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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.11.2003 - 22 U 88/03   

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https://dejure.org/2003,2264
OLG Köln, 11.11.2003 - 22 U 88/03 (https://dejure.org/2003,2264)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.11.2003 - 22 U 88/03 (https://dejure.org/2003,2264)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. November 2003 - 22 U 88/03 (https://dejure.org/2003,2264)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Prof. Dr. Lorenz

    Beweislastumkehr nach § 476 BGB bei Gebrauchtwagenkauf

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadenersatz wegen Dauerbruch der Ventilfeder eines Zylinder bei Gebrauchtwagenkauf nach ca. 700 km; Vermutung eines Sachmangels bei Gefahrübergang; Qualifizierung des Dauerbruchs der Ventilfeder als Sachmangel

  • Judicialis

    BGB § 434; ; BGB § 437 Nr. 2; ; BGB § 476 n.F.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB (n.F.) §§ 434 476
    Dauerbruch einer Ventilfeder als Sachmangel; Nachweis des Vorhandenseins des Fehlers bei Gefahrübergang

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Kurzinformation)

    GW-Handel - Erste OLG-Entscheidung zur Beweislastumkehr

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Motorschaden bei Gebrauchtwagen - Beweislastumkehr

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Schuldrechtsreform - Erste OLG-Entscheidung zur Beweislastumkehr

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 268
  • NZV 2004, 46
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05

    Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich

    Angesichts des hohen Alters des gebraucht gekauften Fahrzeugs von rund neun Jahren und seiner großen Laufleistung von über 190.000 Kilometern liegt insoweit vielmehr ein normaler Verschleiß nahe, der, sofern wie hier keine besonderen Umstände gegeben sind, nach der zutreffenden Ansicht des Berufungsgerichts keinen Mangel darstellt (vgl. zum alten Recht OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 1138, 1139; zum neuen Recht OLG Köln, ZGS 2004, 40; KG ZGS 2005, 76; OLG Celle, NJW 2004, 3566; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rdnrn. 1228 ff.; MünchKommBGB/Westermann, 4. Aufl. § 434 Rdnr. 58, jew. m.w.Nachw.; ferner Senatsurteil vom 14. September 2005 - VIII ZR 363/04, zur Veröffentlichung bestimmt, unter B II 2).
  • LG Halle, 18.10.2012 - 4 O 1417/10

    Gewährleistungsausschluss bei Gewerbetreibenden?

    Die Vermutung gilt auch für gebrauchte Sachen (OLG Köln juris , Urteil vom 11.11.2003, Az.: 22 U 88/03; OLG Stuttgart juris , Urteil vom 31.1.2005, Az.: 5 U 153/04) und greift insbesondere auch bei gebrauchten Kraftfahrzeugen ein, wenn ein regelmäßiger Verschleiß nicht die Ursache des Schadens ist, sondern es sich um vorzeitigen oder übermäßigen Verschleiß handelt (vgl. BGH NJW 2009, 580; OLG Naumburg juris , Urteil vom 24.6.2010, Az.: 2 U 77/09; OLG Stuttgart a.a.O.).
  • LG Köln, 27.06.2006 - 2 O 52/05

    Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines Grundmangels

    Insbesondere gilt die Vermutung des § 476 BGB grundsätzlich auch beim Kauf von Gebrauchtfahrzeugen ( BGH , Urt . v. 14.09.2005 - VIII ZR 363/04, NJW 2005, 3490; OLG Köln, Urt . v. 11.11.2003 - 22 U 88/03, DAR 2004, 91; OLG Celle, Urt . v. 04.08.2004 - 7 U 30/04, NJW 2004, 3566; KG, Urt .
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2018 - 22 U 52/18

    Gebrauchtwagenkauf - Ausschluss der gesetzlichen Vermutung eines anfänglichen

    Eine Unvereinbarkeit der Vermutung des § 477 Halbsatz 1 BGB mit der Art der Sache betrifft insbesondere leicht verderbliche Waren; sie kann aber auch bei gebrauchten Sachen (insbesondere Kraftfahrzeugen) wegen Alters oder Abnutzung eingreifen, wobei indes die Art des Mangels zu berücksichtigen ist (vgl. OLG Köln, Urteil vom 11.11.2013, 22 U 88/03, NJW-RR 2004, 268; OLG Celle, Urteil vom 04.08.2004, 7 U 30/04, NJW 2004, 3566; Palandt-Weidenkaff, a.a.O., § 477, Rn 10 mwN; Erman-Westermann/Grunewald, 14. Auflage 2014, § 476, Rn 7 mwN).
  • AG Offenbach, 27.09.2004 - 38 C 276/04

    Aktuelle Rechtsprechung - Sachmangel oder Verschleiß?

