).

  • LG Ulm, 20.10.2010 - 1 S 81/10

    Anforderungen an den Beweis des ersten Anscheins im Falle einer nicht zu

    An der Verschuldenshaftung des Kunden bei Verletzung seiner Sorgfaltspflichten ändert diese Bestimmung nichts (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 206; OLG Zweibrücken NJW-RR 1991, 241, 242; OLG Nürnberg, NJW-RR 1989, 880).
  • LG Krefeld, 05.11.2004 - 1 S 57/04
    Wie bereits das Oberlandesgericht Frankfurt am Main in seinem Beschluss vom 15.07.2003 (NJW-RR 2004, S. 206) dargelegt hat, stellt auch das als Telefonnummer getarnte Notieren einer Geheimzahl längst keine wirksame und sichere Methode dar, denn eine solche Tarnung ist weit verbreitet und nicht sonderlich originell.
  • LG Düsseldorf, 08.06.2010 - 4a O 26/09

    Montieren von Sonnenkollektor II

    Die Geltendmachung eines Anspruches ist als missbräuchlich einzustufen, wenn der geforderte Leistungsgegenstand alsbald wieder zurückgegeben werden muss und kein schutzwürdiges Interesse daran besteht, ihn zwischenzeitlich zu behalten (dolo agit qui petit quod statim redditurus est-Einwand; BGHZ 10, 69, 75; 74, 293, 300; 79, 201, 204; 110, 30, 34; 115, 132, 137; BGH VersR 2005, 498, 499; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 206).
  • LG Düsseldorf, 08.06.2010 - 4a O 245/09

    Montieren von Sonnenkollektor IV

    Die Geltendmachung eines Anspruches ist als missbräuchlich einzustufen, wenn der geforderte Leistungsgegenstand alsbald wieder zurückgegeben werden muss und kein schutzwürdiges Interesse daran besteht, ihn zwischenzeitlich zu behalten (dolo agit qui petit quod statim redditurus est-Einwand; BGHZ 10, 69, 75; 74, 293, 300; 79, 201, 204; 110, 30, 34; 115, 132, 137; BGH VersR 2005, 498, 499; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 206).
  • LG Düsseldorf, 08.06.2010 - 4a O 304/08

    Montieren von Sonnenkollektor

    Die Geltendmachung eines Anspruches ist als missbräuchlich einzustufen, wenn der geforderte Leistungsgegenstand alsbald wieder zurückgegeben werden muss und kein schutzwürdiges Interesse daran besteht, ihn zwischenzeitlich zu behalten (dolo agit qui petit quod statim redditurus est-Einwand; BGHZ 10, 69, 75; 74, 293, 300; 79, 201, 204; 110, 30, 34; 115, 132, 137; BGH VersR 2005, 498, 499; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 206).
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