    Das OLG Köln ( Urt . v. 11.11.2003 - 22 U 88/03, NJW-RR 2004, 268) hat beispielsweise entschieden, dass der Dauerbruch einer Ventilfeder eines Zylinders bei einem zehneinhalb Jahre alten und 122.000 km gelaufenen Porsche keinen Verschleiß darstellt.
  • OLG Köln, 01.03.2006 - 11 U 199/04

    Beweislast bei übermäßigem Verschleiß der Kaufsache

    Im Schrifttum wird diese Rechtsprechung des BGH insoweit kritisiert, als der BGH bei der Anwendung des § 476 BGB allein auf den zu Tage getretenen Endmangel (dort: Motordefekt) abgestellt hat, nicht aber darauf, dass dessen Ursache (dort: Lockerung des Zahnriemens) selbst schon einen Mangel darstellt (vgl. Lorenz, NJW 2004, 3020, 3021; Roth, ZIP 2004, 2025, 2026; Gsell, JuS 2005, 967, 971; Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rn. 1305, S. 850 f., jew. m.w.N.; sowie den Fall OLG Köln - 22. ZS - NJW-RR 2004, 268).
  • LG Dortmund, 03.01.2007 - 22 O 85/06

    Verschleiß oder Mangel? - Der Käufer muss beweisen

    Ein Sachmangel im vorgenannten Sinne kann nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme nicht festgestellt werden, denn normaler Verschleiß, d. h. dem Alter und der Laufleistung entsprechender Verschleiß ist nicht als ein Sachmangel im Sinne des BGB zu qualifizieren (BGH NJW 2006, 434; OLG Köln NJW-RR 2004, 268).
  • LG Offenburg, 25.10.2013 - 3 O 180/12

    "Abgelesener Tachostand" als bloße Wissensmitteilung eines Kfz-Verkäufers

    v. 11.11.2003 - 22 U 88/03, ZGS 2004, 40; KG, Urt .
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.10.2003 - 10 U 1136/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6457
OLG Koblenz, 17.10.2003 - 10 U 1136/02 (https://dejure.org/2003,6457)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.10.2003 - 10 U 1136/02 (https://dejure.org/2003,6457)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Oktober 2003 - 10 U 1136/02 (https://dejure.org/2003,6457)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Honoraranspruch aus Partnervermittlungsvertrag mit befristeter Laufzeit; Rückforderung von Vergütungsleistungen wegen Ausbleibens des Vermittlungserfolges; Schadensersatz wegen Nichterfüllung; Dienstleistungsvertrag ohne Erfolgsgarantie; Sittenwidrigkeit wegen Wuchers; ...

  • Judicialis

    BGB § 656; ; BGB § 812 Abs. 1; ; BGB § 325 a.F.

  • rechtsportal.de

    BGB § 656; BGB § 812 Abs. 1; BGB § 325 (a.F.)
    Zur Erfolgsabhängigkeit eines Partnervermittlungsvertrages mit Sondervereinbarungen und Laufzeitbegrenzung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Partner mit Niveau" gesucht Kundin bekommt das beträchtliche Honorar bei Misserfolg nicht zurück

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 268
  • FamRZ 2004, 1102
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.07.1990 - IV ZR 160/89

    Partnerschaftsvermittlung - Zahlung mit Wechsel - § 656 BGB analog, § 656 Abs. 1

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2003 - 10 U 1136/02
    Die Partnervermittlungsagentur schuldet keinen Vermittlungserfolg, sondern die Erbringung von Dienstleistungen zum Zwecke des Zustandekommens einer Partnerschaft ohne Rücksicht auf den Erfolg der Vermittlung (in Anknüpfung an BGHZ 87, 309; 112, 122; demgegenüber abweichender Sachverhalt in OLG Koblenz - 3 U 1222/99 - NJW-RR 1993, 888).

    3) Im Hinblick auf das Diskretionsbedürfnis aller Kunden verbietet sich eine Beweisaufnahme zur Befragung der von der Partnervermittlungsagentur der Kundin offerierten Partner (in Anknüpfungen BGHZ 112, 122, 126).

    Bei dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag handelt es sich nicht um einen erfolgsabhängigen Partnerschaftsvermittlungsvertrag (analog dem Ehemaklervertrag nach § 656 BGB, vgl. hierzu BGHZ 87, 309; 112, 122), sondern um einen Partnerschaftsvermittlungsdienstvertrag (vgl. auch BGH NJW 1984, 2407 f.).

    Eine Beweisaufnahme und Befragung der von der Beklagten vorgeschlagenen und der Klägerin offerierten Partner verbietet sich deshalb (BGHZ 112, 122, 126).

    Der Senat hält im Hinblick auf die Entscheidung des BGH BGHZ 112, 122, 126 daran fest, dass das Diskretionsbedürfnis und die Intimsphäre der Kunden eine Beweisaufnahme verbieten, auch zur Frage, ob es sich bei den Exposés um Scheinangebote handelte.

  • OLG Koblenz, 22.12.1992 - 3 U 1222/92

    Rückforderung einer Maklergebühr Partnervermittlungsvertrag mit

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2003 - 10 U 1136/02
    Die Partnervermittlungsagentur schuldet keinen Vermittlungserfolg, sondern die Erbringung von Dienstleistungen zum Zwecke des Zustandekommens einer Partnerschaft ohne Rücksicht auf den Erfolg der Vermittlung (in Anknüpfung an BGHZ 87, 309; 112, 122; demgegenüber abweichender Sachverhalt in OLG Koblenz - 3 U 1222/99 - NJW-RR 1993, 888).

    Die Beklagte schuldete keinen Vermittlungserfolg, sondern die Erbringung von Dienstleistungen zum Zwecke des Zustandekommens einer Partnerschaft ohne Rücksicht auf den Erfolg der Vermittlung (demgegenüber abweichender Sachverhalt in der Entscheidung OLG Koblenz 3 U 1222/99 - NJW-RR 1993, 888).

  • BGH, 25.05.1983 - IVa ZR 182/81

    Ehevermittlungsvertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2003 - 10 U 1136/02
    Die Partnervermittlungsagentur schuldet keinen Vermittlungserfolg, sondern die Erbringung von Dienstleistungen zum Zwecke des Zustandekommens einer Partnerschaft ohne Rücksicht auf den Erfolg der Vermittlung (in Anknüpfung an BGHZ 87, 309; 112, 122; demgegenüber abweichender Sachverhalt in OLG Koblenz - 3 U 1222/99 - NJW-RR 1993, 888).

    Bei dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag handelt es sich nicht um einen erfolgsabhängigen Partnerschaftsvermittlungsvertrag (analog dem Ehemaklervertrag nach § 656 BGB, vgl. hierzu BGHZ 87, 309; 112, 122), sondern um einen Partnerschaftsvermittlungsdienstvertrag (vgl. auch BGH NJW 1984, 2407 f.).

  • BGH, 09.05.1984 - IVa ZR 113/82

    Abgrenzung zwischen Ehemäkler- und Eheanbahnungsdienstvertrag

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.10.2003 - 10 U 1136/02
    Bei dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag handelt es sich nicht um einen erfolgsabhängigen Partnerschaftsvermittlungsvertrag (analog dem Ehemaklervertrag nach § 656 BGB, vgl. hierzu BGHZ 87, 309; 112, 122), sondern um einen Partnerschaftsvermittlungsdienstvertrag (vgl. auch BGH NJW 1984, 2407 f.).
  • BGH, 17.01.2008 - III ZR 239/06

    Werbung eines Partnervermittlungsinstituts mit einer nicht vermittlungsbereiten

    Soweit jedoch das Oberlandesgericht Koblenz (NJW-RR 2004, 268) hieraus schließe, dass sich infolgedessen eine Beweisaufnahme "zur Befragung der von der Partnervermittlungsagentur der Kundin offerierten Partner" verbiete, folge ihm das Berufungsgericht nicht.

    Die gegenteilige Auffassung im Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 17. Oktober 2003 (NJW-RR 2004, 268, 269 f.) ist ohne gesetzliche Grundlage (ablehnend auch Musielak/Foerste, ZPO, 5. Aufl. 2007, § 286 Rn. 7; Wichert, ZMR 2007, 241, 245).

  • BGH, 14.06.2017 - III ZR 487/16

    Partnerschaftsvermittlungsvertrag: Sittenwidrigkeit des Entgelts für die in der

    (3) Dieser Bewertung kann auch nicht die Entscheidung des Oberlandesgerichts Koblenz vom 17. Oktober 2003 (NJW-RR 2004, 268 f) entgegen gehalten werden.
  • OLG Koblenz, 18.12.2006 - 12 U 1230/03

    Partnerschaftsvermittlung: Anspruch auf Rückzahlung des gezahlten Honorars bei

    Die Honorarforderung der Beklagten war nicht unangemessen hoch, sondern sie bewegt sich nach der Rechtsprechung in einem für Partnerschaftsvermittlungsverträge mit gehobenem Anspruch üblichen Rahmen (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 2004, 268, 269 f.).
  • OLG Düsseldorf, 03.07.2009 - 24 U 34/09

    Sittenwidrigkeit eines Partnervermittlungsvertrages

    Für Verträge mit "hohem Anforderungsprofil" (vgl. hierzu OLG Koblenz NJW-RR 2004, 268, "Sondervereinbarung VIP-Vertrag") mögen auch höhere Summen beanstandungsfrei in Ansatz gebracht werden können.
  • OLG Düsseldorf, 13.09.2006 - 15 U 148/05

    Sittenwidrigkeit eines Partnerschaftsvermittlungsvertrages auf Grund eines

    Soweit das OLG Koblenz hierauf gestützt annimmt, dass sich eine Beweisaufnahme zur Befragung der von der Partnervermittlungsagentur der Kundin offerierten Partner verbiete (OLG Koblenz, Urt. v. 17. Oktober 2003, 10 U 1136/02, www.jurisweb.de Rz. 30 = NJW-RR 2004, 268), folgt der Senat dem nicht.
  • LSG Baden-Württemberg, 16.06.2009 - L 9 R 2237/08
    Es folgten verschiedene abweichende Darstellungen des als Arbeitsunfall geltend gemachten Ereignisses, das dann nach Ermittlungen der Gartenbau-Berufsgenossenschaft nicht als Arbeitsunfall anerkannt wurde (Bescheid vom 4. September 2001 und zuletzt Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg, L 10 U 1136/02, vom 25. September 2003).
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